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H" " > Tageblatt Anzeiger. ^ '.0! Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 4. Mittwoch den 4. Januar. Bekanntmachung, die Gewerbelegitimationskarten betreffend. 1865. Zufolge Verordnung vom 6. Mai 1864, die von den Zoll-Vereins-Staaten wegen der Gewerbeleaitimation der Handels reisenden getroffene anderweite Vereinbarung betreffend, sind die mit derselben an Stelle der bis dahin vom Rathe der Stadt Leipzig ausgestellten GewerbelegitimationSzeugniffe für die Zollvereinsstaaten eingeführten GewerbelegitimationSkarten von dem Unter zeichneten Amte auSzufertigen. Nach §. 5 dieser Verordnung nun werden GewerbelegitimationSkarten erlheilt: ») dem Geschäftsinhaber, welcher für sein eigenes Geschäft in Person reisen will, d) dem in einem Geschäftshaus« angestellten Reisenden, welcher für eben dieses HauS eine Handelsreise unternehmen will, e) dem Handelsreisenden, welcher für mehrere Geschäftshäuser, sei es für das HauS, in dessen Dienste er steht, oder zu gleich für andere Häuser, oder sei eS ausschließlich für fremde Häuser Aufträge besorgen will, und ist zur Erlangung, einer solchen ein dieSfallsigeS, der -Stadt-Steuer-Einnahme — RathhauS 2 Treppen — zuvörderst vorzulegendes schriftliches Gesuch bei unserem Paß-Büreau — Reichsstraße Nr. 53/54 — einzureichen. ES wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß auch fernerhin neben der GewerbelegitimationSkarte die Führung einer Reiselegitimation erforderlich ist. Leipzig, den 28. Deeember 1864. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. —^ Metzler. Daegner, Reg. Bekanntmachung. DaS im Rat-Hause, Ecke der Grimma'schen Straße und de- NaschmarkteS, befindliche Gewölbe mit Schreibstube und Niederlagsraum soll von Johannis k. I. ab anderweit auf sechs Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Miethlustige hiermit auf, sich Donnerstag den 3. Januar V. I. Vormittags LI Uhr an Rathsstelle einzufiudeu und ihre Gebote zu eröffnen Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die LicitationS- und VermiethungSbedingunaen liegen an Rathsftelle zur Einsicht aus. E- wird übrigen- »och besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die ganze Gewölbe-Einrichtung einschließlich der Vorbane und Gasbeleuchtung Gtgenthur» de» dermaliaen AbmietherS ist. Leipzig, den 10. December 1864. De» Rath- der Stadt Leipzig Atnanz-Deputation. Holz-Auktion. Donnerstag den S. Januar L8VS sollen von » Uhr Vormittags ab auf dem diesjährigen Gehau in Kuhthurmer Revier, in der -tonne an der nassen Wiese, ca. 300 Lang- und Abraumhaufeu gegen Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigen an Ort und Stelle durch öffentlichen Anschlag bekannt gemachten Bedingungen meistbietend verkauft werden. — Leipzig, am 28. December 1864. Des Raths Forst-Deputation. Sitzung -er Stadtverordneten. (Vorläufiger Bericht.) * Leipzig, 2. Januar. Heute Abend 6 Uhr fand die her kömmliche Änführung der neugewählten Mitglieder des Collegiums statt. Herr vr. Joseph verlas eine Zuschrift de- Herrn Bürger meister vr. Koch, in welcher dieser fern Bedauern darüber auS- sprach, daß er durch Unwohlsein verhindert sei, die Einführung, wie er gewünscht, persönlich vorzunehmen, und «öffnete zugleich, daß Herr Stadtrath Hermsdorf als Stellvertreter de- Bürger meister» sungiren werde und zu diesem Zwecke in Begleitung der Herren Stadträthe Kettembeil und Förtsch erschienen sei. Bon dem Präsidium eingeholt, erschienen nun diese Herren in der Versammlung und Herr Stadtrath HermSdorf hielt die übliche Begrüßungsrede, in welcher er u. A. hervorhob, daß bei de» letzten Wahlen eine größere Betheiligung der Wähler zu Tage getreten sei und daß alle Gewählte die auf sie gefallene Wahl m richtiger Würdigung de- BürgerberusS angenommen hätten, sowie daß außer alten bewährten Mitgliedern auch manche neue tüchtige Kräfte für die Gemeindevertretung gewonnen seien. DaS Wohl der Stadt sei da- gemeinsame Ziel Aller, und darum dürfe man nicht vor MeinungSkämpfen zurückschrecken, denn au- solcher Opposition zwischen den verschiedenen Factoren gehe schließlich doch immer da- Beste für die Allgemeinheit hervor. Der Redner schloß mit herzlichen Dankesworten für die ausscheidenden und für die »och verbleibenden Mitglieder de- Collegium- und gab die Ver sicherung, daß auch der Rath das wahre Wohl der Gemeinde stet- im Luge behalten werde. Herr vr. Joseph dankte zunächst für die freundliche Gesinnung, welche sich in den Worten de- Vorredner- ausgesprochen, begrüßte die neueintretende« Mitglieder, von denen mehrere schon «tf anderen Gebieten eine gemeinnützige Thätigkeit entfaltet hätten, warf dann einen Rückblick auf die Thätigkeit der Gemeindevertretung im ver flossenen Jahre, wo dieselbe 32 Plenarsitzungen, 88 Ausschuß sitzungen und zahlreiche gemischte Ausschußsitzungen gehalten, und berührte sodann die Wasserleitung, deren Ausführung rasch vor wärts schreite, die nun auf eigene Faust übernommene Regulirung der fließenden Wässer in der westlichen Vorstadt, den Theater- Neubau, zu dem man sich trotz schmerzlicher Opfer entschlossen, die Bemühungen für Gewinnung neuer Ausgänge au- dem nörd lichen Theile der Stadt, den Antrag auf Erbauung einer neuen Realschule, die bevorstehende Abhaltung der Generalversammlung der deutschen Lehrerversammlung in unserer Stadt, und schloß unt warmen Wünschen für da- Wohl und den Ruhm Leipzig». Bei der hierauf unter Leitung des VicevorsteherS vr. Günther vorgenommeven Wahl des Vorsitzenden für da- gegenwärtige Jahr erhielt Herr vr. Joseph 51 Stimmen, während auf die Herren vr. Günther und vr. Stephani je 2 fielen ; zum Stellvertreter de» Vorsitzenden wurde hierauf Herr vr. Günther mit 43 Stim men gewählt, während auf die Herren vr. Stephani und vr. Schild bach ze 4, und auf die Herren Einsiedel, Näser und Prof. Streubel je 1 Stimme fiel. Herr vr. Günther nahm die auf ihn gefallene Wahl an. In den Wahlausschuß wurden sodann gewählt die Herren vr. Heyner, Häckel, Seyfferth und Hempel. Loacert. v. — Alte Sitten und Gebräuche, wenn sie tieferen Sinn haben und der freien Entwickelung de- menschlichen Geiste- nicht hinderlich sind, kann und soll man in Ehren halten. Zu solchen Gebräuchen darf wohl auch der allgememe, gegenseitige Zurnsr