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I«e. Ion de« zne. » * -g O.. e. »orf, ?. 7. urg. «nl. tank- l.S5; in v. ).2L; 1.50; tburg S'/«. ttal. edtt- Äerr »ge- t G.; 1t. L. loco S4i/, Qual, «üböl rbruar r- pr. mver- Anzeiger- -> . —— —— — . , Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 365. Freitag den 30. December. 1864. Bekanntmachung. Die bei dem Unterzeichneten Gerichtsamte in Pflicht stehenden Herren Vormünder werden hierdurch veranlaßt, die rücksichtlich ihrer Pflegebefohlenen zu erstattenden Erziehungsberichte, in soweit solches nicht bereits geschehen, brS Ende nächsten Monats anher einzureichen. Leipzig, am 24. December 1864. König!. Gerichtsamt i« Bezirksgericht Leipzig, Abth. für Vormundschaft-- und Nachlaßfachen. vr. Jerusalem. Bekanntmachung. Es find in neuerer Zeit in öffentlichen, wie in privaten Kreisen theils über die Verwaltung und Erziehung in der hiesigen Pestalozzianstalt im Allgemeinen, theUS insbesondere in Bezug auf einen neuerdings vorgekommenen höchst bedauerlichen Fall, in welchem ei« aus der Anstalt entwichenes Mädchen an den Folgen seines mehrtägigen Umherirrens verstorben ist, vielfache Klagen laut geworden. Wir haben nun zwar hierüber bereits auf Antrag unseres Deputirten zur Pestalorzististung, zu welchem neuerdings noch der der Herren Stadtverordneten und des Stiftungsvorstandes hinzugetreten ist, umfassende Untersuchung der Sache eingelritet.. Wir fordern aber auch noch zur möglichsten Aufklärung des vorgedachten Falles sowohl als auch um die Wahrheit oder Unwahrheit der in Umlauf gesetzten Klagen und Beschwerden über die Verwaltung des Pestalozziftifts überhaupt zu ermitteln, Jedermann, der in einer oder der andren Beziehung Mittheilungen zu machen vermag, hierdurch öffentlich auf, diese uns ungesäumt anzuzeigen, und sich deshalb bei dem RathSactuar Herrn Mechler anzumelden. Leipzig, den 28. December 1864. Der Bat- -er Stadt Leipzig. vr. «»ch. ^ .! Holzauktion. Dienstag, den S. Januar 18VS sollen von v Nhr Vormittags ab auf dem diesjährigen Gehau in Connewltzer Neoier, an der weißen Brücke in den Probsteien, ca. 300 Lang- und Abraumhanfen gegen Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigen an Ort und Stelle durch öffentlichen Anschlag bekannt gemachten Bedingungen meistbietend verkauft werden. — Leipzig, am 28. December 1864. DeS NathS Forst-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 14. December 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung wurde die RathSzuschrift, betreffend die vom General-Intendant a. D. Herrn von Küstner binter- lasseuen vom Stadtrath bereits im Tageblatt dankend erwähnten Legate, sowie eine Verordnung der hiesigen königl. KreiSvirection mitgetheilt, welche die Wiedereinsetzung des Herrn Buchhändlers Ernst Keil in den Genuß der ihm wegen Preßvergehen entzogenen bürgerlichen Ehrenrechte zum Gegenstände hat. Der Vorsteher bemerkte dazu, daß er in diesem Falle gegenüber der in der Bürger schaft hochgeachteten Persönlichkeit Herrn Keils kein Bedenken ge tragen, die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zum Borttage zu bringen. Die erwähnte Verordnung lautet: »Serue Majestät der König haben auf den Allerhöchstdemselben erstatteten Vortrag des königlichen Ministeriums des Innern huld reichst zu genehmigen geruht, daß der Buchhändler Ernst Keil Hierselbst des Genusses der bürgerlichen Ehrenrechte, deren derselbe in Folge früheren Beschlusses des Stadtraths und der Stadt verordneten verlustig geworden, wieder theilhaftig werde. »Dem Stadtrathe allhier wird Solches auf dessen Bericht vom 12./14. Juli dieses Jahres mit der Veranlassung andurch eröffnet, sowohl den Buchhändler Keil als die Stadtverordneten Hierselbst von vorstehender Allerhöchster Entschließung in Kenntniß zu setzen, die Letzteren auch zu bescheiden, daß sich hierdurch der von Ihnen bei dem königlichen Ministerium des Innern unterm 18. d. MtS. unmittelbar eingewendete RecurS erledige. - Hierauf brachte Herr Vicevorsteher Vr. Günther mehrere Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen zum Borttage. Sie betrafen 1. , die RÜckäußerung des Rath- auf die beantragte Anlegung eines Fahrwegs durch die sogenannte »Scheibe". Der Ratb schreibt hierüber: »Die Kosten der Herstellung des Weges durch die Scheibe, welche von den Herren Stadtverordneten beantragt worden ist, sind auf 1465 Thaler veranschlagt worden, wovon 352 Thaler auf den Tract über die fiScalische Postwiese kommen, so daß die Stadtcommun davon 1113 Thaler zu tragen hätte, falls die königliche Oberpostdirection ihren Antheil übernähme. »Dieselbe hierzu zu bestimmen, ist uns wiederholter Verhand lung ungeachtet nicht gelungen, obschon die Ausführung des Weges dem FiscuS außer dem allgemeinen Vortheil noch den besonderen bietet, daß die Nachtheile der jetzt der Stadt zustehenden Wege servitut, welche bei den letzten Holzschlägen sich sehr fühlbar gezeigt haben und wir neben der Uebernahme der künftigen Unterhaltung des ganzen Weges eventuell aufzugeben bereit gewesen wären, in Wegfall kommen würden. »Die königliche Oberpostdirection und das königliche Finanz ministerium wollen nur insoweit die Hand bieten, als sie das Areal zu dem Tracte über die Postwiese unentgeltlich abtreten wollen, daferu die Stadt neben der Aufgabe der Servitut die Herstellung und Unterhaltung des Weges allein übernehmen würde. »Dies können wir aber als eine Gegenleistung für die der Stadt angesonnenen Opfer umsoweniger bettachten, als bereits jetzt durch, wenn auch zum großen Theile willkührliches Beaehen und Befahren der fiScalrschen Wiese letzterer mindestens soviel Areal, als der künftige Weg erfordern würde, faktisch für die Be nutzung entzogen ist, wozu noch kommt, daß durch Anlegung des Wegs der Wiese ein besserer und kürzerer WirthschaftSweg, der ihr rechtlich nur von der Frankfurter Chaussee au- zusteht, nach dem Schleußiger Weg zu beschafft werden würde. »Wir haben es unter diesen Umständen nicht für räthlich er achten können, auf das unzureichende Anerbieten der königlichen Oberpostdirection einzugehen und daher beschlossen, von der Her stellung des Weges bis auf Weiteres abzusehen, bemerken jedoch,