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2424 luten häufig seine besonderen Vorzüge haben, aber die Lehrkräfte Mittel werden bei den beschränkteren Mitteln des Privatunternehmers und bei der minder sichern Stellung, die es bieten kann, meist nicht so sorgfältig ausgewählt werden können und der Schule nicht so lange treu bleiben, als in städtischem Dienste; die DiSciplin wird von einem Direktor, dessen Existenz von dem Besuch ferner Schule abhängt, selbst bei strengstem Gerechtigkeitssinne doch un willkürlich weniger straff gehandhabt werden, und die Locale, meist ermiethet und nicht ursprünglich zu Schulzwecken bestimmt, werden sehr oft den Ansprüchen der Zweckmäßigkeit und der Gesundheits lehre nicht voll entsprechen. Aus diesen Gründen muß die Stadt gemeinde nicht nur wünschen, auch den Unterricht der bisherigen Privatschüler in ihre Hand zu bekommen, sondern muß sich sogar für verpflichtet kalten, Gelegenheit dazu zu bieten. Ueberhaupt ist es Sache des Gemeindewesens, des städtischen oder des staatlichen, von seiner Seite aus die Borbildung zu jeder Lebenssphäre zu ermöglichen — oder man müßte alle Fachbildung der Privatunter nehmung zuweisen und z. B. die öffentlichen Gelehrtenschulen ab schaffen wollen, weil Diejenigen, welche ihre Söhne studiren lassen wollten, sich ja selbst ein Gymnasium einrrchten könnten. Zu diesem Extrem ist Niemand gelangt; so lange man aber öffentliche Fach schulen unterhält, muß man auch öffentliche Stand es schulen zu lasten, in welchen Diejenigen, welche später zur wissenschaftlichen Ausbildung für irgend eines der den Stand der Gebildeten zu sammensetzenden Fächer auseinandergehen, sich gemeinschaftlich die entsprechende Vorbildung holen können. Bis fetzt aber ist von Seite der Stadtgemeinde denen , welche für ihre künftige Lebens stellung genaue Bekanntschaft mit den neuern Sprachen bedürfen, keine Gelegenheit geboten, den entsprechenden Unterricht nach ein heitlichem Plane zu erlangen. Die Realschule, in deren sechste Classe die Knaben mit dem 11. Lebensjahre einzutreten pflegen, beginnt den französischen Sprachunterricht mit der V., den engli schen gar erst mit der III. Elaste, also für diejenigen, welche nach der Confirmation in die Lehre und resp. oder in die Handels schule eintreten, viel zu spät. Die Folge davon ist, daß diejenigen Kmder, für deren später» Beruf oder gesellige Stellung die Kennt- niß der neuen Sprachen erforderlich ist, entweder durch Privat stunden überbürdet oder einem Privatinstitut übergeben werden. Wo eS jedoch weniger auf Sprachkenutnisse, als auf allgemeine höhere Ausbildung ankommt, sucht man sich mit Knaben häufig dadurch zu helfen, daß man sie erst die nieder» Elasten der ersten Bürgerschule, dann die niedern Elasten der Realschule besuchen läßt. So machen sie in beiden Schulen einen halben, also un vollständigen Cursus durch. Nun sagt aber Direktor Wagner in Bezug aus die Realschule: „Nur von der Vollendung des regulativ- mäßigen, vollständigen Lehrgangs in der Anstalt .... laßt sich der volle Nutzen des Besuchs derselben erwarten." Aehnliches läßt sich wahrscheinlich von der ersten Bürgerschule sagen. Diesen Uebelständen kann nur durch Errichtung einer Schule nach Art der projectirten abgeholfen werden. Sollte die Bewilligung des Collegiums sich nur auf die Mädchen schule erstrecken, so ist zu wünschen, daß dieselbe dann wenigstens nn Sinne der Rathsvorlage beschlosten würde, nämlich als volle Schule mit Elementarclassen. Andernfalls besteht immer wieder die Verlegenheit wegen der Wahl einer Schule für den ersten Unterricht fort, eine Wahl, welche durch die jetzige Nicherfüllung der niederen Elasten in allen städtischen Schulen nicht erleichtert wird. Zudem würde so für Mädchen der Uebelstand neu geschaffen, unter dem jetzt die Knaben leiden: der Uebertritt von einer schule in die andere, bevor das Lehrziel der ersteren erreicht ist. Die Unterzeichneten empfehlen daher 1) dem Collegium die Annahme der Rathsvorlage in Bezug auf Errichtung einer höhern Bürgerschule. Sollte dieser Antrag nicht die Mehrheit erlangen, vielmehr nur die Errichtung einer höheren Mädchenschule beschlossen werden, so stellen wir 2) den eventuellen Antrag, dieselbe nach der Rathsvorlage als volle Schule, also mit Elementarclassen, zu genehmigen. Uebrigens ist auch der Erstunterzeichnete nicht der Meinung, daß die erste Bürgerschule durch Gründung einer höhern entbehrlich werde und stimmt derselbe daher hierin dem Ausschußgutachten bei. Als jährliches Schulgeld stellt der Rath die Sätze von 20 bis 50 Thalern auf. Die Ausschuß-Minderheit findet diesen Betrag zu hoch. Die projectirte Schule kann doch nicht bloS für die Kinder der reichsten Kaufleute und höchstgestellten Beamten bestimmt sein, sondern soll auch der viel zahlreichern Elaste von Gebildeten, welche mit einem Jahreseinkommen von 500 vis 1000 Thalern auS- kommen muß, Gelegenheit geben ihre Kinder für die höhere Bildungssphäre heranzuziehen. Ist doch ein Fond von Tüchtigkeit und Kenntnissen sehr oft daS einzige Capital, welches diese Kinder für daS Leben mitbekommen können. Für einen Mann mit 7 bis 800 Thaler Jahreseinkommen ist^eS aber bei den Leipziger Woh- höhere steht kein ausreichender ngen Bürgerschule schicken. Dieser Betrachtung das Festhalten an den ange nommenen Sätzen entgegen. Denn der vom RatL aufx sc" fm decken solle, Gemeinde hat nur Bevölkerung in mög lichster Vollkommenheit darzubieten.und sie möglichst Vielen zu gänglich zu machen; erst in zweiter Reihe hat sie zu erwägen, wie sie das mit möglichst geringen Opfern für die Stadtcaste bewerk stelligen könne. Allerdings kann eine höhere Bürgerschule nach Plan und Organisation nur für eine Minderheit der schulpflichtigen Kinder bestimmt sein und empfiehlt sich als einfachstes Mittel, um diese Beschränkung zu erreichen, die Feststellung höherer Schul geldsätze, als sie in den andern städtischen Schulen besteht; es darf diese Erhöhung aber nur so weit gehen, daß ein zu großer An drang von der Schule ferngehalten wird, nicht einen solchen Grad erreichen, daß dem gebildeten Mittelstand die Benutzung derselben fast unmöglich gemacht wird. Von diesen Erwägungen geleitet, schlägt die Minorität dem Collegium vor, beim Rath zu beantragen: 3) das Schulgeld bei der projectirten Schule auf 16, 21, 32 und 40 Thlr. zu normiren. Weitere Anträge-in Bezug auf den Lehrplan, sowie auf äußere Einrichtung der Schule, ferner auf Errichtung von Freistellen, endlich auf Anstellung von Lehrern und Direktoren der durch Er richtung der neuen städtischen Schule beeinträchtigten Privatschulen behalten wir uns vor; nur den Wunsch können wir auch hier nicht verschweigen, daß die Schaffung des wiederholt beantragten Local- sckmlauSschusses so beschleunigt werden möge, daß derselbe bei der Organisation und Besetzung der Schule Mitwirken könne. Leipzig, den 9. April 1864. I)r. Schildbach. vr. El. Müller. Bernh. Schlicke. Gutachten des Schul-Ausschusses, die Aushebung der 1. Bürgerschule und Errichtung einer höhern Bürgerschule betreffend. Das Schulwesen Leipzigs hat in allen seinen Beziehungen sich stets einer so innigen Teilnahme und kräftigen Obsorge Seitens des Stadtverordneten - Collegiums erfreut, jeder hierauf bezügliche, wo immer herkommende Vorschlag hat zu allen Zeiten eine so sorg- ältige Prüfung und, wenn thunlich, die thätrgfte Förderung»- ähren, daß es gewiß doppelt geboten ist, den vorliegenden Plan des Rathes, die erste Bürgerschule aufzuheben und an deren Stelle eine höhere Bürgerschule zu errichten, auf die eingehendste und vorurtheilsfreieste Weise zu prüfen. Der Ausschuß hat dies gethan und kann als Ergebniß dieser Prüfung sofort die Erklärung abgeben, daß er zwar in einigen Punclen mit dem Rathe ganz einverstanden, in andern dagegen der entgegengesetzten Meinung ist. Einverstanden sind wir mit dem Rathe darin, daß die Stadt dafür zu sorgen habe, daß die Kinder aller Stände einen ihren Verhältnissen entsprechenden Unterricht erhalten können und einer Nicht beistimmen können wir jedoch dem Rathe in Voraussetzung, daß auch für Knaben behufs Erreichung eines höheren Schulzieles eine eben solche Lücke bestehe und daß deshalb eine höhere Bürgerschule für Knaben und Mädchen errichtet werden müsse. — Wir sind der Ansicht, daß für die Ersteren durch die Realschule und die Gymnasien (der eigentlichen Fachschulen, wie Handelsschule und Bauschule nicht zu gedenken) nach jeder Richtung hin ausreichende Gelegenheit geboten ist, -alle die Kenntnisse zu erwerben, welche in ihrem spätern Leben von ihnen irgend erwartet werden können. Auch ergiebt eine genaue Prüfung des Lehrplans der projec tirten höhern Bürgerschule, daß deren Schulziel nur ein unmerk lich höheres sein soll, als daS der ersten Bürgerschule, und be deutend niedriger als das der Realschule. Man würde also in der neuen Schule für 50 Thlr. weniger lernen, als in der Realschule für 30 Thlr. Nun dürfen wir wohl annehmen, daß bemittelte Aeltern geru ein höheres Schulgeld zahlen, weil sie ihren Kindern einen reichere» Schatz von Kenntnissen, eine höhere Bildung verschaffen wolle», und glücklich sind die Aeltern, die ein großes Vermögen dazu vrr- wenden können, ihre Kinder die höchste Stufe des Wissens uud der Bildung erreichen zu lassen. Allein wir glauben nicht, daß es viele Aeltern geben werde, welche ohne entsprechenden Gewinn für ihre Kinder zu solchen Opfern sich bereit zeigen. Der Rath erwartet, daß durch das hohe Schulgeld es gelingt» werde, die Claffen nicht überfüllt zu sehen, und daß dadurch drr Unterricht intensiver und fruchtbringender sich gestalten werde. Wir geben chm darin einerseits Recht, doch müssen wir anderer seits einhalten, daß es^ nicht bloS für die höhere Bürgerschule, so» dringend geboten ist, die, namentlich dern für alle unsere Schulen in den Elementarclassen, häufig verkommende Ueberfüllung der eiu- zelnen Claffen abzustellen. Ganz besonders ist es die erste Bürger schule, w Fenn sel -lS 60 S Umstand, «ehr als ' Diese >«eiteren I -ber nicht e- errnögl wahrend Einig Wird Sürgersck II, UI., da zuver Höhern 2 der Priv. strictSbür überfüllt Dadr sundheitl cheil erle auf ande Wem de- Ratl unwesent du neue Bsin. Enth nimmt, Schulgel und Re 1000 Th caffe zu stießen ES i schr sra, und dar Nehi finden st nur circ Resultai Die 1) La 2) V< Die Stadtca 25 Thb Sell zuzuschi Hier ule v Sor Seite n zu mack Doc sch wo es und de richtunx die wir Da anerkar darzule Schülei ergrebt, knaber Di. zieht, d erreiche In schule nicht, ! die R« Höherei verhäli gerecht Mögli bildun der 2