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Dien. Prasse. resden. au«. ad rg. . Hotel Berlin, ion de« lion de« t«logne. »rinz. »er mbauw. , Stadt eiberg. l. 'schweig, eSden. Nürnb. saniere. 4. ilephant. «. »resden. tenwalde, t. Nürnb. a. Dresden, termsdorf, g. Sieb, ise. mal-Anl. ); Bank- l 114.10; irungen v. 1854 hm. Wch- ceditanstalt 2100 Pfd. Pfd. loco t. 42 matt. 30—35 Qual, bez., V» Pr. r matt. — 5'/». Juli- Quart. 15° k. 15° R. Anzeiger. AmtMlt dki KöniA BrMgllichli md dli Ratzi der Stadt 8chM. M 18«. Mittwoch den 8. Juni. Bekanntmachung. 1884. Vom 4. Juli 1864 an ist die Aufstellung von Kalkwagen auf dem Waageplatze so wie auf anderen Plätzen oder Straßen nicht mehr gestattet. Die darauf bezügliche Bestimmung in unserer Bekanntmachung vom 3. Juni 1863 tritt vom 4. Juli d. I. an außer Kraft. — Leipzig, den 2. Juni 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. anderweit ans 6 Jahre Vormittags LI Uhr welchem die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die Versteigerung-- und VermiethungSbedingungen können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingesehen werden. Leipzig, den 26. Mai 1864. DeS Raths der Stadt Leipzig Finanz - Deputation. Holzauktion. Bei der Donnerstag den S. Juni d. I. laut unter dem 24. Mai erlassener Bekanntmachung abzuhaltenden Holzauktion werden gegen entsprechende Anzahlung und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen die nachver- zeichneten Hölzer meistbietend verkauft werden, als — Vormittags um S Uhr auf dem Gehau des Connewitzer Reviers im Streitholze an Stutz-Klötzern: ca. 14 eichene, 5 rüsterne, 4 erlene, — und 3»/, erlene Scheitklaftern —; darnach Nach mittags um 2 Uhr auf dem Gehau im Nitterwerder am Plagwitzer Wege: ca 15 eichene Nutz-Klötzer. Leipzig, den 7. Juni 1864. DeS RathS Forfi-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 25. Mai 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.)! (Schluß.) Hierauf folgte der von Herrn Adv. Helfer bewirkte Vortrag mehrerer Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen. Dieselben betrafen 2. die Verpachtung eines ArealftreifenS an Herrn Teuthorn. Der Rath schreibt hierüber u. A: „Der Inhaber der Poudrettenfabrik Herr Karl Teuthorn, dessen Pachtvertrag über das von ihm zeither für seine Fabrikanlage benutzte städtische Areal an der Berliner Straße zu Johannis d. 3. abläuft, beabsichtigt dieselbe auf das von ihm erkaufte Feldstück Parzelle Nr. 2741 des neuen Flurbuchs für die Stadt Leipzig an der Mockauer Straße zu verlegen und hat sich bei dem in Ge mäßheit tz. 22 fg. des Gewerbegesetzes ein geleiteten Verfahren ein Bedenken gegen die zu ertheilende Genehmigung nicht ergeben. Das zur Anlage bestimmte Feldstück hat jedoch keinen aus reichenden Zugang von der Mockauer Straße aus, von welcher es in einigem Abstande liegt, sondern nur einen sehr schmalen Wirth- schaftSweg und eS ist deshalb von Herrn Teuthorn an uns das Gesuch gestellt worden, ihm zur Verbreiterung des gegenwärtigen WirthschaftSweaeS das nöthige Areal von der vorliegenden, zur Pfaffendorfer Oekonomie gehörigen städtischen Feldparzelle Nr. 2742 des neuen Flurbuchs für die Stadt Leipzig einzuräumen." Der Rath hat beschlossen, dem Gesuche stattzugeben und Herrn Teuthorn auf die Dauer des Betriebes der Poudrettenfabrik von der Feldparzelle Nr. 2742 ritten 7 Ellen breiten Arealftreifen längs des sogenannten Viehweidengrabens — 66,r, lQRuthen zur Ver breiterung des — von ihm auf eigene Kosten herzustellenden und zu unterhaltenden — Fahrweges mit Settengräben gegen einen jährlichen Pachtzins von 8 Thlr. und unter Vorbebalt der belie bigen Verlegung des Wegtractes pachtweise zu überlassen. Dem Pachter des Gutes Pfaffendorf ist in Gemäßheit des Pachtvertrages wegen des entzogenen PachtarealeS eine Entschädi- guntz nach Verhältniß von 13 Thlr. 4 Ngr. für den Acker zu gewähren. Nach dem Vorschläge des Ausschusses ertheilt die Versammlung einhellig ihre Zustimmung zu dem Beschlüsse des RathS. 3. Die Pflasterung des Fleischerplatzes. „In den zwei Jahren, in welchen der Fleischerplatz während der Messen zum Wochenmarkte benutzt worden ist, hat sich — nach Mitteilung des RathS — gezeigt, daß bei Regenwetter der KieSüberzug, auch wenn man ihn vor Beginn jeder Messe er neuert, nicht ausreichend ist". Da der Platz im Uebrigen sich sür den Wochenmarkt als geeignet bewährt hat, so hat der Rath be schlossen, denselben mit einem, halb auf das diesjährige, halb auf das nächstjährige Budget zu nehmenden Aufwande von 8149 Thlr. 21 Ngr. 6 Pf. mit GraSdorfer Bruchsteinen pflastern zu lassen. Der Ausschuß erachtete es zur Zeit, wo die neue Wasserleitung angelegt werden und auch den Fleffcherplatz betreffen wird, wo die ganze Umgebung des Platzes, namentlich nach dem Gerhardschen Grundstück hin, noch mancher Reaulirung bedarf, außerdem aber auch mit Rücksicht darauf, daß die Beseitigung des dortigen Gaso meters sehr wünschenswerth und wohl auch über kurz oder lang zu erwarten ist, nicht für gerathen, eine so bedeutende Verwendung auf den Platz zu machen. Er empfahl daher - den Beitritt zum Rathsbeschlusse abzulehnen, ein Vorschlag, welcher gegen 1 Stimme Annahme fand. 4. Den Verkauf eines Bauplatzes (Nr. VIII.) an der Lessing straße an Herrn Holzhändler Senf. Letzterer, welcher bereits die benachbarten Plätze erworben, hat für die betreffende Parcelle mit 1364 >1! Ellen 1 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. sür die lQElle geboten und sich zur Uebernahme sämmt- licher Kosten, Trottoirlegung und zur Nachzahlung desjenigen Mehr betrags erboten, welcher für die noch unverkauften Parcellen der Lesstngstraße bei deren Veräußerung erlangt werden würde. Die Versammlung hatte schon früher, namentlich im Hinblick auf die künftige Wasserreauliruna und die Ungewißheit der Beibe haltung des an der Lesstnastraße vorüber fließenden Elsterarmes sich gegen den Verkauf erklärt. Neuerdings hat der Stadtrath indeß seinen Beschluß, die Par zelle an Herrn Senf zu den angegebenen Bedingungen zu ver kaufen, zur nochmaligen Erwägung an das Collegium gebracht und dabei besonders hervorgehoben, daß die fragliche Parzelle in ihrer Gestaltung nicht beeinträchtigt werden würde, wie auch die Frage wegen Beibehaltung oder Wegfalls des Mühlgrabens entschieden werden sollte.