Volltext Seite (XML)
und Anzeiger. 102. Mittwoch dm 12. April. 1854. Bekanntmachung. Von und mit dem grünen Donnerstage bis mit dem 31. Oktober d. I. wird der Vormittagsgottesdienst an Sonn- und Festtagen in den beiden Hauptkirchen zu St. Thomä und St. Nicolai, so wie in der Peterskirche, Neukirche und Jacodshospitalkirche seinen Anfang wiederum um 8 Uhr nehmen. Leipzig, den 5. April >854. Die Kirchen-Inspektion zu Leipzig. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Groß mann. Koch. Verhandlungen der Stadtverordneten am 7. April 1854. In heutiger Sitzung setzte daS Collegium die Berathung deS diesjährigen Haushaltplanes fort und gelangte mit den Bedürf nissen zu Ende. Hierauf berichtete St.-V. I)r. Stephani im Namen de- Au-schuffe- zu den Kirchen, Schulen und mildm Stiftungen über die vo» Stadtrath beschlossene Feststellung der Gehalte der MathematikuSstellen an der Thomasschule. Danach soll für die erste dieser Stellen ein Gehalt von 600 Thlr., für di« zweit« «Ln Gehalt von 350 Thlr. jährlich ausgeworfen werden. Nach dem Anträge deS Ausschusses ertheilte daS Collegium dazu einhellig seine Zustimmung. Derselbe Berichterstatter trug ein weitere- Gutachten über die Umgestaltung deS Claffen- systemS, Erhöhung des Schulgeldes und Vermehrung der Lehrkräfte u. s. w. an der HI. Bürgerschule vor. Der wachsende Zudrang schulfähiger Kinder zur III. Bürger schule und dir Rücksicht auf die steigenden Anforderungen deS städtischen VolkSschulwesenS an die Stadtcaffe haben den Stadt rath in letzterer Beziehung zu einer Umgestaltung unseres VolkS schulwesenS, in elfterer zu den Beschlüssen geführt: 1) in der Knaben- und Mädchenabtheilung der III. Bürger schule je eine V. Hauptclasse zu errichten und an derselben zwei confirmirte Lehrer mit dem jährlichen Gehalte von je 450 Thlr. anzustellen; 2) die Mittelklasse in der Knaben- und Mädchenschule zur VI. Hauptclasse umzuwandeln, daS Schulgeld in derselben von 3 Thlr. auf 4 Thlr. zu erhöhm und zwei confirmirte Lehrer mit reinem JahreSgehalte von je 400 Thlr. anzustellen ; 3) einen zweiten confirmirte» Lehrer für die 2. Elementarclasse mit einem jährlichen Gehalte von 400 Thlr., so wie 4) provisorische Lehrer nach sich ergebendem Bedürfniß mit einem Gehalte von je 250 Thlr. jährlich anzustellen, endlich 5) die bei Errichtung der III. Bürgerschule als Regel festgestellte Ermäßigung deS Schulgeldes beim gleichzeitigen Schulbesuche von zwei, drei oder mehr Geschwistern wieder aufzuheben. Der Ausschuß empfahl: a) Au diesen Beschlüssen Zustimmung zu ertheilen; d) dabei aber den Stadtrath zu ersuchen, bei Anstellung neuer Lehrer an der III. Bürgerschule die an der I. Bürgerschule angestellten und in Berücksichtigung der jetzigen geringen Schülerzahl überflüssigen Lehrer von letzterer wegzunehmen , und an der III. Bürgerschule anzustelle». Da- Collegium trat diesen Anträgen einstimmig bei. In seiner, den vorliegenden Gegenstand betreffenden Zuschrift sagt der Rath am Schluffe: „Die von Jahr zu Jahr steigende Belastung unseres Haus haltes durch die für unsere Volksschulen zu gewährenden Zuschüsse „muß nothwendig die größten Besorgnisse erregen, und weist unS „ganz entschieden darauf hin, daß wir die entsprechenden Mittel „zur Adhülfe dieses wachsenden Mißstandes aufsuchen. Seit „längerer Zeit haben wir diese wichtige Frage in sorgsamste Er wägung gezogen, und sie, adgesch-n von den wegen Gewährung „freien Schulunterricht- an Kinder bedürftiger, aber hier nicht „heimathSgehöriger Aeltern von unS eingeleiteten Schritten, zu „folgendem vorläufigen Abschlüsse gebracht: „Unsere gesammten Bürgerschulen werden auf ein gleiche-, „dem richtigen Bedürfnisse der Volksschule entsprechende- Maß „zurückgeführt. „DaS Schulgeld wird in allen Bürgerschulen gleich hoch festgestellt, „und zwar niedriger, alS es jetzt in der ersten Bürgerschule, und „höher, al- eS jetzt in der dritten Bürgerschule erhoben wird. „Ermäßigung diese- Schulgelde- tritt nur bei dringender Be dürftigkeit auf deshalb besonder- beim Rathe angebrachte- Ge such ein. „Neben den Bürgerschulen wird eine höhere Knaben- und „Töchterschule errichtet und in dieser da- Schulgeld so hoch normirt, „daß damit alle Bedürfnisse der Schule vollständig gedeckt „werden" rc. Der Ausschuß behielt sich vor, auf da- Materielle dieses Um- gestaltungSplaneS einzugehen und darüber besonderen Bericht zu erstatten, womit die Versammlung einverstanden war. Den Veteranen des ehemaligen Banners freiwilliger Sachsen. Zur Erinnerung an den 12. April 1814. Dem Unterzeichneten 72jährigen Veteranen der sächs. Armee und gewesenen Banner drängen sich heu*e am vierzigsten JahreStage die traurigen Bilder de- obigen Tage- auf, jene- Tage-, wo die Fluchen de- Mains zweiundsechzig Kameraden den FreundeS- armen ihrer KriegSgefährten entrissen. Vierzig Jahre sind seitdem in da- Meer der Ewigkeit geflossen. Ach! wohin ist diese schöne Zeit unser- Leben- geflohen; die seit, wo der Jugend Kraft unS belebte und wir mit Much und Be geisterung zum Kampfe für die Freiheit unS um unsere Fahnen schaarten! — Jetzt sind wir Greise geworden; viele, ach viele schla fen den ewigen Schlaf! Wenigen nur ist e- veraönnt, in diesem Augenblicke einer ach vielleicht noch traurigern Zukunft entgegen zu sehen, und diesen Wenigen seien folgende Zeile« gewidmet.