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lr ir rS !te ^d en ne Leipziger und Anzeiger. ^ S27. Donnerstag dm 23. November. 1854. M m- lei- »uek ch. irre. ine. don. aburg. om. imend. rera. usfie. n. f. urg. re. Zaviere. ologne. ,wan. LandlagsmittheiLungen. Vierzehnte Sitzung der ersten Kammer und sieben zehnte Sitzung der zweiten Kammer am 21. Novbr. In der ersten Kammer ist die Berathung über den speciell« Theil des Entwurfs einer Strafproceßordnung fortgesetzt worden. In der zweiten Kammer war der Bericht der Finanzdeputation über .da- allerhöchste Decret, die Zoll-, Steuer-, Handels- und Schifffahrt-Verhältnisse betreffend, dessen Hauptinhalt sich auf die seit dem Jahre 1851 eingetretenen Veränderungen in den deutschen Aollvereinsverhältniffen bezieht, auf der Tagesordnung. Die Kammer hat den Schlußantrag ihrer Deputation: „zu den in gedachtem allerhöchsten Decrete erwähnten Staatsverträgen, getroffenen An ordnungen und hinausgegebenen Erlassen, so weit verfassungs mäßig nöthig, allenthalben ihre nachträgliche Zustimmung zu er- theilen", gegen eine Stimme angenommen. Die erste Kammer zog (was wir besonder- hervorheben) die Art. 55—61 und 112 gemeinsam in Berathung aus Anlaß eine- die engere Begrenzung der Stellung de- StaatSanwaltS zu den Polizeibehörden und dem Untersuchungsrichter bezweckenden Antrag- des Bürgermeister- Koch. Die Deputation war mit diese« An träge ebenfalls einverstanden und brachte die mancherlei Abände rungen, welche demzufolge mit dem Entwürfe vorzunehmen waren, in Vorschlag. Der Antragsteller motivirte seine Ansicht kürzlich, und gab die Staatsregierung sodann auf Anfrage des Vicepräsi- denten Gottschald durch den Staat-minister vr. AschinSky die Erklärung ab, wie sie diesen Aenderungen, vorausgesetzt, daß ihnen auch die zweite Kammer beiträte, nicht entgegen sein werde. Die diesseitige Kammer genehmigte die fraglichen Modifikationen einstimmig. Nach dessen Erfolg konnte wieder auf Art. 17 b. e. e. und Art. 18, Abs. S, zurückgegangen werden, bezüglich deren die Ent schließung Vorbehalten war. Nach dem Entwürfe sollen nämlich beim OberappellationSgerichte ein GeneralstaatSanwalt, bei jedem AppellationSgerlchte ein Oberstaatsanwalt und bei den Bezirks gerichten Staatsanwälte angestellt werden. Die Deputation-Mit glieder v. König, v. Zeh men und v. Welck wollen auS finanziellen und geschäftlichen Gründen keine Staatsanwälte bei den AppellationSgerichten ernannt und dafür dem Staatsanwalt beim Oberappellationsgericht Stellvertreter zugetheilt wissen. Die erstem beiden Separatvotanten ergreifen zur nähern Begründung ihre- Antrag- da- Wort. Staat-minister vr. AschinSky und OberappellationSrath Or. Schwarze gehen auf Widerlegung der die-fall- geltend gemachten Ansichten ein und setzen dem Vorschläge die Bedenken entgegen, daß hiernach der oberste Staatsanwalt mit kaum zu bewältigenden Geschäften überlastet, in Wahrheit keine Ersparnisse erzielt und die Instanzen ungehörig vermischt würden; ste führen endlich aus, daß eine Einheit in der Verwaltung der staatS- amyaltschaftlichen Functionen auch dann zu erreichen sei, wenn der Entwurf beibehalten werde. Der Antrag der Deputations- Majorität wird aber mit 17 gegen 16 Stimmen abgeworfen, und mit 18 gegm 15 Stimmen der Antrag der Minorität, dem sich übriam- noch Bürgermeister Koch anschloß, angenommen. Bon den Verhandlungen der zweiten Kammer heben wir die nachstehenden Puncte aus. Anlangend den Umstand, daß die hier in Frage kommenden fünf Staat-Verträge vom 4. April 1853 ratificirt worden seien, ohne daß sie vorher dm Ständen zur Genehmigung Vorgelegen haben, wie solches nach den tzh. 96 und 97 der Verfassungs urkunde und nach §. 2 de- Gesetze- vom 5. Mai 1851 hätte ge schehen sollen, so bemerkt der Bericht Folgende-: „In der Regierungsvorlage sind die Gründe offen dargethan, warum die Regierung so gehandelt hat; sie beziehen sich be sonders auf die Dringlichkeit, die Verträge zu vollziehen, und auf die Unthunlichkeit, ohne große Opfer an Zeit und Geld die Stände rechtzeitig darüber hören zu können." Die Deputation kann nun zwar unter den obgewalteten Um ständen da- Verfahren der hohen Staatsregierung in keiner Weise tadeln, vertraut aber dabei der ertheilten Zusicherung, „daß ohne solche dringende Veranlassung eine unzweifelhafte Beeinträchtigung der ständischen Rechte fernerhin nicht erfolgen werde". Der Bericht bemerkt unter Anderm, daß hinsichtlich de- Ver trag- zwischen dem engeru Steuervereine in Betreff der Brannt weinsteuer und der UebergangSabgab« vom Branntwein eine nicht unwesentliche Veränderung insofern eingetrete» sei, daß durch den Vertrag vom 4. April 1853 die Maximalsumme de- von Preußen bezogenen PräcipuumS von 200,060 Lhlr. auf 129,000 Lhlr. für- Jahr festgesetzt worden sei. Die Deputation beklagt e- , daß hierbei nicht günstigere Be dingung« zu erlangen waren, und glaubt die- mit um so größer« Recht thun zu können, da au- den Mittheilungen der hohen StaatS- regierung hervorgehl, daß Preußen den thüringischen Vereinsstaate« in dieser Beziehung Zugeständnisse gemacht, welche für letztere vor- theilhafter, als die für Sachsen sind und die Grundidee de- Zoll verein-, in Aollsachen für die einzeln« Staaten unter sich mög lichste Parität herbeizuführen, etwa- verletzen müssen. Staat-minister Behr sagt: die sächsische Regierung habe bei dieser Sache gethan, was sich innechalb der gezogenen Schranken überhaupt hätte thun lassen. Irgend ein Zwang-recht habe ihr dabei in keiner Weise zur Seite stehen können. Bei dem zweiten Abschnitt der Vorlage und de- Bericht-, welcher von den verschiedenen Veränderungen handelt, die in Folge der Reconstituirung und Erweiterung des Zollverein- für Sachsen eingetreten sind, ergreift der Abg. Hörner da- Wort, um der Deputation darin beizustimmen, daß der deutsch-österreichische Aoll- und Handelsvertrag auf die sächsische Industrie einen günstig« Einfluß noch nicht geäußert habe; er knüpft daran aber die Hoff nung, daß sich für die Zukunft die de-fallsigm VerkehrSbeziehungrn zu Oesterreich jedenfalls günstiger für Sachsen gestalten würden. Er spricht dm Wunsch auS, daß die Regierung bei eingreifenden Veränderungen auf dem Gebiete der Zoll- und Handelsgesetzgebung da- Gutachten der landwirthschaftlichen Vereine, so wie der 'be stehenden industriellen und kommerziellen Corporationen nicht um gehen möchte. Abg. Georgi, an dm vorhergehend« Redner sich anschließend, spricht den Wunsch aus, daß die Regierung die Er richtung von Handelskammern im Auge behalt« und sich darüber aussprechen möchte, ob sie den fraglichen Institut« abgeneigt sei oder nicht. Staat-minister v. Neust: ES werde dem letzten Sprecher viel leicht zur Beruhigung gereich«, wenn er erfahre, daß die Regierung dies« Gegenstand nicht auS d« Augen gelassen habe. Daß sse den gedachten Einrichtungen principiell nicht entgegen sei, dafür spreche übrigen- der Umstand, daß schon vor mehrere« Jahren die dazu nöthigen vorbereitend« Schritte geschehen sei«. Wenn man aber frage, warum gleichwohl die Sache noch nicht weiter gedieh« sei, so bemerke er, daß, wie der geehrte Abg. Georgi selbst geäußert