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und Anzeiger. 22S. Son«ab«id d«n II. August. 1855. Erinnerung an Abentrichtung der Grundsteuern re. Am 1. August d. I. wird der diesjährige dvitte Termin der Grundsteuern, welcher nach der allerhöchsten Ver ordnung vom 8. December 1854 mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist, fällig. Die diesfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß - und Communanlagen an diesem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den LI. Juli 1855. Der Slath der Stadt Leipzig. Berger. Vas hat Oesterreich in Folge der Jahre 1848 und 1849 durch seine Negierung errungen? E- kautet der Titel einer kürzlich bei Carl Geibel hier erschienen« kleinen Schrift de- kaiserl. ruff. HoftathS vr. Dede in Dobpnt. An- ihr erlangt man eine genauere Kenntniß der wichtigen Fortschritte, welche da- Regierung--, Verkehr-- und Culturwesen diese-groß« für Deutschland so bedeutungs vollen Staate- in neuester Feit gemacht hat. Rut schwer lassen sich einzelne Stell« au- dem Zusammen hänge gerissen mittheilrnz doch geben wir eine, um die Art der Behandlung de- Ganzen zu zeigen, und bemerken nur noch, daß die Keikrtnißnahme der Verhältnisse Oesterreichs sowohl in sich al- i« Beziehung zu den übrigen deutschen Staaten schon jetzt und für die nächste Zukunft für uns von höchster Wichtigkeit ist, und daß schon de-halb diese« Buch sich von selbst empfiehlt. Gelte 7 heißt eS: Die natürliche Grundlage der österreichischen Monarchie stellt das Bild ein - reich geglüderten Körpers dar, da- fast in keinem europäischen Staate vielseitiger hervortritt Denn welche- andere Reich vteret eine solche Mannichfalt'gkeit von Volks stämmen, als die ve» schieden« Land Stheile de- österreichischen in sich schließen, da- russische etwa ausgenommen, wo indeß der Um stand wohl zu berücksichtigen ist, daß der überwieaende Stamm der Gtoßrussen al- die mächtigsten, am weitesten verbreiteten Slawen in ihren Hauptfltzen eine compacte, mehr al- die Hälfte der Gesanttsttbevölkerung betragende Masse bildet. — Bei der Vrr- thküüng der einzelnen die Bevölkerung de- österreichischen Kaiser- uvS mit LU Millionen Köpf« bUdenden verschied«« VolkS- »me erzieht sich, daß von den 4 Hauptstämmen etwa 16 Mill »ohner auf die Slawen, 8 Mill 360,000 auf die Deutschen, eben so viel auf die Romanen und 6 Mill 400,000 auf die In dividuen ursprünglich asiatischer Stämme*) entfallen. Das bunte Durchelkander dir DolkSmasse geht schon au- dem statistischen FaNUk» hervor, daß allein der slawische Hauptstamm sechs Zw-ige eüthält: dm czechischen, polnischen, ruthenischen, slawonischen, kroatisch - setblsthen und bulgarischen, welche wieder in mehrere ^edenzweige zerfallen, und daß der romanische Hauptstamm sich Mich Nur ln zwei Zweige thellt, den walachischen und italienischen, le Bewohner dt- weit von einander getrennten, von diesen ein- tziMomttren« Gebiet- an Bildung und Gesittung aber sich schroff «genüderstkhen. Jedoch ist hierbei nicht außer Acht zu lassen, daß, öbgteich der slawische Stamm alS der numerisch überwiegende her- ütttkttt UÜd ihm auch sogar büS Nördliche Ungarn angehört, dennoch lltagharen, Szetler, Jazygen, Kumanen, Juden und Armenier. kein Volksstamm sich so sehr über alle Theile der Monarchie ver breitet findet alS der deutsche, und daß Ansiedelung« desselben, bi- auf Dalmatien und die Lombardei, in allen Grönländern an zutreffen sind Die Gtammverschiedenheit Frankreich- ist in der Hauptmasse demselben größtentheilS aufgegangen, und selbst da- drittische Reich in Europa bietet eine solche Mannichfalrtgkeit in der Gruppirung der Völkerstämme und Ländermassen keineswegs dar, odschvn e< irische und schottische Selten, Malteser und Helgo länder m seinem Gebiete umschließt — Ungleich schwieriger war die Aufgabe einer eonfiquem«, einen Staaten-ComplexuS wie den österreichisch« umfassenden Centralverwaltung, mit solchen Massen verschiedenartiger Nationalität«, mit ganzen Ländern, die mit großartigen Privilegien oder gar entgegenstehenden Verfassungen eine Sonderstellung einnahmen. als für Preußen, welche- eine kräftige, zweckmäßige Centralisation, sei e< im Administration--, sei im Justizfache in d.n ihm durch die Wiener Congreßacte ^gefallenen Land-Sibeilen, so mannichfaitige Anomalien diese ln ihrer bisherigen Ve waltung auch darbieten mochten, durchführ« konnte. Dieselben Formen der Verwaltung, die bereit- in den älteren Provinzen bestanden, konnten für die neuer« größtentheil- auf dieselbe W ise in den Organisation-plan aufgenommen werden, und wo etwa eine Verschiedenheit anerkannt ward, war diese freilich nicht immer unwesentlich, gründete sich anderntheil- aber nur auf die verschiedenartige Benennung der Gerichte, in der Rheinprovinz noch dazu mit Beibehaltung der au- der französischen Zeit herstammenden Gesetzbücher, jedoch mit Unterordnung unter da- Justizministerium in Berlin, und da- Administralivfach erhielt seinen gerne nschaftlichen TypuS in der Jnstallirung von Regie rungen in sämmtlichen Landesgebieten mit Unterordnung unter da- Ministerium de- Innern und da- der Finanzen. Der preußische Staat hatte sicher deshalb keine Revolution ,u befürchten, wogegen im österreichischen Kaiserthum eine solche Organisation auf ganz friedlichem Wege kaum durchzusetzen war. Schwer, sagt man wohl, hält es, so viele verschiedenartige Volksstämme unter einen Hm, wenngleich unter eine Krone zu dringen ; — warum sollten indeß diese nicht an den mit Umsicht eing führten Formen der die Staatskraft erhöhenden Centralisation Theil nehmen können? Warum nicht an dem möglichst gleich förmigen TypuS einer zweckmäßig organistrten C nttalverwaltung nach ihren verschiedenen Fachadtheilungen, nämlich mit der mög lichst zulässigen Berücksichtigung der VolkSeigenthümlichkeit«? Die- Problem ist wohl zu lösen, und auch andere Staat« geben den Beleg dazu. Sind gleich die Elemente de- im österreichisch« Kafferthum begriffenen Länder - ComplexuS ungleichartig, so ist doch nicht der