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Tageblatt z. k e. und Anzeiger. ^ 213. Mittwoch den 1. August. 1855. Erinnerung an Abentrichtung der Grundsteuern re. Am 1. August d. I. wird der diesjährige dritte Termin der Grundsteuern, welcher nach der allerhöchsten Ver ordnung vom 8. December 1854 mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist, fällig. Die diesfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgesordert, ikre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß - und Communanlagen an diesem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 31. Juli 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Landt agsmitt h eilung en. 58. Sitzung der ersten und 90. Sitzung der zweiten Kammer am 30. Juli. Die erste Kammer hat heute die die Erträgnisse der Steuern und Abgaben umfassende Abtheilung de- Einnahmebudget- erledigt und ist allenthalben den Beschlüssen der zweiten Kammer beigetreten. Die zweite Kammer hat die vom LandtagSauSschuffe vorgelegten Rechnungen über die Verwaltung der Staatsschulden für die Jahre 1851 und 1852 justificirt. AuS den gegebenen Uebersichten geht hervor, daß in dem gedachten zweijährigen Zeiträume der Capitalpassivstand sich von 22,291,650 Thlr. auf 42,799,250 Thlr. im Vierzehnthalerfuße erhöht und von 41,837 Thlr. 17 Ngr. 6'/» Pf. auf 40,068 Thlr. 17 Ngr. 61/4 Pf. im Awanzigguldenfuße ver mindert hat. — Außerdem haben beide Kammern sich mit Aus gleichung der in den beiderseitigen Beschlüssen bezüglich der Budget vorlage vorhandenen Differenzen beschäftigt und über die au- dem Vereinigungsverfahren hervorgegangenen Anträge Beschluß gefaßt. (Dr. I.) Die Windfahne, ein nützliches Ding. Der diese Ueberschrift führende Aussatz von in Nr. 203 d. Bl., welcher einen, wohl den größten Theil de- Publi cum- interessirenden gemeinnützigen Gegenstand in Bezug auf unser Leipzig ziemlich humoristisch bespricht, veranlaßt mich, einige die Windfahne und den Wind betreffende allgemeine Bemerkungen, von denen freilich die eine oder die andere schon genugsam bekannt sein wird, hier anzuschließen und dann einen unmaßgeblichen Vor schlag hinsichtlich einer guten Windfahne für Leipzig kundzugeben. In Städten, wo durch die Richtung der Straßen oder durch die Lage hoher Häuser die Bahn des Winde- mehr oder weniger geändert wird, muß eine ihre Bestimmung vollkommen erfüllende Windfahne nur auf den höchsten Thürmen angebracht «erden. Eine Blechplatte ist, in einer senkrechten Ebene befindlich, an einer senkrechten Eisenstange so zu befestigen, daß der Wind — dieser mag nun schwächer oder starker sein — durch seinen Stoß gegen die Blechplatte letztere um die Stange drehend in seine Richtung bringt, wobei die Blechplatte entweder sich um die Stange bewegt, oder au ihr ftstsitzend diese zugleich mit umdreht. Hauptbedingung de- ganzea Apparate- ist eine möglichst leichte Beweglichkeit, wes halb bisweilen der Apparat besichtigt, und, wenn er in Folge des unvermeidlichen Einrosten- einen trägen Gang angenommen haben sollte, chm die frühere Beweglichkeit wieder verschafft werden muß. Da ferner hie Kivchm ihrer Länge nach in der Richtung von Westen nach Osten stehen, so hat man vermöge diese- Umstande- eine zuverlässige Kenntniß der Lage der Himmelsgegenden, die er forderlich ist, um mittels de- jedesmaligen Stande- der auf einem Kirchthurme befindlichen Fahne die Richtung de- Windes zu er fahren. Größerer Genauigkeit halber und weil e- oft schwierig genug ist, die Richtung einer in sehr großer Höhe thronenden Wind fahne augenblicklich zu erkennen und zu beurtheilen, ist eS zweck mäßig, unter der Windfahne ein au- zwei rechtwinklig übereinander liegenden, hinreichend starken Eisenstäben bestehendes große- Kreuz tüchtig fest so anzubringen, daß dann durch die Richtung der vier Theile diese- Kreuze- die Lage der vier Haupt-Himmelsgegenden genau angegeben ist, daher auch an den vier Enden de- Kreuze- gewöhnlich die bekannten Bezeichnungen Al, 0, 8» groß genug, um aus der Tiefe gesehen leicht erkannt zu werden, angebracht sind. Indessen sind alle derartige Windfahnen während der Nacht natürlich nicht zu gebrauchen. Man hat daher, namentlich in Bezug auf Anstellung wissenschaftlicher Beobachtungen, mancherlei Vorrichtungen ersonnen, die jedesmalige Richtung des Windes, ohne au- der Wohnung heraussehen oder herausgehen zu müssen, bet Tag oder Nacht bequem und genau zugleich zu erfahren. In der Hauptsache nämlich ist die Stange, an der die Windfahne festsitzt, bis in die Wohnung, und zwar bis über einen fest gemachten runden Tisch, auf welchem eine Windrose verzeichnet, so herabgeführt, daß sie stets möglichst leicht sich zu drehen ver mag. Ein mit der Windfahne in gleicher Richtung sich bewegender, an der Stange befestigter Zeiger, nahe über der Windrose, giebt dann auf letzterer die jedesmalige Windrichtung an. Die Windfahne nun läßt blos die nahe der Erdoberfläche statt findende Richtung de- Winde- erkennen. Diese letztere ist jedoch oft sehr verschieden von der in den höhern Regionen der Atmosphäre herrschenden Windrichtung, welche offenbar — den Luftballon aus genommen — durch kein anderes Mittel als durch den Zug der Wolken am sichersten erkannt werden kann. Dieser Wolkenzug muß ebenfalls bei einer Beurtheilung bevorstehender Witterungs änderung berücksichtigt werden. Die Haufenwolke (Onmuluo) ist für die Beobachtung de- Auges am geeignetsten. Die Richtung de- Wolkenzüge-, nämlich derjenigen Himmelsgegend, au- welcher die Wolken Herkommen, wird, wie die Windrichtung, mit dem selben Zeichen, z. B. 80 oder 88HV, angemerkt, und e- ist hierzu, um weniger einem Jrrthum ausgesetzt zu sein, der dem Scheitelpunkt (Aenith) nächstgelegene Theil de- Himmels zu wählen. — Ueber die Art und Weise, die Stärke de- Winde- zu bestimmen, spreche ich vielleicht bei einer andern Gelegenheit. Da der geehrte Verf. de- gedachten Aufsatzes (in Nr. 203) in Bezug auf unser Leipzig dm Stern des Thomas- und die Fahne