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Vorwort zur ersten Auflage. Bei Untersuchung des Verhältnisses, in dem die Ergebnisse der Wöhlcr’schen Versuche, welche seit einigen Jahren in der Literatur Uber eiserne Brücken einen so hervorragenden Einfluss gewonnen haben, zu den zulässigen Belastungen stehen, von denen der Maschineningenieur bei Festigkeitsrechnungen auszugehen hat, gelangte ich zu dem Resultate, dass diese zulässigen Inanspruchnahmen, welche im Laufe der Zeit in überaus grösser Anzahl als Erfahrungsgrössen entstanden sind und nicht selten unter sich des Zusammenhanges entbehren, zu einem ziemlichen Theile die Wöhler’sche Be ziehung der verschiedenen Bruchbelastungen zu einander (3:2: 1 für Schmiedeisen) bestätigen 1 ). Dieses interessante Ergebniss lieferte einen neuen Gesichtspunkt, von welchem aus einem stark gefühlten Bedürfnisse Rechnung getragen werden konnte: mehr ’) Die zulässigen Anstrengungen der Hauptbelastungsfälle (Zug, Druck, Biegung) wurden damals auf Grund dieser Untersuchungen des Verfassers zu 900, 600, 300 kg/qcm für gewöhnliches und zu 1200, 800, 400ks/qcm für vorzügliches Schmiedeisen (Schweisseisen, Flusseisen) angenommen mit der Bestimmung, dass für zwischenliegende Beanspruchungen dazwischen gelegene, den Spannungsgrenzen entsprechende Werthe gewählt werden können (S. 18 u. f. der ersten Auflage). Die neuen franzö sischen Vorschriften für den Bau und die Unterhaltung eiserner Brücken (vergl. z. B. Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1892, S. 661) vom 29. August 1891 nehmen die gleichen "VVerthe zur Grundlage, indem sie freisteilen, die zulässigen Anstrengungen nach folgenden Regeln zu bestimmen. 1. Wenn die Spannung des betreffenden Stabes unter der Belastung stets einerlei Vorzeichen hat, d. h. Zug oder Druck ist: bei Schweisseisen 600 fl- 300 , bei Flusseiscn 800 fl- 400 —--, Q max G max worin mit c„„„ die kleinste und mit g„,„ x die grösste der auftretenden Spannungen bezeichnet wird. 2. Wenn die Inanspruchnahme des Stabes abwechselnd zwischen Zug und Druck schwankt: bei Schweisseisen 600 — 300 ——-, bei Flusseisen 800 — 400 -, G,„ ax ^max worin unter G max der absolute Werth der grössten Spannung (also abgesehen vom Vorzeichen) und unter g der absolute Werth der grössten Spannung mit entgegengesetztem Vorzeichen zu verstehen ist. Es ergiebt nämlich die Regel Ziff. 1 für die Belastungsweisen a und b, S. 18 der ersten, S. 34 der zweiten und dritten, S. 35 und 36 der vierten und fünften, S. 36 und 37 der sechsten, S. 40 und 41 der siebenten und achten, S. 44 und 45 der neunten Auflage, wegen a mi „ = g„„ x bei a die zulässige Anstrengung 900, bezw. 1200 kg/qcm, „ G mt „ = 0 „ b „ „ „ 600, „ 800 „ , und die Regel Ziff. 2 für die Belastungsweisen b und c, S. 18 der ersten, S. 34 und 35, S. 35 und 06, bezw. S. 36 und 37, bezw. S. 40 und 41 der siebenten und achten, S. 44 und 45 der neunten Auflage, wegen g = 0 bei b die zulässige Anstrengung 600, bezw. 800 kg/q Cln , „ g = G max „ c „ „ „ 300, „ 400 „ Die Regeln Ziff. 1 und 2 der französischen Vorschriften 1891 entsprechen demnach ganz der m der ersten Auflage (1880) S. 18, sowie S. 19, erster Absatz und Ziff. 1 daselbst gegebenen Anleitung.