Volltext Seite (XML)
und Anzeiger. ----- 61. Arettag den 2. März. 1855 B e k a n ii t m a ch u n g. DaS 3. Stück des diesjährigen Gesetz - und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 10, Verordnung, den Beitritt der Grvßherzogl. Luxemburg'schrn Regierung zu dem Staatsvertrage vom >5. Juli 1851 betreffend, vom 0. Februar 1855; Nr. I I., Verordnung, zu Publikation des wegen der Verhinderung des Mißbrauchs der Presse unterm 6. Juli 1854 gefaßten Kundestagsbeschluffes, vom 29. Jaguar 1855; Nr. 12., Verordnung, die Vollziehung des BundrstagSbeschlusses vom 6. Juli 1854 betreffend, vom 30 Januar 1855; : Nr. IL., Verordnung, die Publikation des von der deutschen Bundesversammlung am 13. Juli 1854 in Betreff des VereinSwesenS gefaßten Beschlusses betreffend, vom 30. Januar 1855; Nr. 14., Verordnung zu Ausführung deS BundesbeschlusseS vom 13. Juli 1854, vom 31. Januar 1855; ist bei UNS eingeganaen und wird bis zum 16. März auf hiesigem Rathhause zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. j, den 28. Februar 1855. Der Skath der Stadt Leipzig. Koch. LtkvK Bekanntmachung. Weit einiger Zeit hat sich bei de« Beladen der Rollwagen der Mißbrauch bemerkbar gemacht, daß die sogenannten Hasen, d. h. die am Hintertheile des Wagens befestigten Schrotleitern, nicht sowohl nach der Bespannung zugeneigt auf der Ladung befestigt, sondern vielmehr in einer nach Außen zu in der Verlängerung des Wagens gerichteten Neigung oder gar horizontal mit der Wagenhöhe nachgezogen, beladen und mittelst einfacher am Wagen befestigter Kette in dieser Lagt gchnltin rverdrn. Neuere wiederholte Vorkommnisse haben dargethan, wie höchst gefährlich diese Art der Beladung der Rollwagen für den Verkehr und insbesondere für dir Fußgänger ist, so daß mithin dieselbe nicht ferner geduldet werde« darf. Wir verordnen daher: daß von jetzt ab die an den Rollwagen befestigen sogenannten Hasen, wenn die ersteren beladen sind, stets in einer nach der Ladung und Bespannung zu gerichteten Neigung aufgezogen und an dem Wagen fest an geschloffen sein müssen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden unnachsichtlich mit einer Geldstrafe von Fünf Thalern und llgch Beruhen höher oder mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrase geahndet werden. Leipzig, den 2-. Februar 1855. Der Ikath der Stadt Leipzig. Koch. LandtagsmittheiUm-en 17. Sitzung der zweiten Kammer am 28. Februar. Die zweite Kammer hat heute Pos. 4 deS außerordentlichen Au-za-eduhgets, den Ankauf de- in Dresden neben dem Land- hpuje gelegenen Schneiderschen Grundstückes für den StaatsfiScuS betreff«»/eÜedigt, «nd dem dtsfallfiaen, von der Regierung ab, geschloffe«« Kaufcontracte nach dem Anträge ihrer Finanzdepmation die nachträgliche Genehmigung enheilt. Hierauf wurde zur Be, rathung der ersten Positionen des Einnahmedudgets übergegangen und die allgemeine Debatte hierüber in der heutigen Sitzung zu Ende gebracht. MiyhtilMlgt» Mer Lasse und die Moldau. >P,«ln« Volk mit AuInahm« d«e im Allgemeinen träfttg, 1uL«rst ungetzlbet lr ), abergläubisch und «inm IrLfn», muUu/r« UN» »d,«HLttil, l«»ch m»hk fls da« »so Galizitn un» ,d sehr saut, besonder« ,HI» Dienstdotm, und höchst unreinlich. Selbst die Bojaren und gebildeten Aus länder können, ungeachtet man daselbst, wie in Rußland, sehr viele Dienstboten zu halten pflegt, nur mit Mühe die allernöthigste Reinlichkeit erhalten, weil dle Dienstboten daran durchaus nicht ewöhnt sind. Die Dorfrichter und die Geistlichen (griechische open) erheben sich in der Bildung nur sehr wenig übek den auer. Die Wohnungen der -andleute sind erbärmliche, niedrige Hütten, oft in der Erde, fast stets mit hervorspringendem, durch Pfähle gestützten Schilfdache und mlt ganz kleinen Fenstern. Die Kleidung deS männlichen Landvolkes besteht aus einem festigt. Ueber da- Hemd wird im Sommer eine braune Jacke von fehl grobem Luchstsff (Suckmann gmannt), im Winter ein Schaf pelz, der bei der besseren Claffe der Landbewohner noch mit Suck- manntuch überzogen ist, getragen. Die Kopfbedeckung besteht in einem spitzen Filzhute oder einer sackartigen Mütze von Lammfell. An den Füßen werden von den Männern bei Scbmuz sehr lange rindslederne Stiefeln getragen, ltn Sommer eine Art von Bade schuhe. — Die Frauen tragen sich den Männern ganz ähnlich sind