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Anzeiger. Bek anntm achung. Das >9. Stück des vorjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: ^ ^ Nr 92. Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkasse zu Forchhenn, vom 13. Decbr. >8^4; Nr 93^, Verordnung, die im Königreiche Sachsen bezüglich des Postzwanges geltenden, so wie einige damit im Zusammenhangs stehende Bestimmungen betreffend, vom 5. December 1854; Nr. 94., Verordnung, das Verbot der Pferdeausfuhr betreffend, vom 28. December >854; Nr 95, Landtagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 1854, vom 29. Dec. 1854; ist bei uns eingegangen und wird bis zum 27. d. Mts. aus hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auvhjnAm.^ ^ ,o. Januar 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung, das Einpacken der Maaren in Meßduden betreffend. Die in unserer Bekanntmachung vom 29. April 1850 getroffene Bestimmung, wonach am letzten Tage der Messe spätestens bis Nachmittags 4 Uhr das Einpacken der Maaren in den Buden beendigt und letztere selbst völlig geräumt sein müssen, bringen wir hiermit zur Nachachtung in dieser Messe mit de« Eftmerken in Erinnerung, daß Zuwider handlungen gegen diese im wohlfahrtspolizeilichen Interesse gebotene Vorschrift unnachflchtlich werden bestraft werden, ^tipzig, den 1V Januar 1855. D*A Retzth der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung Im Monat December vorigen Jahres sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am 5. Januar 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. 1) Mangel oder ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschenbehältniffe in Grundstücken 33. 2) Straßenverunreinigungen und sonstige OrdnungSwidrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Ab fahren de- Düngers 5. 8) Sonstige Straßenverunreinigungen . . . . . . ' 2. 4) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt rc. auf den Straßen überhaupt, und insbesondere Ausschütten oder Liegenlaffen von Kehricht außerhalb der vorgeschriebenen Kehrzeit (Markttag- Nachmittags von 2 bis 4 Uhr) . 11. 5) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- oder Ftrßvegen durch Stehen- oder Liegenlassen von Wagen, Karren, Kisten, Ballen, Schutt, Sand und dergleichen, insbesondere während d r Nachtzeit . . .12. 6) AuSschöpfen oder AuSleiten von Jauche in die Beischleußen oder Tagerinnen 1. 7) Ordnungswidrige- Passiren der Trottoir- und Kußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen, Karren und dergl. . 33. 8) Unbeaufsichtigte- und ordnungswidrige- Stehenlaffen bespannter Wagen oder Schleifen auf den Straßen ... 5. 9) Ordnungswidrige- Füttern oder Tränken von Pferden auf der Straße 2. 10) Kahren mit leeren Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter oder schärfer als im Schritt 2. 11) Benutzung vorschriftswidriger Rollwagen 12) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Clgarre oder Pfeife ... 12. 13) Einschütten von Asche, Ruß und dergleichen in die Düngergrube . i. 14) Verschiedene andere straßen- und feuerpolizeiliche Contraventionen . ......... 2V. 8ummu 159. . . « Bom 6. bis 12. Januar sind in Leipzig begraben worden: — Sonnabend den 6. Januar. Sin ' Bürgers und Schneidermeisters Sohn, in der Burgstraße. A"'-» Z'«S"s, Bürgers und LotteriecollecteurS Sohn, im KupsergLßchen. »"«denk« Wilhelm.»« Reiß, 2« Jahre alt, Blumenarbelterin, im Jacobshospitale.