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« «II I « -' 5. ^ und Anzeiger. c^' 5, ' ^ e - ^ 49. Sonntag dm 18. Februar. — — I8SS Bekanntmachung. DaS I. und 2 Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 1 Decret wegen Bestätigung der Statuten des Wildenhainer MüdleuveremS; vom 5. December 1854. Nr. 2 Berichtigung, das Gesetz - und Verordnungsblatt vom 5. Drc-mber vorigen JahreS betreffend. Nr. 3 Decret wegen Bestätigung der Statuten des Hausbesitzervereins für Grubenräumung zu Dresden; vom 3. Januar 1855. Nr. 4. Verordnung zu Bekanntmachung der mit der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung getroffenen Ueberemkunft über die Ausdehnung der wegen Auslieferung von Verbrechern auf dem deutschen Bundesgebiete unter dem 18. August 1836 und dem 26. Januar 1854 gefaßten Bundesbeschlüffe auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen Kronländer de-Oesterreichischen Kaiserreichs; vom 10. Januar 1855. Nr. 5. Gesetz wegen Bestrafung der Zollvergehen gegen die Zollgesetze anderer, durch gegenseitigen Vertrag mit dem Königreiche Sachsen verbundener außerzollvereinsländischer Staaten; vom 8. Januar 1855. Nr. 6. Verordnung, den Eingangszoll für Talg betreffend; vom 23. Januar 1855. Nr 7. Decret wegen Bestätigung eine- Nachtrags zu den Statuten der Leipziger Bank; vom 22. Januar 1855. Nr. 8. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend; vom 29 Januar 1855. Rr. 9. Verordnung, den Gebrauch des Landeswappens auf Waarenetiquetten und Marken betreffend; vom 2V. Januar 1855. ist bü un- eisgogangm und wird bi- zum 6. März dieses Jahres auf hiesigem RathhaaSsirale zur Krnutnißiuchme öffentlich au-hängen. Leipzig, den 15. Februar 1855 Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß bei Fünf Thaler Strafe für jeden Contraventionsfall Schnee und Eis aus den Grundstücken aus die Straßen oder öffentlichen Plätze im Allgemeinen nicht geschafft werden darf. Doch sind von uns zur Ablagerung von Schnee und Eis folgende Orte bestimmt, nämlich: 1) die Sandgrube hinter der Gasbeleuchtungs-Anstalt, 2) das vor dem Dresdner Thore zur Rechten zwischen der Chaussee und dem Täubchenwege gelegene Stück Feld, 3) der freie Platz hinter dem sogenannten Kanonenteiche, 4) der freie Platz an der alten Lehmgrube, längs der Planke des Platzmann'schen Grundstücks vor dem Zeitzer Thore, 5) die Wiese hinter dem neuen Thorhause an der nach Lindenau führenden Chaussee und 6) die große Wiese im Rosenthale. Gleichzeitig werden die Besitzer hiesiger Grundstücke und beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: durch Bahnschauseln bei starkem Schneefall und durch Streuen von Sand, Asche oder Sägespänen bei Glätte unverzüglich für Herstellung eines sicher gangbaren Fußweges längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke zu sorgen, mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß wegen jeder Vernachlässigung dieser durch die Nothwendigkeit und tm öffent lichen Interesse dringend gebotenen Vorschriften der Schuldige fünf bis zwanzig Thaler Geld- oder nach Befinden ver- hältnkßmäßige Gefängnißstrafe zu erwarten hat. Leipzig, den 1. Febmar 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. ' > »trger. ' G. Mechler, , ^ Landtagsmitthettungen. 8. Sitzung der ersten Kammer am 16. Februar. Die erüe Kammer hat in der heutigen Sitzung da- k. Decret über dle Verwandlung der sächsisch-bayerischen Eisenbahnactien- schukd in eine dreiprocentige Staatsschuld erledigt und ist durch «ny«Lnderte Annahme der Regierungsvorlage dem de-fallsigen Leschluffe der zweiten Kammer beigetreten. Außerdem beschäftigte sich dieselbe «och mit einem DeputationSberichte über eingegangene Petitionen. Stadttheater. Eine sehr gelungene Vorstellung, dle überdem durch daS Auf treten zweier Gäste noch ein besondere- Interesse erhielt, UM di« der Flotow'schen Oper „Alessandro Gtrabetlä/^ am 16 Februar. Herr Theodor Forme- vom königlichst Hof- theater in Berlin eröffnete mit der Titelrolle einen abermakigen Gastrollen-CykluS auf unserer Bühne. Der kleben-würdige EVagek, der uns bereit- im vorigen Sommer durch mehrte trrffliche Leistungen erfreut hatte, ward von dem zahlreich versammelten Publicum mit