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* ^ .. t.i. und Anzeiger. 44. Dienstag den 13. Februar. 1853. Bekanntmachung. DaS vor dem Halle'schen Thore neben einem der dortigen, an der Mockauer Straße gelegenen Wachstuchplätze befindliche, im Jahre 18Zl aufgeführte, der hiesigen Stadt gehörige Gebäude soll an den Meistbietenden auf den Abbruch verkauft werden. Kauflustige haben sich den GO Februar d. I., als in dem dazu bestimmten LicitationStermine, Vormittags l l Uhr bei der Rathsstube einzufinden, ihre Gebote zu thun, und sich fernerer R solution zu gewärtigen. Im Uedrigen können die Licitationsbedingungen bei der Rathöstubr eingeseben werden. Leipzig, den 7. Februar 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bitte um Beiträge zur Linderung der Roth im Erzgebirge und Voigtlande. Der an den oft geprüften und stet- bewährt gefundenen WohlthätigkeitSfinn unserer Mitbürger gerichtete Hülferuf für da< Erz gebirge und Voigtland vom 27. vor. MtS. hat, wie wir nicht ander- erwartet haben und danLtznest anerkennen, schon vtäfach williges Gehör gefunden. Wenn wir dessenungeachtet denselben hierdurch mit der Vitt« dringend wiedertzaten, es «Sgr Niemand durch ange regte Bedenke» irgend welcher Art sich im Wvhkthun irre machen lassen, so geschieht die-, weil die Noth lauter und drinGonder «ßsjr unß zur Wer-thatt-e» Hülfe auffordert. Hierbei bemerken wir jedoch ausdrücklich, dach «lr besondere Der«uluWu«U ß«E Bety-M-ang a» dieser Sammlung, sei eS durch Eireular oder sonst, a« Niemand ergehe» lasse« werde«. Leipzig, den 8. Februar 1855. Kramermeister Gdmund Becker, Firma Becker «L Comp. Prof. vr. O. L Grdmann, d. A. Rector der Universität, an der Bürgerschule Nr. 3. Stadtrath Fleischer, Grimma'sche Straße. Adv. JuliuS Francke, Vorsteher der Stadtverordneten, Hain straße Nr. 27. Kammerrath Frege: Comptoir von Frege <L Comp. Stadtrath Harck, bei Harck L Nolte abzugeben. Bürgermeister Koch, R.uhhauS, Stiftungsbuchhalterei. Fr. Jos. Noerpel, Tischlerobermeister, neue Straße Rr. 7. Hermann Samson, alte Waage. Stadtrath vr. Bollsack, Rathhaus, StiftungSbuchhalterel. Das Erzgebirge unv das poigliand. IV. Artikel. Von woher UN- die rechte Hülfe zunächst komme, das habe ich im vorhergehenden Artikel bereits klar und deutlich ausgesprochen; aber wie soll sich diese kund thun? Wenn e- wahr ist, daß im oberen Erzgebirge und im Voigt lande große Noth herrscht — zugestanden — und daß Abhülfe ge schehen muß, — zugestanden — so reicht eS schlechterdings nicht au-, daß man nur allemal erst zur Zeit der bereit- wirtlich ein- attretenen Noth helfen will und auch hilft; da< ist nicht die rechte Zeit, denn dann ist oft schon viel Unglück geschehen, ja bisweilen Hülse gar nicht mehr möglich. Besser und wirksamer wird man helfen und auch wohlfeiler wirlhschaften wird man, wenn man die Sache de- Helsens ein für allemal und für alle Zeit, so lange, als Noth vorh-udo» und zu erwarten ist, in die Hand nimmt und die Unterstützung der Landesarmen überhaupt und vorzugsweise der Erz- aedirger und BoigtlLnder so weit, als die einzelnen betreffenden Commune« oder die, welche sonst zur Hülfe verpflichtet sein sollten, nicht helfen können, geradezu mit auf da- Staatsbudget schreibt. Hat es jetzt schon die hohe GtaatSregierung für angemessen ge funden, die Privatwohlthätigkrit öffentlich anzusprechen, hat sie selbst bei ihren Behörde« sammeln lassen und wohl auch auS Staats mittel» mit gutem Grunde Zuschuß gewährt, so würde sich eine auf da< jährliche Staatsbudget genommene Summe auch rechtfer- tigm lassen. Dazu müßten dann alle Unterthanen gleichmäßig beitragen, und sie könnten eS um so lieber thun, weil dann eine geregelte und vorbeugende Armenunterstützung eingeführt wer den und man sicherer auf guten Erfolg rechnen könnte. Dadurch würden folgerecht die zeitherigen Sammlungen, die in den meisten Fällen nichts als ein freiwilliger Zwang sind und bei welchen gar Viele über ihre Kräfte sich betheiligen müssen, wenn auch nicht ganz beseitigt, doch wesentlich beschränkt werden. Und da- wäre sehr wünschenSwerth, weil die so erzwungenen freiwilligen Gaben nicht von der rechten Seite kommen. Fragte man mich, wie man sich in einem christlichen Ataate die Reihenfolge derer zu denken habe, welche zur Armenunterftützung für verpflichtet zu erachten sein, so würde ich unbedingt folgende Ordnung feststellen: Die erste Elaffe bilden die Kamilienglieder unter sich und gegenseitig (Blutsverwandte di- z» einem bestimm ten Grade) ; die zweite Elaffe die Dienstherrschaften, Brodherrm (vorzugsweise die Fabrikanten) und Dienende unter sich und gegen seitig, denn auch diese sollen eine Familie unter sich bilde«. (Auch hier würden bestimmte Grenzen gezogen werden müssen, um theil- dem Mißbrauche, theil- der Ueberanstrengung vorzudeugen.) AlS dritte Classe treten die Gemeinden (Heimath-gemeinden) ein. Jr^ der vierten Elaffe hilft der Staat als Vertreter der großen Staats gemeinde. Die fünfte aber völlig freie, staat-gesetzlich zu nicht- verpflichtete Elaffe bilden endlich die Menschenfreunde, welche au- freier christlicher Liebe und Barmherzigkeit Helsen wollen und ein- greifen können, wenn und wo sie nur irgend Hülfe angedeihen lassen wollen. Wäre alle- so, wie e- sein sollte, dann würde einmal so große Noth gar nicht entstehen können, und sodann würde es der christ-