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h. 120 der Städteordnung *) zu enthalten habe, weil dabei für ihn ein „specielle- Privatintereffe" in Frage komme. Den von vr. Hauschild gestellten Antrag erklärte der Vorsteher au- dem selben Grunde nicht berücksichtigen zu kön« n und brachte ihn daher nicht zur Unterstützung. St-V. Meißner erwähnte im Interesse der Gartenbesitzer verschiedene eventuelle Maßregeln der sächsisch-baierischen Staat-- bahnverwaltung, von denen da- Johanni-thal betroffen werden könnte, und beantragte: da- Collegium möge den Rath ersuchen, die Pachtprolonga tion nur auf ein Jahr zu bewilligen. Der Antrag wurde hinreichend unterstützt. St.-V. Felix erinnerte indeß daran, daß die Kündigung, welche der Au-schuß den Gartenbesitzern vermitteln wolle, dieselben schon vor Schaden bewahre; St.-V. Lepvoc wünschte gleichfall- die Gar tenbesitzer vor Verlusten, die sie selbst bei der nur einhalbjährigen Kündigung treffen könnten, gesichert zu sehen; St.-V. Backhaus erklärte sich in Hinblick auf die Verhältnisse der Gartenbesitzer für Aufrechthaltung der fünfjährigen Pachtverlängerung, da ja, wenn ein solche- Projekt, wie vom Gt.-D. Meißner angedeutet wor den, wirklich vorliege, die halbjährige Kündigung hinreichenden Schutz gewähre. Wahrscheinlich — fügte er später hinzu — handle ts sich weniger um da- Areal de- eigentlichen Johanni-thal-, als um da- bei der Maulbeerplantage gelegene Terrain. Andererseits hielt cS St.-V. Müller für bedenklich, den Rath bei etwaigen Verhandlungen mit der Gtaatsbahn durch die vorge schlagene Kündigung zu behindern. Hierauf erbat sich vr. Hauschild da- Wort, um die An wendbarkeit der h. 120 der St.-O. auf seine Betheiligung an der Verhandlung zu bestreiten Denn, bemerkte er, bei der vorgeschla- genen Pachterhöhung würde ihn selbst nur ein unbedeutender jähr licher Mehraufwand von wenigen Groschen treffen und sonach kein Grund vorliegen, ein specielle- Privatintereffe seinerseit- voraus Zu sehen. Da tz. 120 der St.-O. die erste Entscheidung allerdings dem Vorsteher überlasse, jedoch hiergegen die Berufung an die volle Versammlung gestatte, so beantrage er die Entscheidung der Letz teren über den fraglichen Punkt. Der Vorsteher motivirte nochmal- die von ihm bereit- ertheilte Entscheidung und hielt dieselbe aufrecht. St -V. An schütz und vr. Dvael fanden diese Entscheidung vollkommen begründet. St.-V. Leppoc beantragte Schluß der Verhandlung über diesen Gegenstand, und nachdem dieser Antrag angenommen und somit die Verhandlung geschloffen war, erklärte St -V. vr. Hauschild, er lasse seinen Widerspruch gegen die Entscheidung de- Vorstehers fallen und nehme den von ihm auf Entscheidung de- Collegium- gestellten Antrag zurück. — Bicevorsteher Klein widerlegte die gegen die Au-schußanträge hervorgehodenen Bedenken, indem er bemerklich machte, daß die Staat-eisenbahn, selbst wenn sie jene- Areal im W^e der Expro priation erwerben wolle, den Gartenpächtern volle Entschädigung gewähren müsse. Nach dem Schlußworte de- Berichterstatter-, in welchem der selbe zur Rechtfertigung der kleinen Pachterhöhung, der er die längere Prolongation entgegensetzte, auf die früheren Verhandlungen und Anträge de- Collegium- kinwie- und da- beantragte Auge- ständniß einer Kündigungsfrist al- billig und dem oft nicht ge ringen Werthe der Gärten angemessen bezeichnet«, wurde zur Ab stimmung geschritten. Au 1. wurde die Erhöhung de« Pachtzinses gegen 2 Stimmen, die Verlängerung der Pachte auf 5 Jahre einstimmig angenom men, womit der Meißnersche Antrag fiel. Der Antrag unter 2. u. 4 fand einstimmig, der unter 3. gegen 6 Stimmen Annahme. Gt.-V. Adv. An schütz trug hierauf da- Gutachten de- Verfaffung-au-schuffe- über die Rekla mation de- KramermeisterS und Bankdirrctor- Poppe gegen seine Wahl zum Stadtrathe auf Zeit vor. Der Reklamant hatte seine Reklamation theil- durch seine Geschäst-verhälkniffe und seine sonstige Thäligkeit in verschiedenen Aemtern, theil- durch die Rücksichten auf seine Gesundheit begründet. Die Mehrheit de- Ausschusses hatte diese Gründe beachten zu müssen geglaubt, die Minderheit dagegen sich für Ablehnung der *) 8 120 der St.-O. lautet: ,,Die Stadtverordneten haben da- ge meinsame Beste der ganzen Stadtgemeinde in Obacht zu nehmen, und, wenn bei einem Gegenstände ihr specielle- Privatintereffe in Frage kommt, der Theilnahme an der Berathung und Beschlußnahme darüber stch zu enthalten, worüber der Vorsteher zu entscheiden und im Weigerungsfälle deshalb Abstimmung zu veranlassen hat." 4595 Reklamation ausgesprochen. Demnach empfahl der Au-schuß mit 6 gegm 4 Stimmen, der Reklamation Statt zu geben. St-B Müller vertheldigte die Gründe der Minderheit de- Au-schuffe-, indem er auf die Gefahren deutete, die die Annahme einer nicht auf gesetzliche Gründe gestützten Reklamation für die Gemeinde haben müsse. Der Reklamant habe mehrere Handels gesellschafter, und ähnliche Reclamationsgründe könne fast jeder andere Kaufmann bringen. Er hoffe indeß, daß der mit so großer Mehrheit (50 Stimmen unter 54 Abstimmenden) Gewählte sich dennoch zur Annahme de- Amte- entschließen werde, wenn er sehe, daß man auch jetzt noch entschiedene- Vertrauen auf ihn setze. Der Bekichterstatter bezog sich einfach auf die im Gutachten niedergelegten Gründe der Mehrheit. Mit 30 gegen 19 Stimmen wurde der Antrag der Mehrheit abgeworsen, somit der Reklamation keine Folge zu geben beschlossen. Derselbe Berichterstatter theilte ferner eine Verordnung der Königlichen KreiSdirection bezüglich der beantragten Einführung einer Aichordnung mit. Sie lautet: „Die Königliche KreiSdirection hat den Bericht de- hiesigen „Stadtrathe- dem Königlichen Ministerium de- Innern vorgelegt. „In Verfolg einer hierauf ergangenen Verordnung desselben wird „dem Stadtrathe andurch eröffnet, daß sein Antrag auf Erlaß „einer Aichordnung für das ganze Land nicht füglich eher Erle digung finden kann, al- bi- w»nigstens da- Gesetz über Einfüh rung de- Aollgewichts al- allgemeines Gewicht publiclrt und in „dessen Folge zu Herstellung von Aichämtern über da- ganze Land „verschütten werden kann. Nach den in nächster Zeit zu erwar- „tenden Schritten Preußens in dieser Beziehung wird übrigen- „die Regulirunq des Gewichtswesen- in Sachsen nicht lange mehr „aufqeschoben bleiben." Angesichts dieser Verordnung empfahl der Verfassungsausschuß, von weiteren Schritten in der Angelegenheit vorläufig und in der gewissen Zuversicht abzusehen, daß durch die von der Regierung in Aussicht gestellten Maßregeln der bezüglich der Gewichte und Gemäße vorhandenen Calamität abgeholfen werde. Das Collegium trat diesem Vorschläge einstimmig bei. Endlich verschritt man zur Vornahme der Vorwahl zu Be setzung der durch vr. Hauschild- Nichtbestätigung offenen Stadt- rathsftelle auf Zeit. ES waren 43 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Eben so viele Stimmzettel gingen ein und ergaben für St.-V. Cichorius . . . 15 Stimmen. „ vr. Heine ... 6 „ Kaufm. Auerbach. . . . 5 „ St.-V. Märten-. . . . 5 „ Kaufm. Thomas . . . . 4 „ Banqu. Edm. Becker . . 4 „ Stadtrath Grüner . . . 4 „ St.-V. Leppoc 4 „ „ Heubel 3 „ „ Häckel 2 ,, vr. Ed. Gaudlitz . ... 2 „ Kaufm. Schunck .... 2 „ St.-V. Nachod .... 2 „ „ Kuhfahl . . . . L Stimme. „ Nörpel .... 1 „ „ Schuchard ...L „ Stadtrath Hentze . . . . 1 „ Privatm. Ledig 1 „ St.-V. Ad. Mayer ... 1 „ „ Brems 1 „ „ Mahler . . . . L „ „ Anschütz .... 1 „ Vr. Friede rici «en. ... 1 „ St.-D. Oertge 1 „ „ Felix 1 „ „ Müller .... 1 „ „ Behringer ... 1 ., Stadtthrater. Eine der berühmtesten Opern au- der Zeit, die den Uebergang von Mozart zu der durch Weder herbeigesührren Dlüthe der roman tischen Oper bildet, „Da- unterbrochene Opferfest" von