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4S34 im Stande, sie von Ihrem schändlichen Treiben abzuhalte«, aber ein ungünstiger Umschwung im Dlfferenzspiele, welcher sie nöthigt, ihre Zahlungen einzustellen — e- sollen heute sogar drei Fälle dieser Art hier vorgekommen sek« und zur Verherrlichung der Lobredner de- Schlußzettelspiele- beigrtragen haben — ein solcher Fall ver mag wenigsten- einige diesir Wohlthäter der Menschheit au- der großen Zahl jener Schlußzettelspieler gewaltsam herau-zuführen. Ich könnte diesen mit den Leben-Mitteln ihrer Mitmenschen hazardspielenden Rettern der Gesellschaft zwar Vorhalten, daß sie, abgesehen von dem himmelschreienden Unrechte, welche- sie an ihren darbenden Brüdern begehen, sich und ihre Familien selbst in- Un glück stürzen können rc., aber sie würden mir zurufen: „Hoho! Da habe ich so eben eine Differenz von 10,000 Tha- lern gewonnen! " „Jedermann muß auf bestmöglichste Verwerthung seine- Gelde- bedacht sein, und je besser ihm die- gelingt, desto besser ist eS für ihn wie für die Gesammtheit!" „Unser Hazardspiel schadet Niemandem etwa-, sondern nützt sehr viel, denn es steigert die Getreidepreise um keinen Pfennig, es belebt aber den Handel und — vermehrt sogar die Ge treidebestände und Zufuhren!" — „Diese Schlußzettelspiele sind auch darum sehr nützlich, weil sie die Spekulation von den viel nachlheiligern Käufen in natura adhalten, welche sofort mäßige Preissteigerungen Hervorrufen würden!" — Ja man geht noch weiter! Man greift, wenn man nicht- Bes sere- aufzubringen weiß, wie die Nr. 118 des Voigtländ. Anzeigers gethan, in die Rumpelkammer der von 1848 übrig gebliebenen FreihellSfloskeln und ruft unS entgegen: „Nicht- als: Polizei hilf! Nicht- als Beschränkung der Freiheit, nichts als Verbot und Strafe, romanisches Centralisiren, Bevatein und Bevormunden, statt des germanischen freien Seldstbewegens und Selbstregieren-" u. s. w.! Oder man wirft mir im Äerger darüber, daß man die Wahr heit meiner beiden Aufsätze wirklich zu widerlegen nicht im Stande ist, vor: Meine Aufsätze seien mit vielem leidenschaftlichen Borurtheile und ohne Sachkenntniß geschrieben. Man erklärt in einem Satze die Hazardspiele und Wetten als unsittlich und strafbar und will sie gleichwohl zum Nutzen de- Allgemeinen (?) beibehalten wissen, weil man behauptet: „je mehr Hände im Getreideoerkehr beschäftigt seien, je mehr Spekulanten existirten, um so mehr seien wir gegen einen wirklichen Mangel geschützt!!!" — So sind denn nach einander die Deutsche Allg. Zeitung zweimal, Seite 1967 und 2071, der Voigtl. Anzeiger mir zwei Aufsätzen in Nr. 118, die Leipz. Zeitung in der Beilage zu Nr. 238 und drei Aufsätze im Leipz. Tageblatt, in Nr. 274, 288 und 296, ingleichen die sächs. constitut. Zeitung vom 14. Oktober d. I für die Ansicht in die Schranken getreten: „Es gäbe keine künstliche Preissteigerung, der Kornwucher sei ein Gespenst." Es würde mir zwar gar nicht schwer fallen, die in diesen Artikeln enthaltenen Trugschlüsse, falschen und unerwiesenen Be hauptungen, Jrrthümer u. s. w. nachzuweisen ; allein der Zweck, welchen mein Auftreten im Tageblatte hat, ist keineswegs ein Streit mit diesen Herren, sondern er geht, wie ich bereit- bestimmt erklärt habe, dahin: 1) den mit den Verhältnissen de- Productengeschäft- noch Un bekannten zu zeigen, wem die künstliche Preissteigerung zur Last falle, und dieselben 2) von einer ungerechten Verdächtigung unschuldiger Personen, Stände und Vereine abzuhalten, dabei aber zugleich S) so viel, wie meinerseits möglich, dazu beizutragen, daß der verderbliche Schlußzettelunfug durch die hohe Staatsregierung verboten und dadurch die darbende Bevölkerung, so wie der reelle Produktenhandel von dem unerträglichen Drucke de- Differenzspiel- befreit werde. Bemerken will ich nur, daß durch jene sämmtlichen Zeitungs artikel noch nicht rin Komma au- meinen beiden Aufsätzen wider legt, sondem der von mir aufgestellte Satz: „der Schlußzettelunsug ist der Kornwucherer, d. h. er erzeugt künstliche Steigerung der Frucht- preise", nur^ desto mehr bestätigt worden ist. UebrigenS kann die Partei der Kornwucherer über meine Arbeit nicht zu Gericht sitzen; sie würde Richter in eigmer Sache sein! — Sollten aber von dem bei dem Schlußzettelsplele nicht betei ligten Publicum, für welche- allein ich die Feder ergriffen habe, noch manche meiner Bemerkungen nicht verstanden worden sein, so will ich mich für diese hiermit ausführlicher erklären. Der Produktenhandel hat die Aufgabe, diejenigen Consumenten oder Verzehrer, welche nicht in unmittelbarem Selbstverkehrr mit dem Producenten oder Erzeuger stehen, mit den Produkten, d. h. den Erzeugnissen de- Boden- zu versorgen und diese den Consu» menten zur Zeit de- Bedarf- oder eingetretenen partiellen Mangel- aus denjenigen Gegenden zuzuführen, wo Ueberfluß vorhanden ist. Der Productenhändler ist also der nothwendige und sehr wodl- thätige Vermittler zwischen Producenten und Consumenten. Er ist dem Einen so unentbehrlich als dem Andern; denn nicht immer befindet sich der Erzeuger in der Lage, seine Erzeugnisse selbst und unmittelbar an den Verzehrer zu bringen, so wie, zumal wenn die Vorräthr sich in weit entfernten Gegenden oder Ländern befinden, der Verzehrer ebenfalls außer Stand ist, seinen kleinen Bedarf aus weiter Ferne einzeln herdeizuziehen. Der Großhändler befaßt sich lediglich mit dem Ein- und Verkauf größerer Quantitäten, während demselben nun wiederum der Kleinhändler und der Mäkler für den Absatz im Einzelnen zur Seite stehen, wiewohl letztere eben so auch Abschlüsse im Großen vermitteln. Fernere nothwendige Zwischen personen sind in Absicht auf Getreide- und Oelhandel der Müller und der Bäcker, ja man hat in neuerer Zeit diesem Zwischenhandel noch als vermittelnde und da- Geschäft regulirende Anstalten die Produktenbörsen hinzugefügt. Außerdem bedarf der Produkten- ' Händler für seine auswärts gemachten Einkäufe, Bestellungen und Abschlüsse eine- Sicherungsmittels für die wirklich erfolgende Lie ferung, eine- Nachweises über den erfolgten Abschluß. Dieser Nachweis und Sicherungsmittel ist der S ch lußzettel. Er beur kundet den erfolgten Abschluß und giebt dem Inhaber einen sofort bewiesenen Grund, gegen den Aussteller auf Erfüllung de- Abge schlossenen zu klagen. Dieses Schlußzettels wird demnach der Productenhändler in den meisten Fällen, wo er Lieferungen von auswärts abgeschlossen hat, nicht entbehren können. Glaubt der Händler, die abgeschlossene Lieferung vielleicht entbehren zu können oder wird ihm ein annehmbare- Avance geboten, so verkauft er seinen Schlußzettel sammt dem dadurch erlangten Lieferungsanspruch an einen Zweiten, dieser an einen Dritten, dieser an einen Vierten, der Vierte an einen Fünften, der Fünfte an einen Sechsten u. s. f, bis die Lieferungszeit kommt. Wer nun den Schlußzettel, welcher nach Art eines Wechsels mit Giro versehen cursirt hat, präsentirt, muß das abgeschlossene Getreide geliefert erhalten und den abgeschlossenen Preis dafür bezahlen. Ein solches Geschäft nennt man nun ein Geschäft in effektiver Waare, d. h. wobei man wirklich die reelle Absicht hatte, Getreide zu kaufen und zu verkaufen und wobei da- Getreide zur Schlußzeit wirklich geliefert werd.n soll. Liegt eS nun auch schon bei diesem Geschäft in effektiver Waare für Jedermann am Tage, daß bei nur einigermaßen be günstigenden Conjuncturen durch dieses öftere Verkaufen de- Schluß- zettelS, wobei Jeder verdienen will, der Preis der effektiven Waare künstlich gesteigert werden kann und wird, so hat doch diese- Ge schäft noch immer da- Gute, daß zum Schluß wirklich da- Getreide geliefert wird und denjenigen Consumenten zu Gute kommt, wo eS geliefert wird. AuS diesem Verkaufe der Schlußzettel hat sich aber ein ganz besondere-Hazardspiel, nämlich: da- Geschäft in nicht effektiver Waare, herau-entwickelt, da- heißt ein Geschäft von bloßen Scheinabschlüssen, wodurch der Schlußzettel als Betrüger g,mißbraucht und geradehin zur Spielkarte oder zum Kornwucherer gemacht worden ist. Hier schließen — wie man auf Seite 2071 der Deutschen Allgem. Zeitung ausführlich belehrt wird — Personen miteinander über große Quantitäten Getreide ab, welche letztere- weder liefern, noch geliefert haben wollen, und Leute, welche nie einen Scheffel Korn besessen haben, verkaufen Tausende von Mispeln, und Leute, welchen der Vorrath von einer Metze Korn eine nicht unterzu- bringende Last sein würde, lassen sich die Lieferung von vielen Tausend Wi-peln versprechen, ohne darnach zu fragen, ob der Versprechende auch nur eine Metze Korn liefern kann und wird. Bei dergleichen Abschlüssen wird, wie die Deutsche Allg. Zeitung weiter versichert hat, darnach gefragt: Wie viel Mittel? Wie viel Moralität??? (Wie mag nur die Moralität in ein Betrugs geschäft kommen?) Wie viel Geschick oder Verstand? — Haben sich nun die beiden Geschäftsleute und v. überzeugt, daß sie die nöthigen guten Eigenschaften besitzen, so schließen sie mit ein ander z. B. eine Lieferung von 1000 Wi-peln Getreide atz, welche