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2S7. Mittwoch den 24. Oktober. 1855. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Borschrift de- Gesetzes über Erfüllung der Militairpsncht vom 1 August 1846 und 9. November 1848 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen im Jahre L8SS geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Psaffendors und Petzscher Mark, so wie unter Gerichtsbarkeit deS Königlichen KreiSamteS allhier wohnenden hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den 1. November d. I. vor unserem Deputirten in der alten Waage am Markte allhier sich gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die AuSbleibcnden nach tz. 75 ff. deS zuerst ang.führten Gesetzes werde verfahren werden. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Ge hörigen durch Taufzeugniffe wegen ihres Alterö sofort zu legitimiren. Dafe:u übrigens Personen aus früheren Geburts jahren sich allhier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Freitag den G. November d. I. in derselben Maße wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, am 15. October 1855. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachnna, die Anmeldung der bei den Rekrutirungen vom Jahre LSLK und LSS4 in die Dienstreferve gefetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen KriegSminifterii vom 22. Mai I84V (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1849, Seite 1V1) werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen R»krutirung, also im Jahre 1853 und 1854, in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit dieselben sich zur Zeit hier aufhalten, hiermit aufgesordert, im AnmeldungStermine Donnerstag den L November d. I. vor unserem Deputirkn in der alten Waage am Markte allhier, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestellscheine, zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 15. October 1855. Der Rath Her Stadt Leipzig. Koch. Günther. JahrrSschtuß ausscheidenden DritttheilS der Herren Stadtverordneten und Bekanntmachung Die für die bevorstehende Neuwahl des am JahrrSschtuß ausscheidenden Di Ersatzmänner angefertigte Wahlliste ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge deS RathhauseS^zu Jedermanns Ulfficht aus ExpedttionSloealo der Herren Stadtveroronet »en und im len in der alten Waage auS-rleg^ such werden Abdrücke derselben miß Stimmzetteln unter die' stimmderechtigten Bürger vertheilt werdtn. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis «it dem 27. October d. I. zur Kenntnis und Ent scheidung des Raths zu bringen, wldri-enfallS solch« bei gegenwärtiger ^ ^ ^ " WaÜ. Zur Abgabe der Stimmzettel BehnfS der Erwählun^von 218 'Wahlmännun siad dle Lage nicht berücksichtigt nrn find die Lag de- S., G «nd * November dieses Jahr« »erden können. wes Vormittags von 9 bi- 12'/, und RachmittagS von 3 dis 6 Uhr festgesetzt «„den und es haben sich die Abftimmenden innerhalb dieser Zeit vor der WatzldeputatL-n in der ersten Etage der alten Waage bei Verlust ihre- Stimmrecht- für diese Wahl in Person einzufinden und ihre Stimmzettel sdzzigoben. Urber da- weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 3. October d. I., welche an den oben erwähnt»» Octen einzusehen ist, und wovon de« Stimmberechtigten Abdrücke zugestellt werden, das Nähere. Leipzig, den 16. October 1855. Den Math dev Stadt Leipzig. Koch.