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Verhandlungen der Stadtverordneten am 28. November 1855. Vorsteher Francke eröffnet- die Sitzung mit dem Vortrage au- der Registrande. Nach einer Mittheilung de- Stadtraths hatte Bankdirector Kramermeifter Poppe die die gegen seine Waht zum Stadtrath auf Zeit erhobene Reklamation durch «in ärztliche- Aeugniß unterstützt. St.-V. Müller bemerkte hierzu, eS sei da durch diese Angelegenheit für da- Collegium spruchreif geworden, und, wie er glaube, dem Gesuche de- Reclamanten Statt zu geben. Auf dieSfallsigen Vorschlag des Vorsteher- beschloß man einstimmig, die Reklamation nunmehr für begründet zu achten. — Auf einen vom St.-D. Sperling gestellten, die Anlegung einer Schleuß- am Gerichtswege betreffenden und vom Collegium durch Mehr heitsbeschluß angenommenen Antrag hatte der Stadtrath in einer besonderen Zuschrift entgegnet, daß die gewünschte Schleußenanlage nur in Verbindung mit einem größeren Projekte zur Entwässerung der Dre-dmr und Marienvorstadt in Ausführung zu bringen sei Diese- auf 92,000 Thlr. veranschlagte Projekt, bei dessen Aus führung auf entsprechende Beiträge der Adjaeenten gerechnet werden müsse, unterliege noch zur Zeit den nöthigen Vorerörterungen. Man faßte vorläufig bei dieser Mittheilung Beruhigung, verwilligte weißer den drei Steuerboten Briefer, Winter und Schoppe eine Gratifikation von zusammen 60 Thlr, und ««heilte sodann Zu stimmung zu Zeichnung zweier Aktien 4 100 Fl. Rh. zum ger manischen Rationalmuseum in Nürnberg. ES folgte der Vortrag der Reklamationen de- Buchhändler- Franz Köhler und de- Kaufmann- Gustav Ferdinand Flinsch gegen ihre Wahlen zu Stadtverordneten. Letzterer, zum ersten Ersatzmann in der Claffe der unangeseffenen Bürger vom HandelSstande gewählt, soll an die Stelle de- St.-V. Fecht, dessen Reklamation, auf seine mehrjährige Wirksamkeit als Stadt verordneter begründet, zu berücksichtigen war, in da- Collegium etntretm. Beide Reclamanten hatten ihren Einspruch auf ihre Geschäft-Verhältnisse gestützt. Anlangend die Reklamation Köhler-, so bemerkte Adv. A n schütz, daß er dieselbe für begründet nicht erachten könne, da gleich« Entschuldigung-gründe wohl fast allen anderen Bürgern zur Seite stehen würden. Die St.-VD. Bering und Müller warm derselben Ansicht, wäbrend die St.-V. Buchhändler Heubel und Baumann sich für Annahme der Reklamation verwandten, da Köhler allerdings mit Geschäften überhäuft sei und schon früher hinreichende Beweise seiner Bereitwilligkeit, zum Besten der Gemeinde zu wirken, gegeben habe. St.-V. Buchhändler Mayer schloß sich diesen Aeußeruugen an und St.-V. Bieber fügte hinzu, daß man nach seiner Mei nung Niemand zur Annahme eine- städtischen Ehrenamte- zwingm solle, der dazu keine Zeit oder keine Lust habe, dmn Niemand könne die Verhältnisse eine- Andern so vollständig beurtheilen, wie die Ablehnung eines solchen Entlassungsgesuche- vorau-setze. Nach dem sich »och St.-V. vr. Heyn er und Bikevorsteher Klein für Annahme der Reklamation erklärt hatte«, beschloß da- Collegium gegm 4 Stimmen, derselben Statt zu gebm. Gegen die Reklamation de- Kaufmann- Flinsch bemerkte St.-V. Meißner, daß, wie der Reklamant, so fast alle Kauf- leute bisweilen zu reisen aenöthigt seien, und daß da- Geschäft desselben, indem er einen Handelsgesellschafter habe, so sttuirt sek, die Uebemahme eine- städtischen Ehrenamte- nicht al- zu große- Opfer erscheinen zu lassen. St.-B. An schütz schloß sich dem an, und eS wurde hierauf die Reklamation gegen 9 Stimmen verworfen. Sodann ergriff St.-D. Wi lisch da- Wort. Er erinnerte daran, daß bald wieder ein Jahr verstrichen sei, ohne daß die oft deregte Angelegenheit de- Baue- am Georgenhause zu einem er sprießlichen Abschlüsse gekommen wäre, und beantragte: da- Collegium möge den Bauausschuß beauftragen, in nächster Sitzung in der Sache Bericht zu erstatten. Der Antrag wurde unterstützt. Zur Entgegnung wie- St.-V. Müller darauf hin, daß die Erledigung der Sache auch dem BauauSschusse am Herzen liege, daß aber eine Uebereilung bei der Begutachtung der Angelegenheit für deren zweckmäßige Erledigung nur nachtheilig sein müsse. Auch St.-V. vr. Heine erklärte sich gegen die Annahme de- Antrags, da ein geringer Aufschub allerdings gerathen erscheine, wenn man erwäge, daß sowohl der Rath als auch da- Collegium in den ausgesprochenen Ansichten beachtenSwerrhe Gründe für sich hätten und daß vielfache und sorgfältige Erörterungen der definitiven Beschlußnahme vorausgehen müßten. St.-V. Heubel verthrid^Gte den Antrag, der nach seiner Meinung nur beabsichtige, dem Collegium eins Nachricht über den Stand der Sache zuzufützre«. St.-V. vr. Heyn er dagegen beantragte seinerseits, der Ausschuß solle binnen 14 Tagen Bericht erstatten, womit sich, nachdem auch dieser Antrag unterstützt worden, St.-D. Wi lisch einverstanden erklärte. Vicevorsteher Klein trat beiden Anträgen entgegen, da die Zeit nach Eingang der RathSmittheilung — etwa« über 4 Woche» — noch nicht so lang sei, um schon eine allseitige Erledigung der An gelegenheit als in jeder Beziehung möglich erscheinen zu lassen. Nachdem vr. Heine einen Abriß de- Gange- der Verhand lungen im Au-schusse gegeben hatte, empfahl Adv. An schütz da- Aurückziehen der Anträge, weil ein Zwangsmittel, dm Aus schuß zur alsbaldigen Berichterstattung zu bestimmen, ohnehin fehle, vr. Heyner zog hierauf seinen Antrag zurück; St.D. Wi lisch that dasselbe, obgleich er eine beschleunigtere Berichterstattung um so mehr für ausführbar erachtete, al- ja da- Collegium in seiner Mehrheit schon bei den früheren Verhandlungen eine feste Ansicht über die Vorlage ausgesprochen habe und der Ausschuß dabei mit seinen Anträgen in der Minderheit geblieben sei. In Folge dessen beantragte St.-D. Bering, die Angelegenheit einem anderen Ausschuss« zu überweism. Der Antrag fand zwar nicht ausreichende Unterstützung, doch genehmigte die Versammlung die Zurücknahme der von den St.-VV. Wi lisch und vr. Heyner gestellten Anttäae. Man ging hierauf zur Tagesordnung über. Adv. An schütz berichtete im Namm de- VerwaltungSauk- schuffeS über die vom Stadtrath beschlossene Erhöhung de- WochenlohncS der 17 jüngeren Rathsdiener von 2 Thlr. 17 Ngr. 5 Pf. auf S Thlr. Eine Anfrage de- Collegium-, wie hoch sich die durchschnitt liche jährliche Einnahme dieser Diener an Denunciation-getzühren und Gtrafgelderantheilen belaufe, hatte der Stadtrath dahin beant wortet, daß dieselbe für jeden im Durchschnitt 15 Thlr. 28 Ngr. jährlich betragen habe. Der Ausschuß, obgleich mit der bessern Besoldung der Raths-