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296. Dienstag den 23. Oktober. 1855. sssss« Bekanntmachung. Da eS neuerdings öfters vorgekommen, daß zu musikalischen Aufführungen in öffentlichen Localen obrigkeitliche Er. laubniß nicht einaeholt worden ist, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: 3u musikalischen Aufführungen jeder Art in öffentlichen Localen, gleichviel ob dieselben vor oder nach 10 Uhr deS AbendS stattfinden, einschließlich der Musik bei Tanzstunden, bedarf eS einer jedesmaligen obrig keitlichen Erlaubniß. Eine solche Erlaubniß ist auch dann erforderlich, wenn eine geschloffene oder Privat-Gesellschaft zur Abhaltung von Tanz-, Concert- und Tafelmusik sich eines öffentlichen Locales bedient. Geschloffene Gesellschaften haben dergleichen Erlaubniß selbst dann einzuholen, wenn sie in den von ihnen ermietheten Privatlocalen musikalische Aufführungen vorzunehmen gedenken. Wegen Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nicht nur die Besitzer des Locals, sondern auch die Betheiligten selbst mit Geld- oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt werden. Jngleichen haben diejenigen eine solche Strafe zu gewärtigen, welche die ihnen ertheilte Erlaubniß überschreiten. Leipzig, am 13. Oktober 1855. Der Ruth der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung. Von der medicinischen Facultät sollen folgende dermalen erledigte Stipendien für Studirende der Medicin anderweit vergeben werden: a) zwei Knaupsische Stipendien ü. 50 Lhlr. auf ein Jahr; b) zwei Quellmalzische Stipendien n. 69 Thlr. und 50 Lhlr. auf drei Jahre; e) das Schnedelbach'sche Stipendium k 12 Lhlr. auf ein Jahr; ii) drei Erier'sche Stipendien k 50 Thlr. auf drei Jahre; e) drei Walther'sche Stipendien L 100 Thlr. auf drei Jahre. Bedürftige Studirende der Medicin werden daher hierdurch zur Bewerbung aufgefordert und veranlaßt, ihre dics- sallsigen schriftlichen Gesuche unter Beifügung deS Maturitäts- und Armuthszeugnisses, auch eines Verzeichnisses der besuchten Vorlesungen nebst Angabe der bereits genossenen akademischen Beneficien bis spätestens den LS. November L8SS bei dem Aktuar unserer Facultät in der Universitäts-Canzlei allhier einzureichen. Leipzig, de» 9. Oktober 1655. Die medieinifche Aaeultät daselbst. 1)r. Otto Bernhard Kühn, d. Z. Decan. Bekanntmachung. Durch Herrn Philipp Datz, Inhaber der Teppichhandlung unter gleicher Firma hier und in Dresden, sind uns einige Gobelins Teppiche (Doubletten der Pariser Ausstellung) auf die Dauer von acht Lagen gütigst überlassen worden, um solche zum Besten der hiesigen Armen für das Publicum auSzustellen. J»dem «ir nachstehend einige uns mitgetheilte Notizen über diese Teppiche beifügen, bemerken wir, daß die Ausstell»»- derselbe» vom 17. bis 2s. d. Mts. täglich von früh 10 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr im großen Soale der BuchhLndlerdtrsk -egen ein Eintrittsgeld von 2>/, Ngr. für die Person stattfindet. steinig, de» 16. Oktober 1855. - Da- Ar«e«direetorium. Ei» D»ßsr Teppich, LobeikSzeil: 4 Arb. S Mon., Preis-^800 I Eine Tischdecke, Arbeitszeit: 2 Arbeiter 1 Mon., Preis ^ 250. Ui» MWer der-l, -- 4 , 3-. - - 600.1 Ein paar pcnliöios, Arbeitszeit: 4 Arbeiter 1^ Monat, Preis Ein dergleichen, - - 2 - - - - 30Y 1 ' ^700. Noch e»«»1 Mornwucher. Bevor mein gegen daS Gespenst deß LornwucherS i» Allge meine» gerichteter Artikel in Nr. 274 d. Bl. zum Dmck gelangte, hatte Herr Adv. Gast i» Nr. 272 zu bewetfin versucht, daß eS doch eine« Komwuchee und zwar in Gestalt deS DifferenzgeschLstS oder SchlußzettelhandelS an de« Getreidebörsen glebt und daß das Verbot desselben un- vor künstlicher Lheuerung und Mangel be wahren würde. Diesem mit so vielem leidenschaftlichen Vorurthell und ohne aenaue Gachkeantniß geschriebenen Aussätze folgte neuerdings in Nr. 284 ein zweiter, welcher mir einige Jrrthümer vorwlrft und.