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4SSS am 28. December 18Ü5 an die Amtshauptmannschafte«, beziehendlich die Gesammt-Canzlel zu Glauchau und von Letzteren spätesten- am 4. Januar 1856 an da< statistische Büreau des Ministeriums des Inner« einzusenden ist. Vorstehende Verordnung ist nach tz. 21 dis PreßgesetzeS vom 14. Märr 18S1 in allm daselbst bezeichneten Blättem abzudrucken. Dresden, am 10. Octoder 18S5. Mt«tstert»« de» J««er». ' (gez.) Frhr. v. Neust. Demuth. Erinnerung an Abführung des diesjährigen zweiten Termins der Gewerbe- und Personalsteuer rc. In Folge der zu dem Finanzgesetze vom 16. August d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Lage wird der diesjährige zweite Termin der Gewerbe- und Personalsteuer, nach einem halben Jahre-betraae, am LS. Oktober d. I. fällig. Die diesfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den als Zuschlag zu denselben zu entrichtenden städtischen Schoß- und Communalgcfällen an gedachtem Tage und spätesten- binnen L4 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort mit executivischcn Zwangsmitteln gegen die Restanten verfahren werden muß. Leipzig, am 13. Oktober 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Alle diejenigen Einwohner unserer Stadt, welche nach Maßgabe des revidirten Communalgarden - Regulativs zum Eintritte in die Communalgarde verpflichtet sind, dieser Verpflichtung aber bis jetzt noch nicht Genüge geleistet haben, werden hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen und spätesten- bis zum 20. Oktober d. I. sich im Communalgarden- Bureau, Markt, alte Waage, 1 Lreppe hoch, in den Stunden Vormittags von 0 bis 12 oder Nachmittag- von 3 bis 6 Uhr zum Eintritte in die Communalgarde bei Vermeidung der in h. 6 des obgedachten Regulativs angedrohten Geld- oder Gefängnißstrafe persönlich anzumelden. Die Außenbleibenden haben sich des gesetzlichen Zwangsverfahrens zu gewärtigen. Leipzig, am 14. September 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. / ' ^ - Berger. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Stipendiaten-Ordnung vom 1. September 1853 wird denjenigen, mit einem Maturität-- Zeugnifse versehenen Herren Studirenden, welche um ein von der Collatur des Königlichen Hohen Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts abhängiges Stipendium nachsuchen wollen, hiermit bekannt gemacht, daß sie ihre diesfallsigen Gesuche, welchen die h. 2 obgedachter Stipendiaten-Ordnung sub a. bis 5. specificirten Unterlagen beizu- fügen sind, — vom Fünfzehnten Oktober bis zum Zehnten November 18S6 bei dem Famulus der Epyorie (Universitäts-Quästor Krause guf der Expedition deS Umversitäts - Gericht-) einzu- reichen haben. Später eingehende Gesuche können nicht angenommen und beachtet werden. Dte Namen derjenigen Herren Studirenden, welche bereits in früheren Semestern um Verleihung eines dergleichen Stipendii nachgesucht haben, aber noch nicht berücksichtigt worden, werden in dem Verzeichnisse der Bewerber fortgeführt, und ist aus diesem Grunde ein wiederholtes Anhalten nicht erforderlich. Uebrigens wird auf die an dem inneren und äußeren schwarzen Brete und in dem Convicte befindlichen Anschläge verwiesen. Leipzig, den 15. Oktober 1855. Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten daselbst. Bekanntmachung. Von der medicinischen Fakultät sollen folgende dermalen erledigte Stipendien für Studirende der Medicin anderweit vergeben werden: ») zwei Knaupsische Stipendien 1 50 Lhlr. auf ein Jahr; b) zwei Quellmalzische Stipendien L 69 Lhlr. und 50 Lhlr. auf drei Jahre; e) daS Schnedelbach'sche Stipendium L 12 Lhlr. auf ein Jahr; ck) drei Lrier'sche Stipendien L 50 Lhlr. auf drei Jabre; e) drei Walther'sche Stipendien L 100 Lhlr. auf drei Jahre. Bedürftige Studirende der Medicin werden daher hierdurch zur Bewerbung aufgefordert und veranlaßt, ihre dies fallsigen schriftlichen Gesuche unter Beifügung des Maturität-- und ArmuthszeugniffeS, auch eines Verzeichnisse- der besuchten Vorlesungen nebst Angabe der bereits genossenen akademischen Beneficien bis spätestens den LS. November L8SÜ bei dem Actuar unserer Fakultät in der Universität-- Canzlei allhier einzureichen. Leipzig, den 9. Oktober 1855. Die medieinische Faeultät daselbst. > vr. Otto Bernhard Kühn, d. Z. Decan. Bekanntmachung. ^ Die Herren Inhaber von.Meß- und laufenden Conten werden andmch darauf aufmerksam gemacht, daß der Abschreibungs termin für die ln der diesjährigen Michaelismeffe verkauften Warenposten de» 18 Octoder d I sein Ende erreicht und daher bis zu diesem Tage Abends 6 Uhr die Duplicareertificate, beziehentlich Certificatverzeichniffe, an unsere Contobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, den 11. Oktober 1S5S. Königliche- iHa»pt-Ste»er-Amt. * * Lamm, Ober-Meß-Inspektor.