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Grundsätzs der erLen Clüsse: Ar jetzos eingefchriedene Kind iß ein t-gelmäßt-er jähr- lichtr DeLrag »o» 1 Thlr. zu zahlen, äußerem »verde« »der an« ßckstzett fretwilligo-Beittäge v«u jeder beliebige« Hohe angenommen. 8. Ausgezahlt werden an jeden Versicherten nach zurückgelegtem 21. Lebensjahre (aber nicht früher) daS nach und nach ein gelegte Capital nebst Zinsen und AinseSzinsen desselben r»3»/,X, außerdem aber noch die ausfallenden Antheile aller derjenigen Capitale und deren Zinsen und AinseSzinsen, welche für Kin der eingelegt sind, die inzwischen verstorben -der für verstorben zu erachten sind. (Letztere sind nämlich solche, für welche der oben erwähnte regelmäßige Jahresbeitrag nicht gezahlt wurde) Au dieser Classe können Kinder nach der Geburt bis zum voll endeten 19. Lebensjahre angemeldet werden. Bei der Anmeldung muß gleichzeitig die erste Anzahlung geschehen, die wie jede fernere Jahreseinzahlung beliebig hoch srin kann, aber nicht unter 1 Thlr. betragen darf. — An die regelmäßigen jährlich im letzten Vier tel zu zahlenden Beiträge wird von der Bank durch ihre Agenten oder durch die (im Fall man sich keine-Agenten bedient hat) auf gegebene Adresse erinnert. Alle eingezahlten Capitale nebst Zinse» und AinseSzinsen, wie auch die zugeschrirbenen Erbantheile solcher Kinder, für die der erwähnte regelmäßige Jahresbeitrag (von 1 Thlr.) nicht gezahlt wurde, und derjenigen, die verstorben sind, werden auf die noch lebenden Mitglieder übertragen und di»fe« nach dm sie treffenden Erbanlheilen jährlich Ausgeschrieben. Als erbberechtigt werden nämlich alle diejenigen betrachtet, welche bereits ein volle- Rechnungsjahr der Bank hindurch wenigstens 10 Thlr. guthaben. Auf jede volle 10 Thlr. wird ein Erbantheil gerechnet. Diese Procedur der jährl. Zuschreibung und Verzinsung wird für jede- lebende Mitglied dis zum 21. Geburtstage desselben fortgesetzt, welches alsdann nach vollendetem 21. Lebensjahre da- ihm so an gesammelte ganze Capital ausgezahlt erhält. Dem gründlichem Beobachter, der diese Kinderversorgungseassen von unparteiischem Standpunkte a»s betrachtet, sann es bei Ver gleichung der einzelnen Vortheilr, die jede der vorgenannten drei Anstalten bietet, nicht entgehen, wie sie gestrebt haben, ihren Vor gängern in dieser Beziehung den Rang abzulausen und ihr Ge bäude s- praktisch und vortheilhaft als möglich hinzustellen, und ist e- daher nicht zu läugnen, daß die Teutonia mit ihrer Casse, alS neueste, diesen Vortheil sehr gut zu benutzen gewußt hat. So hat sie zuvörderst nach unsrer Ansicht sehr richtig calculirt, keine festen, sich alle Jahre gleich bleibenden Einzahlungen wie bei ihren Vorgängern zu bestimmen, sondern jede fernere Jah reseinzahlung außer dem mehr erwähnten jährlich zu zahlenden einen Thaler, der wohl immer zu erschwingen ist, dem Belieben jedes Einzahlers zu überlassen. Denn gewiß wird es deren viele geben, die es zuweilen sehr geniren dürfte, wenn sie z B. da- erste Jahr eine Einzahlung von 20—30 Thlr. ermöglicht haben und sollen nun eine längere oder kürzere Reihe von Jahren dieselbe gleich hohe Summe fondezahlen, um nicht die ganze Versicherung zu verlieren. Wenn daher bei diesen Anstalten der Einzahler sehr nöthig hat, darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Höhe seiner Ein zahlungen für die ferneren sich gleichdleidenden Jahresbeiträge nicht seine Kräfte übersteigt, so bietet die Teutonia dagegen den Vor theil, ohne alle lästigen Verpflichtungen nur dann größere und beliebige Einzahlungen als 1 Thlr. machen zu können, wenn eS die Umstände erlauben, und im Interesse des Versicherten kann auch zu jeder Zeit das Capital bis zur Auszahlung bedeutend und beliebig erhöht werben, wenn es eben die Berhältn ffe erlauben, was den Einzahlern jener Anstalten unbedingt benommen ist. Eine« bedeutenden Vorzug bietet die Teutonia ihren Mit gliedern ferner dadurch, baß sie alle Versicherten nur in eine Classe (nämlich in die Bersicherungsart der ersten oder zweiten Classe) auf nimmt, wo hingegen jene Anstalten für jede- Kalenderjahr für dir zur Versicherung angemeldeten in demselben gebsrnen Kinder eine besondere abgeschlossene Classe (und Casse) bilden, von der es immer noch problematisch bleibt, ov sie sich cvnstituirt, b. h. ob sich nach Verlauf von zwei Jahren die dazu wenigstens erforderlichen zehn Mitglieder gemeldet haben. Es leuchtet aber wohl ein, daß die Teutonia, wo sie nur eine Classe für alle bis zum 19. Jahre sich fort und fort Anmeldende« bildet, nicht nur eine viel bedeuten dere und mit den Jahrm sich immer mehr steigernde Anzahl Mit glieder erhält, sonder« daß selbstverständlich bet einer so großen zu rrwartenden Anzahl die Erbschaften durch die vorauszusetzenden ver mehrten Todesfälle und bergt, sehr bedeutend werden müssen. Dm« bas eigdnritche Prospertem derartiger Anstalten ober vielmehr die Steigerung dsd nuSzu-ahlenben Capitale hängt wesentlich von der größer» oder geünger« LheNnahme und mithin von de, Anzahl der vereinigte« Mitglieder ab. — Obwohl nun die Concordia so wohl als die Bsr sicht bezüglich der zu erwartenden Capitalstei- gerung in ihren Prospeeten die von einer ältern Anstalt aufgeftrllten Ermattungen, daß nämlich ein im Geburtsjahre eingeschriebenes Kind bel Verkeilung „auf je 10 Thlr. mindesten- 1250 Thlr. erhalten könne" aussprechen, so können doch solche sanguinische, sich aus gar kein Calcul gründende Erwartungen nie alS Maßstab dienen, da sich eine irgend welche zuverlässige Berechnung wie bei gewöhnlichen Lebensversicherungen nicht aufstellen läßt. Ader nicht läugnen läßt eS sich gewiß, daß wenn überhaupt von einer bedeu- tenven Steigerung, die allerdings bei derartigen Anstalten zu er warten, die Rede ist, diese Steigerung bei der Teutonia, wo sie immer nur eine Classe bildet, voraussichtlich am größten sein muß. — Allerdings scheut aber die Teutonia, auch die wirk lich immense Mühe und Arbeit nicht, jede- Jahr, wir schon er wähnt, jede- einzelne Conto der Versicherten nach deren Betheiligungen abzuschließen, wodurch sie aber auch gleichzeitig die Ungleichheiten de- Alter- beseitigt. — Für diese vermehrten Arbeiten wie für die Ver waltung Überhaupt beansprucht sie nur von allen Einzahlungen den Zinsengenuß von einem Jahre oder, mit andern Worten, verzinst die eingezahlten Gelder erst, nachdem sie ein Jahr vorher an die Bank eingezahlt sind, (wobei sie sich genau an den Einzahlung--, kermi« HÄt,) wo hingegen jene Anstalten von allen Zahlungen gleich Ü X vorweg abziehen und dem ungeachtet die Verzinsung immer nur erst mit dem darauf folgenden 1. Januar jede- Jahres beginnen lassen, und damit am 1. Juni desjenigen Jahres wieder aufhören, in welchem die Kinder j.der Altersklasse das 21. Jahr (oder den 22. Geburtstag) zurücklegen. — Ferner ist in Betracht zu ziehen, daß die Teutonia stets Mitglieder bis zum 19. Lebensjahre auf nimmt, wo dagegen bei jenen Anstalten alle vor 1845 und 1846 gedornen Kinder, welche gegenwärtig das 9. Jahr zurückgelegt haben, aar nicht mehr ausgenommen werden können, wodurch wiederum der Teutonia ein um so größeres Feld für ihre Thätigkeit geboten ist, waS gleichfalls zur Capitalsteigerung beitragen muß. Außer dieser nun so weit beschriebenen I. Classe der Klnder- versorgungs- und Ausstattung-- Erbcaffe der Teutonia hat diese Anstalt, wie bereits schon ausgesprochen, noch eine 2. Classe er richtet, welche aber, bezüglich ihrer Einrichtungsweise, bis jetzt noch ohne alle Concurrenz dasteht. Grundsätze der 2. Classe. Es werden Einzahlungen von beliebigen Beträgen jederzeit angenommen. 8. AuSgezahlt werden im Allgemeinen die eingelegten Capitale und die Zinsen und AinseSzinsen derselben mit 3'/r«/o be rechnet, woneben die überlebenden Versicherten die auf die Verstorbenen ausfallenden Zinsen und Zinseszinsen erben. Im Fall de- Tode- wird das eingelegte Capital zurückgezahlr. 0. Jeder Versicherte kann jederzeit die ibm zustehende Summe ganz oder theilweise von der Bank erheben. Die Eigenthümlichkeiten dieser Versicherungsatt, welche sie mit keiner andem Kinderversicherungscasse gem'ln hat, bestehen hiernach ersten- darin, daß alle Beiträge ganz freiwillig sind ; zweiten-, daß im Fall de- Tode- der Versicherten da- eingelegte Capital zurückgezahlt wird; und endlich, daß der Cassenantheil der Versicherten jederzeit verlangt und au-gezahlt werden kann. — Obwohl unter diesen Bedingungen das eingezahlte Capital in dieser Classe nicht in d-r Weise wachsen kann, wie in der ersten Classe, wo auch das Capital der verstorbenen Mitglieder auf die noch lebenden übergeht, so wird doch diese Classe neben der ersten von sehr Vielen als sehr willkommen begrüßt werden, da eS manchem Vater, der eine große Familie hat, wünschenSwerth sein dürfte, da- Capital für jeden Fall seinen Kindern, wenn ein- davon sterben sollte, gesichert zu sehen. Die Capital - Steigerung-weise hat diese Classe übrigen- ganz mit den bekannten Renten-Än statten gemein, denn hier wie dort können nur die Zinsen und Ztnsesztnsen vererbt werden, welche jedoch hier die auszuzahlenden Capitale be deutend erhöhen können und werden. Somit bietet diese Classe gleichzeitig den Vottheil, atS Sparkasse benutzt werden zu können, und giebt am AuszahlungStermine mehr, alS irgend welche Spar kasse geben kann. Diesen eigentlichen AuSzahlüngstermin hat die Teutonia für die Mitglieder dieser Classe auf da- vollendete 2L. Lebensjahr festgesetzt, doch soll das eingezahlte Capital ohne Zinsen und Ztnseszwsen jederzeit und mir diesen, unter Bei bringung eines vorschriftsmäßigen Gesundheits-Atteste-, nach einer