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A n z e i g er. ^ 271. Freitag de» 28. September. rr. I85S. Bekanntmachung. Diejenigen Aeltern und PflegeLltrrn, resp. Vormünder, welche um Aufnahme schulpflichtiger Kinder in die hiesige Armenschule für Ostern I8L6 ansuchen wollen, Haben^fich de-balo von j-tzt an spätesten- bi- zum » LS. November d unter Vorstellung der Kinder bei den betreffenden Herren Armenpflegern zu melden. Leipzig, den 2V. September I8LL. DnS Armendireetorirrm. Smderversorgungscassen. Es ist wohl nicht zu läugnen, daß da- Versicherungswesen be züglich derLrdenS-, Renten-, Capital-, Aussteuer-und Pension-Versicherungen rc. auch in Deutschland in Folge der Concurrenz zuvörderst der ältern deutschen Anstalten mit den englischen Anstalten und der jünger« und jüngsten deutschen wieder mit den ältern gegenwärtig auf eine Stufe gebracht worden ist, die für die zweckmäßigste Benutzung de- Publicum- in der That nichts zu wünsche« üdrig läßt. Obwohl nun durch diese vereinten Be mühungen da- Interesse für diese segen-reichen Versicherung-dranchea i« Pnblicu« geweckt worden ist, so benutzt diese- doch zu seinem eignen Nachthell die ihm gebotenen Bortheile noch viel zu wenig, und es ist daher die Pflicht all« Sachverständiger, hei jeder Ge legenheit diese Dortheile dem Publicum so klar als möglich vorzu stellen. Zu diesem Zweck erlaubt pch Referent in Nachstehendem eine vergleicheewe Darstellung her in neuester Zeit in- Leben getre tenen Klnderversö-gungseassen zu geben, al- einer derjeni gen Verficherung-dranchen, die in Deutschland noch am wenigsten gikannt und benutzt sind und badet doch vorzugsweise Lrrücksich tiguag Verdienen. Diese neuen Berficherung-arten haben hauptsächlich da- Ab weichende von den bekannten Lltern AuSsteuerverflcherungen, daß sie auß-r der Verzinsung von Zins auf Ain- noch di« Beerbung der versicherten Mitglieder untereinander al- Zuschlag habe«, wodurch eben eine Steigerung erreicht wird, die sonst unmöglich zu erreichen sein würde, was sie im Allgemeinen mir den so vielfach benutzten Rentenanstalten göneia haben, mst de» Unterschiede jedoch, daß dt« Rentenanstalten von einem gewkffß» Zeitpunkte an nur die Zinsen oder, mit andern Worten, die das versicherte Mitglied treffende Rente bis zu dessen Tode bezahlen, wo die erwähnte» Kinderver- sorguogscaffen an solchen Zeitpunkten das bis dahin aufgrsammelte ganze Capital auszahle» und an dle Mitglieder verthellen, so daß die versicherte« Kinder, »enn sie in das eigentliche Leben, in ihren Beruf treten sollen, ln den Besitz eines Capital- gelangen, das ihnen ihr femmrs Fortkommen erleichtern, oft sogar auf die Dauer sichern kann. Die erste der mehrerwähnten neuen Kinderverso rgungs- cassen hat die Concordia in Cöln gearündet unter theilweiser Benutzung der Haupt- und Gruadprincipie« einiger ältern engli schen und französischen Anstalten. Auf aanz gleichem Fuße und mit nur sehr wenigen Abweichungen ist ihr in neuester Zeit die Dorsicht in Weimar gefolgt. Ihre gemeinsamen Grundbestim- mungen sind folgend«: ,Hür ave zur Versicherung angemeldele Kinder, die in ein und demselben Kalenderjahre geboren sind, wird eine besondere Caffe oder Gesellschaft gebildet, deren Mitglieder sich unter gleichen Pflich ten und Rechten gegenseitig beerben. Jede Jahre-caffe muß im Laufe der ersten zwei Jahre wenig sten- zehn Lheilhader zählen, um al- conftituirt betrachtet werden zu können. Nach 22 Jahren wird allemal im Juni de- 23. Kalenderjahres die Caffe ausgeschültet und an die noch lebenden Mitglieder, die mithin ihr 2t. Lebensjahr zurückgelegt haben müssen, nach ihren tarifmäßigen Antheilen vertheilt; z. B. für 1855 im Juni t877 u. s. w. Ausgenommen werden alle Kinder einer Alter-claffe während eines Zeitraums von z«dn Jahren, d. h. di- nach zurückgelegtem V. Lrhensjahre. — Solche Atterselaffm hat die Concordia jedoch noch für die Kalenderjahre von 1845 an und die Vorsicht von 1846 an eröffnet und gestatten den in diesen Jahren bis 1854 und 18siü gehornen Kindern noch während eines Zeitraums von zehn Jahre», also bis map. zum Jahre 1863 und 1864, den Eintritt. Beide Anstalten haben tarifmäßige, sich »ach dem Alter rich tende feste Jahresbeiträge, »ach denen als Minimum für ein im erste» Ich» und innerhalb der erste« drei Monate nach der Geburt aufgenommenes Kind 2 Lhlr. (für da- 22 solche Jahresbeiträge gezahlt «erden müssen) für einen Erdantheil der Vorsicht und für >/r Erdantheil der Concordia (da da- Minimum für einen ganzen Antheil dieser Anstalt 10 Thlr. ist) zu zahlen sind, welche Minimalzahlung sich aber steigert, je später ein Kind in seine Alter-claffe eintritt. Obwohl über die Minlmalzahlung für jedes Kind jeder beliebige Betrag angenommen wird, so müssen doch alle ferneren Jahresbeiträge (oder Prämien) bis nach zurückgelegtem 21. Lebensjahre in gleicher Höhe als das erste Jahr sortbezahlt werden. — Alle Kinder, die dm Aiszahlungstermin erleben, er halten de» sie treffende« Antheil; erleben sie diesm Termin nicht, so geht ihr Antheil auf die überlebenden Kinder über. Bleiben sie mit ihren Jahresbeiträgen t« Rückstand, so wird ihnen gegen ein tarifmäßiges Strafgeld ein volles Jahr als Zahlungsfrist einge- rarqnt und nur solche mit Zahlungen in Rückstand verbliebene Km-er, die am Au-schüttunjwtermine noch am Leben sind, erhalten ihre baaren Einlagen ohne Zinsen und nach Abzug der stipulirten Kosten wieder zurück. Die Verzinsung ist 3*/, X Zins auf Ain- und beginnt allemal am 1. Januar für die im vorhergehenden Kalenderjahre eingenom menen Einzahlungen und hört am 1. Juni im 21. Kalenderjahre jeder Altersklasse wieder auf. Bon allzn^chinzahlungetz werden für Verwaltung-kosten ü X abgezogen oder vielmehr nur V5 X zur Verzinsung gutgeschrieben. Die dritte erst kürzlich ins Leben getretene derarthze Anstalt ist die in -wei Classen zerfallende „Kinderversorgnngs- und Lusstattungs-Erbcasse der Teutonia." In Verreich mit den -be« beschriebenen Caffe» kann nur die erste Claffe der ge nannte» Anstalt toetm, da die zweite Claffe, die wister unten beschrieben werde« soll, ei« wefnttlich andere Einrichtung hat.