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Tageblatt und Anzeiger. 154. Tonnabend den 3. Juni. 1854. Bekanntmachung, die Anmeldung zur theologischen Candidatenprüfung-etrefferch: Diejenigen Studirenden der Theologie, welche gesonnen sind sich vor Eintritt der Michaelisfenrn dieses Jahre- zur theologischen Caudidatenprüfung anzumelten, werden hiermit auf den Inhalt der h. 9 des Regulativs aufmerksam gemacht und veranlaßt, ihre Anmeldungsgesuche nebst allen in gedachter Paragraphe, namentlich unter 4. bemerkten Unterlagen, bis zum L Juli dieses Jahres ^ in der Eanzlei der Königlichen KreiSdirection allhier (Postgebäude) abzugeben, oder, so viel die au-wärt- sich Aufhaltenden betrifft, unter der Adresse: „An die Königliche PrüfungS-Kommission für Theologen" portofrei anher einzusenden. Leipzig, den 1 Juni 1854 Königliche Prüfung» - Gommtfft-tr für Theologen. ^ von Broizem. Bekanntmachung, die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken betreffend. Dü, «novtGettllcho Einimpfung ^der Schutzpocken wird in diesem Jahre allen unbemittelten Personen jeden Alters, «eiche in hiesiger Stadt und drrdrl Weichbild, so wie in den unter die Jurisdiction des hiesigen Landgericht- rrüd Kö niglichen KreiSamte- gehörigen Ortschaften wohnen, hiermit angeboten. Dieselbe soll »an'und mit d.m L41. Juni d. I. »u während eine- Zeiträume- von UchS Wochen und zwar in jeder Woche MittMochS RachmittergS von L Nh» «e i« großen Vaale der alten Waage am Markte hier stattfinden. Leipzig, am St. Mai 1854. De» Ruth her Studt Leipzig. Koch. G Mechl«r Bekanntmachung, die öffentlichen Badeplätze betreffend. Al- öffentliche, an ihrem Anfänge und Ende besonder- bezeichnet und begrenzt Badeplätze sind folgende bestimmt: 1) eine Stelle in der Elster, 120 Ellen lang, hinter dem Jacobshospitale am Rosenthale, und 2) eine Stelle in der alten Pleiße, gegen 500 Ellen lang, zwischen der Saubrücke und dem Schimmrl'schen Garten. Da- Baden an anderen Plätzen ohne Aufsicht der Fischer ist verboten. Leipzig, den SO. Mai 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die uigerm 11. Mai 1852 von uns erlassene und im verflossenen Jahre wiederholte Bekanntmachung, wonach 1) jede Beschädigung von Baumen, Gträuchern und Pflanzen in den städtischen Waldungen durch Abbrechen, Abschneider,, Riedertrrten von Ruthen, Stöcken, Pflänzlingen, 2) da- Wegfangen von Vögeln, das Zerstören der Nester und Bruten derselben, das Ausnehmen von Eiern auf sämmtlichen der Stadt gehörigen Grundstücken, H) der Berkapf aller Arten von Singvögeln, welche in hiesiger Gegend brüten oder hämisch find, in den Wochen- Märkten W»h überhaupt aus öffentlichen Plätzen und Straßen hiesiger Stadt in der Zeit von Fastnächten bis Ende Juli aus de- Strengste onckete» worden ist, bringen wir mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die seitdem vom Königliche» Ministerium de- Innern nnteem 28. Juni 16^2 erlassene Verordnung und auf die für das Zuwiderhandekn von un- ftstgefchten Strafen Hierdurch in Gvmneeung. Leipzig, den 28. Mai 1854. De» Roth de» Stadt Leipzig. Koch. Be kan ntmachung. Dir diesjährige Obstnutzung im Peters-Stadtgraben soll an den Meistbietenden gegen sofortige baare Achtung mit Vorbehalt der Auswahl «nt« de» Licitanten verpachtet werden. >? Es haben sich dilränf Refleettrende «Lttwwch de» 7. J«»t d. I. «ewmtt-wgs « Uh» v der ElNnahmestube auf dem Rathhanse etnzufinden, ihre Gebote zu chun nnd sodann weitere Nachricht -u gewärtigen. <chM, M, 4. Jemte-d-. vr. Wpp»»t-Düßwe > Vorsteher wo GwrgeNhaupe.