Volltext Seite (XML)
UN- Anzeiger. 178. Dienstag den 27. Juni. 1854. Bekanntmachung, die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken betreffend. Die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken wird in diesem Jahre allen unbemittelten Personen jeden Alters, welche in hiesiger Stadt und deren Weichbild, so wie in den unter die Jurisdiction des hiesigen Landgerichts und Kö niglichen Kreisamtes gehörigen Ortschaften wohnen, hiermit angeboren. Dieselbe soll von und mit dem 14. Juni d. I. an während eines Zeitraumes von acht Wochen und zwar in jeder Woche Mittwochs Nachmittags von A Uhr an im großen Saale der alten Waage am Markte hier stattsinden. Leipzig, am 3i. Mai 1854. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. G. Mechler. Im Monat Mai 1854 erhielten das hiesige Bürgerrecht: Herr Wagner, David Wilhelm, Holz- und Spielwaarenhändler. Tscharmann, Joseph Julius, Advocat. Erfurth, Johann Gottlob, Viktualienhändler. Roitzsch, Carl Heinrich, Lohnkutscher. Krau Mühe, Pautine Amalie verw., Inhaberin eine- kaufmän Nischen Geschäft«. Herr Bsck, Johann Gottlob, Hausbesitzer. - Gerhard, Emst Hermann, Kramer. - Schneider, Johann Friedrich Gustav, Lotterie-Untercollecteur - Kerbe, Anton, Dictualienhändler. - Schmidt, Juliu« Wilhelm, Kramer. - Kuhnt, Gottlob Ludwig Rudolph, Hausbesitzer. Frau Hille, Emilie Henriette verehel. vr., Hausbesitzerin. Herr Schulze, Heinrich Wilhelm, Schänkwirth. - Herr Kind, Johann Christian August, Lotterie-Untercollecteur, Commissionair und Spediteur. - Hot Horn, Friedrich Reinhard Wilhelm, Hausbesitzer. - Göpel, Emil Adolph, Kaufmann. Frau Berger, Caroline Friederike Lonise verehel., Inhaberin eines Mützenmacher-Geschäft«. - Ri so, Louise Adelheid verehel., Hausbesitzerin. - Kürsten, Marie Henriette verw., desgl. - Mennel, Johanne Erdmuthe Emilie verehel., desgl. Herr Kratze, Oskar Heinrich, Kramer. - Unruh, Johann Friedrich Daniel Heinrich, Blumen- und ModewaarenhLndler. - Spillner, Gustav Theodor, Kramer. - Henckel, Friedrich Wilhelm, Hausbesitzer. Verhandlungen der Stadtverordneten am 22. Juni 1854. Nachdem der Vorsteher Adv. Francke die heutige Sitzung eröffnet hatte, konnte, da üder die wenigen Eingänge zur Regi- strande kein besonderer Beschluß zu fassen war, sofort zu dem ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung übergegangen werden. ES war dies ein Gutachten des Ausschusses zum Finanzwesen, die Ver- willigung einer Bausumme von 100,000 Thlrn. zum Bau eines neuen Museums betr. Der in Folge des Schletterschen Testaments zu diesem Zwecke ernannte Ausschuß hat sich nach allseitiger Erwägung überzeugt, daß ein entsprechende- Gebäude, in welche- das Museum gelegt »erden könne, nicht vorhanden sei und zu einem Neudaue ver schütten werden müsse. Er hat, um für die diesfallsigen Vor arbeiten einen Anhalt zu gewinnen, den Rath um die vorläufige Bezeichnung einer Summe gebeten, bis zu welcher beim Baue gegangen werden könne. Der Stadtrath hat diese Summe auf 100,000 Lhlr. einschließlich de« Werthes des Schletterschen Haufe- bestimmt und deren vorläufige Verwilligung gefordert. Die Ge nehmigung der specietten Verwendung, so wie der noch vorzulegmdm Pläne und Anschläge bleibt Vorbehalten. Der Ausschuß empfahl durch seinen Berichterstatter St.-V. vr. Stephani: 1) zu Vornahme de- Neubaues Zustimmung zu ertheilen, und 2) vorbetzältlich späterer Genehmigung der Verwendung der Summe und der Prüfung der Sau- und Kostenanschläge die geforderte Bauschsumme bis zur Höhe von 100,000 Thlrn. vorläufig zu verwilligen. Sr.-V. vr. Heyner fand es bedenklich, schon jetzt ein der artige- Vertrauensvotum zu geben. Um vorläufige Pläne ent werfen zu lassen, brauche man diese Summe nicht. Er beantragte: den Rath zu ersuchen, durch das Comite geeignete Archi tekten mit Entwerfung von Planen unter der Bemerkung zu beauftragen, daß man gesonnen sei, 80—100,000 Thlr. auf da- Unternehmen zu verwenden. Der Antrag, welchen St.-V. Backhaus für nicht erforderlich erachtete, weil es sich nur um die vorläufige Bestimmung der späte* zu verwendende» Summe handele, wurde unterstützt und von Herrn St.-V. vr. Vogel bevorw-rtet, der ebenfalls eine derartige vor läufige Verwilligung für präjudicirlich und dedwikstch hielt. St.-V. Bierlig trat dem bei und machte darauf aufmerksam, wie schon der Umstand gegen die vorfävflge Bewilligung spreche, daß man überhaupt die Anfertigung von Plänen nicht veranlassen könne, bevor nicht ein bestimmtet Platz für den künftigen Bau erworben sei. Adv. An schütz, der Meinnng de« St.-V. BwEhaus sich an schließend, empfahl die Verwilligung; wogegen Sk-B. vr. Hali scht ld zu erwägen gab, daß vor Allem festzüstMch sei, od da neue Gebäude nur alle bl- zu dessen Vollendung vor-anb«p«r Kunstschä'tze aufüchmen — dann wurde die Hälfte der jetzt Lin derten Summe ausreichen — oder ob auch auf künftige Ewvsite- rungen der Galerie Bedacht genommen werden solle. Für letztsren Fall erscheine die jetzt geforderte Summe nicht zu hoch.