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Ull!d A « zeig er. Au uusere sächsischen Mitbürger! In dem gegenwärtigen Augenblicke, wo das Volk zu den Wahlen seiner Vertreter zu schreiten sich anschickt, vor diesem für die Zukunft unser- Vaterlandes so folgenschweren Ereignisse, halten die Unterzeichneten, zumal auch die meisten von ihnen in der ver schiedenseitigen Wahlbewegung unter dm Vorgeschlagenen zum Landtage mit genannt sind, et« offenes Wort an ihre Mitbürger zu richten, für zeit- und sachgemäß. Welche politische Richtung die Minister verfolaen, kann nach ihrem Programm vom 16. Marz d. I. und nach den Schritten, die auf dem letzten außerordentlichen Landtage zu Verwirklichung dieses Programms ihrerseits gethan worden sind, kaum zweifelhaft sein. Sie wollen eine volksthümliche konstitutionelle Verfassung innerhalb, der Grenzen einer lebensfähigen Monar chie, sie wollen daher die Fort- und Ausbildung unserer Verfassung-Urkunde auf verfassungsmäßigem Wege mittelst Vereinbarung zwischen Regierung und den Kammern, sie wollen die nothwendigen Rechte de- Volks mit den nothwendigen Rechten der Krone. Wie ohne Jene es keine wahrhafte Repräsentalivverfgssuug giebt, so wäre ohne Diese die Monarchie nur ein Schatten ohne Wesen heit, so würde ein solche-Derhältniß die Quelle dauernder Kampfe sein und den Keim für die völlige Zerstörung der Rechte de- einen oder des andern TM- in sich tragen. Wie demnach die Minister sich gegen die erklären müssen, welche die Bedingungen der wahrhaften Repräfentativverfassung nicht zugestehen und ihre nothwendigen Folgen nicht gelten lassen oder verkümmern wollen, so find sie auf der andern Seite mit denen nicht einverstanden, welche notwendige Rechte der Krone aufzuheden beabsichtigen, mit denen, welche nach ihrem Wahlprogramm das der Krone zupehende unbedingte Einspruchsrecht (Veto) in ein bloS aufschiebendes zu verwandeln beabsichtigen. Die Unterzeichneten halten das unbedingte freie Wahlrecht unter der Voraussetzung de- Bestehens von nur einer Kammer, den Erfahrungen der Geschichte gegenüber für nicht haltbar, die Abschaffung des stehenden Heere-, unbeschadet seiner bereits begonnenen volksthümlichen Gestaltung, gegenwärtig nicht für zeitgemäß, zwar die Befreiung de- Grund und Bodens von allen drückenden Lasten für nöthig, die Forderung aber der unentgeldlichen Aufgebung wohlerworbener Vermögensrechte, so weit sie nicht durch die Grundrechte de- deutschen Volkes bedingt ist, für unstatthaft; sie erkennen da- Bedürfnlß größerer Selbstständigkeit der Gemeinden — der Kirchen- wie der politischen Gemeinden — in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten, nicht aber die Uebertragung wesentlicher Regierungsrechte an dieselben; sie erkennen die Nothwendigkeit möglichster, durch Vereinfachung der Verwaltung zu erzielender Erspar nisse im Staatshaushalte, müssen aber die einseitige Schmälerung solcher Ausgaben, die durch Verträge festgesetzt find oder solcher, die zu Führung der Regierungsgeschäfte erforderlich sind, zurückweisen. Die Unterzeichneten wollen erreichbare, aus billiger Verständigung Und auf dem Boden der Gerechtigkeit erwachsene und daher dauernde Verbesserungen. Ob das sächsische Volk in diesen Ansichten und Grundsätzen mit der gegenwärtigen Regierung einverstanden ist, werden die Wahlen seiner Vertreter lehren. Wie aber auch die Wahlen ausfallen mögen, die Unterzeichneten werden treu an diesen Grundsätzen halten, sie mögen über lang oder kurz ihr beschwerliches Amt in die Hände ihres Königs zurückgeben. Dresden den 8. December 1848. Die Staat-minister. . , - vr. Braun, vr. v. d. Pfordten- Georgi. Oberländer, v. Buttlar. Bekanntmachung, die Wahlen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend. Die Abgabe der Stimmzettel für die Wahlen zum Landtage für beide Kammern findet für die Stimmberechtigten auS der Ttadtgemeinde Leipzig an den Taaen de- 11., 12., A3. December dieses JahreS statt und zwar Vormittags von S — 1 Uhr und Nachmittags von 2 — 4 Uhr in dem Tscharmannschen Hause, Bahnhofstraße Nr. 19, 2 Treppen hoch. Die Abgabe der Stimmzettel kann von den Wählern nur in Person bewirkt werden und nach Ablauf der für Abgabe der selben festgesetzten Zeit dürfen keine Stimmzettel weiter angenommm werden. Nach Maßgabe der Verordnung vom 17. Nov. 1848 wird hier zugleich darauf hingewiesen, daß jeder Abstimmende seine Stimme nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des Lan de- abgebe. Leipzig dm 2. Dkember 1848. Die Wahlausschüsse für den xxii, XX11L und XXIV. Wahlbezirk. Mittheilungen aus den Plenarverhandlungen der Stadtverord neten vom 15. November s. c. Die heutige Sitzung eröffnet- der Herr Vorsteher mit dem Bottrage der wegm der standrechtlichen Erschießung Herrn Robert Blums an das Gesammtministerium in Dresden, so wie an die Centralgewalt und die Nationalversammlung in Frankfurt a/M. in Gemeinschaft mit dem Rathe zu erlassenden Aoreffen und be im Namen de- Collegiums an die verw. Frau Mum gerichteten Condolenzschreibens. Bei dem hierauf folgenden Vortrage auS der Registrande sah das Collegium bei der vom Stadtrathe beschlossenen Anstellung de- Stadtgerichtscopisten Herrn Bibrach als Almosenamtscassirer von Ausübung des ihm zustehenden Voti nexutivi ab und verwies ein Communicat de- Stadtrath-, das bei der diesjährigen Wahl der Stadtverordneten zu beobachtende Verfahrm betreffend, an die Deputation zum Localstatut zur Begutachtung. Bor dem Uebergange zur Tagesordnung sprach das Collegium auf Anregung de- Herrn Stadtverordneten Heinrich Brockhau- noch einstimmig sein Bedauern über die Berletzchug de- GastrechtS