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F Leipziger Tageblatt Md Anzeiger. ^ 242. Montag, den 30. August. 1847. Bekanntmachung. ^ur Erinneruna an die Uebergabe der Verfassungsurkunde wird auch in diesem Jahre der 4. September feierlich be- aanaen werden Zu diesem Zwecke ist ein aus Mitgliedern des Raths, der Herren Stadtverordneten und des Wohllöb lichen Communalaardenausschusses bestehender Comitv ernannt und demselben die Vorbereitung und Leitung der Festlich keiten von uns übertragen worden. Indem wir auf das von demselben zu erlassende Programm verweisen, sprechen wir zugleich die Hoffnung aus, daß die Feier des wichtigen Tags «ne recht allgemeine werden möge Leipzig, den 2V. August 1847. Der Rath d e^r ^ ^ Leipzig. Fest-Programm. Die Feier des Verfassungsfestes ist für dieses Jahr folgendermaßen geordnet worden: Früh um 5 Uhr findet Reveille der Communalgarde statt. Hierauf wird von den Lhürmen ein Choral geblasenlund sodann der Gottesdienst mit allen Glocken eingeläutet werden. Um 8 Uhr wird in den Stadtkirchen Gottesdienst gehalten. - Die Behörden und die Bürgerschaft versammeln sich auf dem Rathhause und begeben sich um 8 Uhr im Zuge nach der Thomaskirche. Alle Bürger und Einwohner werden zur Theilnahme eingeladen und es haben diejenigen, welche sich dem Zuae anzuschließen gedenken, vor 8 Uhr auf dem Rathhaussaale sich einzusinden. Um 11 Uhr wird sA die Communalgarde auf dem Markte aufstellen. Rach Absingung eines unter die Versammlung zu vertheilenden Liedes wird dem Kbnig, dem Vaterlande und der Verfassung ein Lebehoch ausgebracht und hierauf daS Lied: „Nun danket Alle Gott" gesungen werden. Um 1 Uhr werden sich die Mitglieder der Behörden und die Bürger und Einwohner zu einem Festmahle in den Sälen des Schützenhauses vereinigen. Numerirte Billets zur Theilnahme werden bis zum 2. September in dem großen Saale der alten Waage (1 Treppe hoch) gegen Erlegung von 15 Ngr., als dem Betrage des Couverts, ausgegeben; spätere Anmeldungen können nur insoweit es der Raum gestattet Berücksichtigung finden. Bon 4 Uhr an findet aus den erleuchteten Plätzen des Schützenhauses Concertmusik bis Abends 9 Uhr statt und ist der Zutritt allen Einwohnern gestattet. Ferner wird an diesem Tage eine Speisung der Armen im Armenhause und Johannishospitale, der Versorgten im Georgenhause und der Waisenkinder startfinden, auch den Kindern der Armenschule eine Freude bereitet werden. Möchte diese Feier, welche an den hohen Festtag des Vaterlands erinnert, in diesem Jahre aber zugleich den innigen Dank gegen Gott für überstandene Noth von uns fordert, eine recht allgemeine Theilnahme finden! Leipzig, den 26. August 1847. Der Fest-Comits. 0 Seeburg. Blum. l) Neumeister. Lurgenstein. Korb. 1). Stephani. Dogel. I). Lippert 8en. O. Rüder. Die Billets zu dem Constitutions-Festmahle sind bis zum 2. September täglich früh von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr in dem großen Saale der alten Waage in Empfang zu nehmen. Bekanntmachung, die Aufbewahrung feuergefährlicher Waaren und Gegenstände betreffend. Es ist bereits in h. 13 der hiesigen Feuerordnung vom Jahre 1834 vorgeschrieben, daß diejenigen Materien, welche leicht Feuer fangen oder weiter verbreiten, an solchen Orten, an denen sie gefährlich werden können, nicht aufbewahrt werden sollen. Wir sehen uns jedoch durch die in der neuern Zeit gemachten Erfahrungen veranlaßt, nicht nur die in dem an- gezogenen Paragraphen der Feuerordnung enthaltenen Vorschriften hierdurch wiederholt einzuschärsen, sondern machen zu gleich die nachstehenden, mit Rücksicht auf die verschiedenen Arten der feuergefährlichen oder leicht entzündlichen Waaren und Gegenstände getroffene Anordnungen hierdurch bekannt. I. - l) Hobelspäh ne sind, wenn ihre Menge mehr als drei Tragkörbe von gewöhnlicher Größe beträgt, aus den Werk stätten zu entfernen und angefeuchtet und mit Steinen beschwert in geräumigen Hoflocalen odrr Schuppe» auf zubewahren. ^ A,unte, Feutrschwamm, Schweselfäden, Schweselhtlzchen, Zunder, StreichzündhLlzer und Streich zundschwa mm, so wie Bärlapp, dürfen in großen, den täglichen Bedarf zum Detailverkaus über- schreitenden Quantitäten nicht anders als in mit Blech auSgrschlagenen, gut schließenden Kisten aufbewahrt w«rd»n.