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3S5t schlagen darf, sondern zu beziehen gezwungen ist, doch so über geben werden muß, daß er nickt genölhigt ist noch vor dem Ein züge Verwendungen hinein zu machen. Da« Gleiche jst mit Ihrer Zustimmung vor Uebergabe der Amtswohnungen an Geist liche und an Schuldirectoren wenigstens in neuerer Zeit ohne Aus nahme in Obacht genommen und ausgeführt worden." Verhandlungen der Stadtverordneten am 8. August 1861. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Endlich berichtete der Bauausschuß noch über 5. > den Antrag wegen Eröffnung eines Fahrwegs nach Schleußig resp. die Verbreiterung des Wegs vom Floßplahe nach der Brandbrücke. „Schon seit längerer Zeit — bemerkt der Rath in seiner Zu schrift — hat die Frage über die Fahrbarmachung des vom Floß plahe nach Schleußig führenden Weges unsere Aufmerksamkeit erregt, weil eS sich nicht verkennen läßt, daß mit der fortwährend im Steigen begriffenen Bevölkerung sowohl der Stadt, als der südwestlich von derselben gelegenen Ortschaften, welche gegenwärtig nur auf Umwegen zu Wagen erreicht werden können, eine direkte Fahrverbindung bald ein wirkliches Bedürfniß werden wird. Hier zu kommt noch, daß eine directe Verbindung jener Ortschaften mit den in der fraglichen Gegend gelegenen städtischen Wiesen und Hölzern auch auf die Nachfrage nach den Erzeugnissen derselben und somit auf deren Verwerthung einen günstigen Einfluß äußern wird, während auf der anderen Seite freilich die bessere Verbin dung jener Ortschaften unter sich die Interessen, der Stadt weniger und mindestens nicht so berührt, um irgendwie bedeutendere Opfer dafür zu rechtfertigen. Als die einzig richtige und nächste Ver bindungslinie ist für obige Zwecke die nach Schleußig und Klein zschocher zu betrachten, weil letzterer Ort vermöge der hier erreichten Straße und der von hier aus zahlreich nach allen Seiten und beson ders nach den'sogenannten Felddörfein führenden Communicationen gewissermaßen als der Mittelpunkt für die nach der Stadt führenden Wege betrachtet werden muß, während jeder weiter südlich oder westlich gelegene Punct sich mehr von der Stadt aus schon be stehenden Wegen nähert und stets nach einer Seite hin größere Umwege herbeiführt. „Es war unter diesen Umständen nur angenehm, in dem An träge der Herren Stadtverordneten deren Übereinstimmung mit unseren Ansichten zu erblicken, und wie fanden in demselben eine erneute Veranlassung, über die Sache selbst durch genauere Prü fung eines diesfallsigen Projekts und vorläufige Verhandlungen mit den betheiligten Grundbesitzern anderweite Erörterungen anzu stellen. Diese haben denn auch die Ausführbarkeit deS Projekts, so wie die Geneigtheit der betreffenden Grundbesitzer, sich dabei zu betheiligen, dargethan, aber auch zugleich einen Kostenbetrag er geben, der es unS für jetzt und bei den großen noch dringenderen Anforderungen an die Stadtcasse nicht rathsam erscheinen ließ, sofort zur Ausführung selbst zu schreiten. Die Kosten sind näm lich bei möglichster Einfachheit des Planes mit Einschluß des antheiligen Beitrags einer Brücke über die Rödel und zu zwei kleinen damit in Verbindung stehenden Durchstichen auf 9465 Thlr. berechnet, und außerdem beträgt der Mehraufwand der jährlichen Unterhaltungskosten nach Abzug der bisherigen Kosten und mit Einschluß der durch Verbreiterung und sonst verlorenen Boden rente jährlich 720 Thlr. Dazu kommt, daß durch eine angemes sene Vertagung in manchen Theilen der Ausführung nicht unbe deutende Ersparnisse erzielt werden können, z. B. durch allmälige und gelegentliche Beschaffung des in großem Umfange gebrauchten Füllmaterials rc-, wie denn auch das Steinmaterial leichter und billiger zu erlangen sein wird, wenn die jenseitige Wegestrecke bis an die städtische Grenze zuerst hergestellt wird. Bei Weitem der wichtigste Grund für eine kurze Vertagung aber liegt in der Rücksicht auf die Wafferregulirung, welche, wie den Herren Stadtverordneten bekannt sein wird, nunmehr endlich der wirklichen Ausführung nahe gerückt ist. Sowohl der Weg selbst wird von den Regulirungsarbeiten mehrfach berührt, beson ders von der künftigen Fluthrinne durchschnitten, als auch der Wegfall der beiden Pleißenwehre und der davon abhängenden Brücken muß den wesentlichsten Einfluß auf das Projekt haben, so daß man schon jetzt mit Gewißheit vorausfehen kann, der Weg werde in Richtung und sonstiger Anlage in Folge jener Reguli rung manchen, vielleicht vortheilhaften Aenderungen unterliegen und eS würden demnach die jetzt auf den Wegbau zu wendenden Kosten wenigstens in den betreffenden Theilen als verlorm zu betrachten sein." „Unter tiefen Umständen haben wir beschlossen, von der AuS führung d«S ganzen Planes für jetzt und bis zu dem, hoffentlich nahen Zeitpunkte abzusehen, wo die Wafferregulirung soweit vor geschritten ist, daß derselben der Wegbau sich anpaffen läßt, die Zwischenzeit aber fortwährend zur allmäligen weiteren Vorbereitung l zu benutzen. D^egen haben wir, nachdem dle beim Dxandvor- werke über die Pleiße führende Brücke für Fuhrwerk hergestellt worden ist und auch wegen Regulirung der Wege auf dem rechten Pleißenufer Verhandlungen eingeleitet worden sind, eS für noth- wendig erachtet, den bis zu jener Brücke führenden Theil des Schleußiger Weges mit Einschluß des Traktes über den Floßplah resp. zu verbreitern und in gehörigen fahrbaren Stand zu setzen, weil diese Herstellung schon durch das Vorhandensein einer mit Wagen zu passirenden Brücke bedingt erscheint, übrigens auch da durch ein Theil des obigen größeren Planes und zwar derjenige, welcher voraussichtlich von der Wafferregulirung nicht berührt wird, zur Ausführung kommt Besage des Anschlags ist hierzu ein Kostenbetrag von 2317 Thlr. erforderlich und wir erbitten uns hierzu die Zustimmung der Herren Stadtverordneten, indem wir zugleich hoffln, bei der Ausführung einige Ersparniß erzielen zu können " „Was endlich den gleichfalls an uns gestellten Antrag anlangt, die Befahrung des Schleußiger Weges mit leichtem Fuhrwerk schon jetzt zu gestatten, so scheint es uns bedenklich, jetzt darauf einzugehen, weil der Weg für einen lebhafteren Fährverkehr nicht angelegt ist, daher sehr bald völlig ruimrt werden und bedeutende Herstellungskosten erfordern würde und besonders weil er so schmal ist, daß der Verkehr mit Wagen für die sehr zahlreichen Fuß gänger äußerst störend und an den meisten Stellen sogar gefähr lich werden müßte. Die dammartige Erhöhung des Wegs und feine Wegränzung durch den Fluß machen das Ausweichen an den meisten Stellen sehr schwierig, an vielen unmöglich; die hierin augenscheinlich liegende Gefahr wird aber beim Begegnen von Lastfuhrwerk (da bekanntlich der Weg vor ungefähr zwanzig Jahren lediglich zur besseren Bewirthschaftung der städtischen Wiesen und Hölzer in seiner jetzigen Gestalt hergestellt worden ist) noch weit bedeutender und eben aus dem angeführten Grunde läßt sich eine Beschränkung auf leichtes Fuhrwerk nicht durchführen." Von dem erst»« Theile des Communicates, welcher die Ver schiebung der Anlage in ihrer vollen Ausführung bis nach der Wafferregulirung betrifft, fah man zur Zeit ab und wird später noch darauf zurückkommen. Was dagegen die Verbreiterung des Fahrwegs vom Floßplahe bis zur Branddrücke anlangt, so empfahl der Ausschuß in Anbe tracht der Nützlichkeit der Anlage der Versammlung: dem vom Stadtrathe gefaßten Beschlüsse beizutreten und die geforderten Kosten zu verwilligen, im Uebrigen aber bei der Erklärung des Raths wegen der zur Zeit noch auS- zusetzenden Gestattung des Befahrens des Weges durch leich tes Fuhrwerk Beruhigung zu fassen. Die Versammlung nahm diese Anträge einstimmig an. In der nun folgenden nicht öffentlichen Sitzung brachte der Vorsteher unter anderen eine Zuschrift des Raths zum Vortrage, worin gesagt wird: „Durch Ihre Zuschrift vom 19. vor. M. haben die Herren Stadtverordneten die Erhöhung des Gehaltes von vier Raths dienern von 260 Thlr. auf 275 Thlr. adgelehnt und dabei be merkt, daß der jetzige Gehalt den Verhältnissen entsprechend er scheine, auch diese Diener nicht so angestrengt zu thun hätten, als die in gleicher Anstellung beim Polizeiamte. „Wir haben in letzterer Hinsicht zu erwidern, daß die Raths diener überhaupt einen keineswegs leichteren Dienst haben als die Polizeidiener, in keinem Falle aber eine einzelne Kategorie von vier Mann anders beurtheilt werden kann als die übrigen, da alle Diener gleiche Zeit im Dienste sind und während derselben den einen wie den anderen je nach den Umständen bald mehr bald weniger anstrengende Dienstleistungen treffen. „Wir ersuchen daher die Herren Stadtverordneten um noch malige Beschlußfassung und um Ihre Zustimmung zu der frag lichen Erhöhung, da wir nur zu bedauern hätten, wenn die Auf besserung der Gehalte der anderen Rathsdienec und der Polizei mannschaften deshalb unterbleiben müßte, weil die Herren Stadt verordneten in einem noch dazu ganz unerheblichen Punkte unS außer Stand setzen würden, diejenige Gleichförmigkeit durchzufüh ren, ohne welche wir auf eine Erhöhung der Polizeidienergehalte in keinem Falle eingehen könnten, wie wir den Herren Stadtver ordneten in unserem Communicate vom 19. April d. I. bereits mitzutheilen Gelegenheit hatten." Gegen dle Gewährung der Gehaltserhöhung der betreffenden vier RathSdiener erklärten sich die Herren Hempel und Advocat Helfer. Letzterer namentlich sprach sich dahin auS, dasr der Rath unmöglich als berechtigt angesehen werden könne, die bezüg lich der Besoldungserhöhung der übrigen Raths- und Polizei- dtener auf feinen eigenen Antrag in gemeinschaftlicher Utberein- stimmung gefaßten Beschlüsse unausgeführt zu lassen. DaS Collegium müsse die Aufrechthaltung der gefaßten Beschlüsse und Gewährung der den Dienern zugc achten Gehaltserhöhungen, da nöthig, im Wege der Beschwerde verlangen. Herr Vicevorsteher Rose theilte diese Ansicht. Er fand es nicht gerechtfertigt, daß der Rath auf solche Weise die Zustim mung der Stadtverordneten auch rücksichtlich der vier Rath-diener