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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Rat-S da Stadt Leipzig. M 68. Sonnabend den 9. März. >. -. > - 18«1. Bekanntmachung, die Lieferung von Ziegelsteinen betreffend. Von Mitte April resp. Anfang Mai an sind frei auf die Gas-Anstalt circa 350,000 Ziegelsteine I. Sorte und circa 100,000 Ziegelsteine II. Sorte zu tiefem. Lieferungslustige wollen dir deSfallstgen Bedingungen auf der GaS-Anstalt einsehen und daselbst ihre Offerten bis spätestens den 23. dieses Monats deponiren. » » ' Leipzig, den 8. März 1861. Des Naths der Stadt Leipzig Deputation zur Gas-Anstalt. Bekanntmachung. Montag den LI. März d. I. Bormittags von V Uhr an sollen auf dem diesjährigen Gehau im Burgauer Revier (in der Nähe der Försterwohnung) circa 400 Lang- und Abraumhaufen gegen eine Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den im Termine bekannt zrt machenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 6. März 1861. Des NkathS Forst-Deputation. /> Verhandlungen der Stadtverordneten am 6. März 186t. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Auf der Registrande befanden sich 1) eine Zuschrift de- Raths, zufolge deren die bei Uebersendung de< diesjährigen Budget- bis zum 1. d. M. in Aussicht gestellten Vorlagen über Aufhebung de- Marktrechts zu dem angegebenen Termine nicht, sondern erst in nächster Zelt gemacht werden können, da der Gtadtrath bei der verwickelten Natur und der Tragweite dieser Angelegenheit noch nicht zu einem endgiltigen Beschlüsse gelangt sei. Herr Leppoc beantragte, dm Rath um Beschleunigung der Uebersendung dieser Vor lagen zu ersuchen, da die Erledigung der Sache höchst wünschenSwerth fei. Der Antrag wurde unterstützt und einstimmig angenommen. 2) Die Zuschrift de- Raths, betreffend eine Abänderung im Bau des neu anWiegenden Gasometers. Der Rath schreibt hierüber: »Der Gasometer, zu dessen Herstellung die Herren Stadtver ordneten auf unser Commun-cat vom 11. Decrrüber vor. Jahre unter« 13. desselben Monats Ihre Zustimmung gegeben haben, sollte, wie Jhnm damals von uns mitgetheitt worden ist, S7*/, Fuß Durchmesser und 24 Fuß Höhe, so wie einen Inhalt von 180,000 Kubikfuß erhalten." »Bei dm Grundarbeiten hat sich jedoch ergeben, daß das Grund wasser die Ausführung in der angegebenen Höhe nicht gestattet. Insbesondere würde nach dem Gutachten des Herm Direktor Westerholz der Versuch, das Wasser durch Maschinen aüszupmttßen, um aus diese Weise die beabsichtigte Tiefe zu erreichen, bet dem vorhandenen Quellemeichthum und der Wahrnehmung, daß das Nivequ de- Wassers im Bassin das der Parthe ist, sehr kostspielig und voraussichtlich ohne allen Erfolg sein." »Daher hat derselbe da- Projett dahin abgrändert, daß die Höhe auf 20 Fuß vermindert, der Durchmesser dagegen aus 100 Fuß vergrößert wird, wodurch allerdings der Inhalt aus 137,000 Kubikfuß, also um 23,000 Kubikfuß vermindert wird, während die Kosten dieselben bleibe»." »Wir haben dieser durch die Nothwendigkeit gebotenen Abän derung unsere Genehmigung ertheilt, da es unS in keiner Weise räthlich erschien, die Bewältigung des Wässer- unter Kosten- und Zeitaufwand zu versuchen, zumal der Ausfall an Kubikinhalt, wie sich von selbst ergiebt, nicht so erheblich ist, daß dadurch da- vor gesteckte Ziel, die Anstalt auf einen dem Bedürfnisse der Gegen wart und nächsten Zukunft entsprechenden Standpuna zu bringen, wesentlich beeinträchtigt würde." Der Vorsteher vermißte eine genügende Auskunft darüber, daß die Kosten, welch« zu einem Gasometer k 180,000 Kubikfuß be williget worden, dennoch und trotz der Minderung dieses Gaso- cketerS ganz verwendet werden fällten und schlug vor, deshalb eine Anfrage an den Rath zu richten. Herr Adv. Anschütz glaubte dm Grund der nicht erfolgten Ksstenabminderung in dem nunmehr nothwendig werdenden grö ßeren Umfange der Baulichkeiten suchen zu müssen. Der Vorschlag de- Vorstehers wurde hierauf einstimmig an genommen. Herr Adv. Anschütz brachte darauf einige Gutachten de- Detsassung-au-schusses zum Vortrage. Sie betrafen 1. einen ftüher von Harn vr. Heine gestellten Antrag, wo nach da- Collegium erklären soll, daß es alle wegen Wuchers in Criminalunterfuchung gekommenen Bürger für stimmbe rechtigt ansehe. In der Erwartung, daß der Stadtrath — wie er schon bei Vorlegung der Listen der in Untersuchung gewesenen Bürger im vorigen Jahre gethan — den Wucher ferner nicht als ein Ver gehen anfthen Werde, welche- die bürgerlichen Ehrenrechte entzieht, und in der weiteren Erwartung, daß auch die wünschenswerthe Aufhebung der Wuchergrsetze aüf dem Wege der Gesetzgebung bald erfolgen werde, schlug der Ausschuß einstimmig vor, über den Heine'schen Antrag zur Tagesordnung überzu gehen. Das Collegium beschloß die- einstimmig. 2. Der Antrag de- Herrn St.-V. Kohner, eine Erläute rung de- ß. 276 der allgemeinen Städteordnung betr. In der Sitzung vom 31. August vor. I. hatte der Vorsteher im Hinblick aus tz. 276 der Städteordnung, und da nur sehr wenig Mitglieder über die verfassungsmäßige Anzahl, welche zur Beschlußnahme erforderlich, anwesend gewesen, die Abstimmung über die in jener SitzUng verhandelte Schuldauangelegenheit aus- gesetzt. Er hatte dabei die Ansicht ausgesprochen, baß Deutsch- Katholiken^ da sie im Schulwesen der protestantischen Inspektion unterworfen, in protestantischen Schulfragen mitzustimmen berech tigt seien. Hwr St.-D. Cavael bestätigte die-, indem er auf die kirchliche Aällung der Deutsch-Katholiken Sachsen- hinwies. Dabei war ferner die Kragt angeregt worden, ob auch bei Bau- und ähnlichen technischen Fragen in Schul, und kirch lichen Angelegenheiten die Confession für die Stimmberechtigung maßgebend sei. Diese Krage hatte die Versammlung auf Herrn Kohner'S An trag an den Verfaffung-au-schuß verwiesen. Der Ausschuß sprach sich folgendermaßen au-: Abgesehen von dm Bedenken, zu dmm die H. 275 in Verbin dung mit §. 276 Veranlassung geben möchte, läßt sich bei der großen Allgemeinheit der Ausdruck-weise in §. 276 wohl die An nahme als begründet bezeichnen, daß die Regierungsbehörde einer