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'Acht, sanft «. uns schie- herz- er <ig. dem reiche r die Zrabe erren und einen -Sie Amtsblatt des Köuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 218. Dienstag den 6. August 1861. er. c. viere. -den. >, H. bach, i. äkew, in. rg- au- inz. Hof. ;ne. l H Bekanntmachung. DaS der hiesigen Stadtcommun zugehörige, vormals Schletter'sche HauS, PetrrSftraße Nr. 14, Nr. 728, Abthl. X. des BrandcatasterS, soll an den Meistbietenden versteigert werden und ist dazu Donnerstag der LI. September dieses Jahres von uns anberaumt worden. Kauflustige werden veranlaßt, sich am gedachten Tage Vormittag- LL Uhr an RathSstelle einzufinden, ihre Ge bote zu thun und darauf weiterer Entschließung des Raths, welchem die »Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Beschlußfassung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Verkaufsbedingungen können schon jetzt an RathSstelle eingesehen werden. Leipzig den 24 Juli 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Eerutti. Bekanntmachung. Der Umbau der sog. ,,Blaue Hand-Brücke" auf der Frankfurter Straße soll auf dem Wege der Submission vergeben werden; die Herren Zimmermeister, welche sich dabei betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Zeichnung und Bedingungen auf dem RathS-Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis znm August ». v. daselbst versiegelt einzureichen. Leipzig, den 2. August 1861. Des Raths Baudeputation. Bekanntmachung. Der Umbau des FußstegeS der PeterSbrücke soll aus dem Wege der Submission vergeben werden. Die Herren Zimmer- metster wollen die Bedingungen hierüber aus dem Rathsbauamte einsehen und ihre Forderungen bis zum LA. I». iZ». daselbst versiegelt einreichen. Leipzig, den 5. August 1861. Des Raths Baudeputation. Donnerstag den 8. August d. I. Abends '-7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Communicate des Raths a) Überlassung noch einer Stube an den Hausvater im Rathhause betr., d) Brückenbau und WegeSeröffnung in der Leibnitzstraße betr., e) ArealauStausch mit den Besitzern der Mühle zu Connewitz und Förster Zacharias daselbst betr., ä) Verwendungen in die Wohnung des Direktors der Thomasschule betr., v) die Verbreiterung der Straße vom Floßplatze nach dem Thore zu betr., Eventuell k) Verlängerung des Pachts über die Oekonomie des Johannishospitals betr. )ß. St. erg. mt. Bav. imar, Bav. »rg. ivon. «eft. ». «van. berg. i. >lwb. otba. usfie. Bav. L oi» Frauenarbeit. - Ueber die wichtige Frage, den Frauen Beschäftigung, lohnende Berufe zu schaffen, die bei der nahenden Gewerbefreiheit, welche die Fraum einschließt, von doppelter Wichtigkeit wird, ist schon 1859 ein Schriftchm von A. Kühn? erschienen (Verlag vört Ferd. Schneider in Berlin), daß dem Jrtthum entgegentritt, als ob die Fraum jetzt keinen Erwerb betrieben, sondern nur da- Haus wesen besorgten oder nicht- eintragende Arbeiten verrichteten. Es heißt dort u. A.: In der ganzen unteren Schicht der Bevölkerung ist e- eine selbstverstandene Sache, daß die Mädchen die Hände rührm, «itschaffen, mitverdienen, in oder außer dem Hause, und daß sie in dieser Hinsicht nicht anders dastehen, als die Knaben. DaS reicht b<s zum kleinen Handwerker hinauf, es reicht aus nahmsweise bis zu dem Krämer und dem Gewerbtreibenden mitt leren Schlage-; da hört es plötzlich auf. Von da an aufwärts finden wir die Töchter wohl mit weiblichen Handarbeiten, mit der dilettantischen Betreibung von Musik, Französisch, Literatur, wohl auch mit ganz stillen Hoffnungen beschäftigt, übrigen- aber — vollkommen müßig. Diesem Uebel abzuhelfen, welches Mittel sollte man anwenden? Ich denke, da- Mittel, das die Armen gebrauchen, eS heißt — Arbeit. Der Einführung der Fraum in die Gewerbe stand bi- jetzt eben so wie unter Männern in Beziehung auf die Handwerke da- Vorurtheil entgegen, daß Erwerb durch Handarbeit etwas Herab würdigendes sei. Glücklicherweise schwindet dieser Wahn und eS wenden sich immer mehr Söhne der gebildeten Classen dem Hand werke zu. Nur bei den Frauen hält man es noch für lächerlich oder wenig anständig, wenn sich dieselben einem Gewerbe zuwen- dm. In England und Belgien hat die Verwendung von Mäd chen in solchen Gewerben, wo bisher nur Männer beschäftigt waren (Buchdruckerei, Buchbinderei, Uhrmacherei), im größeren Maßstabe begonnen und sogar in BerwaltungSämtern (Post-, Tele- graphenwefen) werden deren angestellt. Auch in Deutschland finden die Frauen immer mehr Eingang in solchen Geschäften, wie eS z. B. weibliche Photographinnen, Goldardeiterinnen rc. giebt. Es handelt sich also nur darum die Zahl der Gewerbe zu vermehren, welche für Frauen geeignet sind. In Oesterreich ist die Zahl der weiblichen Handwerker in Folge der Gewerbefceiheit schon sehr groß und es gehen mit vollem Recht eine Menge Geschäfte an dieselben über, wie Kaffeehäuser, Bäckereien, Restaurationen, Passamenterei, Glaserei, Conditoreien rc., von welchen da- Aunftgesetz die Frauen ausschloß. Es ist auch nicht einzusehen, warum eine Frau nicht eben so gut Kaffee sieden oder Kuchen backen sollte, als ein Mann. Manche Beschäftigungen, wie z. B. die eine- Kellner-, der nicht- zu thun hat, als Kaffe« oder Bier eineuschenkm, oder Schüssel und Teller herumzureichen, scheinen uns sogar eine- Manne- nicht- weniger al- würdig. E- tst ein volk-wirthschaftliche- Unding, daß ein großer starker Mann,