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V - 481S Manne- in die Schränken getteten sei; er glaube daher, daß die Stadtverordneten bei der Nichtbestätigung desselben sich nicht be ruhigen dürften und er schlage daher vor: diese Angelegenheit wegen der weiteren, von den Stadtverordneten zu unternehmenden Schritte dem Verfassungs-Ausschüsse zur Berichterstattung zu überweisen. Dieser Antrag ward auch einstimmig genehmiget. Vor Uebergang zur Tagesordnung erbat sich Herr Vicevorsteher Rose das Wort zu einem Anträge. Derselbe sagte: Allgemein habe sich eine lebendige, warme Theilnahme für die Feier des Geburtstages unseres großen Dichters ausgesprochen. Schiller sei der Freund des Volkes und dessen Liebling geworden. Wem im Volke es nur einigermaßen die äußeren Mittel erlauben, der habe seine Werke sich angeschafft, aus ihnen habe sich das Volks bewußtsein und die Volksthatkraft mehr und mehr entwickelt. Daher komme es, daß das Volk es nun sich auch nicht nehmen lasse, von sich selbst aus seinen großen, deutschen Dichter zu feiern. Auch die Gemeinden als solche seien allenthalben bestrebt, zur äuße ren Hebung der Feier mit beizutragen. Deshalb halte er auch für die Stadt Leipzig angemessen, wenn, wie er beantrage, an einem mit dem Festcomit^ zu vereinbarenden Tage der bevorstehen den Schillerfeier die öffentlichen Gebäude der Stadt illuminirt würden. — Dieser Antrag ward zahlreich unterstützt. Herr Backhaus: obschon er für die Schillerfeier freudigste Theilnahme hege, so erinnere er doch daran, daß die vorgeschlagene Illumination nicht ohne Unkosten sich erreichen lasse; diese wür den aber mit das Kleinbürgerthum in der Stadt treffen, dieses aber sei von der Feier, bei der die anderen Stände vertreten seien, ausgeschlossen. Man möge die ganze Bürgerschaft die Feier wie fast an allen anderen Orten mit begehen lassen, was das aufge stellte Programm unmöglich mache, dann werde auch die Bürger schaft gern Opfer bringen. Herr v. Heyner: er habe die im heutigen Tageblatt veröffent lichte Bekanntmachung des Cultusmiuisterium mit Freude begrüßt; ja selbst die Wiener Zeitung schreibe: „Aber das Jubiläum unseres populärsten Dichters soll nicht auf die innern Räume eines Saales oder Theaters beschränkt bleiben; es soll hinaus ins Freie, eS soll die ganze weite Bevölkerung dieser großen und mächtigen deutschen Stadt in seine Kreise ziehen". Als Mitglied des Comitö könne er versichern, daß man nicht exclusiv verfahren, sondern alle Bürger in den Kreis der Feier ziehen und bei der Feftordnung berücksichtigen werde; die Feier solle eine populäre werden. Herr Cavael sprach die Erwartung aus, daß es dem Fest- comitä gelingen werde, recht viele Kräfte zur Mitwirkung an der Feier heranzuziehen, z. B. die Gesangvereine; auch sei es wünschens- werth, einen Festzug am Tage zu veranstalten. Herr Kramermeister Poppe: Auch er könne nur sich freuen über die Verordnung des königl. Ministerium des Cultus; allein es dürfe auch nicht verkannt werden, daß dasselbe die Erwartung ausgesprochen habe: es werden bei der Feier gewisse Grenzen ein gehalten werden. Die hier vorgeschlagene Feier entspreche diesem Wunsche nicht. Er glaube daß die beabsichtigte Schillerfeier nicht geeignet sein werde, Schillern, den großen deutschen, auch von ihm verehrten Dichter so zu ehren, wie er es verdient. In dem nationalen Wesen liege es, daß je gemüthlicher und einfacher seine Feier gehalten werde, desto erfolgreicher sie sei. In dem gestellten Anträge aber sei nur ein Zusatz zu denjenigen Dingen zu erblicken, welche bei dieser Feier er vermieden zu sehen wünsche. Deshalb stimme er gegen den Antrag. Herr Vicevorsteher Rose entgegnete, daß die Bekanntmachung des königl. Ministerium des Cultus sich nur auf öffentliche An stalten beziehe, und daß seiner Ansicht nach das Fest ein wahres Volksfest und in demselben ein Ausdruck des Nationaldankes ge funden werden müsse. Der Antrag desselben wurde gegen 6 Stimmen angenommen. (Schluß folgt.) Die Zucker-Schutzzölle im Zollverein. Von sämmtlichen Einnahmen des Zollvereins hat keine in den letzten zwölf Jahren so erhebliche Schwankungen erfahren, als die Aolleinnahme von Zucker und Syrup und die Rübenzuckersteuer. Sie betrugen netto: Zölle vom Zucker Nübenzucker- und Syrup ftcuer 1847 . 6,323,662 «L 281,692 «L 6,605,354 1848 . 5,588,839 - 383,839 - 5,972,678 1849 . 4,938,516 - 494,843 - 5,433,359 1850 . 4,268,706 - 576,283 - 4,844,989 1851 . 3,156,209 - 1,470,845 - 4,627,054 1852 . 8,436,219 - 1,838,264 - 5,274,483 1853 . 2,979,910 - 2,171,374 - 5,151,284 1854 .. 3,284,704 - 3,693,WO - 6,978,664 1855 . 4,086,339 - 3,837,688 - 7,924,027 1856 . 2,711,IW - 4,367,960 - 7,079,156 1857 . 1,360,855 - 5,510,243 - 6,871,098 1«58 . 2,473,106 - 5,783,033 - 8,256,139 Hierzu geben wir noch zur Aufklärung Über unsere späteren Schlüffe folgende Tabelle: 1847 1888 1) Aollvereinsbevölkerung Seelen: 29,537,462. 33,542,467. 2) Aolleinnahme von Zucker: » ») von Brod- u. Candis-Aucker 17,580 »L 13,620 b) von Farin 1,584 - 2,232 - e) von Rohzucker für Siedereim 7,053,505 - 2,633,155 - 7,072,669 a/ 2,651,007 3) Davon ab Rückoergütungen für exportirten Zucker . . 750,815 - 330,099 - bleiben 6,321,854 ^ 2,320,908 ^ 4) Die Zolleinnahmen von Syrup 1,808 - 152,198 - zusammen 3 und 4 ... 6,323,662 - 2,473,106 - auf den Kopf der Bevölkerung 6,42,6 -N? 22/,« -N? 5) Die Rübensteuer 281,692 5,783,033 auf den Kopf der Bevölkerung 0,,86i 5,n,z 6) Die Gesammteinnahme . . . 6,605,354 ^ 8,256,139 auf dm Kopf der Bevölkerung 6,70», ^ 7,3,12 AuS den vorstehenden Zahlen geht hervor, wie dringend das Bedürfniß war, den Schutz, welchen die Rübenzuckerfabriken früher in Folge der bestehenden Auckerzölle genossen haben, durch die Ermäßigung der Zuckerzölle oder eine entsprechende Erhöhung der Rübenzuckersteuer zu vermindern, um der Gefahr vorzubeugen, daß eine der bedeutendsten Einnahmen des Zollvereins größtentheils verloren gehe. Es ergiebt sich ferner hieraus, daß die Zollsätze für raffinirten Zucker und Farin zu dem Zollsätze für Rohzucker, welcher unter der Controle der Verwendung in Zuckersiedereien eingeführt wird, und zu dem Betrage der Rüdenzuckersteuer in keinem angemessenen Verhältniß steht, weil es sonst nicht erklärlich wäre, daß die an sich schon geringe Einfuhr von raffinirtem Zucker und Farin, der ohne Zweifel stattgehabten beträchtlichen Steigerung des Auckerver- brauchs ungeachtet, seit 1847 nicht die mindeste Vermehrung er fahren hat. Wie vorteilhaft in dieser Beziehung eine angemessene Zollherabsetzung wirken kann, beweist die Einfuhr von Syrup in den Zollverein, welche im Jahre 1847 zu dem Zollsatz von 4 Thlr. 452 Centner, im Jahre 1858 dagegen 10,045 Ctr. zu 4 Thlr., 24,324 Ctr. zu 3 Thlr. und 19,523 Ctr. zu 2 Thlr. vom Ctr. umfaßte. Bei dem im Jahre 1858, anstatt der seit 1854 be standenen doppelten Sätze (2 Thlr. für gewöhnlichen und 4 Thlr. für krystallisirbaren Zucker enthaltenden Syrup), eingeführten all gemeinen Satz von 3 Thlr. pr. Ctr. wird jedenfalls auch künftig hin eine bedeutende Einfuhr von Syrup stattfinden. Die angemessene Regulirung der Zuckerzölle und Rübenzucker steuern ist ohne Zweifel eine der schwierigeren Aufgaben der neuern Staatswirthschaft, bei deren Lösung hauptsächlich folgende Momente Beachtung verdienen dürften: 1) daß der Zuckerverbrauch in einem großen Theile de- euro päischen Continents, insbesondere auch im Zollverein und in Oesterreich, noch einer beträchtlichen Steigerung fähig ist, wie die Erfahrungen in England, Holland, dm Vereinigten Staaten rc. beweisen, 2) daß mithin von einer Ermäßigung der Auckerzölle und Steuern bis zu einem gewissen Puncte eher eine Ver mehrung als eine Verminderung der betreffenden Ein nahmen zu erwarten bleibt, 3) daß wichtige volkSwirthschaftliche Interessen darauf Hin weisen, die Einfuhr von Colonialzucker zu Gunsten der Rübenzuckerindustrie nicht zu schmälern, um die über seeischen, für den Absatz der eigenm Erzeugnisse unent behrlichen Verbindungen nicht »u beeinträchtigen, 4) daß eine rationelle Staatswirthschaft dem Entstehen und der Ausbreitung solcher Industriezweige mtgegmwirkm muß, welche nur unter der Voraussetzung einer künst lichen Beschränkung der ausländischen Concurrenz existirm können und von jeder Amderung in der Zollgesetzgebung in ihrem Bestehen bedroht werden; endlich 5) daß eS eine Forderung der Gerechtigkeit ist, die direkten und indirekten Steuern nach Verhältniß der Steuerkräfte, nicht aber nach Maßgabe ihrer Greifbarkeit zu vertheilm und daß die Anwendung dieses Grundsatzes auf die Ab gaben, welche auf dem Zucker ruhen, eher für eine Er mäßigung der Auckerzölle des Zollverein-, als für eine weitere Erhöhung der Rübensteuer entscheiden dürfte. Im Jahre 1858 betrug die Reineinnahme des Zollvereins 33,025,341 Thlr., die Einnahme au- den Zuckerzöllm und Steuern, wie wir oben sahen, 8,256,139 Thlr., mithin 1.4 der Gesammt einnahme, was für einen einzigen Verbrauchsartikel eine enorme Besteuerung ist und beweist, daß eine große Anzahl sonstiger Ein fuhrgegenstände nicht in einem angemessenen Verhältniß an der Gesammteinnahme participirt. Für die Zeit vom 1. April 1858 bis Ende März 1859 be rechnete sich die Einnahme vom ausländischen Zucker und Syrup, so wie an Rübenzuckersteuer folgendermaßen.