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Anzeiger»»»Elbeblatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend. Wochtltschrisl zur Belehrung uud Unterhaltung. 8H. Dienstag, den st. November 1850. Kottark. Kriegs - Ministn ial-Ordre an -re Beurlaubten der Armee. Gämmtliche Beurlaubten der Armee, einschließlich der Kriegsreservisten, mit einziger Ausnahme der gesetzlich anerkannten Ernährer hilfsbedürftiger Famlien, ingleichen alle zum Forst-, Flurschutz« nab zur Polizei-Unterstützung befehligten Mannschaften erhalten andurch Befehl, sofort bei ihren Partei«« m den Standquartieren einzutreffen. ES wird den Beurlaubten und Commandirten freie» Fortkommen auf den Eisenbahnen gewährt, und haben sich dieselben hierbei nur durch ihre Pässe, resp. Einberufung»«Ordres oder sonstige Be scheinigungen, auf den betreffenden Eisenbahnstationen zu legitimiren. Allen AmtShauptmannschaften und OrtSbehörden wird hiermit gleichzeitig aufgegcben, diese Ordre i» ihren Bezirken resp. Ortschaften und weiter durch die Localblätter bekannt zu machen, auch die Be urlaubten und oben bezeichneten Commandirten zum sofortigen Abgänge auszuforderu und anzuhalte«. Dresden, den 2. November 1850. MW Krieg». Ministerin «. Nabenhorst. Obiger Krieg».MIntsterial-Ordre haben die Beurlaubten der Armee und die darin bezeichn«»» Tommanhirten im hiesigen Gerichtsbezirke sofortige Folge zu leiste». Küutgl. Gericht Riesa, am 4. November 1850. Ott». Verordnung. A»r Mobilmachung der Köuigl. Sächs. Armee werden sofort ungefähr 2700 Pferde «fordert. Da» Kriegsministerium beabsichtigt diesen Bedarf an Pferden so «eit möglich durch Ankauf im Lande zu decken. Hierzu werden sich Militärcommissionen an jedem der nachstehenden Orte und zN den deigesetzteu Tagen einfinden, nämlich: in Löbau, Pirna, Oschatz, Wurzen und Frankenberg, den 5., S. und 7. November d. I., in Eamenz, Freiberg, Döbeln, Grimma und Chemnitz, den 8. und 9. November d. I» in Moritzburg, Nossen, Rochlitz, Borna und Zwickau, den 10. und 11 November d. I. Sämmtliche Gemeinden haben an den der genannten Plätze, welcher ihnen zunächst gelegen und licht über drei Meilen davon entfernt ist, an einem der bezeichneten Tage alle Pferde im Alter zwt- scheu st und 12 Jahren der Anwesenden Commission zum Verkaufe vorzustelleu. Di» Zeit der Gestellung beginnt von früh 7 Uhr an. Auf jede« angekaufte Pferd hat der Verkäufer eine Strickhalstw Wit zu Übergehe«, »»für ist Ngr- KafstWgeld H«»ährt «erde«. . . -l >