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G ßch te ik lysr Mg. fü, U.»D, wird auD Berlin geschrieben: die Verhältnisse in Sachsen find aufs äußerste gespannt, der König ganz in den Händen der Politik des Prinzen Johann, Oesterreichs Einfluß so überwiegend bei der re« gierenden Partei, wie eL vom Volke mit Wider« »Wen ttnückgewiesrn wird, «der z» Pre»chn».tan» man eben so wenig Vertrauen fassen, die preußi sche Partei ist und bleibt klein und zu rühren wagt man sich überhaupt nicht, denn bei dem ersten Zeichen des Mißvergnügens kann man die Oe« sterreicher erwarte«. . ' Bekanntmachung. Höchster Verordnung vom 27. April d. I. zufolge, sollen die Grundsteuern für den 2. Termin nach Höhe drei Pfennigen auf jede Steuer-Einheit erhöhen werden. Die vorzüglichen Ablieferung-« tage an die hiesige Lokal-Einnahme find der S., 7., 8., S., IS., 11., IS. und 14. Mai d. I., worauf die Einnahme geschlossen wird; und wird solches hiermit bekannt gegeben. Riesa, am 1. Mat 1850. Der Stadtverwaltungs-Rath. Bekanntmachung. Die Wirtschaft des RathSkellerS zu Strehla, deren Pacht Michaeli d. I., seine Endschaft erreicht, soll d e n 31. Mai 1850, Vormittags 11 Uhr, auf hiesigem Rachhanse anderweit auf sechs hinter einander folgend« Jahre öffentlich an den Meistbie tenden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitante», verpachtet werden. Pachttustige werden daher eingeladen, sich am gedachten Tage auf hiesigem Rathhause einzufinden, über ihre Person und ihr Vermögen auszuweisen, ihre Gebote zu eröffnen, sodann aber nach Befinden des Pachtabschlusscs sieb zu gewärtigen. Die Pachtbedingunge», welche von heute an im hiesigen Nathhause auShängen und in der Woh nung des Unterzeichneten emzusehen find, können auf portofreie Zuschriften und gegen Bezahlung der Schreibcgehühren abschriftlich mitgetheilt werden. Strehla, den 25. April 1850. Der Stadtrath hier. Jvh. Gottlob Riedel, Rathmann. Bekanntmachung. Die auf den Termin WalpurgiS 1850 gefälligen Erbzinsen sind vom I. bis 15. Mai d. I., zu entrichten. Riesa, am 29. April 1850. Die Jntradeneinnahme daselbst. Förster. Hagelschüden-Verflcherungs-Gesellschast zu Banken, nimmt für 1850 zu folgenden Prämien'ätzen Versicherungen an Halm und Hackfrüchte j pr. Et. Ocl- und Hülsenfrüchte 1H pr. Ct. Gespinnstpflanzcn und Handelsgewächse 1H pr. Ct. Hopfen und Tabacke 2s pr. Ct. ES ist mir eine Agentur für Strehla und Umgegend übertragen worden und sind alle zur Versicher ung nöthigen Papiere bei mir vorräthig. Strehla, im April 1850. E. A. Friedrich, Agent der Hagelschäden-Versicherungs-Gesellschaft zu Bautzen. „ü a m m v n i a," Lebens-, Kinderaussteuerungs -, Sparkassen- und Renten - Versicherungs - Anstalten zu Hamburg, übernimmt Lebens- und Ueberlcbungs-Versicherungen auf Lebens- und kürzere Zeit, — wobei der Bürgerwehrdienst keinen höher» als den gewöhnlichen Beitrag erforderlich macht, — aus Reisen zur See; - auf das Leben von Militärpersonen im activcn Kriegsdienst. Auch ist die Gefahr der Cholera in allen diesen Versicherungen mit inbegriffen.