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.E Allei» da die Gesellschaft S ^5 de- SteinmaserialS zur Slraßenpflasterung wür« der Feuerversicherung und in Nr. 22 -der Leben»« den genehmigt. Versicherung gedacht und nachgewiesen, wie wohl« Da ein Gesuch wegen Ermäßigung de» ZinS« thatig die'e Institute aus das Familienleben und fuße» hinsichtlich das zum Schulbau erhaltene dem äußern Wohlstand der Familien zu wirken Bvrschußcapital abgelehnt welrdjn .ist, ! so wurde - ----- - - ' ° -- « - - beschlossen, durch ein andcrweiteS Gesuch, die Rück« Zahlung dieses Capital» in kleinern Posten zu er« Die wegen Erhebung der communlichen Ab« ßabey eingegangenen Reklamationen wurden spe« riest geprüft und dabei das Erforderliche berück« ftchtiget. Zu Entrichtnng von beanspruchten 5 Thlrn. für Anfertigung einer Bevölkervngsliste konnte man sich nicht verstehen und beauftragte einen Rechtsanwalt zu Ausgleichung dieser Sache. Wegen eines der Commun gehörigen vom Direktorium der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn be« anspruchten Stückchen Landes wurde beschlossen -diese Differenz wo möglich durch gütliche Verei« nigung beizulegcn. Das wiederholte Gesuch eines Ausländers um hiesige Heimathsangehörigkeit wurde abermals ab« '^gelehnt. Ebenso eine Anfrage des hiesigen Stadtmust« ,ku», eine feste Gehaltszulage betreffend. Das eingegangene Gesuch um Ertheilung des Heimathsrcchtes für eine Ausländerin wurde ab« gelehnt. Eine neue Gosse im Schulgebäude anzubauen wurde bewilligt. Desgl. eine mäßige Gehaltszulage des Schorn« steinfeger wegen vermehrter Arbeit in diesem Gc« bäude. Von einem auswärtigen Hause beabsichtigte Auktion in Schnittwaaren wurde beschlossen Pro« test beim Gericht einzulegen. Der in Reinschrift vorgelegte Eontract über die Straßenpflasterung wurde mit dem hiesige» Steinsetzermstr. abgeschlossen und vollzogen. Wegen erfolgter Aufkündigung eines zum Kir« chenbau geliehenen Kapitals wird znförderst Rück sprache mit dem Darleiher zu nehmen beschlossen. Die auf den 30. April d. I., angcsetzte Ue« übergabe des Freihcrrlich von Welckschen Gerichtes an den Staat wurde beschlossen dieser Feierlichkeit -cheizywobnen» Äuf geschehene Anzeige, daß einige hiesige Einwohner eigenmächtig sich Theile von Commun« land angemaaßt, beschloß man dieses. FaMm,',durch einezDchutation genau ermitteln zu lassen. k y. " .. - E. y G- " «usjüg a« dm «nhOstdluftgen k, Stak '' Hie Ott MfrS-Pntzr'BWr dtt venvaltungSraths zu Riesa. WohljtaudrS und der Humanität, März und April 1850. «US Nr. L3 der Versicherungs-Zeitung. (Beschluß.) Kagelvrrsicherung betreffend. Die entixorfenen Cpntracte über Beschaffung Wir haben bereit- in Nr. 2 dieser Zeitung SteinmäeerialS zur Slraßenpflasterung wür« der Feuerversicherung und in Nr. 22 der Lebens« Versicherung gedacht und nachgcwiesen, wie wohl« thätig die'e Institute auf das Familienleben und geeignet sind, und hoffen, cs soll uns bei der Hagelversicherung nicht minder schwer werden. Wir sparen uns einen Bericht über die geschichtliche Entwickelung dieser Bei sichcruugs bra n ch c und der aufgetauchnn und wieder schlafen gegangenen der artigen Gesellschaften in Deutschland bis auf M anderes Mal auf und halten uns heute nur an Ihre'Wirksamkeit im Allgemeinen. Als im Jahre 1822 die Berliner Hagel- Asse cura n z-G riellschaft mit 1 Millionen Thlr. Fond in Actien ü 1000 entstund, wurden Pie Landräthe in Preußen durch das Ministerium des Innern angewiesen, die Agenturgeschäfte bei dieser Gesellschaft zu besorgen, weil der Staat e» als ein Bedürfniß ansähe, das Vermögen der den Staat erhaltenden Ackerbürger vor Elementarschäden möglichst zu schützen. In Uebercinstimmung mit dem dadurch an den Tag gelegten indirekten In« tercsse au dieser Privalunternebmung, wurden die königlichen Domgineiipächler konträklich verpflichtet, ihre Fcldsrüchle bei der Berliner Hagel-V er« sicherungs - Gesellschaft zu versichern, unter Begebung jeden Anspruchs auf Remission in Un« terlässungssällen. Es geschah dies acht bis neun Jahre hintereinander. " "s'. s bei den vom Staate genehmigten Prämiensätzen nicht bestehen konnte, und als Maximum, die Prämie von E bis 8 für Halmfrüchte er höhen wollte, weigerte der Staat seine Genehmig« nng und die Folge dieser Verweigerung war die freiwillige Einstellung ihrer" Geschäfte im Jahre 1830. Bei dieser Verweigerung aber dachte daö Ministerium nicht au die Ve'rvflichlung, welche es den Domaineu-Pächtern auferlcgt hatte: die Verpflichtung bei einer Anstalt zu versichern, die nun nicht mehr bestand. Die dadurch herbeige, führte Verlegenheit erreichte aber den höchsten Grad, als die schlesischen Don.aiuenpächtcr über« einkömmlich in großer Anzahl ihre Aus-Saatresii« ster an die Domainenkammer nach Berlin ein sandten und um Besorgung der Versicherung ba ten. Die Regierung holte hierauf die abgcggn» gcncy Directoren der aufgelößten Anstalt herbei, erbot sich zu allen Konzessionen fand aber entschie denen Widerstand an dem Vergeben derselben: daß sich, zwar eine Anstalt leicht äuflößen, aber nicht sobald wieder gründen lasse, und die Bemühungen des Ministeriums würden vergeblich gewesen sein, wenn nicht der verstorbene König Friedrich Wil«