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Unter de» Plünen, die in der Knmmitsion des Reichstages aufgetaucht sind, um Elsa!) für de» Ausfall gewisser regier,,ngsieitig vorgeichlagener Steuern zu schassen, spielt die Welnsleuer eine grob; Nolle. Man meint, das, auch die Negierung ihrer Einführung im Grunde nicht so abgeneigt ist. wenngletch siepollüufig noch allerhand Bedenke» geltend macht. Ja, eS wird Ichliehlich nichts anderes übrig bleiben, als Er»s> niit dem Wehrsteuergedankcn zu machen, um überhaupt znm Ziele zu kommen. Bekanntlich hat der letzte Vertretertag des Kykshünskr-Bundes der deutiche» Landeskriegerverbände einstimmig eine Enlschliehimg angenommen, die. wie kurz wiederholt sein mag. dem Gedanken der Einführung einer Wchistener freudig zn- stimmt, und zwar wird in Vorschlag gebracht, dag die Wehrsleuer für die gesetzliche Däner der Wehrpflicht und von denjenigen ent» weder körperlich vollständig brauchbaren oder nur mit geringen körperliche» Fehlern behafteten Erwerbsfähigen erhoben werden soll, die bei dem gegenwärtige» Ansheb»»gsl»slem. das durch den enormen Bevölkerungszuwachs einerseits und durch finanzielle Nücksichlen andererseits beeinflußt wird, vom Wehrdienste des Reiches befreit bleiben. Bereits im Jahre 1881 hatte sich der Reichstag mit einer die Ein führung einer Wehisleucr empfehlenden Regierungsvorlage zu be schäftige». Damals leitete die Regierung den Rechtstitrl ihrer Vor lage aus Ailikel 58 der ReichSverfassliiig her. der bestimmt: .Die Kosten und Lasten des gelamten Kriegswesens des Reiches sind von allen Bundesstaaten und ihren Angehörigen gleichmäßig zu tragen, so daß weder Bevorzugungen noch Prärogativen ein zelner Staaten oder Klasse» grundsätzlich zulässig sind. Wo die gleiche Verteilung der Lasten sich in natura nicht Herstellen läßt, ohne die öffentliche Wohlfahrt zu schädige», ist die Ausgleichung »ach den Grundsätzen der Gercchligkeit im Wege der Gesetzgebung fcstznstellen." Inhalt und Ausbau dieser Vorlage ist heute ziem lich belanglos. Es sei nur erwähnt, daß damals, also vor 25 Jahren, mit einem Ertrage (im Beharr»»zsz»^ande) von A) Millionen Mark gerechnet wurde. Wenn jetzt, was vorweg genommen sein niag, von Gegnern des Wehrstenerprojektes geltend gemacht wird, daß man die damals angenommenen Sätze «Kopf steuer von 4 Mark und eine nach dem Einkommen abgcsliifte Zu- schlagssteuer. 10 Mk. bis 118 Mark Steuer bei 1000 bis 6000 Mark Einkommen. LIOMark bei 7000 bis 8000Mark und 30Mark für jedes weilere 1000 Mark Einkvmmc») verdoppeln müßte, um etwa 40 Millionen Mark Ertrag zu erzielen, so wird dabei übersehen, daß inzwischen die Bevölkerung nicht nur, svndem auch der Wohl stand sehr stark gewachsen ist, daß also erheblich höhere Erträge ;n erwarten sind. Wichtiger aber als die Frage nach dem mutmaßlichen Auf kommen o»S einer solchen Wehrsleuer ist die Untersuchung der Gründe und Bedenken, die seinerzeit und gegenwärtig wieder gegen eine derartige Absicht ins Feld geführt werde». Zunächst »»iß mit der Vorstellniig. die natürlich im gegnerischen Lager weidlich ousgenützt wird, aufgeräumt werden, als könne mit dem Inkrafttreten einer Wehrstener eine politische und soziale oder gar eine die physische und moralische Wehrkraft des Landes schädigende Wirkung verbunden sein. Im Jahre 1881 stabilst,te die Begrün dung der Vorlage den Sah: .Ein der Ehrenpflicht des persön lichen Militärdienstes und den darin begriffenen Opfern gegenüber zn stellendes Geldäquivalent gibt es nicht." TaS gilt selbstver ständlich beute genau so. Immer wird derjenige, dem die Ehre zu teil wird. dcS Königs Nock zu tragen, der berufen ist, sein Lebe» einznsctzen, wenn das Vaterland in Gefahr ist, das An sehen behalten, das ihm gebührt, und die hohe Wertschätzung, die der Dienst im Heere und in der Marine genießt, wird sich nicht um einen Deut verringern. Im Gegenteil erscheint die Annahme durchaus berechtigt, daß der begreifliche und. sei er gerechtfertigt oder nicht, entschuldbare Stolz, der gegenwärtig von „Gedienten" gegenüber „Nicht-Gedienten" zur Schau ge- tragen wird, eine Abschwächung, eine Herabsetzung erhält, wenn der NichtGcdiente sich daraus berufen kann, daß auch er an seinem Teile und nach seinen Kräften zur Sicherheit und Wohl fahrt des Vaterlandes beisteuert. Gerade dieses Moment kann, wen« irgend eines, dazu beitragen, daß gewisse Gegensätze zwischen Militär und 'Zivil, die sich bedauerlicherweise von selbst berausgebildet haben oder von zielbewutzten Genossen und Friedcnsidevlogen künstlich berbei- gesührt sind, sich mildern und schließlich gänzlich verschwinden. Wenn jeder deutsche Mann, der die Fähigkeit besitzt, sei eS in der Fron», sei eS in der Krankenpflege-, Handwerker- oder Kolonnen-Abteiluna. seiner Pflicht gegen das Vaterland zu genügen, die Gewißheit hat, daß von dieser Pflicht keiner aus genommen ist. daß sie jeden so oder so trifft, so wäre damit eine Einrichtung geschaffen, die dem System der allgemeinen Wehr pflicht durchaus entspricht und zweifellos dazu beitragen muß, das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit, das Bewußtsein der Reichseinheit, der wirtschaftlichen und militärischen Gcmein- lchast deS deutschen Volkes zu stärken und zu erhalten. Bon diesem grundlegenden Standpunkt aus ist es leicht, die richtige Stellung zu den sonstigen Einwänden und Bedenken gegen die Reichswehrsteuerpslicht zu gewinnen. Ta muß vor allem der noch immer weithin verbreiteten Anschauung ent- gegengetreten werden, als sollten jene Unglücklichen, die schon vom Geschick durch körperliche Verunstaltungen oder durch Mangel an physischer Leistungs- und Widerstandsfähigkeit schwer be lastet find, obendrein noch mit einer Steuerauslage bedacht werden. Diese Ansicht ist selbstverständlich vollkommen irria. Kein moderner Staat, und am wenigsten das in sozialer und kultureller Hinsicht am weitesten vorgeschrittene Deutsche Reich kann sich dazu verstehen, denen, deren Erwerbssähigkeit durch äußere, unverichuldet« Umstände gemindert ist, im Wege einer einen Ausnahmecharakter tragenden steuerlichen Jnanspruch- nähme die Existenzmöglichkeit zu erschweren. Es gibt aber eine grob« Zahl körperlicher Fehler und Mängel, welche die ErwerbS- fähigkeit entweder gar nicht oder doch nur in ganz gering- sügigem Maße beeinträchtigen. Tahin gehören z. B. geringes Körpermaß, das selbst den Dienst in der Linie ausschließt, nicht ganz ebenmäßiger Wuchs. Plattfubbildung, Kurzsichtigkeit, mangelhafter Zustand des Gebisses, allgemeine K'örperschwäche. zu geringe Atcmspannung usw. Alles das sind Mängel, die vom -Heeresdienst befreien, eine Minderung der geschäftlichen und gewerblichen Tätigkeit aber nicht bedingen. Zu dieser Kategorie gehören etwa 80 Prozent aller vom Dienste Befreiten. Es gibt ferner eine große Anzahl völlig diensttauglicher Männer — ihre Zahl dürfte gegenwärtig gegen 30 000 betragen —. die bei der Auslosung von den persönlichen Lasten des Militär dienstes freikommen. Im ganzen stellt sich das Ergebnis des Aushebunqsgeschäftes etwa so. daß nur 52 Prozent oller Wehr pflichtigen ihrer Militärpflicht tatsächlich genügen: 48 Prozent bleiben aus diesem oder jenem Grunde dem Heere fern. Ganz zweifellos aber befinde» sich die Angehörigen der genannten beiden Kategorien den Alters- und Standesgcnossen gegenüber,! die ihre zwei oder drei Jahre in der Front obleislen, sehr! erheblich im Vorteil, denn einmal ersparen sie sich selbst oder ihren Angehörigen die mit dem Dienste auch für den Aermsten nun einmal verbundenen Ausgaben: anderseits, und das „schlägt! zu Buche", gehen sie während zweier oder dreier Jahre des eigenen Erwerbes verlustig und bleiben in ihrer wirtschaftlichen Um sicht und geschäftlichen Arbeit hinter ihren Alters- und Berufs genossen zurück, während diese ihre Ausbildung und Arbeit für den eigenen Erwerb nicht zu unterbrechen oder um wert volle Jahre hinauszuschicben brauchen. Man muß kerner bedenken, daß das. was den Angehörigen der ihrer Militärpflicht genügenden Leute verloren geht oder von ihnen an Opfern beansprucht wird, auf andere Weise von Gemeinde, Staat »nd Reich doch wieder aufgebracht werden muß. Hierher sind auch die Kosten für die Pensionierung der im Friedensdienst zu Schaden gekommenen Militärpersonen zu rechnen, und die Ausgaben für diesen Zweck find nicht gering, außerdem dauernd im Wachstum begriffen. Was liegt näher, als die Forderung — man möchte sie ein Gebot des Anstandes und der Gerechtigkeit nennen — daß diejenigen, die von den direkten und indirekten, den persönlichen und den materiellen Opfern der Militärpflichtigen befreit bleiben. zur Deckung dieser Ausgaben mit herangezogcn werden? Nur nebenher sei erwähnt, daß in Bayern und Württemberg eine Wehrsteuer in den Jahren 185A—1871 bestanden hat und daß eine Wehrsteuerpslicht in zahlreichen europäischen Ländern, so in Oesterreich, in Frankreich, in der «Schweiz, besteht. In dem republikanischen Frankreich hat der vom Dienst Befreite nach dem Wehrsteuergcsetz von 188S das Doppelte der direkten Steuern zu zahlen. -Und auch das neueste Wchrgesetz hat die Wchrfteuer, wenn auch in anderer Form, beibehalten. In der Schweiz steigt die Wehrsteuerquote bis zu 2000 Frcs. im Jahre, gewiß ein sehr hoher Betrag, wen« man die verhältnismäßig geringen Anforderungen d«S dortigen Miiizdi«nst-s gebührend in Rechnung stellt. Endlich darf man getrost belzaup- ten. daß eine Wehrsteuer einerseits nicht sozialen Be denken begegnet, anderseits der Forderung auSgkeichen- der Gerechtigkeit entspricht. Die höheren, die wirklich erheblichen Erträge der Wchrfteuer würden nicht von den armen und minder bemittelten Klassen, sondern von solchen Dienstuntauglichen, aber voll Erwerbsfähigen zu tragen sein, die sie.mit Leichtigkeit tragen könnten. Und sicherlich entspricht eS nicht dem Geiste und dem Gedanken der allgemeinen Wehr pflicht. daß 48 Prozent aller Wehrpflichtigen von Leistungen für die Landesverteidigung verschont bleiben. In diesem Sinne drängt sich die Notwendigkeit einer Reichswehrsteuerpslicht ge bieterisch auf. Neueste Dralitmclvimatn vom 2l. März. Deutscher Reichstag. Berlin sPriv.-Tel.I Präsident Graf Balle strem macht Mitteilung von dem heute früh erfolgten Ableben des Abgeordneten Lcnzmann. der noch gestern an den Arbeiten des Hauses teilgenommen hatte. DaS Haus ehrt das Andenken des Verstorbenen durch Erhehen von den Mätzen. - Abg. Liebermann v. Sonnenberg swirtsch. Vgg.j begründet seinen Antrag, betr. Schutz der Versa mm lungs- frei heit vor gewaltsamen Störungen. Tie Durchiührung des Antrags sei sehr leicht. Tie Bundesstaaten brauchten sick nur zu oersiändigen über eine gemeinsame Insiruk tion an die Polizeibehörden. Es handle sich haupisächliai darum, das Versammlunasrecht der übrigen Staatsbürger gegen Störungen durch rücksichtslos voraehenoe Sozialdemokraten zn schützen. Gegenwärtig wervc von den Polizeiorganen bei Per- sammlungsstörunge», bei Tumulten, meist zu Auflösungen gc- ichrilten. Aber gerade das wollten ja die Tumultuanten: die Herveisührung der Auflösung sei ja gerade der Zweck der sozialdemokratischen Spreng-Kolonnen. Damit werde jedoch die Bersammluiigsireiheit zu Nichte geiiiacht. — Abg. Bau derl ssreij. Ver.j: Wer im Glashause sitze, solle nicht mit Steinen werfen! Herr v. Liebermonii möge doch einmal Nachsehen, was die „Ostsee-Ztg." über die Art und Weise gesagt Hot, wie in Stettin die Antisemiten die Versammlung des Professors Neisser esprengt Haben. Wie oft hätten nicht die Antisemiten sozial- emokralische Verscumiilunaen gestört und zugleich Material für Denunziation wegen Majeslätsbeleidigung zu beschaffen ae- sucht, indem sie mitten in eine Rede hinein Hochs aus den Kaiser ausbrachten. Was die vom Vorredner erwähnte Eisenacher Versammlung aniange. jo wolle er die dortigen Störungen nicht beschönigen. Aber man dürfe nicht vergesse», wie die Anti semiten gereizt und wie sie das Volk beschwindelt hätten. — Abg. Giesberts (Zentr.) erklärt, seine Freunde lehnten eS ab, in einem Augenblicke, wo sie ixibst in einem Anträge ein NeichKvereinsgesetz forderten, sich an die Einzelstaaten zu wenden, um von ihnen Instruktionen an die Polizei zu verlangen. Damit würde vielleicht daS Versammlungsrecht nur noch mehr eingeengt werden. Ehe sie sich dem ausletzten, wollte« sie doch lieber kleine Tumulte in den Versammlungen in Kauf nehmen. sSchr richtig!- Mr denken: Für jede Versammlung, die man uns stört, stören wir auch eine Versammlung des Geg- ners. (Große Heiterkeit.) — Abg. Patzig (nat.^ib.- äußert sich in gleichem Sinne. Wenn dem Anträge stattgegeben werde, könne man vielleicht erst reicht noch wer weiß wie lange aus ein Neichs-Bereinsgesetz warten. (Sehr richtig!- Abg. Portz ig (kons.) stimmt dem Anträge zu. Gerade die gecenwärtigen Zustände mit der polizeilichen AuslösungS-Befug- nis gefährdeten die Bersammlungssrelkeit. Dem Abg. Giesvert könne er auch darin nicht beipflichten, daß man der Gewalt mit Gewalt begegnen solle. — Abg. Raab (Wirtsch. Vereinigt bestreitet, daß eine allgemeine Regelung des Vereinsrechts durch Rcichsgeietz durch die Annahme des Antrags verzögert würde. Es könne sehr gut schon die Sicherung der Ordnung in den Versa»,wlunqei! vorweg geregelt werden. — Mg. Bernstein (Soz.> behauvtet, der Antrag ziele aus Einschränkung und wo möglich Aufhebung des Versammlungsrechtes hin. Insoweit überhaupt Versammlungen von Arbeitern gestört würden ge schehe dies nur durch Nichtorganisierte Arbeiter; organisierte Arbeiter wüßten die Disziplin zu wahren. — Abg. Schräder lsreis. Vag ): Die Polizei mit der Sorge für einen ruhigen Verlaus der Velsäiniuliinge» zu beanstrnge», könne doch wohl niemand fvtdktn, der als Liberaler es mit der Versammlungsfreiheit ernst meint. Seine Freunde wollten ein gutes eiuheillichcS Versamm- lungs- »nd Vereinsreclit im Reiche, aber keine Polirriwillkür. — Abg. Lattmann «Wirlsch. Ver.l schildert die sozialdemokratische Versammlungsfreiheit ans eigener Erfahrung. In Melsungen seien Maurer aus ihn mit Mauersteinen und Revolvern losgegan- aen lLachen links«, in einer Versammlung in Eisenach hätten Ar beiter mit aufgestülpten Hemdsätmeln hinter ihm gestände». (Heiterkeit.) Von niemand werde größerer Terrorismus geübt als von den Sozialdemokraten — Abg. Stückten (Soz.I wirft dem Vorredner vor. Behauptungen wider besseres Wissen vvlge bracht zu haben. «Präsident Graf Ballesttem bezeichnet eine solche Bemerkung als »nznläisig.) Als er denAntrag gelesen habe, habe er sich gesagt, die Antisemiten wollte» wohl gegen sich selber den polizeilichen Schutz baden. «Hriteikeit.) Das Vorget>cit seiner Freunde in Eiienach bnbe er selbst nicht gebilligt. Er habe nur gesagt: „Werft nicht mit faulen Aevfeln aus die Antisemiten, denn dazu sind die faulen Aepsel zu wertvoll." «Heiterkeit.) Daß die Antisemiten in Eisenach öffenllicbe Versammlungen ein- brriesen »nd alsdann den Sozialdemokraten keine genügende Redefreiheit gewährten, konnten sich die Sozialdemokraten doch nicht gefalle» lassen. Redner wirst schließlich dem Abg. Naab Verleumdung vor und wird dafür von, Präsidenten zur Ordnttna gerufen. Weiter sprechen noch die Abgg. Burckhardt und Schack «Wutsch. Ver.). Reißaus «Soz.>. Aimmelmann <Reso,i»p.). der namentlich den VeliamnilniigSterrorismlis der Sozialdemokraten im Königreich Sachsen schildert, ferner Horn-Sachsen, Schövstin und Hofsmann-Berlin (Soz.). Der Antrag Licbermann wird schließlich abgelrhnt. Dafür stimmt nur die Rechte. — Ohne Debatte wird dann der Antrag des Grafen Benislorff betreffend Herabsetzung der Znckerverbrauchsabgabe der Budgcikommiision überwiesen. — Schluß der Sitzung nach 6'/» Uhr. Freitag 1 Ubr: Koloinaletat. Berlin. (Priv.-Tel.) Falls sich daS Plenum dem mit 17 gegen 11 Stimmen gefaßten Koiiimissionsbeschlussc auf Ab lehnung des von den verbündeten Regierungen geforderter» Staatssekretärs für die Kolonien anschiießt. gilt der Rück tritt des Erbprinzen Hohenlohe von der Führung unserer Kolonialangelegkicheiten als sicher. 'Der „Lok.-Aiiz." schreibt: „Zwar trifft es zu, wenn jüngst ein nationallibcraleS Organ aussührte, der Erdprinz sei zu selbstlos, um für seine Entschließungen die Aeußerlichkeiten einer Stellung. Ehren. Würden, Rang und Gehalt, maßgebend sein zu lassen, indes liegen ersichtlich wichtige sachliche Gründe vor, die es für eine politisch« Persönlichkeit, wie den Erbprinzen Hohenlohe, aus- schließen, aus den Vorschlag der Uebernahme eines als Ab teilung des Auswärtigen Amtes zu organisierenden UnterstaatS- sekrelariats einzugehen." Berlin. lPriv.-Tel) In der Dudeetkommission des Reichstags wurde nach Ablehnung des selbständigen Staats sekretärs für das R e i ch s k o l o n > a l a m t eine Erhöhung d«K Gcbalts kür den Untersloalssekrelär um 5000 Mark, also rmii