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Dresdner Nachrichten : 04.07.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-07-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189907044
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990704
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990704
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-07
- Tag 1899-07-04
-
Monat
1899-07
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 04.07.1899
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«*»ua»»ebüSr dur» dl« «. «.,u»l,u» v°n Ankündigungen für die mä.ste Nummer erlolat in dev Anzeigentarif. Pr i'ttk i Ctria ac>B„. ., tc». so V>. — Answoriiae SluftrSac nur gegen VoraiiSbemblnna. Velegdlütter wer«, m io Pi. berechnet vül Rückgabe einaeiandler Schrilt- Inickc kenie Äcrbindllchkcit. ^ernivrechanichluß: Arni I Nr. U u. Nr. Log«. Tie Dresdner Nachnchlcn crichemen täglich Morgens. liiellvaltlgcGrundzeilelca - >!- PI.Anlunbignngen auiderPrivät.' eiieüeileroP!. :Dobvel,eile..unicirn :!r,m «Smgelandti io Pf. Grund- ^je lur Momagk rder nach i>elttag,,, a Pig. Nur liam,l>ennachrichlen icl, 44. Jahrgang. I-litL- nrni HIw«I«-AIa8aLlii üoüisksraut S rtrltma» ltt S Stroit- iwä I^tl^tiiittadrllt tristst stots nur ä»8 Neuest« um! Losts ru billiMtoa Lroisen. I. !». «'iiL-.i?,'« Telcgr.-Adrcsse: Nachrichten, Dresden. in scdivsrr 06er rotk Qummi» -ucU in ttanf uoä ttank summirt. Orosstos I-axorl keinksrclt ^eupolt. Ore86en-^..^°^:7tto"t-,. > v v LvkliAuolks v», »vllcko«!« k'sbrrack lg« VaLäersr-k'LdrTräverks vono. ^VinUboker L FseMeice, ^bewmtr-ZcdÜQLu. Li8<v6 I^rtinbrUrn : Vresäeu-X.. ^QlvULtr. 8. Toloi.kvn II, No. 211 SaMSSSUbatt, wLsslKS krsiss. klosekLöruieLttilLl in g»Sr«lee tugnddl billiget! ffielipiLk Lspflisek Lwlrku. rmä i.a »ll. dtsst^ll, ^ns'-'r i)'-brn>Dod»- L1u^rn>--3okrLt«. blnstsi-LimstoHung Lustzunkk Icostonlos, g»I»vd. N»t ll. Kr. s> INnana?: ^ R?mi> rr«t«t»elt» >Ä lllir.a. kakent-^n« SimüM Vvnüekv!uL88 -LüLlLtt von Otto Lüttuvr, '" -:s Nr. 183. MiM: Resorm des Strafrcchls. Hosnachrichten, Löbtaucr Prozeß, früheres Postwesen, llienphilologen, Färberverbaiid. Gerichtsvcrhandlnngen. Mutlnnaßl. Witterung: kNiederschlüge. Tienstirg, 4. S8rM. Reformen im Strafrecht. Nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch, dessen Einsiihrung in die "Praxis mit ihren umfassenden Vorbereitungen zunächst alle ande ren gesetzgeberischen Aufgaben rcorgairksatorischen Charakters in den Hintergrund drangt, glücklich unter Dach und «zach gebracht fein wird, ^beabsichtigt man offiziösem Vernehmen nach an maß- gebender Stelle, die Revisicm unseres Strafrechts in Erwägung zu ziehen. Wenn bisher ans diesem Gebiete noch wenig geschehen sei, so liege der Grund dafür einerseits in den umfangreichen Ar beiten. die das Bürgerliche Gesetzbuch erforderte, andererseits in dem Umstand, das; sich in der Strafrechts- und Gcfängnißlilteratur bisher noch kerne Einigung über die Hauptfragen habe erzielen lassen. Man rechne jetzt mit der Wahrscheinlichkeit, das; sich eine Einigung unter den Vertretern des VcssernngSgcdanleiis und der Vcrgeltungsidec werde erzielen lassen. Alle Diejenigen, die von dem hohen Wcrthc eines guten Strafrechts für das nationale Leben und Gedeihen ilnsercS Volkes überzeugt sind, werden die offiziöse Ankündignng, das; unsere leitenden Kreise eine grundlegende Umformung dieser Rechtsmateric nicht aus den Augen verloren haben, mit ungemischter Freude be grüben. Im Lause der Jahre hat eS sich bis zur Evidenz erwiesen, datz unser raich und eilfertig zu Stande gekommenes Strafgesetz buch an allen Ecken und Enden die Bedürfnisse der Praxis im Stiche läßt, indem eS nach der einen Richtung übermässig milde, nach der anderen übermäßig strenge Strafvorschristen ansstellt. Unverhnltnißmäßig strenge wird beispielsweise, »m nur einen Fall aus vielen anznsnhrc», der Diebstahl bestraft, und zwar mit Rück sicht darauf, daß mildernde Umstände bei diesem Delikt grund sätzlich ausgeschlossen sind, so daß jede, auch die allcrgeringfügigstc Entwendung nur mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. ES ist z. V. vvrgclommen, daß ein VOjähriger gebrechlicher Greis in einem lallen Winter wenige von einem Kohlenwagen herabgcfallenc Kohlen anflas, uni sich in seiner ärmlichen Behausung einen An flug von Wärme zu verschaffen: der Unglückliche mußte dem starren Buchstaben dcS geltenden Rechtes gemäß zu dem Mindest maß von einem Tage Gcsüngniß vcrurtheilt werden. Aus Gram darüber nahm sich der bisher völlig unbescholtene Maiur das Leben, che er die Strafe airtrat. Eine derartige gesetzliche Härte muß Mit Entschiedenheit, unter welcher Form immer sie auftritl. als eine unserer moderen Einrichtungen und Anschauungen unwürdige Barbarei erklärt werden, au deren Beseitigung nach besten Kräften luitzuarbesteii. Regierungs- und Volksvertreter gleichmäßig die Pflicht haben. Die älteren einzclstacitlichcn Strafrechte waren in dreier Beziehung vielfach bedeutend einsichtsvoller, indem sic der Regel nach Bestimmungen enthielten, krast deren Entwendungen bis zu einem bestimmten niedrigen Wcrthbctrage mit Geld ge sühnt werden konnten oder bei völliger Werthlosigkeit des Gegen standes überhaupt straffrei blieben. Weit in die Augen fallender indessen als eine hier und da lmangebrachte Strenge in der strafrechtlichen Auffassung, ist in Unserem derzeitigen Strofgesetzbiiche das Vorherrschen einer höchst verderblichen Milde gegenüber solchen Vergehen und Verbrechen, die gerade von einer besonderen Stärke des verbrecherischen Willens zeugen. Hierher gehört in erster Linie die Behandlung, die das jetzige Strafgesetz den Nohhcitsverbrecher» zu Theil werden laßt. Die Nohheitsverbrcchcn habe» unter dem befördernden Einflüsse der herrschenden strafrechtlichen Praxis eine derartige Ausdehnung gewonnen, daß man sic mit vollem Rechte als eine der ärgsten sozialen Plagen unserer Zeit bezeichnen darf. Es giebt Menschen von solcher teuflischen Rohheit der Gesinnung, die von einer so unbezähmbaren Zerstoruirgs- und Vernichtnngswuth beseelt sind, daß sie von Zeit zu Zeit ihren wilden Trieben durch irgend eine scheußliche Brutalität Luft machen, in der Regel aus einem ganz nichtigen, oft aber auch ans überhaupt gar keinem äußere» Anlaß. I» Berlin ist es z. B. vorgckommcii, daß ein solcher Mensch, der gerade ans einer Kneipe kam, ohne das; er jedoch irgendwie an getrunken war, sich ans den nächsten besten Vorübergehenden stürzte und ihm eine schwere Verwundung mit dem Messer bet rachte; ein anderer von diesen Unholden erhob plötzlich ohne die allergeringste Ursache seine» Tvdtschläger und schlug damit einem ihm vvrmlfgeheiiden Passanten von hinten ein Auge aus dem Kopfe. Aehnliche und zum Theil noch scheußlichere Thaten ver zeichnet die Brutalitätschronik insbesondere der rheinisch-west fälischen Bezirke zu vielen Hunderten. Derartige Elemente „human" onzusassen, ihnen im Gefängniß oder Zuchthause genau die gleiche Behandlung zu Theil werden zu lassen wie anderen Gefangenen, die ans entschuldbaren oder doch menschlich erklärlichen Motiven aus die schiefe Ebene gcrathcn sind, ist eine Versündigung an der ganzen sozialen Ordnung. Hier muß vor allen Dingen durchgreifender Wandel geschaffen werden, indem ausschließlich die Abschreck,mgstheorie zur Richtschnur ge nommen wird. Zweierlei ist zu verlangen: einmal daß der gesetz liche Spielraum, innerhalb dessen die Verhängung der Zuchthaus strafe gegenüber solchem Abschaum der Mcnschbcit möglich ist. er weitert wird, und zum Andere», daß krast Gesetzes den Gerichten die Bcfugniß verliehen wird, im llrthcilc selbst Verschärfungen beim Strafvollzüge aiizuvrdncn. Als Verschärfungen würden u. A. in Betracht zu ziehe» sein Entziehung dcS weichen Lagers und der wannen Kost, eventuell auch Verdunkelung der Zelle an be stimmten Tagen. Daneben aber ist nach der allgemeinen Ueber- zeiigung für Verbrecher der hier in Frage kommenden Art die Wiedereinführung der Prügelstrafe nicht mehr zu entbehren Prügelstrafe! Man darf das Wort blos andcutcn, uni sicher zu sein, daß sofort die gesnmnrtc radikale und sozialdemokratische Preßgesolgsihast ein ohrenbetäubendes Geschrei von mittelalterlicher Reaktion und dergleichen erheben wird. Vorbildlich für den Kreis von Vorstellungen, den die Erwähnung dieses Begriffes bei unse ren Radikalen mit automatischer Sicherheit auslöst, ist folgender Erguß der „Voss. Zlg.": „Die „gute alte Zeit" muß wiederkehrcn. O. sic war herrlich, diese Zeit, da aus den Marktplätzen die Stänpsäulc prangte und in den Gcsängnißhöfen die ansgeschütleten Sandhaufen zum Kühlen eines gewissen Körpcithcilcs einluden. Und wenn wir es glücklich so weit gebracht hätten, so könnte es auch nicht lange dauern, das; dem Gutsherrn das Recht znerkannt würde, seine Knechte und Mägde „überlegen" zu dürfen. Dann wäre die Landslucht der Arbeiter vorüber und Friede und Wvhl- gefatren wären ans agrarischer Erde." Ein derartiger heuchlerischer Gallimathias fordert geradezu ein Gefühl des Ekels heraus. Von einer allgemeinen Wiedereinführung der Prügelstrafe in dos Strafenshstcm ist selbstverständlich nie und nirgends die Rede ge wesen. Es handelt sich ausicbließlich um die Anwendung der Prügelstrafe als eines strafschärfenden Mittels gegen eine ganz bestimmte Klasse von Menschen, die nicht diesen Name», sondern eher den von Bestien verdienen und denen gegenüber erfahrungs gemäß jedes andere Straf- und Abschreckungsmittel versagt. Wenn solche Elemente sin Innern der Strafanstalten ihr brutales Wesen weiter zur Schau tragen, so verfallen sie ja auch schon jetzt der Prügclstrofe auf disziplinarischem Wege, nachdem alle übrigen disziplinarischen Zuchtmittel erschöpft worden sind. Das wissen doch liniere Radikalen auch: warum sagen sic denn dazu nichts, sondern beugen sich hier der ciwrncn unerbittlichen Nothwendigkcit? Hat denn etwa die gesittete menschliche Gesellschaft weniger Recht ans eine durchgreifende Sühne für die Ausschreitungen der Brnta- lltätsverbrechcr als die jeweilige Gcsängnißvcrwaltung? Und ferner, bietet nicht gerade die Verh'ingnng der Prügelstrafe durch richterlichen Spruch die größte Garantie gegen jedwede Willkür, die bei der disziplinarischen Anwendung viel weniger unbedingt ausgeschlossen erscheint? Tie Radikalen sind entweder bewußt unehrlich oder sie belügen sich selbst, wenn sie hinter der Forderung, daß Nohhcitsverbrecher durch gerichtliches Erkenntniß mit Prügelstrafe belegt werden sollen, irgendwelche „reaktionäre" Absichten wittern. TaS radikale Gekreisch gegen diese von de» Verhältnissen selbst aufgezwuiigcne Verschärfung in der strafrechtlichen Behandlung der brutalen Vev- ächter des menschlichen Leibes und Lebens hat etwas durch und durch Ungesundes, geradezu Hvsterisches an sich. Drastisch kam das aus Anlaß des jetzt in zweiter Instanz entschiedenen Pots damer Waisenhausprozcsses zum Ausdruck. Tie radikale Berliner Presse Halle sich wochenlang ans den Kopf gestellt und Himmel und Erde zum Zeugen angerusen für die „unerhörte mittelalterliche Folterung", die an dem gezüchtigten Knaben angeblich vorgenoin- men worden sei. Das tobte und gährte, als handelte es sich um eine der scheußlichsten Unthaten, und nunmehr haben zwei gericht liche Instanzen mitsainmt den medizinischen Sachverständigen in unanfechtbarer Form festgcstellt, daß nichts weiter vorliegt, als die zwar etwas derb ausgefallene, aber wohlverdiente Züchtigung eines Knaben, der aiiderL als mit Schlägen nicht zu regieren war! Es wäre wirklich wünschenSwerlh, wenn die feinfühligen Herren dieses Schlages die Schale ihrer sittlichen Entrüstung nicht immer bloS über züchtigende Lehrer und Lehrerinnen, sondern auch einmal über die Nvhhcitsvcrbrccher auSgieße» und eine angemessene strenge Bestrafung der von diesen verübten Schandchaten verlange» wollten. Werden denn diese radikalen Humanitätsapostcl ihrer Schellenkappe gar nicht inne? Sie sollten nur einmal von ihrer weltfremden theoretischen Höhe zum Bolle hinuntersteigcn: da würden ihnen schon die Augen darüber cmsgchcn, was das gesunde, ungekünstelte Empfinden von der jetzigen guten Verpflegung und „humanen" Behandlung der Rohheitsvcrbrechcr in den Straf anstalten halt. Manch' überzeugendes kräftiges Wörtlcin könnten die Herren da zu hören bekomme». Ta die Regierung die all gemeinen Interessen zu vertreten und sich nicht zur Schirmherrin von schrnllenhasten sogenannten „Prinzipien" eines winzigen Hänflcins von Doktrinären aufzuwerse» hat, so wird sic nicht umlsin können, bei der angekundigten Revision unseres Strafrechts auch die Wiedereinführung der gerichtlich zu verhängenden Prügel strafe für Nohhcitsverbrecher in Aussicht zu nehmen, dem innerlich unwahrhaftigen lärmenden Widerstande des Radikalismus und der Sozialdemokratie zum Trotze. Aernschreib- und Fernsprech-Berichte vom 3. Mi. Berlin. Beide Häuser des Landtages hielten heute Sitzung ab. Das Abgeordnetenhaus »ahm die landesgeietzstcheü Vorschriften zur Gebührenordnung für Rechtsanwälte und Gerichts vollzieher in zweiter, das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit in dritter Lesung an und erledigte sodann Petitionen. Eine An zahl Petitionen wegen Einführung einer Umsatzsteuer für groß kapitalistische Dctailbetriebe wurde der Regierung nach längerer Debatte zur Berücksichtigung überwiesen Morgen wird das Ab geordnetenhaus bis zum 6. oder 7. August vertagt werden. — Im Herrenhause beantwortete heute der Minister für Landwirtbichaft Freiherr v. Hamincrstein die Interpellation des Grafen Lvnar wegen Maßnahmen zum Schutze des SprecgcbieteS. insbesondere des SpreewaldeS. gegen Ueberschwemmmigen dahin, es sei ein be zügliches Projekt ausgcarbcitct worden, doch habe der Kosten anichlag. k!> - Rillt . Schwierigkeiten gemacht Die Regierung e: wäge nun «ine Euochränknng des Prowlts zur Verminderung d> > Kosten. Zur Abhilfe des augenblicklichen Rothilandcs leien mn Grund des IkWcr Nothstcmdgeietzes Ml. bereit gestellt, die zur Ausbaggerung des Flußlauies verwendet werden sollen. Berlin. Ein gleiches Fulüläm» wie König Albert von Sachsen beging der verstorbene rnssiiche Genera!ieldmar!chall Grat v. Berg. Demselben war l«l."> durch .König Friedrich Wilhelm II!. der Orden pour Io morite und durch Kvnig Wilhelm I der Orden pour Is moi-it«.- mit der Zahl so verliehen worden. - Tn, Ecntralvvrstand des cvangelijche» Vereins der Gustav Adolf Stiftung macht bekannt, das; die diesjährige 'S. .Eauptoer sanimluiig des Gciainmtvereins in den Tage» vom 18.-22. Sev' tember in Brannjchwcig staitfindc» wird. -- Ter König! Sächn Legativnsralh v. Stieglitz, der Anfang dieses Fohres tzhwer cn krault war und einen Erholungsurlaub erhalten hatte, hol neu gekrästigt seine Stellung wieder angetreten. Berlin. Grat Mirbach hat im Herrenhaus« folgende Reso lntion cingcbracht: Das Herrenhaus druckt seine Befriedigung darüber ans, das; die König!. Ltaaisregiernng im Bundc-srath für, die Vorlage eines Gesetzes ;nm Schutz des gewerblichen Arbeite S Verhältnisses an den Reichstag eingetielen ist Ta-s vaeircnhans - erwarte!, daß die König!. Tlantsregiernng an den: in vorgenannter Gesctzesvorlage eingenommenen Standpiinkl nnenlivegt sestliattei! wird: als Motiv wird angegeben, ein wirtsamcr Schutz der arbeits willigen Arbeiter sowie der "Arbeitgeber ist ans sozialen und wirih- schastlichen Rücksichten dringend geboten. — Tie konservative Fraktion des Herrenhauses hat gegen l Ltmnnen der von der Kommission angenommenen Fassung des Abgeordnetenhauses bezüg lich des Gesetzentwurfes betreffend den Ebarfreitag zugestimmt. — Ter Gesetzentwurf betreffend das Urheberrecht a» Werten der Litteratnr und Knust, der demnächst verössentli'hl wird, enthält besonders, wichtige Bestimmungen betrerfend^den Schutz der Tages preise gegen "Nachdruck, und belrcjsend den Schutz des mnsikasiiche» Urheberrechts. Ter Schutz des letzteren, welcher nach dem Tode des Kumvonisten bisher Ri Jahre dauerre, wird o»i ÜO Jahre ver längert. K U l. Fürst Alherl von Monaco bat ani iciner Dampf- Nacht „Prinzeß Alice" seine diesjährige winemchastlichc Rciic nach den arkadischen Gewässer» angetreten. Tie Fahrt gehl zunächst nach Grönland, dessen Ostlnste i.i der soaupvache das Forichnngs- aebiet bilde» wird. Tic Nacht bat wahrend ihres zchnlägigen AnsenlhnlIS im Kieler Haien sine Au-rüstnüg für die Expedition beschosst. Trane in ü n d e Heute sinh v Uhr nauete» bei sirömeudem stiegen und slanem Winde Nachten zum Handicap von Trciveiiründe nach Warnemünde. Der „Komodore" siegte gestern mit IN ^etiinde» über den „Meteor": er gewann den Ehrenpreis des Lübecker Senats. Eoburg. Tie VersasjungSlommiisioii des Landtags be antragte einen Gesetzentwurf als Ergänzung zur Verfassung, wo durch die Thronfolge gemäß den Verzicht-Urkunden geregelt wird und der Landtag sich das Recht der Gcnehmigimg dcS Regicrnngs- verweiers Vorbehalt. Herne. In verflossener "Nacht drangen Streikende aus der Zeche „Blnmcnthal" in Schacht I und 2 in das Pvstcnhaus »nd versuchten, das Feuer zu löschen. Auf Veranlassung des Maschinen wärters eilten Militärvatronillcn herbei, woraus die Angreifer flohen. Sonst ist Alles ruhig. Im Herner. Bochumer und Reck Ilnghaiisencr Revier ist Alles angefahren und ruhig: der AnSslcmd ist daher endgillig beendigt. Paris. Tie „Aurvrc" schreibt, General Mcrcierbeabsichtige vor dem Kriegsgericht folgende Aussage zu machen : Im Jahre UNK, als während der Verhandlungen über den Abschluß der französisch- russischen Allianz das rnisische Knegsminislerinm den rranzösischen Generalstab >nn eine Zusammenstellung über die französischen Streitkrüste ersuchte, wurde Trenfus mit der betressenden Aus arbeitung betraut. Man beauftragte ihn, in seiner Zmamme» stelllmg Ziffern anfzunchmen, welche erst in einigen "Monaten Thatiachen sein sollten. Trepsus weigerte sich, dies zu thnn und die Arbeit wurde einem andere» Offizier übertragen. Wenige Tage später traf Trepsus den russischen Militär-Attache Baron Frcderick. welcher ihn veglückwüisichle, da er ihn für den Urheber der Zwaimneiistellnng hielt. Trepfns erwiderte darauf: Ich habe die Au'stellnng nicht angefcrtigt. ich mag leine Ziffern fälschen. Baron Frcderick hat sofort seine Regierung davon verständigt. Ter Vorfall habe zu ernsten divlomatnchcn Verwickelungen "Anlaß gegeben. Das Blatt schließt 'eine "Ausführungen mit der Be incrknng. General Mcrcier wolle erkläre», daß durch diesen Schrill Drcpfus' das Zustandekommen der Allianz habe gefährdet werden, können. Tic„Anrore" setzt hinzu, dag die ganze Geschichte erfunden iei. R ennc S. Die Anwälte Dcmange und Labor! starteten heule Drepfiis ihren ersten Bestich ab. Drevsus dankte ihnen herzlich sin ihre ersprießliche Thätigkeit. Bis jetzt tennt Drcpfus aus seinen! Prozeß nur de» Bericht Bard'S, den "Antrag Manan s und das Plaidopcr Monard's vor der Kriminaltnmmer im Otlober 1898 Demange fahrt heute "Abend nach Paris zurück, Labori vleiln einige Tage hier und wird Trepsus täglich besuchen Rom. Tie Berlheidiger der von "Acciarilo der Mitschuld an seinem "Anschläge bezichiigten Anarchisten hatten die Untersuchung des Geisteszustandes Aeeiaritos', welcher der einzige Zeuge ist. beantragt. In Folge der Ablehnung dieses Antrags legten sämmt liche Vertheidigcr ihr "Amt nieder, weshalb der Prozeß vertagt wurde. ' M adrid. Die Kundgebungen der Volksmenge in Barcelona dauerten gestern bis Mitternacht fort. Jetzt ist in Barcelona und Valencia die Ruhe vollständig wieder bergcstcllt. * Brüssel. Die Parteien der Linken der Kammer »machen sich in einer heute abgchaltcnc» Vcrfammlung für die Znrnckziehniig der Wahlvorlagc und Auslösung der Kammer zwecks eines Vvlks- rescreiidnms aus- Die „Jndepcndanec beige" versichert, die Re gierung werde morgen eine "Abänderung der Wuhlgesetzvorlgge bekannt geben. Kopenhagen. Durch das Fallissement des Stockholmer Verlegers BierreS wurde Freiherr v. "Nordenstiöld völlig rninirt. er hat bereits seine große Bibliothek verkaufen müssen. Ko venhage». Wie ei» Telegramm aus Petersburg meldet, bai eine Deputation, bestehend aus dem französischen Senator Trarleux. den Professoren Wcstlakc-Eambridge, Vteegt-Holland, Brust-Italien. Szinnhei-Ungarn. Brogger-Norwegcn, Freiherr v. Nordcnskiold-r-schwedcn. Tr. Borman-Dänemark, vergeblich eine
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