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1« Jur Aufklärung! )en vielfachen Anfeindungen gegenüber, ivelchen »nngtarlo-vult«» das große Vogel-Schießen betreffend. Zur Schaltung der Sicherheit und Bequemlichkeit de« Berkel,rS. sowie »ur Verhütung von Urbervorthrilungc» dcö Publikums sind auS Anlaß und für dir Dauer d«s diesjährigen Jkstsctsteßrns der hirllgrn Bogrnschüben-Gesellschast nachstehende Vorschriften zu befolgen: 8. De» Fährverkehr drtreffend. in letzter Zeit von ge wissen Seiten auSgesetzt war, sah ich mich veranlaßt, einige chemische Anal»ien von Herrn vr. Lrrvti» 14a,»«r, hier, über meine Margarinbutter ansertigen zu lassen, um den Beweis zu liefern, daß Margarin-Butter nicht auS 30 Prozent Fett. 40 Prozent Wasser und anderen unqualifizierbaren Stoffen besteht, wie in einem Artikel in Nr 20l der „Dresdner Nachrichten" behauvtct wurde. Das Resultat dieser Untersuchung veröffentliche untenstehend, lüge aber hinzu, daß beslc Naturbutter nur 80—83 Prozent Fett, dagegen >5 Prozent Wasser enthält. Meine Margarin-Butter besteht aus Margarin (rin Produkt, welches au« irischem RindSspeise- talg durch Auspressen des Stearins gewonnen wird) und eine», Zusatz vvn beflenr Speifeöl und süßer Saline. Auf eine weitere Zeitungspolemik lasse ich mich nicht rin, bin dagegen persönlich zu jeder weiteren Auskunft und Beweisführung bereit l) Vom »I. Juli bis mit 8. August d. I- darf »H Uhr ' die Hiegelstrahe von Nachmittag- 2 Ubr an .. n und Reitern, welche von der Festwiese und der Strecke zwischen GenchtSstraße und Piilnitzer» bi»71 Ähr früh deS ouderen TageS von solchen W von den dort angrenzenden Straßen kommen, aus ftraß» nicht benutzt werden. 2) Während derselben Zeit ist da« Befahren der Elsasserstrahe in der Richtung von der Jäger-Kaserne »ach der Blumcnslraße untersagt. 3) WaS die Omniduswagen anlangt, so ist nicht gestattet, mit denselben in der unter 1 gedachten Zeit vom Neumarlt auS durch die Frauenstrahe bez. SkoSmartngafse zu fahren, auch haben die auf dem Thcaterplatz. Postplatz und ans der Anncnstrasie haltenden dergleichen Wagen nach der Festwiese und zurück lediglich die Terrassenuferstrahe zu benutzen. Nur aus den hierfür an gewiesenen Halteplätzen dürfen dicielbcn von de» Fahrgästen bestiegen und verlassen werden. 4) Für die verschiedenen Arten von Geschirre» sind bestimmte Halteplätze aus der Vogelwiese — an deren Eingänge, «machst der verlängerten Blumcnstrahe — eingerichtet und durch angebrachte Tafeln gekennzeichnet. Diejenigen Wagen, welche auf der Festwiese verweilen sollen, sind demnach auf dem ihnen zukomniendcn Räume in der Reihenfolge, in welcher sie ankommen, auszustcllen. Tritt aut dein einen oder anderen dieser Halteplätze UebersüIIung ein, so haben die zuletzt ankommenden Wagen — Fiaker, Droschke» oder Omnibuswagen —, mögen sie Fahrgäste gesunden haben oder nicht, sofort den Platz wieder zu verlassen und nach der Stadt zurückzukehren ü) Bei eingctrctencm Regenwclter,^ sowie täglich nach Beendigung des Schießens ist es aus Derlangen zulässig, von der verlängerten Blumenstraße aus, anr Wagenplatze vorüber, entlang der äußersten Zeltreihe durch die Einfahrt l ei dem Militär- und Polizeiwachtzelt nach dem Schützenzelte am Musikvlatze zu fahren, dort Fahrgäste ackzunchinen und von da unvcrweilt nach der verlängerten Blumenstraße wieder abzusahicn. An den übrigen Zelten ist das Vorfahren nicht gestattet. Verboten ist ferner, von Nachmittags 3 Ubr an mit bespannten Bierwagen aus de» Straßen der Vogelwiese zu fahren. Die Bierfässer sind von 3 Uhr Nachmittags ab aus kleinen Transport- wagen an Ort und Stelle z„ schassen. DaS Fahre» von Kinderwagen ans den Straßen der Vogelwiese ist verboten 0) Auf der Blninenstraße dürfen Wagen länger als zuni Ein- und Aussteigen von Personen rrsorderlich ist, nicht stehen gelassen werden. 7) Abgesehen von de» unter 5 gedachten Ausnalnnesällcn bat daS Einsteigcn der nach der Stadt zurückkehrendcn Fahrgäste aus dem als Einsteigeplatz bestimmten Raume zunächst der verlän gerten Bluinenstraße z» erfolgen. 8) Die Equipagen der Allerhöchsten und Höchste» Herrschaften und die des Königlichen Herrn Kommissars werden von allen diesen Beschränkungen nicht getroste». 0) Die Bestimmungen in den Bekanntmachungen vom 24. November 1875 und vom 13. Te- rember 1876, daS AechtSsahre» alter Geschirre, sowie daS Heehrufcn vor dem Passiren von Straßen ecken und Krcuzungspunkte» Seilen aller Geschirrfiilirer betreuend, sind genau zu befolgen. 10) Die Fahrpreise für die Benutzung der OmniduSwage» betragen 15 Pf. für I Person oder 1 Kind bis !< Uhr Abend« von den Halteplätzen in der Stadt nach der Festwiese oder von da zurück. Von Abends !> Ubr an je 25 Pf. Eine Mehrfordcrung ist unstatthaft. Auf den Lmnibus- baiteplätzen in der Stadt steht dem Publikum die Wahl deS Wagens frei, auf der Festwiese darf ltdock, das Einstcigen immer nur in die drei zuerst dastehenden Wagen erfolgen, bis diese gefüllt sind. v. Die Schaubuden, die Ausspielungen und das Hausiren auf der Festwiese betreffend. 11) Alle von Privaten auf der Festwiese errichteten Anlagen, z. B. Schau- und Verkaufs buden, Zelte, Stände, Karouffels, Schankein u. s. w, wüsten mit einer von außen deutlich lesbaren Firma niit mindestens 10 Cm. hoher unverwischbarer Schiist verseben sein, welcbe den vollen Vor- und Zunamen, sowie die Wobnortsangabe des Inhabers enthält. 12) In allen denjenigen Anlagen, in welchen Vorstellungen über den Zuschauer», z. B. an schwebenden Ringen, am Reck, aus dem Seile u. s. w. Vorkommen, sind ausreichende Sicherheitsnetze auzubringcn 13) Die Inhaber von Schau-, Verkaufs- und sonstigen Buden u. s. w., sowie etwaige Gehilfe» und Ausrufer oüricn znm Zwecke der Anlockung des Publikums sich nicht außerhalb ihrer Buden ausbalten. II) Jede Art Ausspielung beweglicher Sachen ist an die vorgängige Erlaubnis! der Unter zeichneten Bebörde gebunden, wie dies in der Verordnung vom 15. Juli 1820 vorgeschriebe« ist. Es wird über jede in dieser Beziclning ertbeilte Erlaubnis! ein besonderer Erlaubnißschcin ausgesertigt, welchen der betreffende Ilntcrncbmer stets bei sich zn Gbren und aus Verlangen den danachfragenden Polizcibcamtcn unweigerlich vorzuzcigen hat. .Kegelspiele, bei denen die Kugel an einer Kette oder Scknure befestigt ist, werden nicht mehr zugelossen. Würfelspiele werden nur gestattet, wenn nicht mebr als drei Würfel verwendet werden. Dieselben muffen mindestens je 2 Cubik-Ctm. groß, von weißer Farbe und mit deutlichen schwarzen Punkten versehen sein. Die Würfelbretcr sind nach dem bei der König!. Polizei-Direktion ausliegenden Muster aus Holz, starker Pappe oder Wachs leinwand herzustcllen und haben wenigstens 07 Ein. hock und 03 Cm. breit zu kein. Auf jedcni Würseldret ist die Höhe des Einsatzes anzugeben, auch müssen die angebrachten Nummern aufrecht stellen, 3 Cm. groß, unverwischbar, ans weißem Untergründe schwarz und auf schwarzem Untergründe weiß sein. Bei einem Spiele, in welchem „alle Nummern gewinnen", sind die Nummern von 3 bis mit 18 der Reibe nach uuszu'ckreibcn und neben sebe dieser Nummern der ans sie fallende Gewinn zu stellen. Würfelspiel niit Nieten wird nur unter der weiteren Bedingung gestalte!, daß stets alle ungeraden Nummern gewinnen, alle geraden dagegen verlieren, daß die ungeraden Nummern von 3 bis 17 der Reibe nach aus das Würseldret ausgeschrieben sind und daß neben jeder dieser Nummer» der für sie bestimmte Gewinn gestellt wird. In allen Fällen sind überdies die Gewinne leicht über sehbar, von den übrigen Gegenständen abgesondert aiifznstellen. Ausspielungen mittelst so, genannter Glücksräder find nur gestattet, wenn letztere von der König«. Prlizei- Dircktion geprüft, für zulässig erachtet nnd abgestempelt worden find. Die am Rande der Räder befindlichen Nummern müsien aufrecht stehen, 3 Cm. groß, mit schwarzer Farbe aus weißem Untergründe der Reihe nach angebracht und druck rothe Striche von einander getrennt sein. Räder mit 150 Nummern baden mindestens 2 Mtr.. Räder mit 100 Nummern wenigstens l'/s Mtr im Durchmesser zu halten, solche mir mehr als 150 Nummern werden nickt zugeiaffen. Es dürfen immer nur zu einer der bevorstehenden Verlockung Loose, Karten, Breter u. s. w. verlockt werden. Bevor dies eine Spiel beendet ist, darf weder ein Anbieten, noch ein Berkaus zu einer anderen Ver lockung stattfinden. Die für jede Serie bestimmten Gewinne müssen aus einem erböbten. in der Mitte des Standes angebrachten Platze so ausgestellt werden, daß sie von den Spieitheilnebmern gesehen werden können. Das Ausipiclen von Geld ist unbedingt verboten. Ferner sind alle mit Wetten verbundenen Spiele, sowie Loos- und Wurs-Spicle unkeriagt. 15) Schulpflichtigen, sowie die Schule noch nicht besuchenden Kindern ist jeder Handel aus dem Festplatte untersagt (vergl. besondere Bekanntmachung vom 6. Juni 1886). Ferner ist allen den jenigen Personen das Hausiren aus dem Feslvlatze verboten, welche durch körperliches Gebrechen aus- sallen und abschreckcn, bez. össeniliches Mitleid erregen. V. Sonstige Bestimm»»««». 16) Sonnabend den »I. Juli ist das Verabreichen von Speisen und Getränken in allen Etablissements ans der Festwiese, soweit hierzu überhaupt stadtrütbliche Erlaubniß ertbeilt worden ist, nur bi« II Mir NachtS gestaltet und müssen letztere spätestens Nachts IS Uhr geschloffen werde». An den eigentlichen Festtagen — Sonntag den 1. August bis niit 8. August — darf der Be ginn aller Schaustellungen, Eonccrlc und sonstigen Vergnügungen ohne Ausnahme nickt eher als 1 Mir Nachmittags erfolgen. Der Schluff allerMusik. sowohl in den TanzsalonS als in den Zelten, Buden »nd Karoniiels hat allnächtlich spätestens um IS Nhr stattzufinden. Längstens I Nhr NachtS müssen alle aus der Vogelwiese befindlichen Etablissements geschloffen sein und dürfen vor früh 7 Uhr nicht wieder geöffnet werden. Ferner bat Nachts l Ilkr alles Fuhrwerk die Festwiese zu verlassen und atles Hernnizieben aus de» Strassen der Vogelwiese auszuhören. Für die genaue Einhaltung der Schlußzcit sind, außer den Inhabern der verschiedenen Etabliffcments, auch die betreffenden Musikdirigenteii mit verantwortlich. Erstere haben dafür zu sorgen, daß alle Gäste zur voi geschriebene» Zeit ihre Lokale verlassen. Nur dann haben sie die Hilfe ver Polizei in Ansvnich z» nehmen, wenn ihren, wegen des Vcrlassens der Zelte rc. und sonst gegebenen Weisungen nicht Folge geleistet ivird. 17) An dem Abende, an welchem das Feuerwerk stattiindet, ist das Ausstcllen von Equipage». Droschken und sonstigem Fuhrwerk auf der Blumenstraße und auf dem verlängerten Tbcile derselben in der Ausdehnung der Vogelwiese im Interesse des Fußverkehr» nickt gestattet. 18) Wahrend der früheren Vogelschicßseste ist wiederholt, insbewndere an dem Abende, an welchem das Feuerwerk stattgesunden, der Unfug des Abbrennens von Feuerwerkskörpern und des Schießens ans der Festwiese und deren Umgebung wahrgenommen worden. Die Unterzeichnete Be hörde veranlaßt dies, hiermit auf das nach tz 367. unter 8, des RcichSstrafgesehbuchs Strafbare dieser Handlungsweise ausdrücklich aufmerksam zu macken und zu bemerken, daß die Polizeibcamtcn angewiesen sind, gegen solche Unfugstifter energisch einzuichrcitcn. 19) Sollten ans der Festwiese Kinder von ihren Angehörigen getrennt «ud nicht sofort wieder «nisgesnnden werden, so wollen sich die letzteren nach diesen Kindern zunächst in dem aus der Vogelwiese desindlichcu Polizciwacbtzelte erkundigen. 20) Zur Erleichterung des Verkehrs auf der Festwiese und auf den zu letzterer führenden Straßen, namcnllick Zicgelstraßc «nd Blumenstraße, wird dem Publikum empfohlen, stets den Weg aus den rechte» Seite zu nehmen. 21) Tchlnslbestimmung. Zuwiderhandlungen gegen die eine oder die andere der vorstehen den Anordnungen werden, bei. in Gemäßheit von 8 365. jj 366, 10, 8 307, 8 des Reichsstrafgcsetz Lucks, nnd zwar unbeschadet der e»va begründeten Verpflichtung zum Schadenersätze, iowie beziehent lich strafrechtlicher Ahndung mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis »u 11 Tagen geahndet werden. Geschirrsübrer setzen sich auch bei Nichtbesolgung »ach Befinden sofortiger Areetur. Buden- oder Zelt-, sowie andere EtnbliffementS-Inhabec der Schließung ihrer Lokale aus Dresden, den 10. Juli 1886. Königliche Polizei-Direktion. -4. 8el»naa»». Dresden. LuckviK Attest. Km Ludwig Künzell»»»» in vroaelau-LIGtnelt. Ihrem an, 20/7. 80 Gründlich ertbeilte» Auf trag gemäß ist die dem Üssenll. chem. Laborato rium zu Dresden-Neustadt am 21 7. 80 zur chemi schen Untersuchung zugestellte Probe „Butter", bezeichnet..4I»rrrarln-I4u»»tI»utt«r-. ver packt in Pergament- und Packpapier, Packet ver siegelt, Sieget I-X. — auf Gebalt an Wasser. Fett. Casein, Milchzucker und Mineralstone untersucht und sind von diesen Bestaudthcilen folgende Mengen gesunden worden: Wasser Fett Casein Milchzucker Mineralstosie 13,208 »/». 83,780 " 0.280 0.474 «7». 1.404 » I)r. Erwin Kahser. LürttLvImLvn. Attest. Km» Ludwig Künzell»«»» in ve«»z«I»;n-LItt,1n»I<. Ihren» am 20/7 80 mündlich erthcilten Auf trag gemäß, ist die den, öfscntl. chem Laboratorium zu Dresden-Neustadt am 21 7 80 zur chemischen Untersuchung zugestellte Probe „Butler", — be zeichnet „slnr^arl» - »l i^« l»i»utt< r-, ver packt in Pergament- und Packpapier, Packet ver siegelt, Siegel XX.— auf Gehalt an Wasser. Fell Casein, Milchzucker und Mineralstosscn untersuch! und sind vvn diesen Bcstanüthcilcn folgende Mengen gesunden worden: Wasser - l 1.110 «>,. Fett 86.427 Casein --- 0,408 "/>>, Milchzucker — 0,322 "a, Mincralstofse — 0,093 '7u. vr. Erwin Kahser. A»S Len Zeitungen ersehe ich, daß am 17. d. Mts. im „Münchener Hos" in Dresden eine Versammlung von Gegnern der Misch butter stattgesunden hat und daß ein Comitö, bestehend aus .den Herren Morgenstern, Köhler, Preis«, Stüwe und Pfund gewählt worden -ist, um eine energische Agitation gegen die Möchbutter zu führe». Wenn die .Herren sich als Geschäftsleute § gegen eine Konkurrenz zu wahren suchen, io kann ich ihnen dieses selbstverständlich nicht verdenken, > allein als Fabrikant der angcfeindetcn Mischbuttcr (von welcher ich nach Dresden wöchentlich 150 j bis 200 Ccntner sende) vrotestire ick, dagegen, daß man mein Fabrikat mit unwahren Be- ! bauplungen bekämpft. Es wird nämlich behauptet, daß die Mischbutter auf den Namen Butter keinen Ampruch habe, weil bei ihr die chemische Zusammensetzung der Naturbutter trotz aller angewandten Kunstgriffe nicht erreicht werde. Ich fordere deshalb die Herren auf, die Wahrheit ihrer Behauptung durch das Gutacksten eines staatlich geprüften Chemikers öffentlich in den Zeitungen zu beweisen, nämlich, daß in meiner Mischbuttcr Äestandtbeiie enthalten sind, welche nicht auch in der Naturbutter enthalten sind. Ich garantire ausdrücklich, daß meine Mischbutter dieselben Beslandthcile enthält, welche auch in der Naturbutter enthalten sind; selbstverständlich ist das Mengenverhältnis! >dcr einzelnen Rcstandtbeile etwas verschieden und verkaufe ich aus diese», Grunde meine Waarc auch i als Miichbutler. weil sie eine Mischung von feinster holsteinischer Guts - Naturbutter mit feinstem ! Margarin ist. Die zu dieser Mischung benutzte Sorte Margarin ist aber genau dasselbe Fett, welches I auch der Hauvtbestandttieil einer jeden Naturbutter ist. Durch die Verbutterung mit süßer frischer > Milch und feinster Gutsbuttcr erlangt die Mischdutler aber alle chemischen Beslandthcile und Ge schmack und Aroma der reinen Nalurbutter. Der Name Mischbuttcr ist daher eine durchaus richtige, gesetzlich zulässige Bezeichnung nnd wird meine Waare auch überall in Deutschland unter diesem Namen unbeanstandet verlaust. Es liegt doch aus der flachen Hand, daß das Publikum die Misch buttcr nickst mir zu Gctallcn kaust, sondern weil es ciusteht, daß sie mindestens denselben Nährwert!, und seineren Wohlgeschmack und feineres Aroma als Naturbutter 2. und 3. Qualität besitzt. Ottensen. 4. Q. Alalir. Chemisches Laboratorium. Nr 1. vr. sie», beeidigter Handels-Chemiker. Hamburg, den I. Juli 1685 Herrn A. L. Kodr, MiiM. „Die mir von Ihnen übersandte „«rasHIlsoli-vntton .4L- habe ich mit „bester hol steinischer Öosbutter'', die ich selbst gekauft und mit 1,30 Mk. vro Pfund bezahlt habe, verglichen »nd gesunden, daß die Gras-Misch-Butter in Bezug aus Consistcnz und Farbe der holsteinischen sehr nabe kommt, im Geruch sich kaum merklich von dieser unterscheidet und denselben frischen und ange nehmen Geschmack besitzt wie diese. Die Zusammensetzung beider Buttcrarten ist folgende: Gras-Misch-Bntter LL. Beste holsteinische Hosbutter. Fett Kochsalz Casein, Albumin rc. Milchzucker Waste, 88.40 »/a 2.00 .. 0.74 „ 0.», ,. 8,56 „ 10d.'00>o 83,23 »/.. 1.70 « 0,00 „ 0.60 „ ,13.87,.. 100,00 >7« vi. I Mein Vertreter, Herr «. HVelilto, EliaSplatz L, Dresden, hat stets Lager von mir und verkauft zu Fabrikpreisen, jedoch nur an Wiedcrverkäufer. Ottensen. 4. I,. in«,,». 4 MW Mlitzii KMliuliiilK im!i Lchri 2 nach Frankfurt, Wiesbaden. 2 » Köln am Rhein. 1 » Prag, Wien. 2 » Görlitz, Breslau. 3 » Oschatz, Wurzen, I » Chemnitz, Annaberg. IS 2 von Triest, Wien, 3 - Bremen, Hamburg, 2 - Fncdnchsort, Kiel. 1 - Stettin. Stralsund, 2 » -Hannover, 1 - Nicke,isch, Zittau. Umzüge in der Stadt, über Land und per Balm. Verpackung aller Kunstsackcn. Spedition für Möbel und Reisecffektcn unter voller Garantie zu billigsten Preisen. LIbvrt SeiievLlü, Comptoir: N.-Dresden, Mederqraben. Montag den s«. Juli, Nachmittags von! I). LLsilVI'sVHZ, ' ei Uhr an, gelangen zu Dresden. Blumen-j Bl,I„:ensir>'sie-1, narterre. straffe IS, Vogelwiese am Wächterhauje killt Anzahl MWzkr, ^ als: Fuffboden, Balken, Schlag« nnd Verschalbreter reck zur Versteigerung Raths-Auctionator und verpflichteter Taxator. Ai rier'flrttfett ein HHSIffrri «S, fast noch wie neu, mit Zubehör, «»»-I «ooUIVIü. ! aus Privailiaiid, sehr billig. Näh. - Streblcnerstraße 10. 4. Ei. links. 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