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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.08.1927
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1927-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19270825012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1927082501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1927082501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-08
- Tag 1927-08-25
-
Monat
1927-08
-
Jahr
1927
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.08.1927
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denen nur Deutschland und Oesterreich deutsch verwaltet wer» den. verteilt, und das Nationalttätenproblem wurde dadurch nicht aelöst. svndern vervielfacht, indem Staaten entstanden, wie Polen intt 40 Prozent und die Tschechoslowakei mit bo Prozent Fremdbevölkerung, die nur verkleinerte Abbilder der alte» Donaumonarchie sind, die den Siegern von damals als der rückständigste Staat der Welt erschiene» war. Um das Gesicht der 14 Wtlsonpunkt« zu wahren, aus deren Wort laut Deutschland kapituliert hatte, wurde dann den Gewalt- streichen ein Mäntelchen umgehängt, indem man den so be- schenkieu Ländern MinderhettSabkommen ausnüttgte, die den fremdstümmigen Staatsbürgern Schutz gegen Unterdrückung gewähren sollte. Nie aber haben sich die Mächte, die mit solchen Verpflichtungen thren eigene» Minderheiten gegen über nicht beschwert sind, um die Einhaltung dieser Ab- kommen gekümmert. Dessen sicher, haben säst alle Minder, heitsläiider jene Bestimmungen in den Wind geschlagen und nach der von Mello Franco im Völkerbund vertretenen These, daß sie nicht zur Erhaltung, sondrrn zur allmählichen Assimilier»»!, der Minoritäten bestimmt seien, das Werk der Ausrottung begonnen. Am tollsten Pole», nicht viel weniger rücksichtslos die Tschecho-Slowaket. Die Folge hat aber ge zeigt, daß ihres Volkstums bewußte Minderheiten im Oerrschervolk nicht ausgeben, auch nicht, wenn mit kulturellen Maßnahmen sKampf gegen Kirche und Schule), mit wtrt- schastlici>cr Entrechtung iVodenresorm), und mit Bajonetten vereint gegen sie lvsgegangen wird. Im Gegenteil, Druck erzeugt Gegendruck; versteckte und offene Auflehnung, Ge- heimbiindelei und Spannungen tnternationalen Charakters bleiben daS traurige Ergebnis. In diesem Stadium des Kampfes der Völker und Staaten können auch die vom Genfer Nationalitätenkongreß er wogenen kleinen Mittel, wie Verbesserung des Beschwerde rechtes beim Völkerbund, Ausdehnung der Minoritütenver» träge auch aus die Großmächte u. a. m. wenig helfen. Soll Europa von der «tuderhettenkrankheit gesunden, so ist ein« völlige Umkehr von der jetzigen Bahn notwendig. Wie die Verhältnisse liegen, ist di« , beste Losung, die Bildung reiner Nationalstaaten, nicht möglich. Darum muß die trieb- ltche Neuordnung aus dem Weg über eine geistige Um- stellung der Völker und Staaten erreicht «erden. Zwei Extrem« müssen dabet als ungeeignet ausschetden: die Stär» kung internationaler Bestrebungen, die bas vaterländisch« leugnen und die Neigung zu einem übersteigerten und darum unduldsamen Nationalismus. Die golden« Mitte, von der Gesundung kommt, liegt vielmehr in einem ,,ausgeklärten Nationalismus*, der das kulturelle Moment als das wesent» ltche d«S Nationalen erkennt und die Nattonalttätenkämpfe aus thren Niederungen heraushebt. Die Staate» müssen aushören, an naturgegebenen Dingen zu rütteln, Ne müssen daraus verzichten, ihre Borstellungen von „Kultur^ Anders» denkenden auszuzwtngen, und dort, wo dir Gletchsetzung von Staat und Volk nicht möglich ist, den nationalen Kultur» gemeinschaften die Selbstverwaltung weitherzig gewähren. Dann und nur dann werden sie aus die volle politische Loyalität der Fremdvölker rechnen können. Der bisher gehandhabte StaatSabsoluttSmuS führt zum Krieg, die »europäische Nation* ist eine Utopie. Daneben ist aber eine Organisation Europa» denkbar, dt« Staatsgebiete und Kultur kreise als zwei nebeneinander bestehende Begrtsse an erkennt. Die Staaten sollen darin Gleichheit vor dem Gesetz, die Kulturkreise gegenseitige Achtung der völkischen Lebens- güter gewährleisten. Daß eine solche Neuorganisation bet gutem Willen möglich ist, zeigt das Beispiel der Schweiz, wo drei grundverschiedene Nationalitäten friedlich zusammen, lebe» und in allen nationalen Angelegenheiten eines HerzenS und eines Sinnes sind. Erst wenn auch die übrigen Natio nalitätenstaaten Europas diesem Vorbild nachstreben, wird die Minderheitenfrage aufhöre», etu Gesahrenpunkt der tnter nationalen Politik zu sein. Der öeulsch-sranzösische Sanöelsverlrag. Auszug aus dem Wortlaut. Berlin. 24. August. Der deutsch-franzSsüche Handels vertrag, der am 17. August in Paris unterzeichnet wurde und in seine» Grundzügen bereits bekannt ist, wird seht im „Reichsanzciger* veröffentlicht: Der Vertrag besteht aus 48 Artikeln, die die allgemeinen grundlegenden Bestimmungen des Aiiotauschverkehrs regeln. Artikel 1 seht die Verordnung der Liste I fest, nach denen die deutschen Waren, die die Liste aufzählt, bei ihrer Einfuhr nach Frankreich den Minimaltaris des alten französischen Zolltarifs mit den üblichen Koeffizien ten und Aufschlägen genießen. — Artikel 2 betrifft die Be stimmungen der Liste L. die einen besonderen Zwilch en- taris für die deutsche Einfuhr nach Frankreich geschaffen hat. — Artikel 3 §ibt dann die näheren Ausführungen über die Liste 0, die »'genannte D i s k r i m i n i e r u n g s l i st e. die Deutschland nur Abschlagsprozentsäfte auf de» Generaltarif einräumt, zu denen noch die üblichen Koeffizienten zuge schlagen werden müssen. Falls andere Länder aber hier Ver besserungen durchsetzen, muß auch Deutschland sie erhalten. Auch in dieser» Handelsvertrag ist wieder nach Artikel 4 die Indexklausel enthalten, wonach Frankreich berechtigt sein soll, bei einer Veränderung seines Großhandelsindexes vm L0 Prozent die Zölle zu erhöhen oder herabznsctze«. Die Meistbegünstigung. um die seit 8 Jahren erbittert gestritten wurde, weil sie Frank reich absolut nicht zugestehen wollte, wird durch den Artikel 5 ausdrücklich festgclcgt. Es wird hier auch bestimmt, daß, salls Waren der Liste L etwa einen neuen französischen Tarif erhalten sollte», dieser sofort auch deutschen Waren ein- geräumt werden muffe. Dasselbe gilt für die Waren der Liste Deutschland hat vorläufig für die Einfuhr von fran zösischen Weinenein Kontingent von 060 006 Doppel zentner für das Jahr festgesetzt und hat serner die Ein sohr von Baumwollgarn aus ein Kontingent von 25 000 Doppelzentner beschränkt. Es mußte sich dafür auch für die Einfuhr einer Reihe seiner Produkte eine Kontingentieruna durch Frankreich gefallen lassen. Kontingentiert werden Stärke mit 6000 Doppel zentner, Kartoffelmehl mit 10000 Doppelzentner, elek trische Glühlampen gasgesüllter mit 600 000 Stück, Wachstuch mit 15 000 Doppelzentner, gegliederte Nadeln für Trikotstühle mit t2 Doppelzentner, ausgeschnittene Schuhe mit 400 000 Paar jährlich. Wird der Vertrag vor dem Ablauf seiner Geltungsdauer gekündigt, dann werden nach den Bestimmungen des Ar tikels 6 die Kontingentierungen nach der jeweiligen Lauf zeit des Vertrages berechnet. Gilt er also z. B. nur ein halbes Jahr, so können die Franzosen natürlich auch nur 180 000 Doppelzentner Wein nach Deutschland etnsühren. Vom 15. De zember 1028 ab sollen alle beiderseitigen Beschränkungen sort- sallcn Erst vou diesem Zeitpunkt tritt die volle gegenseitige Meistbegünstigung in Krast. Artikel 8 regelt die Einfuhr der französischen Waren nach Dentfchland auf Grund der Listen L und K. Danach erhält Frankreich auch deutscherseits die volle Meistbegünstigung. Nur die Produkte, die in keiner der beiden Listen stehen, gelten als diskriminiert. Beide Länder verpflichten sich im Artikel 12. durch keinerlei Ans» und Einfuhrverbote die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu erschweren. Den Franzosen sind aber Ausnahmen für eine Reih« von chemischen Produkten durch das Zusatz Protokoll bis zum 15. August 1028 ge stattet worden. — Die solgcnden Artikel regeln dann in sehr eingehender Weise die Durchfuhr« und RieberlaffungSbcstim- mnngen, das Recht der Kaufleute sowie die Schiffahrtssrogen. Nähere Bestimmungen sind dann auch getroffen über die Einfuhr der deutschen Erzeugnisse nach den französischen K o - l o n i e n. die genau so gehandhabt werden soll wie nach Frankreich und ebenso über die Einfuhr französischer Kolo- nialproüukte nach Deutschland. Dem Vertrag beigegebe» Ist ein ausführliches Zeichnungsprotokoll, das Erläute rungen zu den einzelnen Artikeln gibt. Hier wird auch die Frage des deutschen Handels mit Marokko geregelt. Zu Artikel 2 befindet sich hier auch eine besondere Liste sür die Verzollung französischer Seidenwaren, die diese Zölle dann erhöht, sobald der französisch-italienische Vertrag über die Verzollung von Seide vom 26. Januar 1027 in Kraft getreten ist, durch den auch die französischen Zollsätze stark her aufgesetzt werden. Artikel 46 hat für die Einrichtung von Konsulaten in Elsaß-Lothringen Bedeutung. Er bestimmt: Die deutsche Regierung hat daS Recht, in allen Handelsplätzen, tn denen Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsulu und Konsnlar- agenten eines dritten Staates eingesetzt sind, auch ihrerseits Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln und Konsularagenten einznsetzen. Wenn es auch der deutschen Delegation in vielen Fällen gelungen ist, das überhöhte Zollniveau des neuen franzö sischen ZvNtarifentwurfeS zu drücken, so hat Deutschland aber auch in vielen Fällen den neuen französischen Minimaltarif annchmcn müssen, bisweilen sogar Sätze, die zwischen diesem Minimal, und dem Gcneraltarif liegen. Allerdings ist es Deutschland gelungen, für eine Reihe von Textilprod ul ten. vor allem für elektrotechnische Maschinen, erhebliche Er mäßigungen gegenüber dem französischen Zolltarif durchzu setzen. Bei den chemischen Produkten mußte Deutschland jedoch meistens die Minimalsätze des französischen Tarifs an nehmen. Wichtig ist es auch im Interesse der deutschen Ausfuhr, daß es gelungen ist, für deutsche Qualitätserzeugnis se von hohem Werte Ermäßigungen zu erzielen, z. B, für optische und medizinische Instrumente, die anstatt mit 20 bis 25 Prvz. ihres Wertes mit ungefähr 12 bis 15 Prozent zu verzollen sind. Auch bei Schreibmaschinen ist eine Ermäßigung erfolgt. Dagegen sind sür landwirtschaftliche Maschinen nicht unbeträchtliche Erhöhungen noch gegenüber dem Vokanowski- Tarif erfolgt. Trotzdem wurde es erreicht, durch die drei Listen 6 und 0 die Interessen der deutschen Ausfuhr so weit zu berücksichtigen, daß es ihr gelingen wird, bester als bisher in Frankreich Kuß zu faste». bin deutsches Memorandum an den Völkerbund. Der Streit mit Griechenland wegen -es Kreuzers..Salamis". Berlin. 24. August. Die Reichsregierung hat heute dem Generalsekretär des Völkerbundes ein Memorandum zugehen lassen, tn dem zu dem Antrag der griechischen Regie rung Stellung genommen wird, den Völkerbundsrat zu einer offiziellen Interpretierung der Artikel 100 und 102 des Ver sailler Vertrags über das Verbot beö Baues von Kriegsschiffen zu veranlassen. Es handelt sich hierbei um den in der Vorkriegszeit zwischen der griechischen Regie rung und der Vulkanwerst abgeschlossenen Vertrag über den Bau des Kreuzers «Salamis*, dessen Abnahme die griechische Regierung unter Hinweis auf die Entwaffttungsbestilnmungen des Versailler Vertrages ab gelehnt hat. Die Frage sollte auf Wunsch der griechischen Re gierung ans die Tagesordnung der bevorstehenden Ratssitzung gesetzt werden. In dem nunmehr dem Bvlkerbundsekretartat übermittelten Memorandum wird darauf hingewiesen, daß die deutsche Negierung weder auö dem vorliegenden Sach, verhalt noch ans der Stellungnahme der griechischen Regie rung einen Grund ersehen könne, der dem Völkerbund Anlaß geben könne, sich mit der Angelegenheit zu befassen, die eine reine Prtvatstrcttigkeit darstellt. lieber die Auslegung der Bestimmungen des Versailler Vertrages existiert eine Verein- barung mit der Botschafterkonferenz» die beiden Parteien die Möglichkeit gibt, thren Standpunkt zur Geltung zu bringen. Der sür solche Fragen zuständige gemischte deutsch-griechische Schiedsgerichtshof habe allein darüber ,« entscheiden, wie «eit bi« in Frage stehenden Bestimmungen des Versailler Vertrages di« Ansprüche der griechische« Re gierung rechtfertigen. Der griechischen Beschwerde liegt folgender Tatbestand zu- gründe: Die griechische Negierung hatte vor dem Kriege einen Kreuzer bei der Vulkanwerft bestellt. Bet Kriegsausbruch war der Kreuzer bis auf die Armierung fertiggestellt. In folge der Ereignisse unterblieb dt« Fertigstellung bis 1018. Als dann der Kreuzer abgenommen werben sollte, verweigert« die griechische Regierung die Abnahme mit dem Hinweis aus die Entwaffnungsbestimmungen. Die griechische Regierung hat in den verflossenen Jahren alle möglichen Versuche unter nommen, um von ihren Verpflichtungen freizukommen und sogar versucht, die bereits geleistete Anzahlung von der Vul kanwerft zurückzucrhalten. Da es sich um eine rein privat rechtliche Angelegenheit handelt, Ist die Streitfrage vor Mo naten bereits dem im Versailler Vertrag vorgesehenen deutsch-griechischen Schiedsgericht für Privatstreitigkeiten unterbreitet worden. Das Verfahren schwebt zurzeit noch, sedoch ist die griechische Regierung in den bisher behandelten Tcilsragen des Prozesses mit ihrem Standpunkt unterlegen. Aus diesem Grunde haben die Griechen, was von deutscher Seite keineswegs als Böswilligkeit auSgelegt wird, dem Völkerbund ihre Sorge vvrgetragen. Wenn die Griechen sich jetzt hinter den Versailler Vertrag verschanzen, der Deutsch- land die Ausfuhr von Kriegsmaterial verbietet, so wirb dem» gegenüber darauf hingewiesen, daß in 8 11 des Vertrages ausdrücklich vorgesehen ist. daß der Kreuzer „Salamis* auch nach Abschluß des FricdenSvertrages von Dentfchland ge liefert werden kann. Die deutsche Abordnung sür Genf. Berlin, 24. August. Die beutsche Delegation für die die«, fahrige Bölkerbundstagung in Genf wird aus Reichs- außenminister Dr. Stresemann, Staatssekretär Dr. v. Schubert, Staatssekretär Psinder als Vertreter der Reichskanzlei »nd Ministerialdirektor Dr. Gauß bestehen. Die Delegation reist bereits am 80. August nach Genf, die Sachverständigen und Referenten folgen nach. Dr. Stress- mann und Staatssekretär v. Schubert kehren Ende der Woche nach Berlin zurttck, um die Vorbereitungen für Genf zu treffen. Wichtige Beratungen des Kabinett« tm Zusammen. Hang mit der Genfer Tagung, also vor allem über die Außen politik, sind, wie das Blatt schreibt, nicht in Aussicht ge nommen. Das ergibt sich schon daraus, daß der Reichskanzler von seinem Urlaub, den er jetzt in der Schmelz verbringt, erst am 7. September zurückzukehre« gedenkt. Die Begründung zum Aeichsschulgeseh. lDrabtweldungnnsererverltnerSchristliilung.» Sn der zum Teil bereit» mttgetetlten vom RetchSmiui. stertum herausgegebenen Begründung »um RetchSschulgesrtz. entwurf wird weiter au»geführt: Au» dem Wesen der bekenntntSfreieu Schule ergibt sich, daß an ihr seder Lehrer ohne Unterschieb beS Bekenntnisses oder der Weltanschauung unterrtchte« kann. Da aber Lehrer, die die Voraussetzung für bte Anstellung an einer Bekenntnisschule erfüllen, t« Rahmen der allgemeinen Anftellnngsbedtngungen erwarten können, daß ste an einer Gemeinschaftsschule oder an «tner ihrem Bekenntnis ent. sprechenden Bekenntnisschule verwendet werben« so bestimm« der Eutmnrs a«S UilligrettSgrünbe«, daß solch« Lehrer nicht gegen ihre« Wille« a» einer hekemttntSsreje« Schule ver wendet «erde» dürfe«. 8 6 definiert den Begriff der Gemeinde. Zu 8 7 beißt eS: DaS AnrechtSrecht ist «l» staatsbürger liches Recht der Erziehungsberechtigten. SS ist in de« zweite,. Hauptteil der ReichSversass««g. der die Ueherschris, trägt: Grundrechte «nd Grnndpslichte« der Dentschen ent halten. Daher kan« es in der Regel «nr deutschen Staats angehörigen gewährt «erde«. Doch solle« die Länder besugt sei», in besonderen Fälle» A«S«ah«e« von dieser Bestimmung znzulassen Dabei ist t« erster Linie a« solche Reichs- anSländer gedacht. die be«tschstämmig sind »nd ihr« Sinder eine Volksschule in De«»schla«d bes«che« laste«. Im 8 8 wird ausgesührt: Wenn ein Antrag vorschrifts mäßig sein soll, d. h.. wenn die Behörden verpflichtet sei» sollen, ihn in Behandlung zu nehmen, so muß er von etncr gewissen Mtndestzahl von antragberechtigten Personen gestellt werde». Nicht die Zahl der ErziehungSberechtigic» selbst, sondern di« Zahl der von ihnen vertretenen schulpslni,- ttgen Kinder ist zugrundegelegt. In kleinen Gemeinde,, kann da» Landesrecht einen Antrag schon bann als vor schriftsmäßig erklären, wenn er sür weniger als 40 Kinder gestellt wird. Die 88 10. 11 und 12 geben dann bte nähere Erläuterung für die instanzenmäßige Behandlung der Anträge. — Zu 8 1ü wird ausgesührt: Nach Art. 144 der Reichsverfassung wird die Schnkanfficht durch hauptamtlich tätige fachmännisch vorgeblldete Beamte ausgcübt. Der Entwurf bestimmt nun. daß bei der Auswahl dieser Beamten auf die Art der ihnen unterstellten Schulen Rücksicht zu nehmen ist. Das bedeutet, daß z. B. tn eine», Lchulanfsichtsbezirk, in dem die überwiegende Mehrzahl de. Schulen evangelische Bekenntnisschulen sind, auch der Schul rat diesem Bekenntnis angehören soll. Durch die Worte „Rücksicht nehmen* ist zum Ausdruck gebracht, daß die Be setzung der fraglichen Stellen grundsätzlich tn der angegebenen Weise erfolgen soll, daß aber Ausnahmefälle denkbar sind, tn denen die Vorschrift des Entwurfs nicht ausführbar ist. Zu 8 14 wird ausgesührt: LS ist selbstverständlich und des halb im Entwurf nicht besonders ausgesprochen, daß nur solche Personen den Ncltgionsunterrtcht geben können, die wissen- schaftltch und pädagogisch dafür vorgebildet sind, anf katholi scher Seite kommt noch Hinz«, daß ste die Missio Canonica be sitzen müssen. Die Fassung des Entwurfs läßt es offen, vb der Religionsunterricht nur von Lehrern erteilt wird, oder vb. wie dies in einigen Ländern, besonders auf katholischer Seite, schon bisher üblich ist, auch Geistliche zu seiner Er teilung zugezogen werden. Nach den Erläuterungen zu 8 16 wird der NellgionSgesell- aft in geeigneter Weise eine Mitwirkung bei der Gestaltung s Religionsunterrichtes ermöglicht. DteS geschieht außer durch die Bestimmungen des 8 14 Abs. » beS Gesetzentwurfes an besten dadurch, daß im Schulwesen erfahrene Persönlich keiten, die das Vertrauen der Religtonsgesellschasten be sitzen. mit der Einsichtnahme tn den Religionsunterricht be auftragt werden. Im Regelfälle werden diese aus evangeli scher Seite staatliche Schulaussichtsbeamte sein. Es muß jedoch die Möglichkeit gegeben werden, auch andere tm Schul dienst erfahrene Persönlichkeiten mit der Einsichtnahme in de» Religionsunterricht zu betrauen. I« diesem Falle kommt den Beauftragten keine AnfsichtSbefugniS z«. d. h. sie könne» den Lehrern keine dienstlichen Weisungen erteilen und haben kein, Disziplinargewalt über ste. Die Gewähr dafür, daß die mil der Einsichtnahme in den Religionsunterricht zu betrauenden Persönlichkeiten das Vertrauen der Neligionsgesellschaftc» haben, wird am besten dadurch geschaffen, baß ste nur ans Vor 'chlag der Rcligionscesellschaft mit dieser Aufgabe bctraui werden. Von den weiteren Erläuterungen sind noch die zum 8 20 zu erwähnen, die sich mit der in der Retchsnerfassung vor gesehene,, besonderen Berücksichtigung der Reichsgebiete befassen, in denen eine nach Bekenntnissen nichtgetrenntc schule gesetzlich besteht. Die Aelchseinnahmen im Juli. Berlin, 24. August. Nach dem Berscht des RetchSsinanz. Ministeriums zeigen die Einnahmen des Reiches an Steuern, Zölle» und Abgaben im Jnlt 1027 mit 048 Millionen eine günstige Entwicklung. Sie übersteigen — wie zu erwarten — die Einnahmen der Vormonate beträchtlich, weil im Jnlt nickt nur die vierteljährlichen Vorauszahlungen fällig waren, sondern teilweise auch die Abschlußzahlungen au' die Einkommen-, Körperschaft», und Umsatzsteuern für das Jahr 1026 entrichtet worden sind. Ferner haben bestimmungs gemäß im Juli die Abrechnungen für diejenigen Waren mengen stattgefunden, die in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Juni 1027 ans offenen Zollagern in den freien Verkehr über- geführt worden sind. Hieraus erklärt sich das erhebliche Mehranskommen an Zöllen im Juli gegenüber den Vor- Monaten. Das Auskommen der Übrigen Steuern und Ab gaben entspricht, abgesehen von den üblichen Schwankungen, im allgemeinen demjenigen der Vormonate. Dem Gcsamtvoranschlag von 754 Milliarden im ReichS- haltplan stehe« an Einnahmen z« de« ersten vier Monaten 2874 Millionen gegenüber, bas sind also rund SOI» Millionen mehr als ein Drittel des Jahressoll. Dieses Mehr ergibt sich dadurch, daß tn die vier Monate April/Jult zwei Monate fallen, in denen Vorauszahlungen aus die Ein- kommcnsicuer, KörperschastS- und Umsatzsteuer, sowie ein Monat, in dem Zahlungen auf die Lagerabrechnungen bei de» Zöllen zu leisten sind. Die gleichen Zahlungen kehren tn den folgenden acht Monaten bezüglich der Einkommen- usw. Steuer nur noch zweimal sOktober und Januar) und hinsicht lich der Laaerabrechnungen bei den Zöllen nur noch einmal sJanuar 1028) wieder. Ans dem Verhältnis deS tatsächliche» Anfkommcns zum Etat-Soll werden also Schlüsse auf den Nm- sang einer etwaigen Ueberschreitung deS GesamtjahreS-SollS nicht gezogen werden können. sT.-U.) DI« zurückgezogene litauisch« Proleslnole. Berlin, 24. August. Neber bte Vorgeschichte der von der offiziellen litauischen Telegraphenagentur angekündtgten, in Wirklichkeit aber nicht überreichten Protestnote an die deutsche Regierung hört dt« Telegraphen-Union aus litauischen diplomatischen Kreisen, daß die litanische Note tat sächlich von einem der Abteilungsleiter im litauischen Außen ministerium fertiggestellt «nd von Professor Woldemaras be stätigt worden war. Die Note, die tn sehr scharfem Ton ge halten war, sollte dem deutschen Gesandten Morath durch den AbtetlungSdirektor im litauischen Außenministerium, BalodiS, in Kowno überreicht werden. Im letzten Augenblick wurde jedoch aus Grund eines Telegramm» des litauischen Ge- sandten tn Berlin. StdstkauSkaS, davon Abstand genommen, da -er Gesandte befürchtete, baß die Note in Deutschland einen sehr schlechten Eindruck machen und eine erhebliche Trübung der Beziehungen zwischen Deutschland und Litauen zur Folge habe« wtiröe. (TU.)
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