Volltext Seite (XML)
Seite 12 »Dresdner Nachricht«»- Seite 12 Douuerstas. SS. Juni 188V »» Nr. 178 Prospekt betreffend V. y ü sliiiikeliiilllmsclii'eiliiiMN der d AktWgeseHsllillst skr kllrtMNgemll)!llstkie Möschwitz bei Dresden «Ivdvrsvst«Nt «lurvl» I. IL^porltzvL, vor L. 1S«4 oiedt rüvlLLttlkIdor. l.it. Nr. Ibis 500 M. 1000.—NomiLLl I.it. L. .. SOI .. 1S00 .. .. 500.- .. Der Aufsichtsrath und der Vorland der Aktiengesellschaft für Cartonnagenindustrie haben unter dem 12. Mar 1899 beschlossen, zur Verstärkung der Betriebsmittel der Gesellschaft von der Dresdner Bank in Dresden eure an erster Stelle hvpothckarisch sicheraestellte Anleihe bis zum Betrage von M. 1,000.000 aufzunehmcn. wogegen derselben aus ihren Namen und ihre Ordre lautende, durch Indossament übertragbare Theilschuldverschreibungen und zwar 500 Stück mit den fortlaufenden "Nummern 1 bis 500 über je M. 1000 Nominal und 1000 Stück dergleichen mit den fortlaufenden Nummern 501 bis 1500 über je M. 500 Nominal ausgcsertigt sind. Dieselben sollen sämmtlich in den Verkehr gebracht werden. Die Theilschuldverschreibungen werden mit 4 A p. ». in halbjährlichen, am 2. Januar und I. Juli jeden Jahres postuumerando fälligen Roten verzinst und sind jeder der Theilschuldverschreib ungen 20 Zinsscheine nebst einem Erneucrungsscheine zur Abhebung einer neuen Reche von Zins scheinen beigegeben. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt an der Gesellschaftskasse, sowie der der Dresdner Bank in Dresden und Berlin gegen Einlieferung der betr, Zinsschcine. Für die Ver jährung nicht eingelöster Zinsscheine sind die hierfür im Königreich Sachsen jeweils bei Fälligkeit des betr. Zinsschcincs geltenden gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Die Verjährung fälliger Theilschuldverschreibungen erfolgt ebenfalls in Gemäßheit der gesetzlichen Bestimmungen. Die Theil schuldverschreibungen sind mit der eigenhändigen Unterschrift des Vorstandes und derjenigen eines Kontrolbeamten versehen, während die Unterschrift des elfteren aus den Erneuerungsscheinen und Zinsscheinen facsimilirt ist. Die Zinsscheine haben ferner den Ausdruck erhalten: „Wenn der Zins schein abhanden gekommen oder vernichtet ist, so kann der bisherige Inhaber, auch wenn er vor Ab lauf von vier Jahren, seit Schluß des Fälligkeitsjahres gerechnet, den Verlust der Gesellschaft an zeigt. nach Ablauf dieser Frist dennoch nicht Leistung von der letzteren verlangen." Vom 1. Juli 1901 ab werden von dein emittirten Betrage in Gemäßheit des den Theil schuldverschreibungen ausgedruckten Tilgungsplanes durch Ansloosung einer entsprechenden Anzahl von Theilschuldverschreibungen jährlich 1 zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen zum Kurse von 105 A getilgt und erfolgt die erste Auslooiung spätestens am 31. Dezember 1903. Von diesem Termine ab behält sich jedoch die Gesellschaft das Recht vor, auch stärkere Ausloosungen vor- zunchmen, oder auch den ganzen emittirten Betrag je am 1. Juli nach vorangegangener sechsmonat licher Kündigung zurückzuzahlen. Die Auslooiung bat alljährlich spätestens am 31. Dezember unter notarieller Assistenz in einer Aufsichtsrathssihung stattzufindcn. Die Nummer» der ausgcloosten Theilschuldverschreibungen werden spätestens innerhalb 14 Tagen nach stattgchabter Auslovsung in den Gcsellschastsblättern bekannt gemacht, in welchen auch alle anderen, die Theilschuldverschreib ungen betreffenden Publikationen erfolgen. Die Verzinsung der ausgcloosten oder gekündigten Theilschuldverschreibungen hört mit dem Tage der Fälligkeit auf. Die Rückzahlung der ausgelooften oder gekündigten Thcihchuldverschreibungen — nebst den dazu gehörigen noch nicht fülligen Zins- schcinen und Erneuerungsscheinen — erfolgt zum Kurse von 105 H an der Gejellschaftskasse, sowie bei der Dresdner Bank i» Dresden und Berlin. Werden später fällige Zinsscheiiie nicht eingelicfert, so wird deren Betrag vom Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine reiervirt. Die zur Rückzahlung gelangten Theilschuldverschreibungen sind ungiltig zu machen und, daß dies geschehe», notariell festzustcllen. Für den Fall, daß die Aktiengesellschaft für Cartonnagenindustrie ihren Verbindlichkeiten wegen bedingungsgemäßer und pünktlicher Vcrzinsnng und Rückzahlung der auszunchmcnden Anleihe vier eines Theilcs derselben nicht Nachkommen sollte, verpflichtet sich die Aktiengesellschaft für Cartonnagcn- industrie hiermit, der Dresdner Bank in Dresden, gleichviel ob dieselbe dann noch — oder wiederum — Inhaberin der Theilschuldverschreibungen sein wird, oder ob sich dieselben im Besitze Dritter befinden werden, einen Betrag i» der Höhe, wie er zur Befriedigung sämmtlicher noch nicht znrück- gezahlter Theilschuldverschreibungen einschließlich des Aufgeldes von 5A. sowie aller Nebcnfnrdcrnnge» nöthig sein würde, zu bezahlen, damit die Dresdner Bank in Dresden mit dem auf diese Weise erlangten Betrage die Inhaber der Theilschuldverschreibungen wegen ihrer Forderungen aus Letzteren an Kapital, Aufgeld, Zinsen und Kosten antheilig befriedige. Die Dresdner Bank in Dresden ist indessen nur berechtigt, die Erfüllung vorstehender Verpflichtung von der Gesellschaft zu verlangen, sofcnl dieselbe mit den ihr obliegenden Zahlungen ganz oder theilweise trotz seitens der Dresdner Bank erfolgter schriftlicher Mahnung länger als 4 Wochen nach erhaltener Mahnung im Rückstände bleiben sollte. Zur Sicherstellung aller Ansprüche, welche der Dresdner Bank aus den ihr gegenüber von der Aktiengesellschaft für Cartonnagenindnstric in Loschwitz vorstehend und aus Grund gegenwärtiger Anleihcbcdtiigunaen übernommenen Verpflichtungen erwachsen sollten, einschließlich aller bei der dereinstigen Rückzahlung, Einhebung bezw. Einklagung entstehenden ge- und außergerichtlichen Kosten und Stempel, welche die Schuldnerin sämmtlich zur Berichtigung übernimmt, hat die Aktien gesellschaft für Cartonnagcnindustrie der Dresdner Bank an einem Theile ihres Grundbesitzes an erster stelle eine Kantionshypothek im Betrage von M. 1,100,000, in Buchstaben: eine Million einhunderttausend Mark — durch Verpfändung der Grundstücke Folium 130, 150, 159, 166, 167, 168, 195, 204. 206, 240, 244, 273, 274, 275, 276, 277. 290, 291 des Grund und Hypothckcnbuches tür Niederfähre (Amtsgericht Meißen), sowie Folium 12, 106, 120 des Hypothekenbuches für den Gemeindebezirk Lübeck, Vorstadt St. Lorenz, letztere drei Folien eingetragen unter Art. 388, 717, 1167 der Mutterrolle bestellt. Obige Kautionshypvlhek soll fedem einzelnen Theilbetrage der Ge- sarnmtsumme der Anleihe als Sicherstellung dienen, indessen können s) die Rechtsnachfolger der Dresdner Bank ihren Antheil a» der Sicherstellung lediglich durch die Dresdner Bank selbst Vennittels Rückübcrtragung der Theilschuldverschreibungen an dieselben geltend machen, von der Dresdner Bank aber erst nach Auszahlung des auf die einzelnen Theilschuldvcrschrei- bungen entfallenden Erlöses aus der Kautionshypothek Zahlung fordern. Aus die Aus fertigung eines Zweighypothekeninstrumentes oder einer anderen Urkunde außer den Theil schuldverschreibungen haben dieselben kein Recht, d) Ferner verbleibt der Dresdner Bank un widerruflich das Recht, mit rechtsverbindlicher Kraft für alle Inhaber der Theilschnld- vcrschrcibungen sämmtlichc Erklärungen hinsichtlich der obigen Kautionshypothck abzugcben und ins besondere Löschungen, Pfandcntlastungen sowie Abtretungen zu erklären und deren Eintragung in den betreffenden Grund- und Hypothekcnbüchern zu bewilligen. Auch ist die Dresdner Bank be rechtigt. die Inhaber der Theilschuldverschreibungen im Zwangsvollstreckungs- und Zwangsverstci- gcrungsverfabrcn zu vertreten und die dabei zur Erhebung gelangenden Beträ nehmen und darüber zu auittiren. Beträge in Empfang zu Abgesehen von den seitens der Dresdner Bant ausdrücklich übernommenen Verpflichtungen wird dieselbe den Inhabern der Theilschuldverschreibungen gegenüber durch Begebung der Letzteren nicht verhaftet. Die Löschung der vorstehend bestellten KautionshNpothek kann seitens der Aktien gesellschaft für Cartonnagenindustrie nur insoweit verlangt werden, als der Dresdner Bank die Rück zahlung der Anleihe nachgcwiesen oder durch Hinterlegung der zur Rückzahlung erforderlichen Beträge bei der Dresdner Bank in Dresden sichergeslellt ist. Im Falle der Veräußerung einzelner Psandobjekte kann die Aktiengesellschaft für Cartonnagenindustrie deren Freigabe aus der Pfand verbindlichkeit nur verlangen, wenn der Kaufpreis oder ein dem durch Sachverständige, welche von der Dresdner Bank zu ernennen sind, festzustellenden Werthe entsprechender Betrag zur Verstärkung planmäßigen Tilgung der Theilschuldverichreibungen verwendet oder zu diesem Zwecke bei der Dresdner Bank baar oder in nach »Ermessen der Letzteren genügenden Werthpapieren hinter legt wird. Auf die Kraftloserklärung abhanden sowie auf abhanden gekommene oder ve Sachsen hierüber jeweilig geltenden gesetzlichen , schädigte Theilschuldverschreivungen, deren wesentlicher Inhalt noch mit Sicherheit zu erkennen ist, können von der Aktiengesellschaft für Cartonnagenindustrie auf Antrag nnd Kosten des derzeitige» Inhabers gegen Rückgabe der verletzten Stücke durch neue ersetzt werden. Im Falle die Dresdner Bank vor gänzlicher Tilgung des Tarlehns in Liquidation treten sollte, sind von ihr oder der Schuldnerin die Inhaber der Theilschuldverschreibungen in den Gesell- schaftsblättcrn mit einer Einbcrusungssrist von 14 Tagen zu einer Generalversammlung einzuladen, in welcher die einfache Mehrheit der erschienenen bezw. durch Vollmacht vertretenen Inhaber von Theilschuldverschreibungen entscheidet und dasjenige Bankinstitut oder Bankhaus wählt, welches weiter hin in derselben Weise wie die Dresdner Bank zu sungiren hat und auf welches die bestellte Kautions- Hypothek zu cediren uird umzuschreiben oder, soweit dies nicht angängig, unter Löschung der der Dresdner Bank bestellten Kautionshypothck neu zu bestellen und zu verlautbaren ist. Der Zweck und der Ort der Generalversammlung ist in der Einladung bekannt zu machen. Das gleiche Verfahren tritt ein hinsichtlich des etwa an Stelle der Dresdner Bank tretenden Bankinstituts oder Bankhauses. Die Gesellschaft verpflichtet sich ausdrücklich, alle durch den Eintritt einer solchen Eventualität ent stehenden Kosten zu tragen. Die zur Sicherstellung dieser Anleihe verpfändeten Grundstücke der Gesellschaft sind in der Landgemeinde Cölln an der Elbe bei Meißen, sowie in Lübeck, Vorstadt St. Lorenz gelegen, haben einen Gesammtflächcnraum von 61,916.6 gm und stehen incl. der auf denselben crnchteten Baulich keiten mit M. 1,133,435.52 zu Buche. Laut Taxation des geprüften Baumeisters und Architekten Herrn Gustav Kirsten in Dresden ist der Gcsammtwcrth der von der Käutivnshypvthek ergriffene» Grundstücke nebst Gebäuden mit M. 1,716,456 — zu veranschlagen. Sonstige Hypothckenschuldcn hat die Gesellschaft weder aus den verpfändeten noch auf den übrigen ihr gehörigen Grundstücken. Die ^k<1enz;«8vU8rI>art küv OavtoiinaKentnrlostrte ist durch notarielle Ver handlung vom 10. Dezember 1888 auf unbeschränkte Dauer errichtet und am 11. Februar 1889 in das Handelsregister des Königlichen Amtsgerichtes zu Dresden eingetragen. Sie hat ihren 8ltr in Losch witz bei Dresden und Zweigniederlassungen in Berlin, Cölln bei Meißen, Lübeck und Tetschen a. b. Elbe. 18«seit der Gesellschaft ist: 1. der Erwerb und die Ausbeutung der in den Akten des Königlichen Amtsgerichts Dresden zu Fol. 6024 des Handelsregisters für Dresden, Bd. I von 1889 Blatt 25 ff vcrzeichneten, den Herren Jean Scherbe! und Theodor Remus i. Zt. gehörigen Patente; 2. der Erwerb und Fortbetrieb der zur Ausnutzung der vorstehenden Patente errichteten Abthcilung der zu Loschwitz gelegenen Fabrik des Herrn Jean Scherbct aus Grund der per 30. Juni 1888 ge zogenen Bilanz: 3. die Fabrikation von und der Handel mit allen in die Papier-und Cartonnagen- Jndustrie cinschlageudc» Erzeugnissen: 4. der Erwerb der Fabrik des Herrn Julius von Graba zu Cölln b. Meißen und die Fabrikation von und der Handel mit allen in die Blcchindustrie und der selben verwandte Industrien eiuschlagendcn Erzeugnissen: 5. der Erwerb und der Betrieb von steht, in jeder Form bctheiliycn.' Tie Gesellschaft darf alles dies sowohl im Julande als auch im Auslande thun. Tie Gesellichaft prvduzirt in Loschwitz b. Dresden Maschinen, Werkzeuge, Schnitte. Stanzen und Blcchklainmern für die Cartonnagensabrikation, semer Cartvnnagen aller Art, ins besondere solche nach den ihr gehörigen Patenten, in Cölln bei Meißen Maschinen für Papier- und Blechbearbeitung und Blechemballagen aller Art, in Lübeck Blechdosen für Konserven aller Art. Älcchplakate und Maschinen zur Blechbearbeitung. sowie in Tetschen Blechemballagen aller Art und Cartonnagen und beschäftigt inSgesammt ca. 1650 Beamte und Arbeiter, iran- «,Iev 8tüi'u»r;«n, durch welche die Ertrag-Zähigkeit des Unternehmens für längere Zeit wesentlich be einträchtigt worden wäre, find in den letzten drei Jahren nicht vorgekommen. Enverbsrechtc an dem Unternehmen sichen Dritte» nicht zu. auch bestehen keine BczugSrechte oder irgendwelche Sonder rechte zu Gunsten der Aktionäre oder Vorbesitzer. Das «i'un,IIini>>tl»I der Gesellschaft betrug ursprünglich M. 800,OM.—, zerfallend in 80 Stück vollgezahlte Inhaber-Aktien ä M. 10,'XtO.—. Im Jahre 1890 erfolgte die Zerlegung dieser 80 Stück Aktien ü M. 10,000.— in 600 Stück » M. 1000.— und die gleichzeitige Erhöhung des Aktienkapitals aus M. 1,200,000—: im Jahre 1897 eine weitere Erhöhung aus M. 1,600,000.— und 1898 eine solche aus M. 2,600,OM.—, sodnß das Grundkapital nunmehr M. 2.600,000.— beträgt eingethcilt in 2600 aus den Inhaber lautende unter sich gleichberechtigte vollgezahlte Aktien über ie M. 1M0.—, Nominal Nr. 1—2600. Außerdem sind zu jeder der Actien Nr. 1—l600 je 2 (mithin im Ganzen 3200) Stück Gcnnßichcinc ausgcgcbcn worden, welche ans den Namen des betr. Em pfängers lauten und durch darauf vorzunehmcndes Indossament im Sinne des Art. 301 ff. des Allg. Deutschen H.-G.-B. übertragbar sind. Zu den Aktien Nr. 1601—26M sind Genußscheinc nicht aus- gegeben worden und es haben die Inhaber dieser Aktien keinen Anspruch auf Bezug von Genuß- fcheinen. Diese Aktien gewähren ihren Inhabern auch künftighin kein Anrecht aus Genußscheine, welche den gegenwärtig bestehenden Genußscheinen im Range gleichstehen, noch einen Anspruch aus die den Genußscheiuen auf Grund der Statuten zustehenden Antheile am Gewinne und an dem Liquidationsübcrschusse. Ucberhaupt ist die Gesellschaft statutengemäß nicht berechtigt, weitere Ge nußscheine mit denselben Rechten wie die jetzt bestehenden auszugebcn. Der Voi 8tar»«I (Direktion) der Aktiengesellschaft für Cartonnagenindustrie besteht auK einem oder nach dem Ermessen des Aufsichtsraches aus mehreren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch den Aussichtsrath mit absoluter Stimmenmehrheit zu notariellem oder gerichtlichem Protokoll gewählt. Einziges Mitglied des Vorstandes ist gegenwärtig Herr Heinrich Wollheim, Loschwitz bei Dresden. Tie Direktion zeichnet mit verbindlicher Kraft für die Gesellschaft dergestalt, daß der Firma der Gesellschaft beigefügt wird die Unterschrift: a) des Direktors, sofern die Direktion aus einem Mitgliede besteht: b) zweier Direktoren, oder eines Direktors und eines Prokuristen, sofern die Direktion aus zwei oder mehreren Mitgliedern besteht. Der ^«t8lvl>t8ratl» besteht aus wenigstens 3, höchstens 8 Mitgliedern. Derselbe wird durch eine Generalversammlung gewählt, und zwar auf die Zeit zwischen der die Wahl vollziehenden Generalversammlung und der- icnigcn ordentlichen Generalversammlung, welche 4 Jahre später abgchaltcn wird. Die Ausfertig ungen der Beschlüsse des Aussichtsrathes werden von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vollzogen. Ter gegenwärtige Aufsichtsrath wird durch die Herren Rechtsanwalt und Notar Hermann Meisel als Vorsitzenden, Bantdirektor Konsul Gustav Klemperer als stellvertretenden Vorsitzenden. Bankdirektor Konsul Kvmmcrzicnrath G. Arnstädt, Rechtsanwalt Carl Stübel, Kaufmann Feodor Schesfler, Privalus Julius von Graba, Rechtsanwalt vr. Felix Bondi, sämmtlich in Dresden, und Bankier Julius Landau in Berlin gebildet. Die ordentliche Q!eii«ralv«vt,aii»riitiin8 der Aktionäre findet innerhalb der ersten vier Monate nach dem Schlüsse des Geschäftsjahres in Dresden patt und wird von dem Aufsichtsrathe oder von dem Vorstände durch einmaliges Ausschreiben in dem Gesellschaftsblatte, welches mindestens 16 Tage vor dem Versammlungstage erschienen fein muß. berufen: in dem Ausschreiben ist icderzcit auch der Zweck der Generalversammlung (Tagesordnung) den Aktionären bekannt zu machen. In derselben Weise erfolgt die Berufung der außerordentlichen General versammlungen, welche der "Aussichtsrath zu berufen jederzeit berechtigt ist. Die Aktionär welche an der Generalversammlung theilnebmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung, den Tag derselben nicht eingcschlossen, und zwar bis nach der Generalver sammlung, bei den vom Auffichtsrath oder Vorstand bekannt zu machenden Stellen zu hinterlegen. Depotscheine der Reichsbank über hinterlegte Aktien der Gesellschaft sind hierbei diesen Aktien selbst gleich zu erachten. Jede Aktie gewährt das Recht zur Führung einer Stimme in der Generalversammlung. Das läuft vom 1. Juli des einen bis zum 30. Juni des nächsten Jahres. Inventur und Bilanz siird von der Direktion aus den 30. Juni jeden Jahres in Gemäßheit der Vorschrift des Allgemelnv» Deutschen Handelsgesetzbuches fertig zu stellen, und insbesondere sind diejenigen des Art. 185a des Gesetzes