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ster Bertha Striegler bis zum 8. December 1861. An die sem Tage kehrte Striegler Abends nach 10 Uhr in seine Behausung aus Stollberg zurück, wohin er sich am Nach mittag zuvor begeben, und fand in seiner Wohnstube seine Schwester Bertha leblos auf den Dielen liegend, sowie eine in der Stube befindliche Pultkommode geöffnet und die in derselben verwahrt gewesenen Papiere in der Stube umhergestreut. Bei näherer Besichtigung bemerkte er am Kopfe seiner Schwester bedeutende Wunden, fand die Leiche in einer Blutlache liegend, sowie die eine Wand der Stube, in gleichen die Pultkommode und einen Waschtisch mit Blut be spritzt und vermißte auch alsbald einen bedeutenden Theil seiner Baarschaft, den er auf ca. 70—80 Thlr. berechnete. Die ge richtliche Obduktion und Section der Leiche stellte zweifellos heraus, daß der Tod herbeigeführt worden sein mußte durch wenigstens 4 Schläge mit einem beilartigen Instrument, denn so viel Wun den fanden sich am Kopfe der Erschlagenen und hatten durch Zertrümmerung des Schädels den sofortigen Tod verursacht. Der Angeklagte gestand unumwunden ein, daß er, um sich Geld zu verschaffen, die Bertha Str. getödtet und dann aus dem Pulte eine Summe Geldes, die er nicht gezählt, genommen habe. Schon lange sei er mit der Idee umgegangen, bei Str. zu stehlen. Am Sonntag, den 8. Decbr. Nachm, sei er, als er einmal in seiner Stube allein gewesen, auf die Ausführung die ser Idee gekommen Er habe sich da den Plan gemacht, hin über zu gehen zu Str und nachzufragen, wieviel der Kutscher seines Herrn Hafer geholt habe? Würde er Str. zu Hause getroffen haben, so würde er wieder gegangen sein, wenn aber die Bertha Str. allein sein würde, habe er sich gedacht, müsse er sie erschlagen Zum Gebrauch beim Aufbrechen des Pultes, in welchem er Geld gewußt, und zur Ausführung der Tödtung habe er ein Veil mitgenommen, das er unter dem Nocke ver borgen getragen. Kurz vor 6 Uhr sei er denn nun zum Gü terschuppen Str.'s hinübergegangen, habe Licht auf dem Boden des Güterschuppens gesehen und Alles offen gefunden. Auf sein Anklopfen an der Wohnstube habe es „Herein! ' gerufen und er habe nun die Bertha Str. beim Eintreten am Tisch sitzend und essend angetrvffen, welche ihm auf seinen „guten Abend" freundlich gedankt habe. Auf seine Frage: ob Herr Str. nicht zu Hause sei? habe sie geantwortet: „Nein, ich bin ganz allein. Mein Bruder ist nach Stollberg, der Knecht ist auch nicht da, (Nach dem Knecht habe er nicht gefragt) Was soll sein?" — „Ich wollte wissen, wie viel der Knecht Hafer hätte?" „Das kann ich auch sagen, habe die Bertha Str. erwidert, sei an die Commvde hinangetreten, habe das Licht auf die Pultklappe gesetzt und nun im Contobuche nachgesehen. Das habe nicht lange gedauert, und da sei er, so daß sie es gemerkt, hinter sie getreten und habe ihr beim Rechnen zugesehen. Als sie bald fertig gewesen mit Rechnen, sei er einen Schritt zurückgetreten, habe sein Beil unterm Stocke hervorgenommen, dasselbe mit bei den Händen erfaßt, emporgehoben und ihr einen Schlag an die rechte Schläfe gegeben. Sie sei sofort ohne Laut und ohne Bewegung niedergestürzt und nun habe er mit dem Beile sie noch ein paar Mal auf den Kopf geschlagen, indem er neben denselben getreten, damit sie vollends „ganz todt" sein sollte, wenn sie noch nicht todt wäre, damit er nicht verrathen würde. Dann habe er aus dem Pultkasten Geld herausgenommen und eingesteckt; er wisse nicht, wie viel. Ob er bei der That noch seine Cigarre im Mund gehabt, das wisse er nicht, es könne sein; er könne sie aber auch vielleicht beim Eintreten aus dem Munde genommen und später auf die Pultklappe, wo sie, wie er gehört, gefunden worden, gelegt haben. Sein in den Vor- ervrterungen und der Voruntersuchung wiederholt gemachtes Zugeständniß, daß er bereits im Monat August und 'Oktober, zu zwei Malen mit der Absicht ausgegangen sei, bei Str. zu stehlen und, wenn es sein müsse, die Bertha Str. zu erschlagen, woran er jedoch beide Male behindert gewesen, änderte Dittrich in der Hauptverhandlung. (Fortsetzung morgen ) — Angekündigte Gerichtsverhandlung: Heute, Sonnabend, den 8. März, Vormittags 9 Uhr, Hauptverhand- lunz wider Johanne Wilhelmine Hupfer aus Nichpenhain we gen Diebstahl und Betrug. Vorsitzender Gcrichtsrath Hensel. Tagesgeschichte. Berlin, den 6. März. Vor Kurzem fand, wie das „Franks, I." berichtet, im Hoftheater zu Kassel eine Art De monstration statt. Bei der Stelle im Stücke, wo der neue Regent erklärt: „ich gelobe und schwöre, ein guter König zu sein", erhob sich das erfüllte Haus, und brach in ein donnern des Bravo aus. Dieser Vorgang zeichnet die hiesige Stim mung Der Kurfürst war nicht gegenwärtig, wohl aber die Fürstin von Hanau. Leider erfahren wir nicht, welche Bedeu tung das donnernde Bravo eigentlich hatte. Sollte es aus- drücken, daß der Kurfürst ein guter Fürst ist, oder daß er ein guter Fürst werden möge; oder endlich, daß er auch geloben und schwören solle, ein guter Fürst zu sein. — Der Abgeord nete Harkort hat an seine Wähler (Kreis Hagen) ein Schreiben gerichtet, welches eine Art Rechenschaftsbericht über seine Pflicht erfüllung ist und zugleich eine Charakteristik des Hauses sowie eine Klarlegung der Situation enthält Der Totaleindruck die ses Schriftstücks ist: „Also dies Jahr ist's wieder Nichts! und mit der Volksvertretung ist's auch Nichts!" — Höchst eigen- thümlich, aber auch sehr treffend ist der Schluß des Briefes, welcher wörtlich so lautet: , Der Stand der Finanzen ist blü hend," sagt der Finanzminister: gewiß, die Einnahme von 136 Millionen Thaler ist eine ansehnliche Summe, allein das „Aber" findet sich bei der Verwendung? Können die Civilbeam- ten unterstützt werden? Ach nein, zuerst kommt das Heer! Oder Schulen und Universitäten? In erster Reihe das Heer! Künste und Gewerbe, Handel und Schifffahrt? Abermals das Heer! Vielleicht große Landesmeliorationen, Eisenbahnen und Kanäle? Zunächst Kasernen! Geduld ist eine deutsche Kardinal- tugend, und die empfehle ich auch meinen geehrten Wählern." Entgegnung. Wenn ich mir erlaube das Publikum nochmals mit der Engel- Schöne- Demuth- Angelegenheit zu belästigen, so ge schieht es nur deshalb, weil das Direktorium des Dresdener Spar- und Vorschuß-Vereins in seiner Entgegnung vom 2. März a. v. No. 63. d. Bl. einen höchst wichtigen Umstand uner wähnt gelassen hat. Das genannte Direktorium sagt nämlich: „mir mehr als den Pfandgegenstand und zwar auch noch den Wechsel, welchen die Demuth gegen die entliehenen Thlr. 15. — dem Direktorium übergeben hatte, zugesandt zu haben; ich hätte folglich mehr erhalten, als ich verlangt gehabt." Da ich nun den Pfandgegenstand im Auge gehabt hatte, um mich für meine an die rc Demuth habende Forderung wenigstens theilweise schadlos halten zu wollen und ich über haupt von einem Wechsel nichts wußte, so hat das Direktorium die Wahrheit gesprochen. Ich habe aber keinen wechselkräftigen, sondern einen unvollständigen, präjudicirten folglich einen ganz werthlosen Wechsel von dem Direktorium des Spar- und Vorschuß-Vereins zugestellt bekommen. Aus dem hier folgenden, wortgetreuen Abdrucke des Wechsels: Dresden, d. 6. Februar 1862. Thlr. 15. — Crt.: Am 6. April s. e. zahlen Sie gegen diesen Prima- -R Wechsel an die Ordre meiner eigenen, die Summe von s ß Thaler fünfzehn Courant. Den Werth baar erhalten, und stellen ihn auf Rechnung ohne Bericht. S-2 Fräulein Henriette Demuth - § in Leipzig, Firma: Elise Kaiser in Dresden, bei Herrn B. Engel hier, zu bezahlen ersieht man klar und deutlich, daß der Wechsel keinen Aussteller hat, indem die Unterschrift des Ausstellers fehlt, folglich ist er unvollständig und ohne Wechselkraft. Zweitens weiß jeder nur einigermaßen praktische Geschäfts mann, daß jeder Wechsel, wenn er bei Verfall vom Acceptanten nicht bezahlt wird, zur Wahrung der Rechte des Inhabers vom Wechsel, protestirt werden muß. — Das Direktorium des Spar und Vorschußvercins hat aber, da die Demuth bei Verfall nichi zahlte, Protest nicht erheben lassen, folglich wurde der Wechsc.