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k-N0Sk-2KT über IVomwal Mark LSVOVV, 4MZ«. I«MlIitz>r»!i 8ieIitziKtz8leIltH. witIV5°lo riiekrckldrliHltzilzchiil^mkliltzjbiiliKtzll clsi' /^I<1i6n§s86l>sc:^af1 vi'esliliei' üilsIMi'ill vorm. Paul llünig 1iL L>r»b8tL«n, Äsr. L—OSO Lu AUurlr IOOO — ÄSuiuLnulI. Auf Grund deS Beschlusses ihres Aufsichtsrates vom 10. Januar 1906 hat die Aktiengesellschaft IVr«»6n«r RlalLtaYrtk v«riu. I*n«I I46nt»r tu I1rv««l«n eine 4i«I«lI>« von RI. 600 OOO,— bei der Dresdner Bank in Dresden ausgenommen und dagegen an die Treu hand-Bereinigung, Aktiengesellschaft, in Berlin oder deren Order lautende, durch Jndossa- ments übertragbare, »nlt 41/2 X v«i»t»8ltol>« »>>>» mit «Iiici» 7»^« I»In»r« von O X 6«» Rk»iinv«rte«, aI»,o inlt IOO X i ü< ie/i>llll»ni, r«ll«tliiil«tv«i 8et»rett»ii«8«» auSgegeben, und zwar 650 Stück über je Nom. M. 1000,—, Nr. 1-650. Die Aufnahme dieser Anleihe ist erfolgt zum Zwecke der Verstärkung der Betriebsmittel »nd zur Rückzahlung einer Hhpvthek. Di« Teilschuldverschreibunqen werden mit 4V, X für das Jahr in halbjährlichen, am 2. Januar und 1. Jult jedes Jahres fälligen Raten verzinst. Jeder Tellschuldverschreibung sind zwanzig ZinStcheine nebst einem Erneucrungsschein zur Abhebung einer neuen Reihe von ZtnSscheinen veigegeben. Die AnSzahlmig der Zinsen erfolgt anher an der GesellschaftSkasse vei der Dresdner Bank zu Dresden oder Kerlin oder deren Niederlassungen gegen Einlieserung der betreffenden Zinsscheine. Die Zahlung erfolgt an den Ueberbringer der Zinsscheine, dessen Legitimation die Zahlstelle zu prüfen berechtigt, aber nicht verpflichtet ist. Der Anspruch aus nicht eingelösten Zinsscheinen erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlüsse desjenigen Jahres a», in dem sie fällig geworden sind. Vom Jahre 1910 ab werden jährlich 2 X der Anleihe zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen gemäß dem den Tellschuldverschrelbungen aufgebrucktc» Tilgungsplane im Wege der Auslosung getilgt. Die Auslosung erfolgt im Januar jedes Jahres durch einen Notar, zum ersten Mal im Januar 1910. Die Tilgung endet laut Tilgungsplan im Jahre 1936. Vom 1. Januar 1910 ab ist die Gesellschaft auch berechtigt, stärkere Auslosungen vor- znnehmen oder den gesamten Anleihebetrag nach voransgegangener, an die Termine 2. Januar und 1. Juli gebundener sechsmonatiger Kündigung zurnckznzahlen. Die Kündigung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung in de» »achgennnnten Blätter». Die Nummern der ausgelosten Teilschuldverschreibnugen werden spätestens innerhalb 14 Tagen nach der Auslosung im „Deutschen Reichsanzeiger", sowie in dem jeweiligen Amis- blatte des Rates zu Dresden <d. i. zur Zeit der „Dresdner Anzeiger"), in welche» Zeitungen auch alle anderen die Tcilschuldverschreibungeu betreffenden Bekanntmachungen ersolgen, veröffentlicht. Die Verzinsung der ausgelosteu oder gekündigten Teilschnldverschreibungen hört mit dem Tage ihrer Fälligkeit auf. Der Betrag anSgeloster oder zur Rückzahlung gekündigter Teilschuldverschreibungen, die binnen zehn Jahre», vom Tage ihrer Fälligkeit ab gerechnet, nicht zur Einlösung vorgelegt worden sind, verfällt zu Gunsten der Gesellschaft. Die Rückzahlung der ausgelosten oder gekündigten Teilschuldverschreibungen erfolgt mit einem Zuschläge von 5 X. also zu 105 X. gegen Einlieferuim der betreffenden Teillchuld- verschreibungrn und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen ZinSschcine und ErncnerungS- schetne bei der GesellschaftSkasse oder der Dresdner Bank in Dresden oder Berlin oder deren Niederlassungen, und zwar der ausgelosten an dem der Auslosung nächstfolgenden 1. Juli, der gekündigten an dem der Kündigung nächstfolgenden 2. Januar oder 1. Juli. Werde» später fällige ZinSschetne nicht eingeltefert. so wird deren Betrag vom Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der ZinSscheine zurückbehalten. Die zurückaezahlten Teilschuldverschreibungen sind ungültig zu machen, und es ist notariell festznstcllen, bah dies geschehen ist. Z»w Sicherstelluna der Forderungen a«S den Teilschuldverschrcibnngen, die der Treuhand-Bereinigung, AktiengcseNschast, oder deren durch Indossament »erechtiaten Rechtsnachfolger« aus den von der Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König ans Grund dieser Anleihebedingungen übernommenen Bervflich- tungen erwachsen» ist aus den der Gesellschaft gehörigen Grundstücken Blatt «08, 6,0», 680. 788, 04», 106« „nd 1356 des Grniidbiichs für Pieschen mitbelastnngswcisc eine Tichernngslinvotlick von M. 700000» nebst Zinsen zu 4>» X von M. 680 000- zu Gunsten der Treuhand-Bereinigung. Aktiengesellschaft, oder deren durch Indossament berechtigten Rechtsnachfolger eingetragen. Die Grundstücke Blatt 768 und 1386 bilden die neue Fabrik der Gesell schaft. Diese bat nach der Tare des Architekten und gevrüstcn Banmeisters Cnrt Neiiner in Dresden vom ». November 1008 einschliesslich der maschi nellen Anlagen einen Gesamtschähnngswert von M. »06 314,40. Ans beiden Grundstücken bat die Sichcrnngsbvvotbek für die Anleihe den ersten Rang zu erhalten und zwar auf Blatt 788 nach den ans diesem Grundstücke lastenden kleinen Rente«. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die auf den beiden Grund stücken gegenwärtig noch lastende Darlehnshhvotbck von noch M. 201 OOO,—. die bis aus den Betrag von M. 27» 000,— amortisiert ist, zur Löschung zu bringen. Solange dies nicht geschehen ist, und den,nach die Sicherungsbvvothek von M. 700 OOO,— aus diese» Grundstücken den Rang erst nach der Darlebns- bvvotbek von M. 2V1 OOO,— besitzt, wird die Dresdner Bank einen ent sprechenden Teilbetrag des für die Anleihe der Gesellschaft zu gewährenden Gegenwertes zurückbehalten. Auf den ferner für die Anleihe verpfändeten Grundstücken Blatt 1006 «nd »4» de- Grundbuchs für Pieschen, die nach de» Taren dcS genannten Sachverständigen einen Schätzungswert von M. 63 380,— bczw. 8820,— habe«, lastet die Sicherungsbhpotbek von M. 700 000,— bereits jetzt an erster Stelle, ans Blatt 1006 nach vorausgehenden M. 810,32 jährlichen Renten. Endlich lastet die Sicherungshypothek noch auf den Grundstücken Blatt 608, 60» und 680 des Grundbuchs für Pirsche»«, ans denen die alte Fabrik der Gesellschaft steht, nach vorausgchende» M. 748,»6 jährlichen Renten, sowie etner Darlehnshyvotdck von noch M. 682 OOO,- nebst M. 30 000»— Kosten- »»nd Ttenivelkaution» welche zur Sicherstellung für die von der Gesellschaft im Jahre 188» in Höbe von M. 780 000,— ansge nommene, gegenwärtig noch M. 646 800,— betragende Anleihe diene». Die Gesellschaft ist verpflichtet, soweit die Löschung der für die alte An leihe bestellten Hypothek von der Dresdner Bank als der Pfandbaltcrin der alte« Anleihe bewilligt wird, diese Löschung zu beantragen, dergestalt, dast, soweit die Löschung bewilligt wird, die Sichernngsbyvothek für die neue An leihe jeweilig entsprechend in, Range vorrückt. Zur Sicherung dieses Anspruchs ist gemäß K 117» B. G. «. auf Blatt 608. 60» und 680 des Grundbuchs fnr Pieschen «ine Vormerkung zu Gunsten der Gläubiger aus den Teilschuld- Verschreibungen der neuen Anleihe eingetragen. Die Treuhand-Vereinigung. Aktiengesellschaft. ist als Vertreterin der jeweiligen Gläubiger aus de» Teilichuldverschreibungen im Sinne von 8 1189 des Bürgerlichen Gcsetz- bnchs bestellt. Sie ist besngk und auf Verlangen der Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König verpflichtet, die Löschung und Abschreibung der Sichcrnugsbnpolhek im Grundbuche mit Wirkung für und gegen die Gläubiger aus deu Teilschuldverichreibumzeu insoweit zu bewillige», als ihr die Rückzahlung der Anleihe nachgewiesen wird oder durch Hiulerleguug der zur Rück zahlung erforderlichen Beträge bei ihr sichergestellt ist. Im Falle der Beränßecnng einzelner Pfaudgegenständc kann die Aktteugesellichnft Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König deren Freigabe aus der Pfandverbindlichkeit nur verlangen, wen» der Kausvreis oder ei» dem durch Sachverständige, die von der Treuhand-Vereinigung, Aktiengesellschaft, zu ernennen sind, fest zustellenden Werte entsprechender Betrag zur Verstärkung der planmäßigen Tilg»« der Teil- schnldverschreibuirgen dieser Anleihe verwendet und deren Rückzahlung nachgewiesen worden ist oder zu diesem Zwecke bei der Treuhand-Vereinigung, Aktiengesellschaft, bar oder in nach Ermessen der letzteren genügenden Werten hinterlegt wird- In betreff des für die Anleihe mitverpsäudeten Grundstücks Blatt 919 des Grundbuchs für Pieschen besieht für die Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König die Verpflichtung, es bis zum 1. Juli 1933 aus Verlangen des Rates zu Dresden unentgeltlich und lastenfrei an die Stadtgemeinde Dresden abzutreten. Sobald diese Voraussetzung eintritt und die Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König der Treuhand-Vereinigung, Aktiengesellschaft, dies durch Vor legung der schriftlichen Aufforderung des Rates zu Dresden nachweist, ist die Treuhand-Ver einigung, Aktiengesellschaft, verpflichtet, daS Grundstück ohne Gegenleistung aus dem Pfand- Verbande zu entlassen. Ebenso ist die Treuhand-Vereinigung, Aktiengesellschaft, verpflichtet, ohne Gegen leistung in die Entlassung einzelner Telle der verpfändeten Grundstücke aus dem Pfand- verbande z» willigen, wenn »nd soweit die Abtretung dieser Grundstücksteile zum Zwecke der Herstellung öffentlicher Straßen oder Plätze erfolgt. Die Gläubiger ans den einzelnen Teilschuldverschreibungen können ihre Rechte gegen die Aktieuaesellschatt Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König, abgesehen von den lnwothekarrschen Rechte», seivständig geltend mache». An der Sicherheitshupothek nehmen die Tcilschnld- verschreibungen untereinander zu gleichen Rechten teil, und es geht durch die Uebertragung einer Tellschuldverschreibung zugleich der entsprechende Anteil an der Sichcrungshnpotbek nuf den Erwerber über. Dageaen »st die Treubaud-Vereinigung, Aktiengesellschaft, allein berechtigt, als Vertreterin der Gläubiger aus den Teilschuidverschreibungen nnt Wirkung für und gegen jeden Gläubiger Verfügungen über die Sichernngshvvothek zu treffen, insbesondere Löschungen, Abschreibungen, Abtretungen zu bewilligen. die Hypothek einznklagen, dasZwangsverwaitunas- und Zwaiigsversteigerungsvcrfahreii zu betreiben und die dabei zur Hebung gelangenden Be träge in Empfang zu nehmen und darüber zu cinittiere». Die Treuhand-Vereinigung, Aktien gesellschaft. ist aber andererseits, soweit nicht die Mehrheit der Gläubiger aus den Teilschuld- verichreibnnge» gemäß den Bestimmungen des ReichSgesetzes vom 4. Dezember 1899 etwas anderes beschließt, verpflichtet, bet einem Zahlungsverzüge der Aktiengesellschaft Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König die Vsandansprüche eines jeden Gläubigers aus den Tcilschuld- verschreibungen durch Anstellung der Klage und Betreibung der Zwangsvollstreckung zu ver folgen, wenn der Gläubiger s) die Teilschuldverschreibungen durch Indossament aus die Treuhand-Vereinigung. Aktiengesellschaft, überträgt und b) eine» zur Deckung der Kosten ausreichenden Vorschuß in bar bestellt. Abgesehen von den durch die Treuhand-Vercinigung. Aktiengesellschaft, ausdrücklich übernommenen Verpflichtungen, wird diese durch die Begebung der Teilschuldverschreibungen in keiner Weise verhaftet. Auf die Krastlvserklärnug abhanden gekommener oder vernichteter Teiffchuld- vcrschreibungeu, sowie auf abhanden gekommene oder vernichtete Eriicueruugsicheine finden die hierüber jeweilig geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Verletzte oder beschädigte Teilschuldverschreibungen, deren wesentlicher Inhalt noch mit Sicherheit zu erkennen ist. sind von der Aklicngcscllichast Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König, auf Antrag und Kosten des derzeitigen Inhabers gegen Rückgabe der verletzten Stücke durch neue zu ersetzen. Die berechtigten Gläubiger ans den TeilichulverichreibungenI können Zahlung der in den Teilschnldberschreibnngen verschriebenen Kapilalbeträge mit einem Zuschläge von 5 X des Nennwertes, also zn105X, schon vor den oben erwähnten Auslosungen zederzcit dann fordern, wenn entweder a) die Zinszahlung länger als drei Monate nntcrblcibt, oder b) die planmäßige Tilgung nntervleibt und nach Mahnung durch einen Inhaber nicht Vinnen drei Monate» nachgeholt wird, oder e) die in den vorstehende» Bedingungen gegebenen Zusicherungen nicht von der Gesellschaft innerhalb dreier Monate nach Aufforderung durch den betreffenden Inhaber innegehalte» werden. Die Aktiengesellschaft vresOner Rlnlrkadrlli vorm. I»aol ILiin«« ist durch Gefcll- schastSvertrag vom 6. Avril 1889 gegründet und am 17. Mai 1889 in das Handelsregister des Königliche» Amtsgerichts Dresden eingetragen worden. 6>«8em,t«n,I In««» »vlimoa« ist die Ucbernahme, der Betrieb »nd die Er weiterung der dem Herrn Pani König gehörigen, in Dresden-Pieschen gelegenen Malzfabrik, sowie der Verkauf von deren Fabrikaten und der Erwerb und Betrieb auch anderer Fabriken und Unternehmungen. Die beiden Fabriken der Gesellschaft, die aste und neue Fabrik, welche durch die Riciacr Straße von einander getrennt sind, dienen zur Herstellung von Braumalz. Sie liege» in guter Vcr kehrslage unmittelbar an der Hallestelle Dresden-Pieiche» der Sächsischen Staatseisenbahn, mit der sie durch eine der Gesellschaft gehörige, ausgedehnte ZwciggleiSanlage verbunden sind. Der Betrieb geschieht durch Dampskraft, wozu einschließlich Neservemaichineir 5 Dampfmaschinen mit zusammen ca. IM Pscrdekräften und 5 entsprechende Dampfkessel vorhanden sind. An Beamten und Arbeitern werden ca. 110 Personen beschäftigt. Die Produktionssähigkcit der beide» Fabriken beträgt zusammen ca. 225 OM Zentncr Malz jährlich. Das «von«I>t»,»I<i»I der Gesellschaft beträgt seit der Gründung M. 1250 MO,— und zer fiel ursprünglich i» 1250 Stuck ans den Inhaber lautende gleichberechtigte Aktien zu je Pt. lOOO,-- und vom Jahre 1895 ab in 1250 Stück untereinander allenthalben gleichberechtigte Vorzugsaktien über je M. 1000,-. Ans Grund Beschlusses der Gcneralversammlnng vom 19. November 1M5 sind von den 1250 Stück Borzngsaktien 968 Stück in Borzngsakticn Intern nmgewandelt worden. Es beträgt demnach gegenwärtig das Aktienkapital Pt. 1250 000,— und zerfallt in 908 Sinck auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie» I-itera zu je M. 9)00,— »nd 282 Stück ans den Inhaber lautende Vorzugsaktien zu je M. 1000.—, die sämtlich vollgezahlt sind. Der v«i'8<an»1 besieht je nach Bestimmung des Aufsichtsratcs a»S einem oder mehreren Mitgliedern. Gegenwärtig sind Mitglieder des Vorstandes die Herren Paul König und Samuel Felix, beide in Dresden. Der 4aO>1«4»t«ra< besteht aus drei bis sechs von der Generalversammlung gewählten Personen. Er erhält als Vergütung für seine Mühewaltungen eine aus Geschäftsunkosten zu ver buchende feste Vergütnng von Sechstausend Mark für jedes Jahr seiner Amtszeit. Ncberdies erhält er von dem Reingewinn, der nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen, sowie »ach Abzug eines sür die Aktionäre bestimmten Betrages von vier vom Hundert des gcznhltcn Grund- kavrtales verbleibt, eine» Anteil von sechs vom Hundert. Gegcnwättig sind Mitglieder des Anf- sichtsraleS die Herren Rechtsanwalt Jnflizrat Vr. i«r. TNürmer. Vorsitzender, Privatus Svlilossiunnn, Stellvertreter des Vorsitzenden, Kaufmann Hvrinai»» «ae-liv, Konsul IK«nI SvIivUvr, sämtlich in Dresden. Die «IsnvralvsrsainiiilvnirOi, finden in Dresden statt und zwar die ordentliche all jährlich innerhalb der ersten vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die Berufung der Generalversammlung erfolgt durch einmalige öffentliche Bekanntmachung dergestalt, daß zwilchen den. Tage der Bekanntmachung und dem Tage der Gencralversammlung eine Frist von mindestens l8 Tagen innelieat. ^rtsrtznn« uitchfle Settel Seite 15 "Dresdner Slnchrichten" Seite 15 Sonnabend, 30. Jvni IVOS »» Nr. 177