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Lieeative unv Spiritus - Lacke, sowie als Snesialilaten: ep-chLB ÄX Bernslein Lacke und t»ma!Uegla1ur Lackfarbe». » « > Maricnstr. 10, Amnliensir. I»«, Aniickaurr Ltr. !»2, Seii°rm>»rL<:. Hrinrichstraftc fStadt Görlitg. Un-kiMI »smi-KMel klemm« LiiiirLv» Is« u, AD »T > MD 1^, 1^ G I»»n,o»kOr«<I. »WO I, "Wtz ElRu Lniaaps' Bcamten-WobnuiigSgeidzuschilisc. Wlksskl. Gerichtsverhandlungen. Tie»stbvtc»a»gel>ot. Hnndsertigleils-Werlsiättcn. Stenographie, Mittlnnaßl. Witterung: Internationale Ku»sta»sslellii»g. Bvrl'eiiwochenberlcht Trübe und regiieriich. KP» WohmMSgeldzuschüsie für sächsische Beamte. Die viel umstrittene Frage der Wohnungsgeld- zuschüsse für die sächsischen Beamten wird immer brennender, je näher di« Eröffnung des Landtages rückt. Als dem vorigen Landtage der betr. Gesetzentwurf von der Regierung unterbreitet wurde, wi«S der Herr Staatsminister v. Watzdorf daraus hin, daß die Lebensmittelprcijc, die Wohniingsmiethen und übcrhauvt alle Lebensbedürfnisse sich seit der letzten Regelung der Bcamten- gehalte so wesentlich anders gestaltet hätten, daß mau nach der Ueberzeugung der Regierung au einem Punkte angelangt sei, wo dem dringenden Nothstande in der Beamtenschast abgeholsen werden müsse, wenn anders das Gleichgewicht der wirthschast- lichen Lage der Bcanitcn erhalten bleiben solle. Diese treffenden Worte bestätigen sich auch heute noch voll und ganz, denn wer nur einen tieferen Blick in so manche Beamtcnsamilien nament lich der mittleren und unteren »lassen gethan hat, der wird sich dem Urtheil nicht verschließen können, daß thatsächlich gar ost j eine bittere Nothlage vorhanden ist. Wenn aber die Beamten- ! geholte so niedrig gestellt sind, daß sie die äußerste Grenze l dessen erreichen, was unabweisbar nothwcndig zur Existenz ist, »oder daß sie vielleicht gar den Existenzbedingungen nicht mehr sentsprechen, dann ist damit für den Beamtensland eine schwere sittliche Gefahr geschaffen. Der deutsche Bcamtcnstand ist einer der tüchtigsten und treuesten aller Rulturstaatcn! Andere Na tionen beneiden uns um den deutschen Bcamtcnstand, dessen Wißen, Unbestechlichkeit und Zuverlässigkeit so wichtige Faktoren für das ganze Staatsleben sind! Da erscheint cs aber als selbst verständliche Pflicht des Staates, solchem Beamtcnsiande auch eine auskömmliche, die Berufsfreudigkcit erhaltende Ausstattung zu geben, und deshalb ist es auch Pflicht des sächsischen Staates, seine Beamten in ihren Gehaltsbezügcn wenigstens denen der anderen größeren deutschen Bundesstaaten und des Reiches gleich zu stellen, damit endlich Unzufriedenheit und Neid diesen Beamten gegenüber verschwinden. Der Staat muß. wie der Herr Abgeordnete Lr. Schill sehr richtig bemerkte, zufriedene Beamte haben! Und auch alle bc deutenden VolkSwirthschaftslehrcr warnen eindringlichst vor zu niedrigen Beamtenbesoldungcn und den schweren Folgen der selben. So z. B. sagt Roscher: „Jedes Sinken des Gcldwerthes .muß unter gleichen Umständen eine entsprechende Steigerung der ^ Beamtengehalte nach sich ziehen, wenn nicht die schweren Folgen zu niedriger Besoldung eintreten sollen. Eine zu niedrige Be soldnng ist nicht einmal vom Gesichtspunkte der Sparsamkeit !zu empfehlen." Rau bezeichnet eine spärliche Vergütung der Staatsdienste als sehr schädlich, da sie schließlich zu Gewissen losigkeit und Bestechlichkeit der Beamten führe und sic nachlässig im Dienste mache. Auch Lorenz v. Stein meint, cs sei nicht möglich, einen tüchtigen Staatsdienst zu schaffen oder zu erhalten wo Gehalt und Lohn dem Werthe dessen, was der Staatsdieuer leiste, nicht entsprechen. Der Staat werde zwar immer Personen sinken, die seine Stellungen unter jeder Bedingung annehmcn in gut geordneten Staaten aber zögen bei zu niedriger Besold, ung sich die begabten Männer vom Staatsdienste zurück, in schlecht geordneten dagegen verschaffen sic sich vermöge ihrer staatlichen Stellung Einnahmen, welche der Volkswirthschaft unendlich viel mehr kosteten, als der höchste Gehalt betragen würde. Weiter sagt v. Jhering: „Bei normalen Verhältnisse:! hinterläßt ein Beamter, der ohne Vermögen in den Staatsdienst getreten ist, nichts als Frau und Kinder und — Schulden." Der Staat bezahle nie so, daß von den Beamten — selbst bei den höchsten Gehalten — über das Maß des standesgemäßen Lebensunterhaltes hinausgcgangen werden könne. Kein Minister gehakt z. B. erreiche die Einnahmen einer gefeierten Sängerin eines berühmten Chirurgen, eines Bankdircktors usw.! Die gc> ringe Höhe der Besoldungen enthalte vielfach nicht bloS ein schreiendes Unrecht gegen das Individuum, sondern lause auch den wahren Interessen des Dienstes zuwider. Derartige Citate aus Schriften namhafter Volkswirthe und Staatsrechtslehre ließen sich noch manche anführen. Wir fügen hinzu, daß der mit Entbehrungen und Sorgen kämpfende oder mit Nebenerwerb überhäufte Beainte auch Physisch nach kürzerer Zeit aufgerieben sein wird, als der ungebeugte sorgenfreie Monn. Vorzeitiger Tod oder verfrühtes Anhciinsallcn au den Pcnsions- etat sind — dem Staate zum Schaden — ost das Ende. Jeder, der wirklich patriotische Gefühle hegt, heißt cs in der Schrift „Zur BeamtengehaltSfragc in Sachsen" von Heinrich König, muß unbedingt auf eine allmählich mit dem Volkswohlstand fort schreitend« stetige Erhöhung der BeamteOehaltc hinwirken. Eine solche fortgesetzte Erhöhung ist unabweisbares Bedürfniß. Mit dem rapiden Wachsen deS Nationalwohlstandes sind auch die Ansprüche an daS Leben gestiegen. Die Bildung des Volkes ist mächtig fortgeschritten. In Folge dessen werden auch an die Vorbildung der Bewerber um Anstellung im Staatsdienst und an da» fachlich« Können der Angestellten immer höhere Forder- unge» gestellt. Ein Beleg für diese Thatsache ist die Einführung der Sekretär, und Asssstentenprüfungen in Sachsen seit dem Jahre 1893. ES wird ferner ein- unausbleibliche Folge sein, daß 'da» Examen bei Neubearbeitung eines Prüfungsreglements immer mehr erschwert wird, was schon jetzt geschehen ist. Wenn «an nun diesen erhöhten Ansprüchen angemessen auch eine ent sprechende Erhöhung der Besoldung fordert, so ist dies nicht allein durchaus berechtigt, sondern es würde das Gegentheil sogar im Widerspruch stehen mit den Grundsätzen der Billigkeit und einer vernunftgemäßen Schlußfolgerung. Die ersten Volkswirt!,- schafts- und Nechtslehrer belehren uns weiter darüber, daß das Verhältnis! des Beamten zum Staate ein anderes ist. als das von> Angehörigen der srcicn Erwcrbsthätigkeit, und daß ferner zwischen Gehalt und Lohn wesentliche Unterschiede bestehen. Ein sehr wichtiger ist der, daß der Lohnarbeiter aus die Gestaltung der Lohnvcrhältiüssc einen bedeutenden Einfluß gewinnen kann, während der Beainte aus die Hohe der Gehalte völlig einflußlos ist. Er kann nicht streiken und soll auch nicht streiken! Er ist und „soll bleiben ein nützlicher Faktor der Staatsordnung, im Wechsel der Meinungen und Bestrebungen ein dauerhaftes, staats- crhaltcndes Bollwerk." Die Staatsklughcit selbst erfordert es daher, die pekuniäre Lage der Siatsbcamtcn so zu gestalten, daß nicht Unzufriedenheit und Gährung innerhalb der Beamtenschaft entsteht oder gar die Integrität des Beamtenstandcs gefährdet wird. Gott sei Tank hat der deutsche und insbesondere auch der sächsische Beamte noch Loyalität genug, auf die weise Fürsorge der maßgebenden Kreise zu vertrauen. Unabweisbare Pflicht der Regierungen und Volks- Vertretungen ist es aber, dieses Vertrauen auch zu würdigen und die Beamtengehalte den Preissteigerungen der Lebensbedürfnisse entsprechend zu erhöhen. Ein großes Vertrauen setzt die sächsische Staatsbeaintcnschast jetzt auf die Vertreter des Volkes im Land tage, dem die König!. Staatsregicrung erneut einen Gesetzentwurf über die Wohnungsgeldzuschüsse vorlegen wird. Möge doch der Landtag in Erwägung ziehen, daß Sachsen der einzige größere Staat Deutschlands ist, in welchem sogenannte Wohnungsgeld- zuschüssc oder Wohnungsgelder noch nicht gewährt werden! Die Rcichsbcamlen — also auch die in Sachsen staüonirten — sowie die preußischen Beamten und die sächsischen Militärbcamten erfreuen sich schon seit 1873, also schon seit dem großen Zeitraum von fast 30 Jahren, solcher Zuschüsse! Aber auch die Staats beamten in Bayern, Württemberg, Baden usw. beziehen schon seit längerer Zeit Wohnungsgelder. Dabei muß noch in Betracht gezogen werden, daß schon der bloße Gehalt der Beamten, namentlich der mittleren, in mehreren Nachbarstaaten und im Reiche denjenigen der Beamten in Sachsen soft durchgängig über steigt. Ganz besonders trifft dies für die Kategorie der Sekretäre, Assistenten. Aktuare und Expedienten, also für das Gros der Beamten zu. So beträgt z. B. der Maximalgchalt der exvedircn- den Sekretäre, Kalkulatoren und Registratoren im Reiche und in Preußen bei den Oberbehörden 2100 Mk., bei den Mittel und Unterbehörden MO Mk. mehr als in Sachten! Auch die Assistenten beziehen dort einen lim 600 bez. 300 Mk. höheren Maximalgehalt als hier. In Württemberg, wo erst neuerdings wieder für die Finanzperiode 1890/1900 eine Neuordnung der Wobnungsgelder in Verbindung mit der Einnihrung des Systems derDicnstalterszulagcn staltgeiundcn, überragen die den sächsischen Sekretären bez. Assistenten entsprechenden Beamten im Minimal- gchalt um 200, im Marimalgehalt um 300 bez. 100 Mk. Ebenso überragen dort die Expedienten im Höchstgehalt um 200 Mk. iAlso woblgcmerkt verstehen sich diese Mehreinnahmen der Be amten anderer Staaten ohne die dort noch gewährten Wohn- ungsgelder.s Wie nobel bezahlt z. B. ferner auch Hamburg seine Beamten! Ganz besonders ungünstig aber stehen die mittleren sächsischen Eivilbeamten gegenüber den sächsischen Militärbeamtcn da! Außer dem Be zug von 640 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und 840 Mk. Servisgeld — zusammen also von 1080 Mk.! — haben die cx- pedirenden Sekretäre und Registratoren im Königl. Kriegsmini- stcrium 2100—4600 Mk., die Geheimen Sekretäre beim Kriegs- zahlamt und die Sekretäre bei der Intendantur 1500-3900 Mk. Gehalt, sodaß die crsterc Gruppe beim Bezug des Höchstgehalts 1980 Mk. und die zweite Gruppe 1380 Mk. mehr cinnimmt, als die Sekretäre der Eivilresorts, da deren gesammtes Einkommen überhaupt nur bis 3600 Mk. steigt. Ist cs ein Wunder, wenn an gesichts solcher Zahlen bei den sächsischen Beamten das Verlangen nach Aufbesserung ihrer Lage immer dringender wird und sie sich namentlich gegen die sächsischen Militärbcamten sehr zurück- gesetzt fühlen? Man bedenke dabei, daß die Letzteren neben den vcrhältnißmähig hohen Bezügen noch Befreiung von Gemeinde-, Kirchen- und Schulanlagcn genießen und daß sie die Gewißheit haben, in Folge der Dienstalterszulagen nach Zurücklegung einer bestimmten Anzahl von Dicnstjahrcn in den Genuß des Höchst, gchalts zu treten! Man bedenke aber auch, daß an die sächsischen Beamten des Civildienstcs ebenso hohe, wenn nicht höhere An forderungen hinsichtlich der Vorbildung und der dienstlichen Leistungen gestellt werden wie an die sächsischen Militärbeamten und daß die Erster«» am gleichen Orte,und unter gleich theuren Verhältnissen leben müssen wie die Letzteren! Und wie verdüstert sich noch das Bild, wenn man von den Sekretären und Assistenten weg auf das karge Einkommen der übrigen mittleren und unteren Beamten lder Expedienten, Schaffner usw.s blickt! Bei einem Ansangsgchalt von 900—1100 Mk. müssen auch diese Beamten ihren Dienst pflichttreu erfüllen und ihre Familien ernähren: und letzteres ist besonders in den größeren Städten wohl nur unter den größten Entbehrungen möglich, wenn man erwägt, daß allein etwa 300—400 Mk. auf eine einigermaßen anständige Wohnung entfallen. — Daß hier die absolute Nothwendigkeit einer ander weiten Regelung der Gehalte vorhanden, hat im vorigen Landtage besonders auch der verstorbene Vicepräsideut Georgi ausdrück lich hervorgehoben. Und da die oberen Beamten Sachsens meist höhere Gehalte beziehen, als diejenigen anderer Staaten, wenn man bei diesen von dem Wohnungsgeld absieht, so tritt an den sächsischen Staat umsomehr die Verpflichtung heran, auch die Lage der mittleren und unteren Beamten auszubessern, um nicht den Anschein zu erwecken, als würden die Letzteren ungerechter weise zurückgesetzt. Wir können diese Abhandlung nicht besser schließen, als mit den Worten der württembergischeu Regierung bei Gelegenheit der Gehaltsaufbesserungen der dortigen Beamten sür den Etat 1890/91: „TaS Interesse des Staates selbst erheischt Abhilfe. Denn wenn der Staat seinen Angestellten ein sür den angc- incssenen Unterhalt einer Familie ausreichendes Einkommen nicht bietet, wenn die Beamten den öisentlichcn Dienst unvcrhältniß- mäßig geringer gelohnt sehen, als die Privaterwcrbsthötigkeit, und wenn die Vergleichung crgicbt, daß in anderen Staaten die öisentlichcn Diener weit auskömmlicher gestellt sind, so liegt sür die Staatsverwaltung die Befürchtung nahe, daß bei den Be amten die Berusssreudigkcit gelähmt, Unzuftiedenheit erregt und schließlich die Treue und Integrität gefährdet werden könnten, auch der Zugang von tüchtigeren und begabteren Männern zum Sraatsdiensie beeinträchtigt werden möchte." Ohne Zweifel wird die sächsische Regierung gleich der württembergischen im eigenen wohlverstandenen Interesse an eine durchgreifende Ver besserung der Loge ihrer ungünstig gestellten Beamten hcran- trclen. Die Volksvertretung aber wird und kann ihre Zu stimmung nicht verweigern, wenn anders sie sich nicht dem Vor- wnrsc aussctzen will, die sächsische Beamtenschaft irrcgcführt zu haben, da im vorigen Landtage von allen Abgeordneten beider Kammern die Nothwendigkeit der Gewährung von Zuschüssen am die Beamten anerkannt und die Regelung dieser Angelegenheit für den 1. Januar 1902 in bestimmte Aussicht gestellt worden ist. Wenn dies — wie zweifellos zu erwarten ist — tu einem den Wünschen der Beamtenschaft entsprechenden Sinne geschieht, so löst die Ständcversommlung nicht nur eine gegebene Zusage ein, sondern sie thnt auch einen wesentlichen Schritt zu Nutz und Frommen der gedeihlichen Weitcrentwickclung des sächsischen Staatswescns. Neueste Drahtmeldungen vom 5. Oktober tNackits cingclicnde Devcsckien befinden fick» Seite 1.1 Berlin. lPriv.-Tel.s lieber die Vorgänge an Bord des kleinen Kreuzers „Gazelle" und den Stand der Untersuchung, welche durch das Kommando des ersten Geschwaders in Kiel ge- führt wird, wird setzt amtlich bekannt gcgehen: Die Unter suchung ist eingcleitct wegen Abhandenkommens von Geschütz- tl, eilen, und zwar zwei Maichincnkanvueii-Lchnlterstückc. zwei Schlagbolzen, ein Korn- und ein Abzugsstück der Schnelllade- kanone, sowie wegen Anbringens eines DwbzettelS. Vermut!,sich ist die Tlmt von Jemandem begangen, welcher den Verichluß der Lchncllladekanone genan gekannt hat. In der llnteriuchungsbnst befindet sich allein der Obermatrose Weiß. Dieser war einige Tage vorher an einem der in Frage kommenden Geschütze als 'Nummer 1 wegen schlechten Zielens abgelöst worden: es war ihm auch die Geichützsührerznlage genommen. Die Enthebung des Corvcttenknvitäns Ncitzkc von der Stellung deS Kommandanten des kleinen Kreuzers „Medusa" bezw. .Amazone" ist lediglich ans seine eigene Bitte erfolgt. Er ist tliatmchlich erkrankt: cs ist ihm aus die'em Grunde ein icchswöchcnlkicher Urlaub bewilligt. — Ter Kongreß fortschrittlicher Fraucnverrine nahm folgende Resolution an: .Tie heutige höhere Mädchenschule ent- spricht den Anforderungen nicht mehr, die wir an eine Schule stellen müssen, welche die Grundlage zu einer zureichenden BcruiS- Bildung der Frauen geben muß. Als das beste Mittel, diese zu erlangen, sehen wir die gemeinsame Erziehung der Geschlechter an . nicht weil wir eine obwlute Gleichheit erzielen wollen, sondern weil wir glaube», daß die künstliche Trennung und Entfremdung der Geschlechter nur ans diesem Wege beseitigt werden kann. Wir erhoffen von der gemeinsamen Erziehung die sittliche Hebung des Mannes, Befestigung der Ehe und des FainilienlebenS. Durch die gründliche Bildung der Fra» hossen wir auch, dieselbe zu ihrem mütterlichen Berufe tüchtiger zu machen." Berlin. IPriv.-Tcl.j Zn der Baissewckulation a» der Getreidebörse wird niitgetheilt, daß es die hier von Hain- bnrg und Antwervcn vertretene Gctrcidejirma Hcnrv P. Newman war, die durch Vorenlbaliung ihrer Speicher die Abnahme von Getreide erschwerte. Das Verhalten dieser Firma hat, wie niitgetheilt wird, bei der hiesigen Produktenbörse solchen Unwillen erregt, daß sic sich schließlich doch zur Hergaße ihrer Speicher verstand. Der Verein Berliner Getreide- und Produktcnhändler will in der Angelegenheit eine Erklär- ung veröffentlichen. — Die russische Prämien- Anleihe vom Jahre 1866, für die seit 14 Togen kein Kurs fcstgcstcllt worden war, notirte heute 20 Prozent niedriger gegen die letzte Kursseststellung. Hamburg. Den in letzter Zeit von amerikanischen Blät- tern gebrachten Meldungen über denAusbruch von Feindseligkeiten zwischen Venezuela und Columbien gegenüber erhält der „Lamb. Korr." vom hiesigen venezolanischen Generalkonsulat folgende Mittheilung: Der außerordentliche Gesandte von Venezuela in Paris erhielt von seiner Regierung verschiedene Telegramme, in welchen die vom New-'Zorker „Hcrald" gebrach ten Nachrichten als durchaus falsch hingestellt werden. Tie von dem Sekretär des Präsidenten gezeichnete Depesche beauftragt den