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so. Jahrgang. O 84. Donnerstag, 24. Februar ISIS. Drahtanschrift: g«rn,prechtv-Tannn»lm»mmrr: Ui «41. Rur für Rachlg.sprüche: SVVU. K/» Vrei»»A«-Kn-ant-8Lkvl«la)r ch/ 0r«^»i«Z-^Ll,m-Aek«k»>ä-e VrLi»i«§ - Littrr- Setwkvlnöe Vr«4»44i4- Itakao. Schrislltilung und Hauptgeschästsslrlli: Marienstratze S8/40. Truck u. Bulag von Liepsch 4 Si ei «Hardt in Drebdru. Rsruns-küpllü^p »iertelsttrllchin Dre»dn'b,>»««iina»»«r Zutr«un, <»NS««N.MI» Monta.ennur «tnm,» r,8» m., i gs»,,sir,o»,-Ksl*oifa Di« «InIpÄtl,« Zelle <«twa »Eilden» so Pf,. Norzugrpllltze und An,et,«n in Nummern nach L»»n- »OkgUg» t^ievUlir ,n den Vororten »,« M. Vei einm»It,«r Zuftellun, durch dt« Post L M. «ohne Bestell,«Id>. I u»dF«t«tag«ntalltTarlj. — Aurwöiüg- «usirigenui gegenBoeauddejahtung. — Lele^diottlOPI- nun, <»n Sonn, und Moniaoen nur «tnm,» ,,«» M., Zuftellun, durch di« Post L M. «ohne Bestell,«Id». , Flachdruck nur mit deutltcher Quell,na«,»d, <..Dre«»ner Flache.") ruliilst,. - Un»erlan,te Schriftstücke o«rden nicht aufbewadrt. Erstürmung einer Vorstellung südlich von Iurarzo. Nu Sfterreichisch-uugarrscher Flieger über dem Hasen von Durazzo. — Nu italienisches Transportschiff gesunken. — Sine russische Schlappe nordwestlich von Laruopol. — Staatrsekretür v. Sagow über die Bewaffnung von Handelsschiffen. Sesterrelchisch-ungarischer Kriegsbericht. Wie«. Amtlich wird verlaui-art de« S8. Kcbrnar: Russischer Kriegsschauplatz. Nordwestlich von Tarnopol schlugen unsere Siche« r»«gotrup»e« russische Borstöbe gegen die scho» wiederholt genannte» vorgeschobenen Feldwachenverschanznngen ab. Sonst keine besonderen Ereignisse. Italienischer Kriegsschauplatz. Die lebhafte« Artilleriekämpfe an der küften» ländische« Front dauern fort. Hinter den seindlichcn Linie« wurde« größere Brände beobachtet. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Südöstlich von Durazzo würde der Gegner anö «iner Vorstellung geworfen. Ein östcrreichisch»««garischcr Flieger bewarf die im Hasen von Dnrazz« liegenden italie nische» Schisse mit Bomben. Ei« Transportschiff wurde in Brand gesetzt und sank. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs: lW. L. Bi v Höfer. Frldmarscstaü'Lentnant. Ser Uaterseekrieo. Die deutsche Denkschrift über das künftige Vorgehen unserer Unterseeboote gegen bewaffnete Handelsschiffe hat in England wieder einmal einen Entrüstungssturm ent facht. Die englische Presse zieht alle Register niedriger Ver leumdung, zetert über die deutsche Gewalttätigkeit und sucht den Neutralen klarzumachcn, das, cS hiergegen nur ein Mittel gebe, nämlich die Ausrottung des preußisch - deutschen Geistes mit Stumpf und Stiel. Air kennen die Weise, mir kennen den Text. Es bereitet uns sogar ein gewisses Gefühl der Genugtuung, das, die englischen Blätter in dieser Weise auf die deutsche Kundgebung antworten, be weisen sie uns durch ihr Wutgeheul doch, wie schwer John Bull sich getroffen suhlt und wie schmerzlich cs ihm war. daß ihm wieder einmal die Maske von der Heuchlerfrave gerissen worden ist. Lloyds hat in diesen Tagen, wie bereits gemeldet wurde, durch ein Rundschreiben angckündigt, daß mit dem Tage des Inkrafttretens der Verschärfung des Unterseebootskrieges die Bersichcrungsraten für englische Schiffe um weitere 25 bis 4« Prozent erhöht werden würden. Eines besseren Beweises für die Wirksamkeit der in Ver deutschen Denkschrift angekündtgten neuen Maßnahmen be dürfen wir nicht. Dabei kann man nicht einmal ohne weiteres von einer „Verschärfung" des Untcrseckricges sprechen, sedenfalls nicht davon, daß die Verschärfung durch de« deutschen Admiralstab herbeigeführt worden ist. Wie aus der deutschen Denkschrift bcrvorgeht, ist den amtlichen deutschen Stellen schon fast seit Jahresfrist bekannt gewesen/ Laß die nur zur „Verteidigung" benmffnctcn englischen HandelSdampfcr von der britischen Admiralität die bündige Anweisung bekommen haben, in jedem Falle angrisfswclse gegen die deutschen Unterseeboote vorzugchen, wo dies mit Aussicht auf Erfolg möglich wäre. ES ist selbstverständlich, daß sich die Führer unserer Unterseeboote hierauf schon seit langem eingerichtet haben und einrichten mußten. Die Tendenz der deutschen Denkschrift ist nur die. daß endlich einem Zustande, der -nrch keinerlei völkerrechtliche Bestim mungen entschuldigt werden konnte, ein Ende gemacht wer den sollte, daß bewaffnete Handelsschiffe auch von den Neu tralen al» das angesehen und behandelt werden, was sic in Wirklichkeit sind, nämlich als Kriegsschiff«. Das weiß man auch in England ganz genau. Wenn trotzdem John Bull schwer getroffen aufhcult und in moralische Icremiaden verfällt, wenn trotzdem die Agentur von Lloyds schleunigst eine Erhöhung der BersichernngSraten ankündigt. so beweist das nur. welchen Bortetl die Engländer bisher aus ihrer völkerrechtswidrigen Hebung gezogen haben, und wie schmerzlich es ihnen wäre, wenn ans Grund der deutschen Darlegungen die Neutralen sich wiederum darauf besinnen würden, daß es seit der Pariser Deklaratiön von 1856 im Völkerrecht keine bewaffneten Handelsschiffe mehr gibt und das Vorgehen der englischen Regierung durch keinerlei internationale Abmachungen gerechtfertigt werden kann. BtS heute liegen noch keine einwandfreien Zeugnisse dafür vor, wie sich die Neutralen zu der Frage der Be waffnung der Handelsschiffe zu stellen gedenken. Cs heißt, Schweben werde sie künftighin als Kriegsschiffe betrachten und ihnen infolgedessen in den schivcdtschen Häfen nur so lange Aufenthalt gewähren, als eben ein Kriegsschiff be anspruchen kann, d. h.. im allgemeinen 48 Stunden. Die holländische Regierung hat sich bisher zu diesem, dem ein zigen dem Völkerrecht entsprechenden Standpunkt anschei nend noch nicht öurchrtngcn tünncir. Ganz eigenartige Nachrichten kommen aber aus Amerika. Eine hohe Auto rität des Washingtoner Staatsdepartements svll nach einer Reuter - Meldung erklärt haben, die Bereinigten Staaten würden anerkennen, daß die Entente nach dem Völkerrecht berechtigt sei. Handelsschiffe zu Vcrteidigungszweckcn zu bewaffnen. Es wäre interessant, wie jene Autorität diesen Standpunkt begründet: denn tatsächlich ist. wie erwähnt, aus dem Bülkcrrecht seit der Pariser Deklaration der Begriff der bewaffneten Handelsschiffe verschwunden. Als Winstvn Churchill im Jahre 1813 die Bewaffnung englischer Ozean dampfer im Kriegsfälle anordnctc, tat er das ganz aus eigenem Recht. Wen» deshalb die Vereinigten Staaten das englische Borgehen heute gntheißen, so gestehen sie da mit der britischen Regierung das Recht zu, aus eigener Machtvollkommenheit völkerrechtliche Bestimmungen umzu- stoßen. Sic begeben sich damit eines Souvcrünitätsrcchtcs, das seder Staat für sich in Anspruch nehmen muß, wenn er überhaupt atö selbständiger Staat angeiehen werden will, und das von keiner Regierung bisher ängstlicher ge wahrt worden ist, als von der des Präsidenten Wilson — freilich immer nur Deutschland gegenüber, wo cs am wenigsten nötig war. Die Washingtoner Regierung steht heute mit der Londoner Downingstrect osseubar auf sehr- gutem Fuße. So leicht nimmt Herr Wilson dem briti schen Staatssekretär nichts Übel. Sogar der amerika nische Senat hat an diesem Verhältnis, das durchaus nicht immer den Interessen der Union entspricht, manches aus- zusctzcn gehabt. Das wird voraussichtlich in noch höherem Maße der Fall sein, wenn, was durchaus im Bereiche des Möglichen liegt, auf die augenblickliche Freundschaft zwischen Waslnngton und London ein Winter des Mißvergnügens folgt und die Engländer der Union gegenüber ihr ange- maßtcs Recht auf eine Willkürherrschaft zur Sec zur An wendung bringen. Dann wird man vermutlich auch in den Kreisen der Union, die heute mit Wilson durch dick und dünn gehen, erkennen, wie verhängnisvoll die Ausgabe eines wichtigen Souveranitütsrcchtcs gerade England gegenüber gewesen ist. Doch das ist eine innere Angelegenheit der amerika nischen Negierung, die uns nichts angeht. Wenn aber die amerikanische Regierung, wie jene hohe Autorität Reuters weiter gesagt haben soll, für den Kall, daß die Entente ihre Handelsschiffe nicht cntwasfnet. „die Absicht der Mittelmächte, bewaffnete Handclsschissc zu torpedieren, nicht gntheißen kann" und sich dabei auf ein sagenhaftes „Gesetz" beruft, w berührt uns das sehr nahe, weil wir das als einen Versuch ansehen müßten, uns die Unterseebootswaffc aus den Händen zu winden. Darüber können alle Redensarten von „Verteidigung" nicht hinwcghelfrn. Eine Kanone auf cinerp englischen Handelsschiff kann, auch wenn sie am Heck aus gestellt ist, ohne weiteres für den Angriff verwandt werden und würde ganz zweifellos von den Engländern wie bisher dazu verwandt werden, trotz aller Versicherungen, die etwa Herr Spring Rice Herrn Lansing abgibt. Nach allem, was wir bisher von den Engländern erfahren haben, kann »ns niemand in der Welt zumute«, daß wir englische Versiche rungen höher einschähcn al- das Papier, ans das sic ge schrieben sind. Hat nicht ein englischer Lord das Wort gesprochen, daß alles Völkerrecht Plunder sei? Hat nicht der Vertreter der englischen Regierung dieser Ansicht vor aller Welt in nicht mitzzuverstehenben Worten bcigepflichtct? Leider muß gesagt werden, daß der amerikanische Staats sekretär die Absicht zu haben scheint, der völkerrechtswidrigen Mißgeburt des zu „Verteidigungszwecken" bewaffneten Handelsschiffes seinen Schutz angeücchcn zu lassen. Wenig stens svll er nach amerikanischen Blättermeldungcn in einer Ansprache erklärt haben, wenn amerikanische Bürger an Bord so bewaffneter Handelsschiffe durch einen Tauchboot- angrisf umkämen, so würde die amerikanische Regierung das als einen Bruch des Völkerrechts ansehen müssen. Wir können nur hoffen, daß Herr Lansing durch das Beweis- material. das der deutschen Denkschrift beigefügt ist, sich dgvvn überzeugen läßt, daß sei» jetziger Standpunkt rechtlich unhaltbar ist. WaS aber auch die amerikanische Regierung zu tun und zu lasten für gut befinden wird: wir haben Grund zu der Annahme, daß nur durch eine rücksichts- lose Durchführung dcö UntersccbovtskriegeS England ans die Knie gezwungen, das deutsche Volk die Freiheit der Meere erringen und die Welt von dem Alpdruck der briti schen Sccwillkür befreien kann. Unter diesen Umstünden ist cs heiligste moralische Pflicht für die deutsche Ne gierung, den ausgiebigsten und wirkungsvollsten Gebrauch von der scharfen Wasse zu machen, die sic in de» Untcrsce. booten besitzt. Der Worte sind nun wahrlich genug ge wechselt, jetzt müssen Taten sprechen, und zwar je eher, desto besser. Die deutsche Negierung hat gegenüber einer Mc! düng aus Amerika, in der die Rede davon war, daß die Ver wirklichung der neuen Maßnahmen bis zum April ver schoben sei, erklärt, daß ihr hiervon nichts bekannt sei. Das deutsche Volk hätte cs mit Genugtuung begrüßt, wenn, wie in der österreichisch-ungarischen Denkschrift, ein Termin ge nannt worden wäre, an dem die angckündigten Maßnahmen in Kraft treten. Alle weiteren Verhandlungen, jede weitere Verschleppung liegt nur im englischen Interesse, jetzt muß cs für uns heißen: „Im Anfang war die Tat". Staatssekretär v. Jagow «der die Betvaffttung vo» Handelsschiffe». h. Herr v. Wiegand, der Vertreter der „Newvork World", veröffentlicht einen Bericht über eine Unterredung, die er am Sonntag mit dem Staatssekretär v. Jagow hatte. Nach diesem Berichte, der dem „Lvl.-Anz." zur Ver fügung gestellt worden ist, äußerte sich Herr v. Jagow wie folgt: Die Deutschen stehen auf dem Standpunkte, 1. daß es in unseren Zeiten zu Vertcidigungs,wecken bewaffnete Handelsschiffe nicht mehr geben kann nnd daß die Armie rung solcher Schiffe mit Kanonen und Artilleristen diese Schifte heutzutage -u Kriegöhilfstrciizern zu Ofsensiv- zivcclen stempelt, und zwar vorsätzlich und tatsächlich: > 2. daß bei den Bedingungen des jetzigen mo - ' derncn Seekrieges kein Rcchtsgrund mehr siir die Armierung von Handeisschiffen besteht. Das inter nationale Gesetz, das seinerzeit die Armierung solcher Schisse zu Bcrteidigungszmecken zuließ, gilt nicht mehr. Es wurde in einem früheren Zeitalter eingeführt, als noch die Kauffahrteischiffe von Seeräubern und Piraten angegriffen wurden. Aber Seeräubcrci und Piratcn- schisfe bestehen schon seit 50 Jahren nicht mehr. Hcrr v. Jagow gab im Verlause des Gespräches rückhaltlos zu, daß er augenblicklich ohne bestimmte Information von Washington sei nnd deshalb nicht wüßte, was Staats sekretär Lansing zu tun beabsichtige. Die vorliegenden Zeitungsnachrichten aus London wären durchaus wider sprechend und gäben kein klares Bild über die in Washing ton herrschenden Ansichten. Herr v. Jagow führte iveiter ans, daß es einem bewaffneten Handelsschissc nicht cinsalleu würde, einem modernen Kreuzer Widerstand leisten zu wollen nnd daß die von den Machten jetzt armierten Ha» delsschisfe ausschließlich den Zweck verfolgten, die Unter seeboote zu zerstören, wenn diese den Versuch machen sollten, diese Schisse nnznhaltcn nnd ans Konterbande zn untersuchen. Wenn ein Unterseeboot zu diesem Zwecke sich dem bewaffneten Handclodampser nähern und längsseits des Schiffes liegen würde, könnte cs mit einem Schuß zer stört werde». Da Deutschland den Beweis für den wirk lichcn Zweck der Bewaffnung der Handelsschiffe erbracht und durch Beispiele bereits erhärtet hat, iah cs tick eben genötigt, andere Maßregeln zu treffen, um den Gefahren zu begegnen. Unterseeboote sind eine voll ständig legitime Waffe im modernen Seekriege, und sogar Amerika hat das auch anerkannt. Unser Untci- scebvotfeldzug ist n»ö aufgczwuugen worden als eine Vei- geltungsmatzrcgel gegen Englands vollständig ungesetzliche Aushungerungsmethodc, die im völligen Widerspruch mit dem Völkerrechte steht, was ja der Protest Wilsons gegen über England am besten auch beweist. Unsere jetzigen Maßnahmen sind lediglich solche der S e lb st v e r t e i d i - gung gegen Englands Pläne, seine Handelsschiffe für Offcnsivzweckc zu armieren, Pläne, die jedem Rechte zuwiderlaufcn und die nur den Zweck haben, uns die Hände zn binden. Zu der Hetze gegen den Grafen Bernftorsf gibt die ,,Köl». Ztg." folgenden Kommentar: „Auf den ersten Blick ersieht mau aus diesen Meldun gen. daß in der deutschfeindlichen Presse Amerikas ein Kesseltreiben gegen den deutschen Botschafter eingesetzt hat, dem offenbar ein bestimmter und einheitlicher Plan zug-n»dc liegt. Die Anklage, welche die englisch ge sinnten Blätter, wie „Skew Port Herold", „New ?1ork Tri büne" und „Washington Times", gegen den Grafen Bcrn- storff erheben, muß ohne weiteres als Verleumdung be zeichnet und aus» schärfste zurückgcwicsen werden: cs ist ausgeschlossen, daß ein deutscher Diplomat vertrauliche Ver handlungen, zu deren Geheimhaltung er sich verpflichtet hat. in die Ocffcntlichkeit bringt, und doppelt ausgeschlossen ist, daß er es zu dem Zwecke täte, der Regierung, bei der er beglaubigt ist. Schwierigkeiten zu bereiten. Graf Ber»- storff hat auch persönlich einen zu fest gegründeten Ruf als Ehrenmann und vorsichtiger Diplomat und hat sich ans dem schwierigsten Posten, den cs für einen deutschen Diplomaten gegenwärtig gibt, zu glänzend bewährt, als daß der Schmutz derartiger Verleumdungen auch nur seine Stiefel- spitze berühren könnte. Es ist aber natürlich nicht die Person des Gra fen Be rnstorff. der dieser grobe und umfassende Preß angrisf gilt. Man will ihn stürzen, um auf diese Weise