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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 176. Sonnabend den 25. Juni 1859. Ersch. tägl. Morg. 7 U. — Inserate die Spaltzeile 5 Pf, werden bis Ab. 7 (Sonnt, v. 11—2 U ) angenommen. — Abonn. Vierteljahr 20 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in'S Haus. Durch die Post- Biertelj.20 Ngr. Einz. Nummern 1 Ngr. Expedition: Johanne»«Allee 6 u. Waisenhausstr. 6 pt. DreSd«n, len 25. Juni. — Se M. der König hat den Major Freiherrn v. , Friesen deS 2. Reiterregiments zum Wirthschaftschef beim Garderriterregiment ernannt. — Das „Dr. I." berichtet: Abermals haben wir ei« i nen Act königlicher Gnade zu berichten, welcher Personen > zu Theil geworden ist, die sich an dem hochverrätherischen ^ Aufstande von 1849 betheiligt haben. Nachdem am 28. v. M., wie f. Z. gemeldet, der frühere Krcißamtmann Heubner, und in der ersten Hälfte d M. der zu lebens- j länglicher Zuchthausstrafe zweiten Grades verurcheilt ge wesene Literat Th. Oclckerü durch königliche Gnade ihre Freiheit erhalten, haben Se. M. jetzt auch den früheren Rechtscandidaten Franz Robert Kirbach und den ehema ligen Buchhändler Robert Binder zu begnadigen geruht, so daß dieselben heute aus der Strafanstalt zu Waldheim entlassen werden. Kirbach war wegen gleicher Theilnahme am Verbrechen des HöchverrathS. zum Tode verürtheilt und diese Strafe auf dem Gnadenwege in lebenslängliche Zucht hausstrafe zweiten Grades verwandelt worden, welche der selbe seit dem 23. Juni 1852 verbüßte. Binder, welcher wegen ungleicher Theilnahme an demselben Verbrechen eine, durch wiederholte Begnadigungen bereits bis auf 9 Jahre abgeminderte Zuchthausstrafe zweiten Grades zu verbüßen halte, befand sich seit dem 12. März 1851 >n Waldheim. — Es geschieht nicht ohne Widerstreben — fährt das „Dr. I." fort , daß wir bei dieser Gelegen heit auf die Begnadigung Otio Heubners zurückkommen. Eine damals in der „Nationalzeiiung" erschienene Corre- spondenz aus Dresden, welche dem „Dresdner Journal" vorwarf, die Veranlassung zu jenem Gnadenacte nicht treu wiedergegeben zu haben, würden wir auch ferner unbeant wortet lassen, wüßten wir nicht, daß der angeführte Arti kel der »Nationalzeitung" im übelwollendsten Sinne viel fach ausgebeutct worden ist und fortwährend ausgebeutet wird. Wir nehmen daher nicht Anstand, zu erklären, daß der s. Z. im „Dresdner Journal" erschienene Artikel voll ständig in Wahrheit beruht und der Beleg dafür in dem von Heubner eingereichten Begnadigungsgesuche enthal ten ist. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Am vorigen Donnerstage kamen in einer vor hiesigem Bezirksgericht stattsindenden Hauptverhandlung wieder ein mal die ominösen Maitage des Jahres 1849 in lebhafte Erinnerung. Der Hausbesitzer und Viktualienhändler Hr. Fuhrmann auf der großen Airgelgasse No. 4S mochte der damals von der Revolution bekanntlich ausgedeckten De vise: „Heilig ist das Eigenthum" doch nicht recht getraut haben, sondern hatte seine sämmtlichen, verhältnißmäßig nicht unbedeutenden Kostbarkeiten, bestehend in circa 30 silbernen Löffeln, einer goldnen Kette rc. unter den Die len einer auf dem Boden befindlichen Kammer verbor gen, und dieses Versteck dadurch um so unverdächiiger zu machen gesucht, daß er eine Menge altes Gerille über dasselbe aufspeicherte. Er mochte auch nach wieder ein- getrctener Ruhe die Wrrthgegenstände daselbst für so gut geborgen erachten, daß er seitdem Anstand genommen hatte, sie von dort wieder zu entfernen. Nur hatte er von Zeit zu Zeit nachgrsehen, ob dieselben noch an O t und Stelle brsindlich seien, und die angestellte Augen weide war zeithcr immer zur Zufriedenheit ausgefallen. Neben besagter Kammer hatte aber ein bei ihm wohnen der Mann, der Handarbeiter I. G. Erfurt aus Cun nersdorf, dessen Familie dort im Gemeindehause untergr- bracht ist, seine Schlafstelle. Entweder hatte er nun ein mal Gelegenheit gehabt, von da aus in der Stille Hrn. Fuhrmann bei seiner Ocularinspeclion zu beobachten, oder wie er selbst behauptete, vor längerer Zeit, als er an der betreffenden Stelle jener Kammer sich einen alten Blu mentopf suchte, das Kleinod entdeckt. Als er daher am 1. Mai d. I. einmal gar kein Geld hatte und auch kei nes geborgt bekam, trat dem armen Manne die Berlu« chung so nahe, daß er sich 3 silberne Eßlöffel, einen dito Kaffeelöffel und die goldne Kette auS jenen Kleinodien elfteste, in der angegebenen Absicht, um sie einstweilen zu versetzen, aber, da Hr. Fuhrmann voraussichtlich die Ent lehnung nicht sogleich merken würde, nach erfolgter Ein lösung wieder an Ort und Stelle zu bringen. Aber der gute Mann sollte seines kostbaren BesitzthurnS sich nicht lange erfreuen Kein abgefeimter Verbrecher, verfügte er sich damit auf den Neumarkt, um sich bei einem der dort alltäglich postirten Israeliten nach Jemandem zu erkundi gen, wo er die Kostbarkeiten versetzen könne. Wie sich ergab, war er damit an den Handelsmann Ascher ge kommen, dem der Besitz solcher Sachen in den Händen eines solchen Mannes so verdächtig erschien, daß er an einen der stets in der Nähe befindlichen Polizeibeamten Anzeige erstattete. Natürlich konnte auf dessen sofortig« Nacheile Erfurt sich nicht über den rechtlichen Besitz der Gegenstände ausweisen und wurde arretirt, gestand auch gleich Alles unumwunden ein. Je glaubhafter nun die betreffenden Angaben des DiebrS in der Hauptvrrhanh-