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g7s«. tSgl. Morg 7Ubr Inserate Norden bi« Abend-s, Sonnt, »t« Mittag- 14 Uhr angenom. men in der Expedition: Martenstraße Ist. Abonnement viertttsSbrl. r- Agr. bet unentgeldltcher Liese,una in'« -au« Durch die«. Post viertel« jährlich LS Ngr. Einzelne Rum« mern I Ngr. Hageötatt Haltung mrd Geschästsverkchr. Mitredacteur: Theodor Droblsch. ^o. TVL. Sonnabend, den 18. Oktober 1862. »nzcigen l dies. Blatts da« zur Zeit in VUOi) Exempt. erscheint, finden eine erfolgreicbe Berbrettung. Dresden, den 18. Oktober. — Se. Maj der König hat dem zweiten ordentlichen Leh» rer an der Realschule zu Annaberg v. Christian Friedrich Schubert das Ehrenkreuz vom Verdienstorden verliehen. — Se. K Hoh. der Kronprinz ist gestern früh halb l Uhr von Ischl wieder hier eingetroffen. — Das Cultusministerium hat nach dem „S. W." in Verfolg eines im Gesammtministerium gefaßten Beschlusses sich dahin erklärt, daß es bei denjenigen Anstellungs- und Beför derungsgesuchen, welche nicht zur Berücksichtigung gelangen, im Falle unterbliebener Stempelverwendung von einer nachträglichen Einziehung des vorschriftsmäßigen Stempels und der Stempel strafe absehen werde. Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 17. Oetober. Sechs Verhandlungen kündigt heut das schwarze Brett an, von denen die erste ein Frühstück, das nicht bezahlt worden ist, zur Grundlage der Anklage hat. Der Angeklagte, ein im Verbrechen ergrauter Mann, heißt Christian Gottlob Kirsten. Seine Biographie enthält eine bunte Karte von Verbrechen und Strafen; seine Voracten sprechen von Gefängniß, von Zucht haus, von zweimaligem Arbeitshaus — und selbst dann, wenn es das todte Papier nicht predigte — man würde es an seiner Physiognomie vollständig erkennen. Er ist zu 1 Jahr Arbeits. Haus verurtheilt Dieser Betrug bestand darin, daß er auf fremde Namen Victualien, namentlich in der Petzold'schen Schank» wirthschaft ein frugales Frühstück entnommen. Die Strafe dünkt ihm zu hoch, er erhebt heut Einspruch. Eines Zwischen- falls wegen, der sich auf ein früheres Straferkenntniß bezieht, wird diese heutige Verhandlung vertagt. — Der Handarbeiter Johann Gottlieb Müller is' '6 Jahr alt und zweimal schon wegen Diebstahls mit Gefängniß bestraft. Im März d. I. arbeitete er bei dem Vorwerksbesitzee Walter in Dippoldiswalde. Seine Beschäftigung bestand im Fortschaffen von gefüllten Ge treidesäcken. Er füllte sich einen Sack mit Weizen, ungefähr im Werthe von 1 Thlr lO Ngr.; der Augenblick zum Fortschaffen des oorpus ckslioti war aber nicht eben ganz günstig, er versteckte daher das Gestohlene unterdeß auf dem Heuboden. Am nächsten Tage holte er den Sack aus dem Versteck und ging ab; aber als er ungefähr an das Hofthor gekommen war, erblickten ihn vier Augen, zwei gehörten einer Dienstmagd, die übrigen der Wirthschafterin Walters. Das Dienstpersonal rief und lief ihm rach. Müller mußte sich nun, um entrinnen zu können, seiner Beute entledigen, stellte sie am Hofthor nieder und ging ab. Er wurde wegen dieses neum Diebstahls zu 4 Monat Arbeits haus md Tragung der Kosten verurtheilt, dagegen er heute Einspruch erhebt. Das Urtel wird bestätigt. — Die dritte Sache spielt apf dem Dampfschiffsbauplatz zu Blasewitz, eS ist eine Pri- vatanllage, die der Bauconducteur Schlick aus Dresden gegen den Zimmermarn Joh. Gottlieb Fickler aus Strießen bewirkt Fickler arbeitete auf dem genannten Bauplatze und soll da den Conducteur, weil sie über die Abmessung der gefertigten Arbeit und die Bezahlung derselben nicht ins Klare kommen konnten, einen „Leutebetrüger" geschimpft haben, was allerdings ein Blasewitzer und ein Loschwitzer gehört. Der Privatangeklagte ist nun wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3 Thalern oder 9 Tagen Gefängniß verurtheilt worden Er erhebt heute Einspruch, weil er Nachweisen will, daß Schlick ihn wirklich be trogen hat. Der heutige Termin hat aber nur den Erfolg, daß noch mehr Prozeßkosten für den Angeklagten hinzukommen. (Schluß morgen) — Angekündigte Gerichtsverhandlung: Heute Vormittag 9 Uhr Hauptverhandlung wider den Friseurgehülfen Alexander Reinhold Lorenz aus Zschepplitz bei Döbeln wegen Diebstahl und den hiesigen Friseuren Alexander Leop. Springer und Maximilian Napoleon Strulenz wegen Partirerei. Vorsitzen der Gerichtsrath Einert. — Schon im Jahre 1848 waren vom hiesigen Stadtrathe Verhandlungen wegen Verlegung de« Schießhauses eingeleitet worden, wobei man insbesondere die Frage inS Auge gefaßt hatte, ob und unter welchen Bedingungen das k. Finanzministe rium geneigt sein würde, der Stadtgemeinde zur Anlegung eines neuen Schießplatzes einen Theil des Ostrageheges zu überlassen. Auf eine in diesem Sinne an das k. Finanzministerium gerich tete Anfrage erfolgte jedoch unter Bezugnahme auf eine Eingabe des Ostravorwerk-Pachters eine abfällige Bescheidung und es wurden hierauf die Verhandlungen im Jahre 1857 ganz ein gestellt. Da indessen nach den bisherigen Erörterungen das große Gehege den einzigen, für den fraglichen Zweck völlig geeigneten Raum bietet, und überdies das k. Finanzministerium von der Voraussetzung ausgegangen zu sein schien, daß die Stadtgemeinde dem k. Staatsfiscus eine unentgeldliche Förde rung des städtischen Gemeinwohls ansinnen wolle, so sahen sich die Stadtverordneten im Juli d I veranlaßt, „den Stadtrath zu ersuchen, unter dem ausdrücklichen Erbieten zur Gewährung billiger Entschädigung für Ueberlafsung des erforderlichen Platzes anderweit an das k Finanzministerium Bericht zu erstatten." Das Collegium glaubte, da gerade jetzt, wo das deutsche Schützen wesen in erfreulichem Aufschwungs begriffen ist und aller Orten unterstützt wird, hiervon umsomehr einen günstigen Erfolg er warten zu dürfen, als bei dem Ablauf des jetzigen Pachtver trags. sich Wohl ohne allzugroße Schwierigkeiten die Bedingungen festsetzen ließen, unter welchen der fragliche Theil deS Ostra geheges zu gedachtem Zwecke der Stadtgemeinde überlassen werden könnte. Wie die „Sächs. Dorfztg." aber aus guter Quelle hört, hat das k. Finanzministerium neuerdings den Stadtrath abermals abfällig beschieden und der ganze Plan darf demnach leider als gescheitert betrachtet werden. — Wie man hört, ist die Neuuniformirung der Infanterie so weit vorbereitet, daß die Truppen jeden Tag mit ihrem Bedarfs an Kleidungsstücken versehen werden können. So viel wir hören, werden durch dieselben dem Staate oder den Soldaten keineswegs Opfer auferlegt; mit Ausnahme der Offi ziere, welche, wie bekannt, alle Abänderungen, Neuanschaffungen rc. aus eigenen Mitteln zu bewirken haben, wird Niemandem ein