Volltext Seite (XML)
SerngrgtMn Na «» Geirilidel 1856. s V»» »«>/, I«>» «t>,, »«»>l 8eIllLl»'aek N«xer, kpAuvnst«'. 7. ^ali«8 8«dL<IIieIi 8v« IS, P»n1. a. I. Lt. SeleliciitiikpKegeliNSiillL kür V». «lsttr. I-iodt. k«tnilsnm. Xsrron. Mi« Vürmvr dsi Llnäeru unä Lrni»eti«so«a als HE" 8pul- uns : 8»u«Ivünii»«n mit äsr vrat veräov absolut siedor vor-! triodon äurod äio dorükmtoll !1Ie<I1rtn»I^»t BE' im NLrr fUr uaevldedrUed! LsIomoM-LpoUieks. llrosäsu-^.. «euwürU 8. Haupt-VtscbLftSgell»: «arte»str. L8. Knreigen.cE »»nadmr von Antü»d>iun,en dl« n-l-iiminaa« r Uhr Sonn- und Seikrlaor »ur Mmunittatze LS von ii bi« '/,l Uhr Die i lralllae Grund- «eUe <ca. s Silben» A> Pie.. An- wndisunam aut der Lrivatieit« Seile » PI,.: die rivalii«Zeileal» ^Li». »elondi" oder »ul Lertieii« ea Bi» In Siunnnern «ach Soun- und Seier- Ia»en I- bei. 2ivalki,e Brundeeilm so. «o de», so und «o Bia not de- ionderem Laril. «udwüriioe Aul ttöae nur ,e,«u Borau«d«aklun». Belerblätler werden mit lo Bi«. deretdnel. »ernivreckaniLlud: «mt I Nr. U mw Nr. 208«. ?srwLllvlltv Lus8t«Ulli>K Sm1-üii»l»I>ii»g»ii ii. siiiiiim-siimcliliiiiW E in ttUon LtilLttsn ui»6 ?roislLxon. — 2mn Lssneds lullst sin «. ktttvr, »Sdeli-drid. llpeililief Vvriüvkvlull88 ^nstLlI von vtto Süttuvr, Lii,i»«^x i. r U^»ei« u»»el ^W> ^ k«IIiv«8tl'Ä88v IV«. 1-3 ^I^lo1ßx«t>LbLL<L«). '^WN » Zur Reform der s?lct>s. Forswraanilntion. Hostiachrichten. Augustusbrücke, Betirks- Mutmaßliche Witterung: kkiNttN«»« 1 H »O» Tlllk^kl. Obslbauverein. Gericlstsverhanbi. Preisvcrteilung der Akademie der biid. Künste. Warm, zu Regen neigend. vlUtsf L»/» RvVeD» Zur Reform der sächsischen Aorstorganisation. Zu dem bcvorstebrnden Zusammentritte der vom Finanz ministerium berufenen Kommission zur Beratung der Forstorganisa- rimi wird uns geschrieben: Als Kernpunkt wird sie die Wünsche zu brbandeln baden, welchen^dle Od«füist«-Gemrl»schast durch ibren Ausschuß in den beiden Schriften bat Ausdruck geben lasse»: .Die Diensteiiuichtung der Sächsischen Staakssorsten" und „Leitsätze sür eine Fortbildung der Foistverwaltung und des forstliche» Unterrichts in Sachsen " Abgesehen von der Verlegung des kicheren Unterrichts an die llmversilät und deS niederen an eine zu begründende Försterschuie ist als Grundlage sür die neue Organisation die Aufhebung dpi Äezirksobersorstmeisiereien und die Bildung einer kollegialen Dnektionsbehörde. von welcher aus auch die Kontrolle und In spektion besorgt werden sollen, in dielen Schrillen hingellellt. Diele Art der Organisation ist in den drei anderen Mlttel- ltaaten Württembeig, Baden und Hessen durchgesührt. in Baden seit I8'»ü bezw. 1863, in Hessen seit 1898 und in Württemberg »ach lanaiäkrigen Kämpfen endlich seit vorigen, Jaine; eine kolle- aiale Forstdirektion hatte Württemberg aber schon seit 1849. Auch Preußen und Bavern haben schon seit langer Zeit, seit 1850 bezw. 1883. die Einrichtung auigrboben, daß den Jiiipeklionsbeamien in ibren Bezirken Wohnung angewiesen war: infolge der Grübe der Staaten stehen die Oberförster über nicht unmittelbar unter dem Ministerium bezw. der Direktion, sondern unter den Regierungen. In Bleichen gehört die Forstverwaltung zu der Ul. Abteilung sür direkte Stenern. Domänen und Forsten. Der Oberforstmeister ist entweder oberster Dirigent oder Mstoirigent der ganzen Abteilung; die Inspektionsbeamten sitzen als Regiernngs- und Forsträle mit ihm im Kollegium. Man strebt eine beionderc Forstabteilung an. In Bauern ist an scder Negierung eine besondere Negie- mngS-Forslabteilllng, der ein Oberfoistrat vorstedt mit einer Anzahl Forsträten. die Kontrolle und Inspektion beioraen. Mecklenburg. Schwerin bat seit 1894 sür seine Organisation oen Aegigll der Lvkaiforsiinspektioneu grundsätzlich angenommen. Ucberkaubt sind die Forstinspekiionsbeamten nur noch in Braun- sckweig. Weimar. Sondershauien und Waldeck der Zentralstelle oder den Regierungen nicht ongeschlvssen. Das Königreich Sachsen ist also der einzige größere Staat, in den, die Insvcktionsbeamten noch innerhalb ihrer B e z i r k e w o b n r u. Auch bezüglich der Einr i ch t u n g, das; die h ö ch ste forstliche Spitze nur in einem Neirrenteu besteht, bildet, abgesehen von den ganz kleinen Bundes- si asten, das Königreich Sachsen eine einzig da stehende Ausnahme. Und doch scheint unser Finanz- münslerinm au dieien veralteten und gänzlich überlebten Einrich- tuiigeil scsthaiten zu wolle»: wenigstens haben die Vertreter der Negierung dem letzten Landtage gegenüber in einer der Finanz- depnlation der Zweiten Kammer übergebenen Schrift erklärt, „die von den Oberförstern an gestrebte Umänderung derOrgantsation sei durchaus nicht notwendig und auch nicht zweckmäßig." Hören wir dagegen das Urteil anderer Regierungen über die Aushebung derLoknliirspektionen (Bezirksobersorstmeislereien). Der vieußbche Minister läßt den Oderlandiorstmeistrr bei Zustellung der Bestimmungen über Geichästsverteilung und Geschäftsgang bei der Foistverwaltung in Beziehung aus die Obersorstdeamten und Forstinivekkoren folgendermaßen sich äußern: „Für die Heranziehung der Jolsti»wekioren zu den Regierungen ist neben anderen Motiven hauptsächlich auch die Absicht leitend gewesen, durch die Ver einigung der Forstinspektoren mit den Obelsorstbeamlen bei dem Kollegio ein regeres Zusammenwirken der technischen Organe der Direktion herbei,ufütnen. gemeinschaftliche Belprechungen über die Foistverwaltungs- und Personal-Angelegenheiten zu eileichtern und aus diesem Wege dahin zu wirken, daß die Betriebs- und Perional- Disposiüoneu der Dilektionsinstanz so getroffen werden, wie cs de» Lokalvcrbältnissen nach am zweckmäßiasten iit. Daß, wie >enc Einrichtung im übrigen sich als angemessen bewährt hat. so auch der eben erwähnte besondere Zweck deiselben wirklich erreicht wird" ic. Es wurde dies 14 Jahre nach Aufhebung der Bezirks- soisti,»Vektoren geschrieben, im Jabre 1864. , Der Denkichriit. die Reorganisation der bayerischen Staats- iorsiverwallung betreffend, vom Jahre 1888 entnehmen wir folgendes, auf unsere Verhältnisse Wort für Wort passend. „ResormbedürfniS" Seite 5 und 6. „Die Organüation von 1853" (bei unS 1871) „ließ über den Oberförstern, un geachtet der Erweiterung ihrer Kompktenzen, die Fmstämter tOdkrsorstmeisleieien) bestehen, denen man nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Leitung deö Oberförsters In bezug aus die gesamte Ncvierverwaitung vorbeyielt. Da nun der Oberförster ausdrücklich als der verantwortliche Revierveiwaltungsbeamte erklärt worden war. wurde durch jenen Vorbehalt organisatlonsgemäß in die Lokalvciwaltung ein Dualismus hlneingetragen. welcher die Grenzen der beiderseitigen Zuständigkeit und Diensteßverantwortimg ver dunkeln mußte und unter Umständen geeignet erscheint, die Interesse» des Dienstes und des Staatsärars empfindlich zn schädige». Je nach der Persönlichkeit deS Forstmeisters beschränkic sich die Tätigkeit zwar tatsächlich mehr oder minder auf eine Kontrolle, formell dagegen blieb das OrganIsalionSstatnt aufrecht. Die ciprobken und tüchtigen Oberförster, welche jener Leitung nicht mehr bedürfen, werden, insofern sie gleichwohl grhnndhabt wird, sich hierdurch in der ersprießlichen Entfaltung ihrer eigenen Leistungsfähigkeit mehr gehemmt als gefördert fühlen. In dem Bewußtsein, für die pflegliche Bewirtschaftung des anvertranle» isiutes allein verantwortlich zn sein mw auch das Verdienst in» dessen Meliorierung für sich alle!» in Anspruch nehmen zn dürfe», liegt ein mächtiger Impuls znr vollsten Entwickelung peisöiilicher Tatkraft und eiierglichsterErsiillung derBerufSantgabe. Wo dimer Svor» fehlt und überdies auch, wie hier, der Fall für die weit überwiegende Mehrheit <83 Prozent) der betreffenden Beamten dei aller persönlichen Tüchtigkeit eine Aussicht aus spätere Beför derung zu höheren und selbständigeren Dienststellniigen nicht ge geben ist. besteht die Gefahr, daß auch der regste Diensteifer vor zeitig erlahmen und die wünschenswerte Berussireudigkeit verlöre» gehe." Die Ordnung des Forstverwaltungs- diensteS, Seite S. »Die künftigen Lokalverwaltungen (Forst- ämier)" (bei unS Revierverwaiiungen) »werden bei entsprechender Organisation und Besetzung unter den heutigen Berkel,rS- deihältnissen auch vom Sitze der DirektionSstellen aus sorg fältig und gründlich genug beaufsichtigt werden können. Die Bereinigung der Juspektionsbeamten bei den Direktionsstellen bietet überdies den großen Vorteil dar, daß die Vornakme der Inspektionen eine erheblich geringere Anzahl von Beamten" (bei uns 7 statt 11) »ersordem wird. Zugleich dürsie die dienstliche Stellung dieser mit der Autorität der abordnenden Dirckilonsstelle ausaestattete» Beamten dazu beitragen, idier Amtstätigkeit ein crböbtes Gewicht zu verleiben. Dieselben werden aber auch an der Lösung der übrigen Ausgaben der Direktions- stclle, der sie als Mitglieder angeboren, weit eisvneßsicher wciter- znacbeiten vermögen, als dies auf dem iangiameren und umständ licheren Wege der Berichterstattung geschehe» kann, — nicht zu gedenken hierbei der fördernden Eintlüssc. welche der unmittelbare Bcrlebr solcher Beamten mit etner größeren Zahl von Amts« genossen auf die sachwisseiiichaftliche Fortbildung der einzelnen und auf eine gleichgeartetere Gcschäslsgebarung zu üben geeignet ist." In der Württembergischen Kammer der Standesberren sagte am 16. Juli 1901 der Slaotsminister der Finanzen, nachdem er bemerkt, daß er 1895 und 1897 als Mitglied dieies Hantes mit für die Ablehnung des Beschlusses der Zweiten Kammer auf Beseitigung der Forstmeister gestimmt habe, folgendes: „Ich selbst bin im Forstweicn nicht besonders erfahren, aber ich habe mir die Mühe gegeben, einzudringen in den technischen Teil und in das Gebiet der Verwaltung umerer Forsten, und ich habe mich überzeugt, daß wir in der Tat nichts anderes tun können, als dielen letzten schritt zu machen, der latent oknehin bereits ge schoben war. nämlich die volluändige wirtichaflliche Selbständigkeit der Oberiörster auch äußerlich zu dokumentieren." In derselben Tagung, aber in der Kammer der Abgeordneten, sagte der Regicruiigsverlreler Ministerialdirektor v. Bubl u. a.: „Es ist aus den guten Ergebnisten unserer Forstwirtschaft gefolgert worden, daß es dann am besten sei. man lasse es bei dem alten und behalte die Forstämker (Obersorslmeistereien) bei. Aus einen Umstand möchte ich dabei doch noch Hinweisen. Daß die Jorst- ämter nicht mehr notwendig seien, das ist nun ziemlich allgemein anerkannt : man bat. sie ,a auch, wie schon gesagt worden ist, im Jahre 1888 einigermaßen schon reduziert und ausgcschaltel" lbci uns in Sachsen von 16 auf 11 herabgemindert seit 1870). „Run vermag ich aber nicht einzniehen, warum die Ober förster weniger Vertrauen verdienen sollten, als Bezirksbeamte. Sie kommen in einem Alter auf die Stelle emes Ober försters. in dem gar nicht selten auch Bezirksbeamte auf ihre Stellen kommen. Bei Bezirksbramten findet niemand das Bedürf nis einer besonderen lokalen Aufsicht: ick glaube, daß auch bei den Oberförstern es nicht abiolntes Bedürfnis sein wird, daß sie die lokale Aufsicht baden, sondern daß man io. wie die Verhältnisse sich eniwickeli haben, auch bei den Oberförstern das Vertrauen haben darf, daß sie ihr Amt so besorgen, daß nicht immer eine Aussichksverion in ihrer Nähe sein muß." Derselbe sagte ferner: „Die Zenlraihebörde hat jedenfalls den Vorzug, daß sie die einfachsten Formen des Dienstes ermöglicht, am besten die Einbeit der wirt schaftlichen und Verwaitiingsgrnndsätze verbürgt und die lebendigste Fühlung einerseits zwischen de» iorstlechnischen und ingenieur- techiiische» administrative» und stilistischen Mitgliedern derZentral- bebördc unter sich und andererseits zwischen den forstlichen Kolle- gialmitgliedern und den Beamten der Bctriebsverwaitnng her- gestellt wird." Der langjährige Vorsitzende, Rat der forstlichen Abteilung der badenichen Domänendircktion, Geheimrat Krutina. entgegnet« im Jahre 1876 idamals Forstrai) aus der Deutschen Forstversammlung Eisenach dem meimnrüchen Geh. Oberiorstrat Dr. Grebe, der sich gegen die Aushebung der Lokalinspckiivn ausgesprochen hatte, u. a. „Bei uns besteht ei» Zweifel über die Zweckmäßigkeit dies« Art der Kontrolle nicht, weder bei der Obersorstbebörve. noch bei den Bczirksiorstbecimten. Ich möchte nur zwei Punkte bervvrheben, die mir hanvisäcküch in dieser Frage entscheidend sind und für die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung sprechen: ein mal. daß der Jnivetlionsbeamte. der vom Kollegium, also von der Oberbehörde aus direkt inspiriert, auch direkt mit dem Revierber- waller in Verkehr kommt, seinen Anordnungen entschiede» auch eine praktische Folge geben kann, da er als Mitglied der obersten Forstbebörde ja in der Lage sein muß. die wirlschnsllichen Grund sätze und die znr Beringung stehenden Mittet zn kennen, wählend der „auswärtige Forsliiiiveklor" (Bezirks-Oberiorstmeistcr) immer erst Bericht zu erstatte» hat und dann immer noch nicht sicher weiß, ob sein Antrag höhere Genehmigung findet. Der andere Punkt, der noch für dieses Swstcm ivricht, ist der, daß der Jnspektionsbeamte mit den übrigen Inipektoicii deS Landes in sietem persönlichen und dienstlichen Verkehre bleibt und dadurch vor Einseitigkeit ge schützt wird, indem jeder dem anderen, sei es im persönliche» Um- aange. sc! es im Kollegium, «eine Eriahrnngen miticilcn kann. Wenn nun bei uns in Baven bei der jo ungünstigen geographische» Lage des Landes diele Art von Kontrolle möglich ist, so glaube ich, wird sie in den meisten anderen deutschen Ländern, wcnignens den kleineren und in den Msttelstaaicn. auch nicht unmöglich sein." Wie richtig dieser letzte Schluß Krutinas gewesen, zeigt uns die Entwickeinngsgeichichle der deutschen Forstorgaiiisatloiien: seit 1876 ist die Lolaiinspeklion abgeschasit worden in Bayern. Würt temberg. Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Gotha. Meiningen. Sachsen und Brani,!chweig werde» sich auch nicht mehr lange dem natürlichen Werdegänge entziehen können! Noch möchte» wir den Worten einer in dicstr Angelegenheit ganz besonders gewichtigen Persönlichkeit Raum gebe»: StaatSrat Dr. Dorr«, der langjährige ivürttembergüche Forstdirektor. außer Dienst getreten vor Einstikrung der neuen Organisation, schreibt» n.: „Ich möchte also besonverb betonen, daß den Zwecken der Forstverwcst- Iiina am besten eine einheitliche Dlrcktivbehorde dienen wird, deren Mitalieder in ständigem, iininiltrlbarei» Verkehr unter sich und mit den Wirlschgstsbcamten stehen, und welche, indem sic den Vollzug der allgemeinen sorsttechnischen Vorschriften leitet und überwacht, die hierbet im Umfange des ganzen Landes gesammelten Erfahrun gen zu verwerten vermag, »m ans diese Weise die Vcnschriflcn fortwährend auf dem Laufenden zn erhalten. Ein Bedenken, die Forstämter (unsere Bezirksabersorstmeistereien) zu beseitigen, liegt daher gewiß nicht vor: sie sind entbehrlich, und es kann dnrch ihre Aushebung eine Vereinfachung und eine Verbesserung unserer Forstvrnvaitung rintreten, womit die beantragte Aenderung unserer seitherigen Diensteinrichinngen zur Genüge begründet er scheint." Württemberg hat sich lange gesträubt, die der Jetztzeit entsprechende Organiiatio» mit Vereinigung der Jnspekttons- beamten a» der Zentralstelle (oder bei den Großstaate» bei den Provinzialregierungen) anznnehmen. Seit 188l ist die Frage fast bei jeder Tagung der Landesveriretung zur Sprache gekommen, auch Oberförster-Petitionen an den Landtag haben nicht gefehlt: tchon vor 20 Jahren erlchien die erste. Nun endlich ist dus von der Forstbeamlenwelt Ersehnte zur Wirklichkeit geworden. In Sachsen ist es noch länger her. Kaum war die sogenanntc 1871er Reorganisation ins Leben getreten, kaum batte der Neu druck der recht spärlich abgeänderien Dienstinstruktionen für die Oberforsimeister und Revierverwalter im Herbste die Presse ver lassen. als die Organisationsfrage von neuem den Landtag be schäftigte. Die Finanzdeputatioii der Zweiten Kammer ließ sich nämlich durch die Erklärung der Regierung, sie beabsichtige m der nächsten Zeit keine weiteren Aendermrgen, nur einige Ooersorsimeiste- reicn sollten eingezogen werden, nicht abyolten, folgenden Antrag zu stellen: „Tie Staatsregieruna wolle in Erwägung ziehen, ob die Organisation der Forstverwaliung nicht noch zu vervollkommnen und am Sitze der Regierung eine kollegial»« geordnete Forn- insvektionsbeyörde einzusetzen und dafür die Oberforstmeisiercien vollständig aufzuheben sein würden. Dem letzten Satze des Antrages trat eine Minderheit sHaberkorn und Uhlemcmn) nicht bei und beantragte dessen Ablehnung. Die Kamm« beschloß dem Minderheitsantrage entsprechend: die Aufhebung der Ober- sorstmeistereien wurde mit 36 Stimmen abaclehnt. der Antrag im übrigen einstimmig angenommen. Die Erste Kammer trat dem Anträge nicht bei. Aus ihren bezüglichen Verhandlungen bleibt ober von höchstem Interesse und muß der Vergessenheit entrissen werden, wie sich Geh. Finanzrat v. Nostih-Wallwitz in dieser Angelegenheit geäußert. Er hob sehr richtig hervor, daß, wenn man sich für eine Kollegialbehörde ausspräche, die Beibehaltung der Obersorstmeistereien als ausgeschlossen zu be- trachten sei, und fuhr fort: ,,Jch will nicht absprechen, ob das eine oder das andere richtig ist — aber ich möchte darauf aufmerksam macken, daß diese Organisation in einem sehr großen Telle Deutschlands kaktisch besteht und in neu«« Zeit aus andere Teile ausgedehnt worden ist. Also können die Nachtelle wenig, stens nicht so groß sein, wie d« Herr Kammerherr v. ErdmaunL- oorf betonte." Einem Anträge der Regierung auf Beseitigung d« Bezirks- oberforstmeistereien und Besorgung der Inspektion durch Räte der zu begründenden Zentralstelle würden die S^ändekammern Wohl kaum ablehnend begegnen. Es ist dies schon deshalb kaum zu befürchten, weil sich nach der Umgestaltung im Sinne d« Ober- förstergemeinschaft d« Aufwand für Direktion und Inspektion niedriger stellen wird, als unter Beibehaltung des jetzigen Systems. Tic Rechnung glauben wir folgendermaßen stellen zu dürfen: ' > Mehr gegen den jetzigen Gehalt des Landsorstmeisters, an 10 000 Mk., für den Oberlandforstmeister als Direktor und Vors. Rat der Forstabteilung . 3200 Mk. 7 Kollegialräte zu durchschnittlich 9300 Mk. --- 85100 Mk. Inspektionsreisen der Kollegialräte 600 Tage zu 50 Mk 30000 Mk. 4 Sekretäre bez. Hilfsarbeiter mehr lForstassessoren) zu 4500 Mk. 18000 Mk. 12 Expedienten und Rechner mehr zu 2100 Mk. . 25 200 Mk. 141500 Mk. Dagegen würden frei: durch Einziehung der Hilfsrefcrcnten - Stelle im Ministerium > 7 000 Mk. durch Aushebung der 11 Obersorstmeistereien je 15000 Mk 165000 Ml. 172000 Mk. so daß sich eine Ersparnis von rund 30500 Mk. ergäbe. Außer dem würden 11 Obcrforstmeistereigehöfte für andere Zwecke verfüg bar, und ihr Unterhaltungsaufwand belastete nicht weiter den Jorstetat. Neueste Dralitmeldunaeu vom 18. März (Nachts eingesteude Depeschen befinden sich Seite 4.1 Berlin. (Priv.-Tel.j Reichstag. Der Eisenbahu- betriebsoertrag mit Luxemburg wird dcbaiteloö in dritter Lesung angenommen. — Gleichfalls zur dritten Beratung steht die Novelle zur Sec mannsordnung ssTrnckseliler- berichtigung des § 52). — Abg. Moikenbuhr ssoz.) bcsür woriet dazu w'edcr einige sozialdemokratische Anträge, von denen der eine in 8. 61 die Vorausictzungcn für einen Heuerzuschlag zu guiisien der Seeleute ändern will, während der andere rückwirkende Kraft des Gesetzes für die am 1. April bereits lausenden Hcucrvcr- iräge verlangt. Redner weist weiter noch daraus hi», daß bei der Schlußbcratung über die Scemcninsordniing das Zentrum ledig sich aus Versehen gegen die obligatorischen Seeschöstenacrichlc ge. stimmt habe. So gut wie mau in dieser Vorlage einen Druck fehler berichtige, sollte man zum mindesten auch jenes Vcr'ehcn berichtigen. — Abg. Kirsch iZcnir.j widerspricht der vom Vor redner verlangten Beringung, der Beratung, zumal cs gar nicht einmal sicher sei, ob die Sceicliöst'engerichle angenommen worden wären, wenn jenes Belieben nicht vorackommcn wäre. — Tie sozial demokratischen Anträge wcrdrn abgelchnt und die Vorlage un verändert definitiv angenommen. — Es folgen dann die noch rück ständigen einmaligen Ausgaben aus dem Etat deS Innern. Die Forderung für das Ticnstgebäudc des Patentamtes wird debattelos genehmigt. — Beim Titel: „Beteiligung an der Welt ausstellung.in St. Louis" hebt Aba. M ü llcr-Mcini»gcn hervor, es herrsche in den Kreisen von Kuustgewerbc und Buch handel. auf die doch für jene Ausstellung besonders gcrechuct werde, starke Abneigung gegen eine Beteiligung daran, >vc«! drüben in bezug auf den Urheberrcchtschutz die reine Freibeuterei herrsche. Er frage, ob nicht unsere Regierung die Gelegenbeit benutzen wolle, uni hier etwas zum Schutze niiserer Kunstgewerbc, der Kunst und des Buchhandels zu tun Staatssekretär Graf Posadowsky glaubt versichern zu können, daß unsere Inter essenten von der Llusstellung in Chicago jedenfalls kemeu Nach- teil in bezug auf Nachdruck und Nachbildung gehabt hätten. Er könne aber verciiwilligst Zusagen, daß er diese Anaelcgenhcil noch zum Gegenstand des Schrittwechsels mit der Regierung der Ver einigten Staaten machen werbe. — Abg. Müller-Meiningen teilt mst, daß der Stuttgarter Verleger-Verein beschossen habe, -aus