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88. Jahrgang. AK 273. Bezug«-«etübr »terlelllhrl. sür Dre». den d«t ISglich >»«>. maliger Zunaaung <an Sonn, und lvionlaaen nur einmal» L.»0 M , durch »uawllrllge Aom- mMlonllre dl» j.dl» M. Bel elnmallger Lu- Ilelluna durch die Post » M. (ohne Veftellgeldj. Aualank: Oester- relch-llngarn d,<d Nr., Schweiz bM ffrl»., Jlalien 7,l? Lire. — Nachdruck nur mit deulllcher Quellen- «»gab« (..Dre»dn,r N°chr."»,ulalstg. ll„. verlangle Manustripl» werd.nlchiausbewahrt. Telegramm-Adresse: Rachrichte» Dresden. Sammelnummer für sämtl. Telephonanschlüsse: 25241. Nachtanschluß: II. Freitag, 3. Oktober 1913. Druck und Verlag von tiepsch öc Reich ardt in Dresden. Kui'-öäctsi' sllsf 22 Sül'LSl'wlssS 22. Anzeigku-Taris. Annahme von Anlün- dtaungcn di» nachm. !I Uhr. Sonnlaq» nur Marienstrahe un von ll bi» >/el Uhr. D,e einlpaiiigc Zeile <elwa 8 Silbe», »o Pi., di» »weispailige Zeile aui Teiistiie 7Ü Pi., die zweispaii. Neliumereile l.dl» M.. gamilie» Nachrichlen au» Dres den die cinspaii. Zeile ec. P«. - In Nun,, iner» nach Sonn »ad Feiertage» erhühicr Daris. — Auswärtige Aufträge nur gegen Borau»de,ai,iuug. JedcdBcicgdlaillvPs. Hauptgeschäftsstelle: Marte,istraße 28 40. preiswert bei kenvorraLenäer OualitLI, Keine 9ureii»eknltt»^v«re - 5onäern nrixineNe ^locieNe, 8orxfLlt>8,te DmckfükrunL aller ^uktrsxe bei cou- llintester UeclienunL sind (lie anerkannten Vorrüxe - ürükter llmsatr bei kleinem k^utren ist 6as prlnrlp cler „IkLumKunsl", VißtorlaKO 5^7' ... Sigsn. ^sbristation —' von Woftnung, - kinricfttung.n »iiar Stilartan. rur xrünciliclien 8eseit>LU»8 von »»w»,„v» ttornksul, XVarLSn usw. so i s nig Verssnci nach auswärts. Lölllel. Lolspotdeke, vrsscken-^., keorsevtor. IcklNumi lü«K>Mel 0 W«ttg«l».»Ael»1o lrr ci ULLLi e^ctolk dlSter 7°^LL°L Verranä nacl, »u»«Lrt«. — lialaiox kosten io» AL'rv erkigo Mutmaßliche Witterung: westliche Winde, vor wiegend trocken, keine wesentliche Tcmpcraturändcrung. Der nächste Städtctag wird sich mit der Gründung eines Instituts sür Sachse» zur Beschaffung von zweiten Hypotheken für den K l c i n w v h n n n g S b a u be schäftige». Der Einzug der ehemaligen Metzer Fußartil- lcrie in Dresden ist am Donnerstag nachmittag er folgt. Dr. med. Weindler wurde wegen Unterschla gung zu >200 M k. Geldstrafe oder 4 Monaten Ge fängnis verurteilt. Die Kommission für das Einführungs- gesctz zum neuen S t r a f g e's e tz b u ch wird noch im Laufe des Oktober ziisammcntreten. Im Norde» von D c n t s ch - S ü d w c st a f r i k a sind Unruhen, durch Bnschleute verursacht, ausgebrochen: ein Farmer wurde ermordet. König Gustav von Schweden ist erkrankt und must sich auf ärztlichen Bat bis auf weiteres aller Ncgic- riingSangelegenheiten enthalten. Die Elektrisierung der Gotthardbahn auf der Strecke Erstfeld—Bellinzona ist in Aussicht genommen. Nach einer Belgrader Meldung wird Serbien in den nächsten Tagen 5 0 000 Mann an der albanischen Grenze zusammengczogen haben. Der deutsche Kreuzer „Göbcn" ist im -Hafen von D e d c a g a t sch-eingelausen, wo »ach Abzug der griechi schen Truppen Unruhen befürchtet werden. Die neuerdings aufgestcllten Forderungen der Tür kei werden in amtlich-griechischen Kreisen als Ursache sür eine crnsthaftere Gestaltung der Lage angesehen. Der neue bulgarische Gesandte in Pcters- b u r'g erklärte, das, die zwischen Rußland und Bulgarien entstandene» Reibungen beseitigt werden müßten. Reform des Jrrenrechts. Die Neformbcöürstigkcit unseres Irrcnrcchtes wird von keiner Seite bestritten. Wiederholt schon sind im Reichstage, insbesondere von nationalliberalcr Seite, An regungen zur Verbesserung der Gesetzgebung auf diesem Gebiete ergangen, und neuerdings hat auch der Kongreß der Psychiater, der kürzlich tagte, sich der Sache angenom men und an die Regierung die Aufforderung zur Er greifung zweckentsprechender Maßregeln gerichtet. Durch verschiedene Vorkommnisse der letzten Zeit, bei denen teils bestialisch mordende Geisteskranke eine Rolle spielten, teils ebenso peinliche wie empörende Enthüllungen über die un gerechtfertigte Einsperrnng Gesunder in Irrenanstalten ans Tageslicht kamen, ist der öffcnilichcn Meinung Anlaß gegeben worden, sich erneut mit dieser die Rechtssicherheit so eng berührenden Frage zu beschäftigen. Die durch Vor gänge der gedachten Art erzeugte allgemeine Bcnnruhi- gnng hat bereits ihren Niederschlag in parlamentarischen Kreisen gefunden, aus denen verlautet, daß gleich z» An fang der neuen Saison eine Pnrallclaktion im Reichstage und preußische» Landtage eingelcitct und von der Regie rung nachdrücklichst verlangt werden soll, den notwendigen Reformvorschlägen ohne weiteren Berzug die Gestalt einer Gesctzcsvorlage zn verleihen. Bei jeder Irrcngesctzgcbung kommen zwei -Hanpt- gcsichtspunkte in Betracht: einmal die Sicherung der Allgemeinheit vor den Ausschreitungen ge meingefährlicher Irren, und zum andern die Sicherung des Einzelne» gegen unbegründete Beeinträch tigung seiner persönlichen Freiheit. Beide Zwecke müssen in organische Verbindung miteinander gebracht werden, wenn das Jrrcnrecht seine doppelte Aufgabe in einwand freier Meise erfüllen soll. Wie aber die Dinge gegenwärtig ^ auf dem Gebiete des Irrcnrcchtes bei uns liege», kann von einem befriedigenden Zustande ans verschiedenen schwer wiegenden Gründen keine Rede sein. Vor allem fehlt cs gänzlich an einer gesetzlichen -Handhabe, mittels deren sich verhindern läßt, daß gefährliche Verbrecher, die entweder wegen ausgesprochener Geisteskrankheit freigcsprochcn werden mußten oder wegen beschränkter Zurechnungs fähigkeit nur zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt werben konnten, hinterher wieder auf die nor male schutzbcdttrftigc Menschheit losgclasscn werden, um sich in neuen Untaten zu ergehen. Ter Prozeß Ritter ist in dieser -Hinsicht ein geradezu klassischer Schulfall zu nennen. Auch der Gerichtshof hat bet der Fällung des Urteils nicht umhin gekonnt, bei der Begründung der milden Strafe darauf cinzugchen, wie wenig diese vom Gesichtspunkte des Schutzes der Allgemeinheit aus befrie digen könne. Es heißt dann weiter wörtlich: „Ter Schutz der Allgemeinheit vor Geisteskranke» ist beute noch nicht genügend vorhanden, wie Geh. Medizinalrat Tr. Lcppmann kürzlich erst in einer Versammlung von Bernssgcnossen unter Ausstellung von Neformvvrschlägcn ausgesührt hat. Wenn cs darin besser werden soll, so kann cs nicht durch die Justiz geschehe», da diese nur zu urteilen hat vom Standpunkte der subjektiven Schuld." Die Unzulänglichkeit der bestehenden gesetzlichen Be stimmungen ist so augensüllig und der öffentlichen Meinung schon längst so schwer auf die Nerven gefallen, daß auch die leitenden Kreise sich der Erkenntnis nicht verschlossen haben, wie nötig es ist, hier die bessernde -Hand anzulegcn. Es ist daher unter Billigung der Negierung von der Kom mission, die den Entwurf des neuen Strafgesetz buches ausgcarbciict hat, eine Vorschrift aufgeuommc» worden, kraft deren lünftig dem Gericht die Befugnis er teilt wird, die Unterbringung freigesprvchcncr Geistes kranker oder wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit milder Bestrafter in geschlossene Anstalten auszusprechen, falls die öffentliche Sicherheit solchen Schutz erfordert. Bis bas neue Stsdfgcsctzbuch in Kraft tritt, wird aber noch längere Zeit vergehen, und über diese Verzögerung der An gelegenheit herrscht vielfach Unzufriedenheit. Bereits in der vorigen RcichStagssession richtete der nationallibcralc Abgeordnete Schiffer das Ersuchen an die Negierung, diese besondere Frage gleich mancher anderen noch vor der all gemeinen Reform des Strafrechts zu regeln. -Herr Staats sekretär Dr. Lisco wollte aber davon nichts wissen und er klärte, der ganze Komplex der einschlägigen Fragen könne nur im Zusammenhänge mit der allgemeinen Strafrechts reform erledigt werde». Angesichts der seitdem wieder vor- gekvmmcncn Schreckenstaten von halb oder ganz Irren will die nationalliberale Fraktion sich bei dem damaligen Be scheide des Leiters des Reichsjustiznmts nicht beruhigen, sondern einen erneuten nachdrücklichen Appell an den Reichskanzler richten, »m mit dessen -Hilfe das Reichs justizamt z» einer Blenderung seines Standpnnktcs zu bewegen und die sofortige Ausarbeitung einer beson deren Vorlage zu erwirken. Eine organische Irrenrcchtsrcsvrm darf sich aber nicht einseitig ans den Schutz der Ocfscntlichkeit vor geistes kranken Verbrechern beschränken, sondern muß. wie bereits angcdcntct, auch aus die Sicherung des Einzelnen vor ungerechtfertigter Einsperrnng in eine Irrenanstalt Bedacht nehmen. Bei dem heutigen Stande der Gesetzgebung gehe» die wohlsahrtspolizeilichc Inter nierung eines Geisteskranke» und seine zivilrechtliche Entmündigung völlig losgelöst nebeneinander her, so daß jemand aus Grund einer cinsachcn polizeilichen Verfügung unter Umständen sür sein ganzes Leben lang als Irrer der Freiheit beraubt werden kau», während möglicherweise nicht einmal seine zivilrechtliche Entmündigung erfolgt. Dieser Zustand, der mehrfach in sensationellen Prozessen grell beleuchtet worden ist, ist mit der Rechtssicherheit und der persönlichen Freiheit in einem modernen Rechts- und Kultnrstaate nicht verträglich. Eine gründliche Reform des Jrrenrechts muß daher sich auch in der Richtung bewegen, daß nicht nur die Entmündigilng, sondern auch die Ein- spcrrung Geisteskranker für eine längere Dauer ausschließ lich auf Grund eines gerichtlichen Urteils vollzogen werden darf, auch dann, wenn der betreffende Irre noch nicht wegen irgendeiner Straftat mit dem Gericht i» Be rührung gekommen ist. Die provisorische Unterbringung in einer Anstalt auf bloße polizeiliche Anordnung hin ist zwar bei Gefahr im Verzüge nicht zn umgehe». Sie muß aber derartig geregelt werden, daß nach Ablauf der für sie gesetzten .Höchstfrist, wenn bis dahin ein gerichtliches Er kenntnis über die weitere Fcsthaltung^icht ergangen ist. der Internierte unweigerlich aus der Anstalt zu entlassen ist, bei schwerer Strafe sür die Leiter des Instituts im Zu widerhandlungsfalle. Um die Durchführung einer solchen Bestimmung noch weiter zu sichern, müßte die Behörde, welche die vorläufige Internierung anordnct, dazu verpflich tet werden, in jedem Falle von Amis wegen die notwendigen Schritte zu tun, »m das zuständige Gericht mit der Sache zu befassen und den rechtzeitigen Erlast eines gerichtlichen Urteils zu erwirken, wenn der gemeingefährliche Zustand des Internierten dies erfordert. Aus der anderen Seite liegt die obligatorische amtliche Benachrichtigung des Ge richts von seiten der Polizeibehörde auch im Interesse des Internierten und gewahrt ihm eine verstärkte Bürgschaft gegen die Gefahr der ungesetzlichen Zurückhaltung in der Anstalt. -Hand in -Hand mit der Neuregelung der Besinn mungen über die Einiperrung Geisteskranker muß eine Revision des Entmündigungsverfahrens gehen, zum mindesten nach der Richtung, daß der z» Ent mündigende nicht ohne Rechtöüeisiand bleiben darf, »nd daß ihm ein solcher eventuell von Amts wegen z» stelle» is:. Resorinbestimnilitigen der zuletzt bezeichneten Art sind io grundlegender Natur, das, ohne sic eine durchgreifende Besserung des jetzigen Zustandes in der Irrenrechtspslege undenkbar ist. Es ist daher zu wünschen, das, die jetzt wieder neu cinsctzciiden Bemühungen der Refvriitsreiinde auch diese Seite der Angelegenheit nicht außer acht lassen. Bom Balkan. Die Stimmung in griechischen Kreisen. Das Rcuterschc Bureau erfährt, daß die neuerdings ausgestellte» Forderungen der Türkei, obgleich sic keine Uebcrraschung Hervorrufen, doch in den amtlichen griechischen Kreisen als Ursache für eine ernsthaftere Gestaltung der Lage angesehen werden. Bei der letzten Verschiebung der Rückkehr Reschid Bcis nach Athen wurde mitgeteilt, daß er plötzlich erkrankt sei und durch einen anderen Vertreter ersetzt wer den würde. Zu gleicher Zeit ließ man durchblicken, daß die Türkei die Absicht habe, die Inselsragc anszuwersen, indem sie so die Basis der türkisch-griechischen Verhandlungen voll ständig verschob. Die griechische Regierung ist jedoch der Ansicht, daß die Inselsrage nichts mit dem Vertrage zu tun hat, der seinem sachlichen Inhalte nach bereits abgeschlossen ist. Nach der Meinung der griechischen Regierung ist diese Frage bereits durch die formelle Entscheidung der Machte geregelt, an der man nichts ändern könne. Inzwischen zwingen die Vereinigung beträchtlicher türkischer Ltreit- kräste auf dem kleinasiatischen Festlande drei Kilometer von Ehios und die Vorschiebung türkischer Truppen, die als Irreguläre verkleidet sind, die griechische Negierung zu Vorsichtsmaßregeln, um jede Ucberraschung von seiten der türkischen Slreitkräfte zu verhindern. Die Türkei möchte cinlenkc«. An maßgebender türkischer Stelle in Kon- stantinvpcl ist man offenbar bemüht, die Verhandlungen mit Griechenland zu einem günstigen Ende z n füh ren. Die Regierung hat deshalb beschlossen, bereits am Sonnabend mit der Demobilisierung zu beginnen, und in der Bakus-Frage, besonders in der Frage der Anstellung der Muftis, Zugeständnisse zu machen, während die Inselsragc vollkommen gesonderten Verhandlungen Vorbehalten bleiben soll. Die Inselsragc. Die „Köln. Ztg." meldet ans Berlin: Die von mehreren Stellen ausgehende Meldung, wonach die Pforte de» Groß mächte» in der Frage der Aegäischen Inseln die türkischen Forderungen erneut mitgeteilt und ihre Erfüllung als Vor bedingung für den Abschluß des Friedens mit Griechenland bezeichnet haben soll, findet keine Bestätigung. 5N000 Serben au der albanischen Grenze. Die Belgrader „Stampa" meldet: In den nächsten Tagen werde Serbien 50 000 Mann an der albanischen Grenze versammelt haben. Die serbischen Truppen werden genötigt sein, aus strategischen Gründen albanisches Gebiet zu besetzen. Grcnzgcsccht zwischen Albanern und Griechen. Die „Albanische Korresp." meldet aus Walvna: Bei Rcanisition von Vieh durch die griechischen Truppe» ist es in der letzten Zeit wiederholt zu blutigen Zusam menstößen mit -er Bevölkerung gekommen. In dem Dorfe Eana kam es zn Kämpfen mit der Bevölkerung, in deren Verlause 12 Soldaten getötet wurden. Die „Gäben" vor Dedcagatsch. Der deutsche Kreuzer „Wöben" ist im -Hafen von D c d e a- gatjch ciiigelatifen. Nach einer Meldung der griechischen Zeitung „Nca -Hellas" steht die Ankunft dcS Kreuzers mit der Räumung der Stadt von griechischen Truppen im Zu sammenhang, die vielleicht Unruhen nach sich ziehen wird. Der Minister des Auswärtigen, PanaS, teilt nach voran- gegailgcilem Ministcrrat den Vertretern der Mächte mit, daß die griechischen BesatzungStriippcn nicht nur aus Dedca gatsch, sondern auch von Portolagos und Moronis zurückgezogen werden. Ans Ordre des Marine- ininistcrs wurden alle im AnSlandc dienstlich sich aufhal- tendeil Marineoffiziere nach Athen ziirückberufen. Bulgarien besänftigt Rußland. Die bulgarische Regierung ist eifrig am Werke, die Petersburger Freunde zu besänftige». Man will vergessen machen, daß man ungehorsam gewesen ist Der neue bul garische Gesandte in Petersburg, General Radko Dimi- triew, der in Petersburg cingctrosfe» ist, äußerte in einer Unterredung mit einem Vertreter der Petersburger Tclc- graphen-Agcntur, er schreibe seine Ernennung dem Wunsche der bulgarische» Regierung zu, die i» der letzten Zeit zwischen Rußland »nd Bulgarien entstandenen Reibun gen, die ausschließlich aus Mißverständnisse beruhten, z n beseitigen. Er glaube, die Frcundschast zwischen Ruß land und Bulgarien werde auch jetzt wie früher uner schütterlich sein.