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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 19.02.1930
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1930-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19300219014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1930021901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1930021901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1930
-
Monat
1930-02
- Tag 1930-02-19
-
Monat
1930-02
-
Jahr
1930
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 19.02.1930
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i ch I Xr. «4 Selter — »vreedxe Ikochrlchte»" — Mttwech. IS. Aebnmr IS» M >!,'t Dar s»ie»sg«W»«dem rritatzmssAilß Berlin, 1«. Febr. Der BvungauSschuß ging beute zu dem Punkt „LchiedSgertchtsversahrcn. Gtcherhetten und Pfänder" über, für dessen Beratunadi« Bertraulichket« wieder aufgehoben wurde, Mintftertaldtrektor Dorn iRetchs- ftnanzmtnistertum» erklärte aus «in« Krag« von deutsch» nattonaler Seite, daß im Noungplan dt« Verpfändungen sitr die Dawesanlethe bestehen bleiben. da diese nicht aus dem Aoungplan basierten, sondern aus den Generalbonds, welche di« Grundlage der Anleihe» zeichnung gebildet haben. Das versahren sei aber, einer Empfehlung des Poungplane» entsprechend, sehr vereinfacht worden. Sine Generalermüchttgung, die die Reichsbank be kommen habe, biete Gewähr dafür, das, das für die DaivcS- anlethe cinlausenbe Meid in die Kasse» der Reichsbank zuriick- liese. Aus eine krage des Abg. Dr. Brüning iZ.s, ob der Avungplan die Verteilung der Bierfteuer aus die Länder verhindere, macht Mtnisterlalbirektor Dorn daraus ausmerksam, daß Sie Verpfändung Ueberwelsung'cn an die Länder entsprechend der Höhe der Biersteuer nicht hindere, sondern, daß ed nur nicht möglich lei. die Biersteuer au» den Händen de» Retche« heraiisziigeben Ministerialdirektor GauS sAaSwärtiges Amts führt aus eine deutschnationale Anfrage nach dem Schiedsgericht auS: DaS Schiedsgericht sei nicht nur für Streitigkeiten zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner zuständig, sonder» auch sttr Streitigkeiten zwilchen den Gläubigern selbst und zwischen diesen und der Internationalen Bank. Der Aoungplan sehe vor, das, bet allen Prozessen dem Schiedsgericht ein -eut» scher Richter angehdrr. Nachdem der Vorsitzende ausdrücklich sestaesteklt hatte, daß zunächst keine Wortmeldungen zu dem Thema ..Schieds gerichtsverfahren" vorliegen. änderte der Reichsminister für die besetzten Gebiete. Dr. Dirth. sein Erstaunen darüber, dah gerade zu diesem für den Poung- plan so außerordentlich wichtigen Punkte die Opposition schweigt. All« Gtreitsrage«, mbgen sie rechtliche Auslegung oder di« tatsächliche Anwendung des Planes betreffen, mögen sie zwischen Regierung und Regierung oder zwischen Regie rung und Internationaler Bank entstehen, werden end» güttig vom Schiedsgericht entschieden. Demnach koiiimt alles, was nicht den äußersten Fall der Zer reißung betrisst. vor dieses Schiedsgericht. Die Anrufung dieses Schiedsgerichts, das im Rahmen des BoungplanS sich durchaus mit der Bedeutung des permanenten Schieds gerichtes tm Haag messen kann, ist eine so wichtige Angelegen heit, daß man über dieses Schiedsgericht jetzt in der Be sprechung in den Donngpianausschnssen doch nicht einfach ohne Diskussion hinmeggehen kann. Dieses Schiedsgericht gibt uns ia auch die Möglichkeit, gegen Maßnahmen der Bank stir internationale Zahlungen zu intervenieren, wenn wir glauben, daß die Bank für internationale Zahlungen etwas tut. was gegen den Sinn des Uvungplancs verstößt. Ohne dieses Schiedsgericht im Plane selbst wäre der Aoungplan selbstverständlich unannehmbar gewesen. Abg. Gras Westarp lD.-N.i gab zu. daß die Institution des Schiedsgerichts eine gute und zweckmäßige sein kann, aber das schließe doch noch keinesfalls ein, daß das Schiedsgericht auch wirklich eine RevisionS- Möglichkeit für den Poungplan schasst. Abg. Dr. Reichert iD. N.i nannte den rednerischen Ausfall des ReichSmintsters Dr. Wirth einen Lusthteb gegen die Opposition. Abg. v. Frentagh-Loringhoven lD.-N.i hielt das Schieds gericht für völlig bedeutungslos. So viel Kritik man an den sonstigen Maßnahmen des Auswärtigen Amts üben könne, der juristische Sachverständige lm Auswärtigen Amt habe immer exakt und gut gearbeitet. Aber das könne doch daS Mesamturtetl Uber den tzloungplan in keiner Weise be einflussen. Abg. Dr. Hoestsch iEhristl-Nat.-Arb.-Gem.s widersprach dem Vorredner. Es sei anzuerkennen, daß daü Schiedsgericht nicht nur eine formale und sauber gemachte juristische In stitution sei, sondern es sei nicht zu verkennen, daß durch die Ausarbeitung des SchiedögerichtSgedankenS tm Noungvlan ein Fortschritt in der ganzen Reparationsregelung gemacht worden sei. In der weiteren Aussprache erklärte Ministerialdirektor Dr. Dorn svom Retchsfinanzmtnistertums: Der Boungplan Hai die Auf rechterhaltung des Recovern-Act-Snstems vorgesehen. Nach der bisherigen Regelung mußten wir die Devisen bei der Wirtschaft ctnziehen. Damit war eine dauernde Belästigung der deutschen Wirtschaft verbunden. Weiter waren wir ge nötigt. dauernd ein Drvtsendepot tm Gesamtwerte von 14 Mil lionen Reichsmark für England und Frankreich bei der NetchS- kredltgesellschast zu unterhalten. Diese 14 Millionen fallen nach dem neuen Abkommen endgültig an das Reich zurück. Schließlich ist fcstgestestt worden, daß die Leistungen auS dem Reeovery-Act lediglich aus Grund der setzt geschlossenen Ab kommen bewirkt werden, und baß ein Rückfall tn die alte Methode einer unmittelbaren Abschöpfung der Devisen aus dem deutschen Srvort an der Zollgrenze ausgeschlossen ist. ES folgte nunmehr die Beratung der Novelle zum Dank-eletz. Dazu führte Staatssekretär Dr. Drcndelenbnrg vom Reichs wirtschastsministerium folgendes aus: Der vorliegende Ge setzentwurf baut sich aus die im Lachverstäiidigenplan sür die Anpassung des Bankgefetzes ausgestellten drei Grundsätze aus, nämlich: 1. Wcgsall der ausländischen Kontrollorgane der Reichs bank. 2. Unabhängigkeit der Reichsbank. 8. Ausrechterhaltung der Münzparität. Der wesentliche Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfahren unter der Herrschaft des Dawesplanes ist der. daß nicht jede Aenderung von dem vorherigen Einverständnis internationaler Instanzen abhängig ist, sonder» daß vielmehr nur bestimmte Aendcrungen dem Einfluß des VerwaltunzS- rateS der Bank iür internationalen Zahlungsausgleich unter liegen und daß jede Aenderung international rechtSwIrksrm wird, wenn der BerwaltungSrat von dem ihm ringeräumten Recht der Klag« innerhalb der zwelmonatiaen Frist keinen Ge. brauch gemacht hat. Auch kann sich der Einspruch des Ver- waltungSrateS nickt ans irgendwelche Gründe stützen, sondern die Begründung ist beschränkt auf den Etnwand. daß die von deutscher Sette vorgeschlagcne Aenderung mit dem „Neuen Plan" unvereinbar sei. Während bisher bei der Wahl deS Reichsbankpräsidenten der Reichspräsident lediglich ein zweimaliges Vetorecht batte, ist durch die Neuregelung daS Bestätignngsrecht bet der Wahl des Reichsbankpräsidenten in ein echtes »er» wandelt worden. Außerdem ist die Bestellung der Mitglieder de» ReichSbank- birektortums sortan gleichfalls von der Bestätigung durch den Reichspräsidenten abhängig gemacht worden. Buch di- Ab berufung des Präsidenten oder eines Mitgliedes de» Direk toriums bedart von jetzt ab der Bestätigung durch den Reichs- Präsidenten Wegen des Wegfalls der ausländischen Mitglieder de» Generalrats war die bisherige Mttglicderzahl von 14 nicht »«hr erforderlich. Hinsichtlich der lausenden AmtSperiode deS Reichsbank» Präsidenten tritt eine Aenbernng nicht ei«. An die Stelle der ausländischen Notenkommissare tritt der Präsident de» Rechnungshöfe» de» Deutschen Reiche». Dt« sonstigen >«»d«runge» fin» »« «eg Zmeck. mäbtgkettggrttndrn t» die R»»«lie ausgeno«»«,, «vrb», Fkr dt« Lombardierung der Antetten de» Reiche» unb der Länder sind nach der Rrgiernnggvvrlag« dt« bisherigen Beschränk»«- aen sortaesallen. Gegen de, Widerspruch der Reich»»,gier»«» bat der Retchgrat beschlossen, ««her den bt»t«r »um Bank»«», kehr zugelalseneii kommunalen Obligationen vifentilch-recht- ltcher Ä»denkredit1nstitut« solch« der übrige» öt entliP-rrcht. licken Kreditlnvttute sowie die sangfristtgen Anleihen ko««u- »aler Ksrperschasten lombardsähtg zu mache» Die Regierung hält den Zeitpunkt dafür jedoch noch nicht für gekommen. Der in der Vorlage bereit» angekünbtgten wesentlichen Erhöhung des Anteil» de» Reiche» am Reingewinn der Reichsbank hat die Generalversammlung der AmeltSetgner am 15. Februar zugestimmt. Die Vorlage liegt dem NelchSrat vor und wird voraussichtlich Ende der lausenden Woche dem Rrtch»tag »ugrleltrt werden können. Ab». Dr. Dernbnrg sDem» bezeichnet« e» al« mißlich, baß nach wie vor die Aktionäre keine Vertretung hätten und daß Über die G e w i n n ve rtet l o n a kein« unabhängige Instanz entscheide. Die Praxi», daß die Reichsbank da» Bier- fache lhve» Kapital» an Reserve« sammelt, könne tn Zukunft im Interesse de» Reiches nicht aufrechterhalten werden. Da» neue NcichSbankgesetz bringe zweifellos große Verbesserungen, vor allem durch die Einschränkung der ausländischen Kontrolle. Abg. Bang lDn.s erklärt, die Einlösung der Reich»» banknoten in Gold oder Devisen sei noch gar nicht effektiv. Nun Hab« bi« deutsch« Regierung jvboch die EtnlSsnng in Gold oder Devisen für di« Zwecke der Durchsllhrung de» Plan«» garantiert. Wir hätte» also nicht «tn« RetchS- markwährung, sondern essektiv eine Goldmarkwährung. Die sormale Stabilität unserer Währung hätten wir nur erkauft mit dem sehr teuren Preis, daß wir für die Ausland», anleihen immer mehr von unserer Substanz weggcgebcn haben. Abg. Hcinig jSoz.s: Der jetzige NeichSbankpräsident gibt immer neue» Anlaß zur Kritik. Dein« jüngste Red« -ei der Schaffer-Mahlzeit war wieder ei» velsplel von Ep. fchmaalosigkeit uird Ungezvgenheit. I» der Krag« d,r La«, bardieru«» »er Kommunalanlethen gehen «eü»e Freunde «tt dem Reich»»«« konform Mit der Aufgabe -er Neichäbank al» unabhängige Währuugsbank tst e» unvereinbar, wen» Ke et» bestimmt«» Wertpapierkouto unterhält unb aus bteiem »g. sichtbar« Abichretbungen macht. Wir »erlangen eine wirklich klare vtlanzteruna und behalten «n» bei der zweiten Vanknovell« entsprechend« Anträge vor. U«b«bi»gt notwendig ist e». »t« GeschästSskhrnng »er Reich»ba,k wieber der Snntralle de» Rechnungshofes z» unterstelle». Hbchst eigenartig müßten SparsamkeitSsorberunge« au» dem Mund, eine» Manne« berühren, der. wie der Reichsbank- Präsident, mehr al» etne Alert«! Million Mark Gehalt lm Jahre bezjeht. Dle MelchSregleruna sollt« beschleunigt etne Aenderung de» Golddigkontbankaesetze» vor- schlagen, mlt der erstens dt« Steuersrethett dieser Bank aus. gehoben, zweitens die MasoritätSverhälintsie sestgestellt und drittens sestgelegt wird, daß der Netchsbankprästdent mU der Erportkrodltpolitik überhaupt nichts zu tun hat. Abg. Dr. Schneider lDreSdens: Sehr wichtig tst der zu- sählichc Kredit, der der Wirtschaft durch die Prtvatnoten banken der Länder gewährt werden kann. Die sächsische Wirtschaft möchte diesen zusätzlichen Kredit nicht missen. Eine gewisse Dezentralisierung der össentltchen Gelder liegt im Interest, der Wirtschaft. Ich werde tn der zweite» Lesung tm Plenum «in« entsprechend« Entschließung «tu- bringen. Abg. Dr. Schlack lZentr.) stimmt dem Vorredner Hinsicht- ltch der Dezentralisierung der öffentlichen Gelder zu. Die Unabhängigkeit der Reich»»««! «st tatsächlich nicht sa «roh, wie «» den Anschein hat. ES macht den Eindruck, als wäre dem fetzigen NeichSbank- oräsldenten die Beschränkung des RetchöcinslusskS aus sein Institut nicht unangenehm. Er ist sa auch Vorsitzender des Ge n c ra l ra tS. und dieser Generalrat — eine rinzigarltge Institution — wählt sich selbst. Während der Vrrwaltungsrat der Reichsbahn von der Relchöregterung ernannt wird, braucht der Generalrat nur mit der Regierung Fühlung zu nehme». Mlt der Prüfung der Geschäfte sollte der Rech- nungöhos beaustragt werden. — Die Weitcrberatung wurde bann aus Mittwoch vertagt. Aemiims »es Pelenverlrages vom Voimgplaa Gemeinsam im Reichstao nicht durchzubringen - ücberflüssioe «nfraoe tn Parts vradtmalänng nnsarar Berlin, 18. Februar. Im Ncichsaußcumiuifterlnm ist man aus Grund der Vorgänge insbesondere der legten Tage nun mehr zu der Einsicht gekommen, dah bel einer Verkoppelung des Uonngplanes mlt dem Polenabkommen das Liquidationsabkommen selbst im Reichstage keine Mehrheit sinken würde. Au» diese« Gründen ist «an jetzt bemüht, beide Verträge wieder oaueinauder z» trenne«, und hat bereits in Paris diplomatische Schritte unternommen, um sestzustellen, ob von seiten der übrigen Unterzeichner de» syoungplancs einer getrennten Behandlung der beiden Abkommen zu- gcstimmt wurde. An sich wären derartige dtplomatiiche Schritte gar nicht erforderlich, da im Äoungplan selbst vorgeschriebe» Ist. daß die Abkommen hinsichtlich der Ligui- dierung der Vergangenheit und damit auch das Polen- abkommen innerhalb von spätestens zwölf Monaten nach Ratifikation des Iloungplane» ebensalls erledigt werden müssen. ES war deshalb schon rein sormal nicht eiuzusehcn. wcShalh sich der Reichganßenminlfter ans dle Verkuppelung beider Abkommen verstellte. Offenbar glaubte er, daß der Reichstag unter dem Druck, den Boungplan annehmcn zu müssen, auch daS Polenabkommcn ohne Widerstand geschluckt hätte. In dieser Erwartung hat er sich indessen gründlich getäuscht. Wie verlautet, haben bereit» der Führer derDeutschen Volkäpartet und für da» Aenrrum Dr. Brüning den SarUoar SelrrlkUattnag ReichSaußcnminister Dr. LurtiuS misten lasten, dah ein« Trennung beider Vertrüge unumgänglich notwendig sei. Dle Bemühungen gehen, wie gesagt, jetzt nur noch dahin, welche Form man dieser Trennung, die im Widerspruch zur früheren Haltung des ReichSaußenministerS steht, geben soll. Rach de» üblichen parlamentarischen Gesichtspunkte« müßte freilich der ReichSaußenminlster seinen Rücktritt nehmen. Aber eine Krise gerade tn dem Augenblick will man tn de» Koalltionöparteien unter allen Umständen verhindern. Im Laute der durch die Trennung gewonnenen Zeit wird die Wllhelmstrahe den Versuch unternehmen, noch einige Ber- änderungen am Polenabkommcn durchzusetzen. Im übrige» wird der Polenvertrag morgen auch noch ein Nach spiel tm Preußischen Landtag haben. Die Deutsch- nationalen sowie andere Parteien haben einen MlßtrauenSantrag gegen de» Mintfterpräfldente« Brau« elngcbracht und werden in der Begründung diele» Miß- traucnSantragrS vor allem aus dt« Frage HInwctsen, ob da» Preußen doch ln so starkem Maße angehende Abkommen nicht oerfassungSändernd sei. Vermutlich wird der preußische Ministerpräsident Braun selbst im Verlaus« der Debatte das Wort ergreifen. Auch diese Aktion ist dazu an- getan, die Stellung der Reichörcgierung in der Poleusrage weiter zu verschlechtern. Warum das Aimmioratorlum wertlos ist Eta vergleich Mischen den zwei rrlbatvISnea .vradtmol^Inng nnaeror SorUnar Sodrtlllattaog Berlin. 18. Februar. Von der beutschnattonalrn NeichsragSsraktion wird mitgeteilt: In den Vorhand- lungen d«S Groben Ausschusses deS Reichstages nahm die Krage einen besonder» breiten Raum ein, ob Deutschland nach dem neuen Tributvlan ein Moratorium verlangen könne Di« Auffassung deS Außenminister» Dr. EurtiuS. der dies bejahte, erwte» sich als völlig unhaltbar. Die Regte- rung mußte schließlich zugeben, daß von einem Zahlung» ausschub praktisch nicht die Rede sein könne. Der Flnanz- minister Dr. Molbenhauer verwieg aus die „Natur der Dinge". Man müsse von der Einsicht der Gegner hoffen, daß sie tm Falle der Zahlungsunfähigkeit Nachsicht üben werden. Die Dinge liegen wie folgt: Rach dem DameSpla« haben wir ln deutscher Währung zu zahlen. Dt« Nm- ivechslung der Tribute in sremde« Geld tst allein Lach« der Gläubigermächte. Dies« Umwechslung iTran-sers hat zu unterbleiben, wenn Deutschlands Wirtschaft oder Währung dadurch gefährdet wird. Die Sachverständigen, nicht nur die Deutschen Dr. Schacht und Vvgler. sondern auch der «ngli'che Sachverständige Sir Josiah Stamp. haben jeder für sich ausdrücklich sestgestellt, daß Deutschland dadurch di« Möglichkeit hatte, sein« Tribut« zahlungen herabzumindern oder überhaupt einzustellcn. Hierin lag da» wichtigste Motiv sür die Gläubigermächte, vom DaweSplan loSzukommen. Der ?>oungplan hat di« Lage grundsätzlich zum Nachteile Deutschlands geändert. Deutichland hat grund satzlich tn fremder Währung zu zahlen. Einen Aufschub kann Deutschland verlangen bezüglich -er Zahlung t» fremder Währung. Die Wirkung: Deutschland hat bann ia Tolbmark zu zahlen. Die Bedingung: ES muß nach Bewilligung des Antrages drei Monate weiter tn fremder Währung zahlen. Nach Ablaus dieser Frist kann mit Bewilligung der Gläubiger mächte der nichtgeschützte Teil der Tribute etwa zu zwei Drittel tn Gotdmark meitergrzahlt werden. Dieser Aufschub gilt auf ein Jahr, höchstens aus zwei Jahve. Ein ZahlunaS- ausschub ist damit nicht verbunden. Ein ZahluntzSausichub kann nur beantragt werden, wenn vorher der Transfer- ausschub ein Jahr lang wirksam gewesen ist. Mit Hinzu- rechnung der drei Monate Sperrfrist ergibt sich, baß ein Zahlungsaufschub nur gewährt werden kann 5 Vierteljahr« nach Bewilligung de» Anträge» auf TranSsermoratorium. Aber auch nach diesen 5 Vierteljahren gilt ber Zahlungs aufschub nur für die Halste d«S nichtgeschüdten Teil», praktisch gesproäxn für ein Drltte l der Tributsumme. Diese Bedingungen machen den sogenannten Zahlung»« ausschub praktisch völlig wertlos. Gerade von Zentrumsseite wurde darauf hlngewiesen, daß namentlich die Bedingung, baß vorher ein TranSseraufschnb eingeschaltet werden muß, nach der heutigen Lage des deut schen Geldmarktes jede Aussicht aus ein Moratorium ver sperrt. Kennzeichnend war, daß eS tagclanger Verhandlungen bedurfte, um diesen Sachverhalt auS der NclchSregierung herauSziiholcn. Die Oeffcntlimkeit Ist bisher durch die amt liche und die Parteipropaganda in diesem wichtigen Punkte völlig trregeführt morden. Auch die Berichterstattung der amtlichen Presse über die Beratung des Großen Aus schußes unterdrückt gerade diese wichtigen Punkte völlig. Gesandter Köster s Belgrad» 18. Aebrnar. Der dentsch« Gesandte Dr. KV st er, der an einer «liaddarmealzkudnng erkrankt war, ist heute «» 7.W Uhr abends verstorben. Der Znstand de» Gesandten hatte sich in den Nachmittagsstnnden rasch ver schlimmert. Das Herz begann gegen S Uhr völlig zu ver- sagen. Am Totenbett chesanden sich die Gattin des Gesandten. Prosessor Wenkebach und di« andere» behandelnden Aerzte. Dr. Köster stand im 47. Lebensjahr«. Er war ein ge- borener Hannoveraner. Nach dem philosophischen Studium ließ er sich zunächst als Privatdozent an der Münchner Tech nischen Hochschule nieder, kehrte iedoch bald der Laufbahn des Hochschullehrers den Rücken, um sich auf politischem Gebiete zu betätigen. Während des Krieges mar Köster für etne Reihe deutscher Zeitungen Kriegsberichterstatter an der Westfront. Bon 1U1S bi» ISA) war Köster Reichs- und TtaatSkommißar im Abstimmungsgebiet für NordschleSwig. Er wurde daun Minister de» Ncußeren im ersten Kabinett Müller, 1921 bis 1922 Minister de» Innern tm Kabinett Wirth. hierauf Ge sandter tn Riga bl« 1928 unb dann Gesandter in Belgrad Hervorgehoben zu werben verdtent noch, daß Köster, ber Mti- alted der Sozialdemokratischen Partei war, tn der Ausland«, beutschenbewcgung ein« verdienstvolle Rolle spielte. Der Trommler von Gt. Privat 1 Berlin, iS. FeVr. iEtg. Drahtmeld.s In Oebis felde im Kreise Gardelegen ist im 83. Lebensjahre der Tam bour von St. Privat, Friedrich Heinrich Roh de. ge storben. AlS Sohn eines GutSaufseherS wurde Rohde im Jahre 1847 In Salbe an ber Saale geboren. Er biente bet der 4. Kompagnie dev 4. Garderegiments tn Spandau. AIS ber Krieg I87N/71 auSbrach. zog er hinaus. Al» ihm bet St. Privat ein Trommelstock weggeschoßcn wurde, schlug der damalige Gefreite Rohde unter Zuhilfenahme der Faust un beirrt dir Trommel zum Sturmangriff unb führte an ber Seite oes Majors v. Sichardt die 1., 2. und 8. Kompagnie aus den Steinhaufen unb die steinernen Mauern, die den Westrand von St. Privat bildeten. In dem Kampf rettete Heinrich Rohde auch seinem Major da» Leben. Der preußisch« StaatSrat trat In der neuen Zusammen- setzung zum ersten Male am DienStagnachmittag zusammen. Dr. Adenauer IZentr.» ist wieder zum Präsidenten gewählt. Vizepräsidenten sind wiederum Graes lSoz.) und ». Meibom iArbettsgemeirrschastj.
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