175 lieh, gab es da arge Gewichtsdifferenzen. (Hütten berger Berggerichts-Protokolle und Urkunden aus dem Althofner Marktarchive.) Jeder Stuckhütten-Tlieilliaber hatte in der Hütte seine eigenen Oefen und Blasbälge, oder Oefen und Blasbälge wurden gemeinschaftlich benützt, es gab auch gemeinschaftliche Oefen und eigene Blasbälge. Auf Instandhaltung der Blasbälge verwendete man grosse Sorgfalt, nach jeder Arbeitszeit, wurden sie abgenommen und sorgfältig versperrt. Zu einem Hüttenantheile gehörte eine Abtheilung an der Rost und dem Kohlbarren. Reparaturen und Baukosten bestritt der eben in Arbeit stehende Radmeister; am Schlüsse des Jahres wurden die Auslagen hiefiir beim Berggerichte gegenseitig ausgeglichen. In Hütten mit gemeinschaftlichen Oefen war jenem, der mit Anfang des Jahres oder nach einer Reparatur und längerem Stillstände die Arbeit begann, für das Anwärmen des Ofens eine Mehrerzeugung von 5 Meilern gestattet. Einen Haufen gerösteter Erze nannte man „ eine Sau Prendts (gebranntes) Erz “. Das vom Stuck abgeklopfte und in Schlacken vor kommende Eisen hiess „Graglach“. Man schüttete es mit den Schlacken in den Bach, liess es durch die Gradier klauben und vertheilte es sodann an die Stuckhüttentheilhaber nach Verhältniss. Das Graglach in Fässer verpackt, kam um 3 bis 4 fl. billiger als Stuckeisen zum Verkaufe. Man unterschied alt befreite Stuckhütten. Diese hatten beim Kohleinkauf den Vorzug, sie mussten mit Kohl gedeckt sein, dann erst konnten jüngere Stuckhütten mit Kohl versehen werden. Eine eigene Kaste bildeten die sogenannten „Zuschütter“, das waren Personen, die ein Radmeister für sich gegen gewisse Entschädigung durch einige Zeit an seinem Antheile arbeiten Hess.