174 zur Anlage und zum Baue mehrere Windofenbesitzer zusammen und wir finden gewöhnlich 4bisl2Theil- haber und je nach den Antheilen halbe Viertel-, Drittel-, Viertel- bis Zwölftel-Antheile. Jeder Theil- haber arbeitete selbstständig auf eigene Rechnung durch eine bestimmte Zeit, „Post“ genannt, für sich; in dieser Zeit konnte er ein beliebiges Gewicht er zeugen, oder es war ihm das zu erzeugende Gewicht in der bestimmten Zeit vorgeschrieben, nach Ablauf derselben oder nach Erzeugung des vorgeschriebenen Gewichtes hatte der Nächste einzutreten. Sowohl die Reihenfolge in der Arbeit, als das per Post zu er zeugende Gewicht war von dem Bergrichter be stimmt, in’s Gerichtsbuch eingetragen. Eine ver säumte Zeit konnte nie eingebracht werden. Die Dauer der Arbeit, sowie das per Post zu erzeugende Gewicht wurde auf die Hüttenantheile g'leichmässiür vertheilt; es hiess immer ein Viertel-, Achtel-, Zwölftel-Theil hat 8, 10, 12, 14 Tage u. s. w. zu arbeiten und so viel zu erzeugen. (Hüttenberger Berggerichts-Protokolle von 1572 bis 1760.) Daser zeugte Produkt wurde schon im 14. Jahrhunderte entweder nach dem Maasse oder Gewichte verkauft, man rechnete nach sogenannten Massen oder nach Meiler. Ein Meiler wie jetzt = 1000 Wiener Pfund, 10 Müssen waren = 11 Meiler. Radmeister, die nach Massen verkauften, hiessen im 14. Jahrhundert auch Mässer und wurde zu dieser Zeit mehr Eisen nach Massen als nach Meilern verkauft. Bei Einkäufen, Verkäufen, Schätzungen der Vorräthe rechnete man das vorhandene Quantum nach Müssen (auf so und so viel Massen Eisen, Kohl, Erz, Lehmvorrath). Zur Erzeugung einer Masse Stuckeisen wurde immer die bekannte Anzahl Fuder Erze (1 Fuder = 6 Körbe ä 1 Ctr.) und das be stimmte Kohlquantum vorgemessen; selbstverständ-