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f-NOSk^KI'. 4'I-°Io rn 1021« rilkkrMM äiikilitz von um. ülsili 3000000.-. «ingeteilt irr ZOÜV VvIIsodlllckvsrsvdrsidiuiLoll ra «l»rk 1060,— IVo. l dis 3666. Nückzabluna vor dem I. Januar L»tS ausgeschlossen. tHVesva ao«I oa»L«vttart verel. 8 l» «Ivr ^»lelltv-voiUuevokvo t Die Vevlael» - >4oI»I«a. av«l «rttevtt - HVerAs, Llitton«o>«tt. a«H»»N, ist am 2l. Juli 1906 errichtet und am 26. Juli 1906 in daS Handelsregister des Konig- lichen Amtsgerichts Dresden eingetragen worden. Der 811» der Griell'chaft ist Dresden, ibre Dauer ist nicht beschränkt. «SbAvoukknA Ae» I-okvrneliinenu ist der Betrieb von Kohlenbergwerken, deren Pach tung und Verpachtung, der Handel mit Bergwerken und Bergwerksprodukten aller Art. die Errich tung und Betreibung von Anlagen, welche zur Gewinnung oder Verwertung von Kohlenbergwerks- Produkten und zum Transport derselben dienlich erscheinen, die Zeichnung, Uebernahme und der Erwerb von Aktien und Kuxen von Bergwerksunternchmungeir und die Beteiligung an solchen in jeder anderen Form. DaS Vrr»o«tttap1t»l der Gesellschaft beträgt M. 3000000.— und ist zerlegt in 3600 auf den Inhaber lautende vollgezahlte Aktien zu je M. 1000.—. Nr. 1—3000. Der 4 arutan«! besieht aus einem oder mehrere» Mitgliedern (Direktoren), welche vom Aus- sichtSrat zu gerichtlichem oder notariellem Protokoll bestellt werden. Gegenwärtig bilden den Vor stand die Herren 3. v. vr. JuliuS Popper. Advokat. Prag, und Rudolf Tlnrm, Kaufmann, Dresden. Der Lnlvlelikvrat besteht anS mindestens 3 Personen. Zurzeit gehören die Herrn» Bankdirektor Paul Millinato« Herrmann, Dresden. Vorsitzender, S K. NegierungSrat Gustav Vidl, Brüx, ftellvertr. Vorsitzender. S K. Obersinanzrat a. D. 3. V vr. JnlinS Petschek. Prag, Bankdirektor Adolf Landesberaer, Wien. Bankier Carl Cstrambarst. Berlin. vr. Hermann Paaseste, Berlin-WilmcrSdorf, Bankier Heinrich Keller. Stuttgart, dem Anssichtsrate an. Die ordentliche vvnernIveiusmmIonK, welche ebenso wie die außerordentlichen General- vcriaminlnngen. an, Sitze der Gesellschaft abgehaltci, wird, findet innerhalb der ersten sechs Monate eines irden Geschäftsjahres statt. Tie Generalversammlungen werden durch einmalige öffentliche Bekanntmachung, welche spätestens 18 Tage vor dem VersammlnngStage. diesen und den Tag der Veröffentlichung nicht mitgcrcchnct, erscheinen innsj, von dem Vorstande oder dem AnfsichtSrate bciufen. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Nur diejenigen Aktionäre sind berechtigt ihr Stimmrecht arrSzuriben, welche ihre Aktien oder eine Bescheinigung über bei einem deutschen Notar bis nach Abhaltung der Generalversammlung hinterlegte Aktien spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung, den Tag der General- vcriainmlnng nicht mitgerechnet, bei der Gesellschaft oder bei dcnjeuigeir Stellen, welche zu diesem Zwecke in der Einladung zur Generawersammluiig bezeichnet sind, gegen eine Empfangsbescheinigung dinterlegen und während der Generawersammlung hinterlegt lassen. Alle von der Gesellschaft ausgehenden »vAk»a»»1»waeI»uiiS0» erfolgen im .Deutschen Reichs- und König!. Preußischen Staatsanzetger". DaS ist daS Kalenderjahr. 'DaS erste Geschäftsjahr beginnt mit der Ein tragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet am 3l. Dezember 1906. Dir vttan» ist nach den Vorschriften deS HaiidelsaesetzbucheS und innerhalb der erste» drei Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres anfznstellcn. Ter ans der festgesetzten Bilanz sich ergebende Ueberschnß der Aktiva über die sämtlichen Passiva mit Einschluß des Aktienkapitals, der Organisations», Betriebs-, Handlung«- und Ver- waltnngskvsten und der Reservefonds, sowie der von seiten des Aussichtsrates vorgrschlagenrn Ab schreibungen und Rücklagen bildet den Reingewinn der Gesellschaft. AuS diesem Reingewinn werden zunächst 5 .6 dem ordentlichen Reservefonds überwiesen, bis derselbe die Höhe von l0 A deS Grundkapitals erreicht hat. und. dafern er angegriffen worden» bis zu dieser Höhe ergänzt ist. Sodann erfolgen je nach Bedürfnis Ueberweisungen an außerordentliche Reservefonds, sofern wiche beliebt werden. Bon dem verbleibenden Ucberschuß erhalten die Mitglieder deS Vorstandes und die Beamten der Gesellschaft Tantiemen nach Maßgabe ihrer.Nnstelluirgsverlrüge, beziehentlich nach Bestimmung deS AnssichtsrateS. Alsdann erhalten die Aktionär« einen ordentlichen Gewinnanteil bis 4 A des eingezahlten Aktienkapitals. Von dem verbleibenden Ueberschnß werden 10 Ik als Tantieme an den AussichtSrat gewährt, dessen Mitglieder außerdem eine feste Jahresvergütung von je M. 1000,— und für den Vorsitzenden M. 2000.— erhalten. Die Gewinnanteile sind zahlbar bei der <Se»eN8eItt»ri8lzK»»v in Dresden und bei der Vrvvckiier D ttlale «ler veotsolien »«ule in Dresden Bei diesen Stellen findet auch die spesenfreie Ausgabe neuer Gewinncmteilscheine. sowie kosten los ein etwaiger Bezug junger Aktien statt. Die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft stellt sich wie folgt: AAtt.n. vllim/, por 21. .lull 1906. „»«»«.Iva. An Lassa-Vivut». . . . M. 750000.— «Io» Dettvettultlvei »ettrolbunLeu aueli AloutivttteA lAres VeHrerIt»eI»»N«. devktue» «tto Stettins «nn VIÜ«VI«ern »n xsuüttreo, eine jellie kür »lei» <Ue »vidsiselinttlueetseliv vaee-okiakt üdernommvn. Tie Auleihe-Bedingunge» sind folgende: 8 l Die Deutsch-Böhmische Kohlen- und Brikett-Werke. Aktiengesellschaft, gibt Tcflscduldvcrschreibmigeii >m Gesamtbeträge von 3000000 Mark. 2000 Stück über je 1000Mark mit " den Nummern 1 bis 2000 ans. > Die Teilschiildveuchreibnngcn werden aus den Namen der Deutschen Treuhaud-Gescll- ' schast in Berlin ober deren Lider ausgestellt und sind durch Indossament — auch Blanko Jndoffa- nient — übertragbar: sie werden mit der Iiandichriftlichen Unterschrift des Vorstandes der Deutsch Böhmischen Kohlen- und Bnlell-Wcrke. Aktiengcicüichaft, versehen und von einem Beamten zur Kontrolle handschriftlich gegengereichnct. Sämtliche» Teiischnlverichreibungen steht der gleiche Rang zu. 8 2. Die Teilichuldverichreibniigen sind vom 1. Januar 1907 ab mit lährlich 4'/,A verzinslich. Tie Zinsen sind am 1. Januar und t. Juli jede» Jahres, erstmals am 1. Juti 1907. fällig und gegen Einliciermig der den Tciljchnldvmchrcibnngcn bcigesnglc» ZinSscheine bei den im tz 9 gc- nannten Stellen zahlbar. 8 3. Jeder Teiffchnldberschreibnng sind zwanzighglbjährlichcZinSscheine sowie ein Erneuern:.g.- fchein znr kofteiiireien Erhebung der serneren Zinsicheine und Eriieuerungsicheine beigesiigl. 8 4. Die Ausreichung einer weiteren Reihe von Zinsscheine» mit zugehörigem ErneuernngS- schein kann an de» Einreicher des EmenrrnngSschcineS mit Wirkung gegen den Inhaber der Schuld verschreibung erfolge». Wenn der Eriieuenmgsschei» nickt beigebracht werden kann oder gegen die Aushändigung der ZinSscheine an den Inhaber deSiclben schriftlich unter Vorlegung der Teillchutdveiichreibuiig Wide,- sprach erhoben ist. so erfolgt die Ausreichung der neuen Reihe von Zinsschcrncn nur an den legst: mierte» Besitzer der Teilichiildvenchreibiing. 8 0. Abbanden gekommene oder vernichtete Trillchuldvcrschrcibiingen können mir nach den gesetzlichen Voischriften für kraftlos erklärt werden. Eine Kraftloserklärung von Zins- oder Er- nruerungSscheinen findet nicht statt. Für die Vmlegunassiift der Zinsicheine. für vernichtete und abhanden gekommene Zinsicheine und für die Verjährung des Anspruchs aus Zinsichcincii kommen die Vorschriften der 88 80t—Mö B. G. B- zu» Anwendung. 8 6. Die Verzinsung der Teilichuldvelschreibungc» hört an demjenigen Tage auf a» welchem dieselbe» znr Zahlung fällig werden. Bei Abhebung des Betrages der Tcilichnldveri'chielbiinge» müssen die zugehörigen Zinsicheine, weiche später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Teilschiildveischreibniigen eingeliescrl werden, andernfalls wird der Betrag der fehlenden ZinSscheine von dem Kapitalbrtrage gekürzt. 8 7. Tie Einiönnig der Teilichuldverick>reibungen erfolgt gegen deren Auslieferung vom Jahre 19!2 ab mit einem Ansgelde vv» 2?L nach Maßgabe des Tilaiingsplnnes. Die Feststellung derjenigen Teil!chiildver>cbreib»nge». welche jährlich einznlösen sind, erfolgt durch daS Los. Die Auslosung geschieht i» dem Gcicdästslokale der Dresdner Filiale der Deutschen Bank in Diesden oder an einer anderen, vvn der Deutschen Trenband-GeseUichaft zu bestimmenden Stelle i» Berlin oder Dresden zu notariellem Protokolle im Monat Oktober jeden JabreS, erst malig im Jahie 1911. Die Inhaber von Techchuldverichreibniigen, sowie die Deutsche Trenhand- Geselljchast sind zur Teilnahme a» der Verlosung berechtigt. Die Schuldnerin macht die gelosten Nummern sofort, spätestens bis Ende November eines jeden Jahres und gleichzeitig nochmals die Nummern der in frühere» Ziehungen ausgelvste». aber zur Zahlung nicht ringercichten Stücke gemäß tz t0 öffentlich bekannt. Die gezogenen Teilschuld- verschreibnugen gelange» an dem darauffolgenden I. Januar, erstmalig am 1. Januar 1912, zur Ein lösung zum Nennbeträge zuzüglich 2s» Ausgeld. Die Schuldnerin ist berechtigt, die Kavitalbeträge derjenigen ausgelosten oder gekündigten Tcllschuldverschreibungc». welche nicht innerhalb eines Jahres, von der Fälligkeit an gerechnet, zur Einlösung vvrgelegt sind, alsdann ans Gefahr und Kaste» der Inhaber der bctiessendc» Teilschuld- verschieibuiigen der der zuständigen Behörde oder einer sonstigen zur Anlegung von Mündelgeldern geeigneten Stelle zu hintcrlegen. Wenn dies geschieht, verlieren die Berechtigten jeden Anspruch anS den auSgelosten oder gekündigten Teilschnldverschreibiingen gegen die -Schuldnerin, insbesondere auch auf das bestellte Pfand, und können sich wegen ihrer Ansprüche nur an die hinterlegte Summe halten, welche zehn Jahre nach der Hinterlegung mit den etwa ausgelaufenen Zinse» zu Gunsten der Schuldnerin ver fällt, wenn begründete Ansprüche auf die biutcrlegtcn Betrage nicht gellend gemachi sind. 8 8. Dre Schuldnerin ist be»cchtigt. neben der festgesetzten jährlichen Auslosung vom Januar 1913 ab eine stärkeie THü»»g einireten zu lassen, die sämtliche» Teillchnldveischreibungen mit dreimonatiger Frist zur Etnloinng zu kündige» oder einen beliebigen Teil derselbe» durch Aus losung mit gleicher ^rist oder endlich durch Rückkauf von Teils.hnldverschrcibiingen zu tilgen. Durch etiva seitens der Schuldnerin vorgeuommene Ankäufe oder bei Anwendung irgend einer andeien außerordentlichen Tilgungsait wild indessen der Betrag der im Tilgungspla» vor gesehenen Auslosungen nicht herabgemiudert. Im Falle der Kündigung der Teilschnldverschreibnngen sind die Inhaber der letzteren auf gemeiiischnstlichcs Begehren der Dcntschcn Treuhand-Gesellschaft rurd der Sch">d»erin verpflichtet, die Tcilschlildveischreibllngen bei Einlösung mir Blanko-Indossement ohne Gewährleistung zu versehen. tz 9. Tie Zahlung der Kapital- und Zinsbetläge sowie die Ausreichung neuer Zins- und Enicuenlngsscheine erfolgt bei der <Se8eIIuoI»nrk»IK««»e in Dresden. „ , Idreuckner rittale cker Ideutueliou v«uA in Dresdeir. „ . ^nklo-Oesterrelelituelivo ttauA in Wien Tie Schuldnerin behält sich die Errichtung weiterer Zahlstellen im Einverständnis mit der Deutschen Treuhand Gesellschaft vor. tz 10. Alle die Tellschnldvrrichreibnngcn. insbesondere deren Verzinsung. Auslosung, Kün digung »nd Einlösnng betr-ffriide» Bekanntmachungen gelangen im »Deutschen Reichsanzeiaer und Königlich Preustiichen TtaatSan,einer" sowie i», „Dresdner Anzeiger» zur Ver öffentlichung. Einer besonderen Benachrichligung der einzelnen Gläubiger, sei cs brieflich, sei es gerichtlich, bedars es i» keinem Falle. litt Mark nebst »ertrag mb Per ^kttnnlt»pttal.««nta M 3000000 - Fehlende Einzahlungen 75/6 „ 2250000,—*) M. 750000,- ") Am 3. Allgust 1906 cingezahlt. Auf Gru>ld deS Beschlusses deS AnssichtsrateS vom 30. Juli 1906 hat die Gesellschaft 88.4 Kuxe der Kölligsberger Köhlen-Gewerkschaft in Königsberg i. B. — 11,6 Kuxe sind im Besitze der Gewerk schaft selbst — zu einem Gcsamtpreisc von M. 2 999 912.40 erworben, in welchem sämlliche mit dem Ankauf der Kure verbundene Unkosten, als VerkansSveimittelungS-Provisio». KnxenübcrtrcigungS- gebübren, Schlnßnotcnstempel niw. entbalten sind. Ferner sind aus Guliid des BcschlilsseS des AufsichtSrates vom 13. September 1906 die sämt lichen 66 bcz. 128 Kuxe der Gewerkschaften Bode» und Shlvester mit Ertragsberechtigung ab l. Januar 1906 zu einem Gcsamivreis von r»»d M. 2740000,—, welcher am 3l. Dezember 19l)6 zu zahlen ist. erworben und zwar entfallen hiervon aus Boden rund M. 1530000.— und ans Shlvester rund M. l 210000,—. Tie Verkäufer der Kuxe der Sylvester-Gewerkschaft haben sich verpflichtet, die sam'lichen Kuxe zu dem gleichen Preis, zu dem die Dculsch-Bödmiiche Kohlen- und Brikett- Werke. Aktiengesellschaft, sie e»vorben bat. iiinc'halb dreier Jahre, d. i. bis zum 8t. Dezember 1909 zlirückzukaufe». sofen» die Gesellschaft die ihr bekannigegrbenen Bohrreiiiltate durch nach ihrer Wahl vorzlliiebmende Kontrolle, sei es in Form von Bohrungen oder Ausschlüssen, nicht bestätigt finden sollte, und vorausgesetzt, daß der Stand der Gewerkschaft zur Zeit des Rückkaufes gegenüber dem Stande vom 18. September 1906 nicht verschlechtert ist. Laut Beschlusses deS AnssichtsrateS vom gleichen Tage ist eine durch Verpfändung sämtlicher Kuxe der drei Gewerkschaften Königsberg i. B.. Bode» und Sylvester sichcrgestrllte ^nl^ttiv von !»>. s avv vov,- ausgenommen worden, und zwar gegen Ausgabe von 4' rprozentigen zu 102,6 rückzahlbaren Tellschuldverschreibunge». welche aus den Namen der Deutschen Treuhand-Gesellschaft in Berlin oder deren Order ausgestellt sind. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt mit einem Rück- zahlungSzuschlag von 2/6 gemäß tz 7 der nachstehenden Anleihebedingungen und deS den Teilschuld- verschreibungen aufgedruckte» Tilgung-planes im Wege der Auslosung in Höhe von IV,des ur sprünglichen Kapitals zuzüglich der ersparten Zinsen. kB»? »tte Dbtt»rI>»I6ien»^lt,n«>t»»»nU«ia zzoinS,» tz >1 ckvr »I^I»o»«I«n» L»I«»IIi«»IS«s>InKiiii«rvii «imlllette eine» »K»tt^S» AS,» >4»»« Sb 14»»« V«MepI»,oI»»tt »QÄ IK8 14»»» Aer 8^1, » »«» «Uv ^v»,nntvo «trv» Vv»erItaeS»Nv». »»» ckvo I»I»«»dvr» Trilschuld»erschrribu>^,en^ 88.4 Kure der KLnigsberger Kohlen Newerkschast in Königsberg t. B. tdie reff ltchrn II.N Knxe sin» EigeMum und im Besitz der «civertschasts. Stillt «M Kux« der Bodener «cwerkschast in Boden tdie Grioertschast hat nur 68 Kuxe imvgegedkn) Stück iW Knzc der Lhlvrstrr.«ew»rttchost »et Iheufia» s»ie «ewerkfchast hat 1Ü8 Kuxe anSaegeben» inst einem tstesamterwervovrel» von rund 5 746 066 Mark im Jahre »SV« verpfSndrt. Li« Kuxscheine befinden stch vorbehaltlich der Bestimmungen im 8 »4 wiiyrend der Lauer der Anleihe im Vfandbefitz »er Deutsche» Treuhand fttesellschaft. welche dir Pfandhnltrrschas« als Vertreter der jeweiligen Gläubiger anSiibt. Zur Zct« de« Rdschlusle« de« Aaustpsaiidvertrage« l»at eine Zubuftverpfilchning aus den Kure» nicht geruht. r> r Bcrtifändunq erstretkt fich auf alle mit den vorerwähnten Kuxen verdunoeneu Siechte eiuschltetzllch der Ansprüche ank versallen« und zukünftige Autzbrut« und Liquidation«.lprlösc. DaS Psandrecht auf vcrsallrnc und Ninstigr Au«beitte entsteht ftdoch erst dann, wen« die LchuldncAn mit ihren Znhlimqsverpflichtmigcn auf Grund dieser Bedingungen in Verzug gerät, und da» selbe erlischt wlrdrr, sobald «ln solcher Verzug anshtzrt. Die Deutsche Dreuhand Gesellschaft ist berechtigt, fall» die Schuldnerin «ach Mahaab« »er «n lelhededlngungen in Verzug gerät, nach vorgnngiger Mahnung «nd fruchtlosem verlaus Fner dieSfall« zu setzenden achttägigen Inst, »fine das« es eiue» aerichtlichen Verfahren» oder einer wetteren verkauf» androhung bedars. dir Psandsiücke ,u einem drlirbigrr, Zeitpunkt« und an trdrm ihr geeiguet erscheinen den ON behufs ihrer Bcsrirdiauna zu verlaufen, fitz lU37. Satz r. lW8 Bürgeritchrn Ges endliche». 8 Skt Vesterreichischen Allarm. »andelSgesetzbuchr« sollen krtnc Anwendung finden. Auch ist die Schuld aerin nicht berechtig«, nach 8 1246 BUrgrilichro Gesetzbuches Abweichungen von der gewöhnliche« Art de» Pfandverkans» »n fordern. Zur weiteren Sicherheit der Jorderunarn au» de« Deilschuldverschretbungeo habe« die König« derger Kohlengewerkschast in Königsberg i. B.. die Bodener Gewerkschaft in Boden und die Shlvester Gewerkschaft oei Dhenfiau rlue jede für sich für die piinktlich« Erfüllung sämtttchrr der Schuldnerin aus Grund der Drilschuldvrrsckrcibmtgeu obliegenden Brrpfiichtungeu jeglicher Art der Deutschen Dreuhand Gesellschaft gegenüber die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. 8 12. Die Inhaber der Trilichnldversckreibnnaen nehmen entsprechend dem Nennwerte der letztere» an dem rücksichtlich der vecpsändcten Kuxe bestehenden Pfandrechte teil. Durch Uebertrogung einer Teilschuldverschrcibung geht zugleich der entsprechende Anteil an diesem Pfandrechte an den Erwerber über. tz 13. Die Deutsche Trenhand-Geiellschast ist berechtigt, die jetzigen und späteren Teiljchuld- vcrschreibnngs - Gläubiger bei der Geltendmachung des Pfandrechtes zu vertreten und mit Wirkung für und gegen jeden Gläubiger Verfügungen jeder Alt über das Pfandrecht zu treffe», insbesondere a) Abtretungen und Psaudeiftlasinngen zu erklären: d) die Schuldnerin im Prozeßwege zur Einhaltung der verabredeten jährlichen Auslosung und Tilgung zu zwingen und eventuelle Prozesse hinsichtlich der psandrechtlichcn An sprüche akliv »nd passiv ;» führen und in dem Verfahren als Bertrslerin anszutreten: e) zweckentsprechende Anträge zur Wahrung und Eihaltimg der mit den« Pfand gegebenen Sicherheit, insbesondere Anträge aus einftiveilige Verfügungen, zn stellen: ä) Willenserklärungen jeder Art. welche sich auf das Pfandrecht beziehen, wie Kündigungen und sonstige »ach diesen Bedingungen rntäisige Erklärungen, sowie auch Zahlungen, insbesondere in einem Zlvangsvrrstcigerungs- oder ZivaiigsverwalkniigSbersahrrn, ent- aegenzunchmen. lS-M-hm» «eh« ,«»st, «rite.» 17 , Tresd«er Rkchrichteu" 17 Jreikas. K» November Ivtt« »» Str. SSL