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GR. 11. I.ANDW1KTIRSCHAFT, FGIlSTWlllTllmllAFT I NI) GARTENBAU. FISCHEREI WESEN. suceessive erhöbt wurden, haben in den j letzteren Jahren circa 60,000 R:dr jähr lich betragen. Bis jetzt sind 48 geologische Karten blätter nebst dazu gehörigen Beschreibun gen erschienen, 4 sind in der Arbeit und 21 zu grösseren oder geringerem Theile untersucht. Ausser obigen Kartenblättern sind auch verschiedene Monographien und kleinere Aufsätze veröffentlicht worden. Das ganze im Massstabe von 1 : 50,000 untersuchte Areal beträgt ungefähr 334 scliw. □ M. (= 38,150 Qv.-KiJ.) Zugleich mit den detaillirten Untersu chungen ist durch Uebersiclitsreisen und Re- cognoscirungen nach Karten in geringerem Massstabe eine nöthige Vorkenntniss der übrigen Theile des Landes erworben wor den. Hierbei haben die ausgedehnten Land strecken der nördlichen Provinzen des Lan des, die vorher in geologischer Beziehung völlig unbekannt waren, vorzugsweise in Betracht gezogen werden müssen, und das Resultat der Arbeit, die nach dieser Rich tung hin ausgeführt worden, ist eine all gemeine Kenutniss der geologischen Ver hältnisse des nördlichen Tlieiles von Da- larne, der westlichen Theile von Herjeäda- len und Jemtland, sowie der Lappmarken von Westerbotten und des südlichen Thei- les der von Norrbotten. Eine allgemeine geologische Uebersicht ist hier oben (S. 4 ff.) rnitgetheilt. Gruppe II. Landwirthschaft, Forstwirtschaft Landtwirthschaft und Viehzucht. Man berechnet, dass in Schweden un gefähr 3 Millionen Menschen oder 3 / 4 von der ganzen Bevölkerung ihren Lebensunter halt von dem Ackerbau und den Keben- gewerben desselben haben, und man kann hieraus abnehmen, welchen wichtigen Platz der Ackerbau in Schweden einnehmen muss. Das Gewerbe ist in allen Zeiten ein sehr geachtetes und der schwedische Bauer stets ein freier und selbständiger Mann gewesen: einen an die Scholle gebundenen Acker bauer hat es in Schweden niemals gegeben. Die schwedische Gesetzgebung kennt auch für die Vertheilung des besteuerten Landes keine anderen Grenzen, als dass der Anbauer »besessen» (besuten) ist, d. li. dass eine Haushaltung von wenigstens 3 ar beitsfähigen Personen ihr Auskommen davon haben kann. Auch kleinere »Gelegenheiten» können theils auf immer, theils auf eine ge wisse Zeit von den Hufen abgesondert wer den, wodurch besonders Köthnerstellen (Torp) entstehen. Jetzt ist das Land auf folgen de Weise vertheilt: Besitzer v. höchstens 2 Hektaren angebauten Landes 65,000. » » 2-20 t l> » 165,000. » » 20—100 » » » 26,000. » » Uber 100 » - » » Summa Landbesitzer 258,650. Die sämmtlichen Kutzungstheile betragen und Gartenbau. Fischereiwesen. etwa 300,000, und zu diesen kommen noch 185,000 Köthnerstellen mit Land und an dere ländliche »Gelegenheiten». In kameraler Beziehung umfasst das schwedische Land -67,770 ”Mantal oder »Hemman», d. i. Hufen, welche in frühe ren Zeiten gewönlich dfti Höfen entspra chen, die von einer Bauerfamilie bewirtli- schaftct wurden, in der Länge der Zeit aber durch die Fortschritte des Anbaues diese Bedeutung gänzlich verloren haben und nunmehr nur Besitzungseinheiten bilden. Vermessung und Mappirung der länd lichen Besitzungen geschieht auf Verlan gen und Kosten der Besitzer durch ein be sonderes Corps von Landmessern, welche nun 250 Jahre lang gearbeitet haben und in diesem Augenblicke ein Personal von 600 arbeitenden Mitgliedern bilden. Wo Besitzungen, die besonders zu grösseren Dor fen gehören, durch das Fortschreiten des Anbaues in eine Menge von kleinen Tliei- len zersplittert worden sind, dort ist zu letzt die Nothwendigkeit eingetreten, zu einer richtigen Bewirtschaftung diese in mehre kleine Schläge oder am besten in einen einzigen Schlag zu verbinden, die dann nach behöriger Vermessung, Gradui- rung und Austausch der verschiedenen klei neren Theile unter die Bewohner de Dor fes vertheilt werden. Von diesen muss